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Bewährung nur bei Reue? Der Fall Christian Klar.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1138034) Verfasst am: 25.11.2008, 23:06    Titel: Bewährung nur bei Reue? Der Fall Christian Klar. Antworten mit Zitat

SPON Titelt:
Zitat:
Bewährung für einen Reuelosen

Von Michael Sontheimer

Mehr als ein Vierteljahrhundert saß Christian Klar im Gefängnis. Jetzt hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden: Der Ex-Terrorist kommt vorzeitig frei, im Januar auf Bewährung. Sein Fall ist umstritten, doch Klars Rolle bei der RAF wird oft überschätzt.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,592276,00.html

Ich habe überlegt, ob dieses Thema nicht eher in das Politik & Geschichte - Forum gehört. Aber mich interessiert in erster Linie die Frage, ob Haftenlassung auf Bewährung von der Reue des Täters abhängig sein soll. Zwar kann ich nachvollziehen, daß den Opfern nahestehende Personen eine solche Forderung erheben. Vorausgesetzt die fehlende Reue bedeutet dennoch keine weitere Gefahr. Soll sich die Gesellschaft diese Forderung zueigen machen?

Auch hier:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,592506,00.html
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#1138044) Verfasst am: 25.11.2008, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Reue wird festgestellt per Lügendetektor, oder wie?


Bei Ch. Klar geht es doch nicht darum das er Menschen umgebracht (haben soll) sondern welche Menschen. Das richtete sich auf die "Elite" des Landes, nicht auf 'Bauern', hätte er dieselbe Anzahl dieser 'Bauern' getötet wär dessen Freilassung schon Jahre vorher geschehen und kaum ein grosser Aufmacher.
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1138048) Verfasst am: 25.11.2008, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ist hier schon Thema Schulterzucken
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1138098) Verfasst am: 26.11.2008, 00:07    Titel: Re: Bewährung nur bei Reue? Der Fall Christian Klar. Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Aber mich interessiert in erster Linie die Frage, ob Haftenlassung auf Bewährung von der Reue des Täters abhängig sein soll.

Ich könnte mir vorstellen die Bewährung bei einem reumütigen Täter früher zu gewähren.
Dennoch bin ich für die Bewährung nach so langer Zeit, wenn davon auszugehen ist das der Täter nicht mehr gefährlich ist.
_________________
Trish:(
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#1138132) Verfasst am: 26.11.2008, 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die erste Frage wäre natürlich: Wie soll Reue festgestellt werden? (Wurde ja schon angesprochen.) Und da das nicht geht, sondern nur äußere Anzeichen von Reue festgestellt werden können, würde ich bei einer solchen Regelung nur eine Inflation von Heuchelei befürchten, also letztlich eine Entwertung von Reue. Es bestünde ja letztlich die Gefahr, dass jemand, der echte Reue empfindet, diese gar nicht mehr zeigen kann, wenn ein so hoher Anreiz bestünde, Reue zu heucheln. Deswegen finde ich es richtig, dass die Aussetzung einer Strafe auf Bewährung nicht davon abhängig gemacht wird, sondern nur von der Verbüßung einer Mindestrafe (im Falle Klars ja 26! Jahre) und der Prognose der Ungefährlichkeit.
Und weiters finde ich es auch richtig, dass auch für schwerste Verbrechen das "lebenslänglich" irgendwann "auf Bewährung" ist, d.h. auch der schlimmste Verbrecher noch Freiheit erleben kann (bei, wie gesgat, Prognose der Ungefährlichkeit). Das hat was mit der Achtung der Menschenwürde zu tun.
Was anderes wäre es noch bei über jurisische Entscheidungen hinausgehenden Verkürzungen einer Strafe wie einem Gnadenerwies. Da könnte das eine Rolle spielen. Ist aber eine andere Sache.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1138145) Verfasst am: 26.11.2008, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Die erste Frage wäre natürlich: Wie soll Reue festgestellt werden? (Wurde ja schon angesprochen.) Und da das nicht geht, sondern nur äußere Anzeichen von Reue festgestellt werden können, würde ich bei einer solchen Regelung nur eine Inflation von Heuchelei befürchten, also letztlich eine Entwertung von Reue. Es bestünde ja letztlich die Gefahr, dass jemand, der echte Reue empfindet, diese gar nicht mehr zeigen kann, wenn ein so hoher Anreiz bestünde, Reue zu heucheln. Deswegen finde ich es richtig, dass die Aussetzung einer Strafe auf Bewährung nicht davon abhängig gemacht wird, sondern nur von der Verbüßung einer Mindestrafe (im Falle Klars ja 26! Jahre) und der Prognose der Ungefährlichkeit.


Enttäuschender Beitrag.
Mario Hahna oder Xamanoth werden jetzt (vielleicht!) noch nicht in der Lage sein, vorgetäuschte Reue zu konstatieren.

Aber sowas lernt man.

Schaff Dir ein Kind an, wenn Du sichergehen willst.

Oder werde Lehrer, Moderator oder Priester noseman
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#1138171) Verfasst am: 26.11.2008, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Aber sowas lernt man.

Schaff Dir ein Kind an, wenn Du sichergehen willst.

Gut, bei Leuten, zu denen man ein sehr enges persönliches Verhältnis hat, wie den eigenen <s>Blagen</s>Kindern, mag das gehen. Aber so ein enges Verhältnis dürfen Richter zu Angeklagten ja üblicherweise nicht haben.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Oder werde Lehrer ...

OK, das ist akzeptabel. zwinkern
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1138244) Verfasst am: 26.11.2008, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß, ist im Gesetz nirgends Reue als Voraussetzung für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung vorgesehen. Sie in Einzelfällen dennoch zu verlangen, wäre reine Willkür. Wer das nicht einsieht (wei etwa der bayerische Innenminister) der hat ein mentales Problem mit dem Prinzip des Rechtsstaats.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1138245) Verfasst am: 26.11.2008, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wie soll man denn bitte jemandem Ungefährlichkeit attestieren, wenn der nicht den Eindruck macht, seine Taten zu bereuen?

Jemand, der eine Tat bereut sieht ein, daß er einen Fehler gemacht hat und würde sich also in einer ähnlichen Situation später anders entscheiden. Aber jemand der seine Tat nicht bereut, der sie für richtig hält, dürfte kaum einen Grund haben, nicht wieder neue Verbrechen zu begehen, wenn er sich in einer ähnlichen Situation sieht.
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1138410) Verfasst am: 26.11.2008, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wie soll man denn bitte jemandem Ungefährlichkeit attestieren, wenn der nicht den Eindruck macht, seine Taten zu bereuen?

Jemand, der eine Tat bereut sieht ein, daß er einen Fehler gemacht hat und würde sich also in einer ähnlichen Situation später anders entscheiden. Aber jemand der seine Tat nicht bereut, der sie für richtig hält, dürfte kaum einen Grund haben, nicht wieder neue Verbrechen zu begehen, wenn er sich in einer ähnlichen Situation sieht.

Jemand der einsiht, dass er etwas falsch gemacht hat, gint damit keine Garantie, nicht in Zukunft wieder Dinge falsch zu machen.

Wer aber auf rationaler Ebene der Meinung ist, dass entsprechende Taten sinnlos, bzw. nicht zielführend, seien, oder wer schlicht keinen Bock hat, in den Knast zurückzukehren, und sich deshalb, wenn auch wider seine Überzeugung, der (Staats-)Gewalt beugt, der ist gefährlich, weil reulos?

Interessante Theorie.
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1138443) Verfasst am: 26.11.2008, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:

Jemand der einsiht, dass er etwas falsch gemacht hat, gint damit keine Garantie, nicht in Zukunft wieder Dinge falsch zu machen.



Wenn [/i]wirkliche [i]Einsicht vorhanden ist, ist zumindestens davon auszugehen, dasähnlicher Unfug künftig unterbleibt.

Und dafür gibts dann ja auch Bewährung.

Bewährung, die zweite Chance auf Probe, ist einfach eine geniale Erfindung.

Wer hat sich das eigentlich ausgedacht, weiss das jemand?
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Asz
WiW (Weib im Web)



Anmeldungsdatum: 31.01.2008
Beiträge: 2431
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Beitrag(#1138453) Verfasst am: 26.11.2008, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wie soll man denn bitte jemandem Ungefährlichkeit attestieren, wenn der nicht den Eindruck macht, seine Taten zu bereuen?

Jemand, der eine Tat bereut sieht ein, daß er einen Fehler gemacht hat und würde sich also in einer ähnlichen Situation später anders entscheiden. Aber jemand der seine Tat nicht bereut, der sie für richtig hält, dürfte kaum einen Grund haben, nicht wieder neue Verbrechen zu begehen, wenn er sich in einer ähnlichen Situation sieht.


Und wenn einer nun tief, innig und sichtbar bereut? Allerdings dabei nicht genau ausführt, daß er bereut nur einen und nicht hundert Menschen umgebracht zu haben? Was könnte das nach Deinen obigen Ausführungen zur Folge haben?
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Der Gescheitere gibt nach! Ein unübertreffliches Wort. Es begründete die Weltherrschaft der Dummheit
(Marie von Ebner-Eschenbach)
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1138470) Verfasst am: 26.11.2008, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wie soll man denn bitte jemandem Ungefährlichkeit attestieren, wenn der nicht den Eindruck macht, seine Taten zu bereuen?

Jemand, der eine Tat bereut sieht ein, daß er einen Fehler gemacht hat und würde sich also in einer ähnlichen Situation später anders entscheiden. Aber jemand der seine Tat nicht bereut, der sie für richtig hält, dürfte kaum einen Grund haben, nicht wieder neue Verbrechen zu begehen, wenn er sich in einer ähnlichen Situation sieht.

Das ist wohl auch der Grund, warum die Ungefährlichkeit die einzige Vorraussetzung ist. Wer ungefährlich ist, der bereut faktisch zu einem gewissen Grad. So gesehen ist die Ungefährlichkeit also wohl die einzige Möglichkeit, wirkliche Reue irgendwie abschätzen zu können.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1138481) Verfasst am: 26.11.2008, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wie soll man denn bitte jemandem Ungefährlichkeit attestieren, wenn der nicht den Eindruck macht, seine Taten zu bereuen?

Jemand, der eine Tat bereut sieht ein, daß er einen Fehler gemacht hat und würde sich also in einer ähnlichen Situation später anders entscheiden. Aber jemand der seine Tat nicht bereut, der sie für richtig hält, dürfte kaum einen Grund haben, nicht wieder neue Verbrechen zu begehen, wenn er sich in einer ähnlichen Situation sieht.

Das ist wohl auch der Grund, warum die Ungefährlichkeit die einzige Vorraussetzung ist. Wer ungefährlich ist, der bereut faktisch zu einem gewissen Grad. So gesehen ist die Ungefährlichkeit also wohl die einzige Möglichkeit, wirkliche Reue irgendwie abschätzen zu können.


Häh? Das kapier ich jetzt aber nicht so ganz. Man kann doch auch aus anderen Gründen ungefährlich werden als aus Reue.

Und wieso wagst Du obendrein den Umkehrschluß und schließst aus Ungefährlichkeit Reue?
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#1138482) Verfasst am: 26.11.2008, 15:29    Titel: Re: Bewährung nur bei Reue? Der Fall Christian Klar. Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Aber mich interessiert in erster Linie die Frage, ob Haftenlassung auf Bewährung von der Reue des Täters abhängig sein soll. Zwar kann ich nachvollziehen, daß den Opfern nahestehende Personen eine solche Forderung erheben. Vorausgesetzt die fehlende Reue bedeutet dennoch keine weitere Gefahr. Soll sich die Gesellschaft diese Forderung zueigen machen?

Meiner Meinung nach sollte das Strafrecht generell nicht dazu dienen, Vergeltungsbedürfnisse zu befriedigen. Daher auch dazu ein klares: Nein.
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1138491) Verfasst am: 26.11.2008, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wie soll man denn bitte jemandem Ungefährlichkeit attestieren, wenn der nicht den Eindruck macht, seine Taten zu bereuen?

Jemand, der eine Tat bereut sieht ein, daß er einen Fehler gemacht hat und würde sich also in einer ähnlichen Situation später anders entscheiden. Aber jemand der seine Tat nicht bereut, der sie für richtig hält, dürfte kaum einen Grund haben, nicht wieder neue Verbrechen zu begehen, wenn er sich in einer ähnlichen Situation sieht.

Das ist wohl auch der Grund, warum die Ungefährlichkeit die einzige Vorraussetzung ist. Wer ungefährlich ist, der bereut faktisch zu einem gewissen Grad. So gesehen ist die Ungefährlichkeit also wohl die einzige Möglichkeit, wirkliche Reue irgendwie abschätzen zu können.


Häh? Das kapier ich jetzt aber nicht so ganz. Man kann doch auch aus anderen Gründen ungefährlich werden als aus Reue.

Und wieso wagst Du obendrein den Umkehrschluß und schließst aus Ungefährlichkeit Reue?

Rasmus sagte, ohne Reue könne man nicht ungefährlich sein. Wenn er das so sieht, dann kann er aber das Ungefährlichkeitsmerkmal nicht ablehnen, weil das eine das andere bedingt.

Ich persönlich stimme aber nicht mit ihm rarin überein, dass Reue das entscheidende Merkmal sein sollte. Wenn ich eine Aggressionsstörung habe und dazu neige, auszuticken und den Leuten was auf die Schnauze zu geben, wenn ich mich beleidigt fühle, dann kann ich durchaus bereuen, was ich tue, wenn ich austicke, stelle aber weiterhin eine Gefahr dar.
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Mr.Manescu
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Anmeldungsdatum: 22.11.2007
Beiträge: 346

Beitrag(#1138493) Verfasst am: 26.11.2008, 15:50    Titel: Re: Bewährung nur bei Reue? Der Fall Christian Klar. Antworten mit Zitat

kolja:
Zitat:

Meiner Meinung nach sollte das Strafrecht generell nicht dazu dienen, Vergeltungsbedürfnisse zu befriedigen.


Dazu ist es aber tatsächlich da.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1138509) Verfasst am: 26.11.2008, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

Jemand der einsiht, dass er etwas falsch gemacht hat, gint damit keine Garantie, nicht in Zukunft wieder Dinge falsch zu machen.



Wenn [/i]wirkliche [i]Einsicht vorhanden ist, ist zumindestens davon auszugehen, dasähnlicher Unfug künftig unterbleibt.

Nö. Z.B. dann nicht, wenn er etwa auch durchaus schon vorher wusste, dass das eigentlich falsch ist ...

"Es tut mir wirklich leid, aber es ist halt mit mir durchgegangen."
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caballito
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Beitrag(#1138511) Verfasst am: 26.11.2008, 16:05    Titel: Re: Bewährung nur bei Reue? Der Fall Christian Klar. Antworten mit Zitat

Mr.Manescu hat folgendes geschrieben:
kolja:
Zitat:

Meiner Meinung nach sollte das Strafrecht generell nicht dazu dienen, Vergeltungsbedürfnisse zu befriedigen.


Dazu ist es aber tatsächlich da.

Offiziell nicht.
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Mr.Manescu
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Anmeldungsdatum: 22.11.2007
Beiträge: 346

Beitrag(#1138512) Verfasst am: 26.11.2008, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

@zelig:

Zitat:
Zwar kann ich nachvollziehen, daß den Opfern nahestehende Personen eine solche Forderung erheben. Vorausgesetzt die fehlende Reue bedeutet dennoch keine weitere Gefahr. Soll sich die Gesellschaft diese Forderung zueigen machen?


Es heißt richtig:

Zwar kann ich nachvollziehen, daß den Opfern nahestehende Personen eine solche Forderung erheben, aber vorausgesetzt die fehlende Reue bedeutet dennoch keine weitere Gefahr, soll sich die Gesellschaft diese Forderung zueigen machen?
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1138514) Verfasst am: 26.11.2008, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Mr.Manescu hat folgendes geschrieben:
@zelig:

Zitat:
Zwar kann ich nachvollziehen, daß den Opfern nahestehende Personen eine solche Forderung erheben. Vorausgesetzt die fehlende Reue bedeutet dennoch keine weitere Gefahr. Soll sich die Gesellschaft diese Forderung zueigen machen?


Es heißt richtig:

Zwar kann ich nachvollziehen, daß den Opfern nahestehende Personen eine solche Forderung erheben, aber vorausgesetzt die fehlende Reue bedeutet dennoch keine weitere Gefahr, soll sich die Gesellschaft diese Forderung zueigen machen?


Bei mir nicht. ; )
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1138516) Verfasst am: 26.11.2008, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

@Noc und caballito:

Ihr habt natürlich recht. Ich bin doof!
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Asz
WiW (Weib im Web)



Anmeldungsdatum: 31.01.2008
Beiträge: 2431
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1138521) Verfasst am: 26.11.2008, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
@Noc und caballito:

Ihr habt natürlich recht. Ich bin doof!


So, nun hast Du Reue gezeigt. Aber ob Du damit ungefährlich geworden bist? Am Kopf kratzen
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Der Gescheitere gibt nach! Ein unübertreffliches Wort. Es begründete die Weltherrschaft der Dummheit
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1138524) Verfasst am: 26.11.2008, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Asz hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
@Noc und caballito:

Ihr habt natürlich recht. Ich bin doof!


So, nun hast Du Reue gezeigt. Aber ob Du damit ungefährlich geworden bist? Am Kopf kratzen



Gröhl...

Schlagkräftiges Argument. Daumen hoch!
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1138684) Verfasst am: 26.11.2008, 18:41    Titel: Re: Bewährung nur bei Reue? Der Fall Christian Klar. Antworten mit Zitat

Mr.Manescu hat folgendes geschrieben:
kolja:
Zitat:

Meiner Meinung nach sollte das Strafrecht generell nicht dazu dienen, Vergeltungsbedürfnisse zu befriedigen.


Dazu ist es aber tatsächlich da.


Nicht alleine. Der Strafzweck ist in Deutschland aber tatsächlich auch "Vergeltung".
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1138686) Verfasst am: 26.11.2008, 18:44    Titel: Re: Bewährung nur bei Reue? Der Fall Christian Klar. Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Mr.Manescu hat folgendes geschrieben:
kolja:
Zitat:

Meiner Meinung nach sollte das Strafrecht generell nicht dazu dienen, Vergeltungsbedürfnisse zu befriedigen.


Dazu ist es aber tatsächlich da.


Nicht alleine. Der Strafzweck ist in Deutschland aber tatsächlich auch "Vergeltung".


Das ist aber ethisch kompliziert.

Also handelt es sich wohl doch nicht um einen klaren Fall.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1138700) Verfasst am: 26.11.2008, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

ot: Warum hat(te) der Buback eigentlich einen Namen, "sein Fahrer" aber nicht. Der ermorderte Fahrer Bubacks hieß zuletzt wieder in der Bildunterschrift der Attentatsszenerie mit zwei Leichen in einer großen deutschen TZ "sein Fahrer". Als ich das gelesen hatte, war ich zumindest kurzzeitig sehr zornig auf den Bildunterschriftentexter. Aber nicht auf ihn allein, denn das scheint ja allgemein usus in den Medien zu sein. Namenlose gibbet nich. Gab es nie?
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"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Torsten
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 3456

Beitrag(#1138705) Verfasst am: 26.11.2008, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
SpiegelOnline: »Er bereut nichts und verweigert Hilfe bei der Aufklärung der RAF-Morde«

Der Tagesspiegel: »Keine Reue, kein Bekenntnis, kein Wort der Entschuldigung an die Angehörigen der Opfer«

Die Zeit: »Er hat sich nicht zu seinen Taten bekannt, er hat sie nicht bereut«

Süddeutsche Zeitung: »Klars 26 Jahre enden jetzt. Er hat kein Reuebekenntnis abgelegt«

BILD-Zeitung: »Klar kommt frei! Und das, obwohl er nie bereut hat!«

FAZ: »Ein Mörder ohne Reue!«

Berliner Morgenpost: »Der neunfache Mörder habe niemals Anzeichen von Reue oder Einsicht gezeigt«

Berliner Zeitung: »…seine Verweigerung öffentlicher Reue…«

Focus: »Er bereut nichts, er distanziert sich nicht«

http://www.zeitgeistlos.de/zgblog/2008/gleichschaltung/#more-510



Klar, ein Büßer ohne Reue? Vor so einer Öffentlichkeit würde ich auch nicht zu Kreuze kriechen wollen.
Würde ich meine Reue - so ich denn einen Grund dafür sehe, und den ganz bestimmt nicht in den lautstarken Anklagen dieser Öffentlichkeit - nicht zeigen.
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1138717) Verfasst am: 26.11.2008, 19:25    Titel: Re: Bewährung nur bei Reue? Der Fall Christian Klar. Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Mr.Manescu hat folgendes geschrieben:
kolja:
Zitat:

Meiner Meinung nach sollte das Strafrecht generell nicht dazu dienen, Vergeltungsbedürfnisse zu befriedigen.


Dazu ist es aber tatsächlich da.


Nicht alleine. Der Strafzweck ist in Deutschland aber tatsächlich auch "Vergeltung".


Vegeltung ist aber wieder etwas anderes als die Befriedigung von Vergeltungsbedürfnissen.
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#1138732) Verfasst am: 26.11.2008, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wie soll man denn bitte jemandem Ungefährlichkeit attestieren, wenn der nicht den Eindruck macht, seine Taten zu bereuen?

Jemand, der eine Tat bereut sieht ein, daß er einen Fehler gemacht hat und würde sich also in einer ähnlichen Situation später anders entscheiden. Aber jemand der seine Tat nicht bereut, der sie für richtig hält, dürfte kaum einen Grund haben, nicht wieder neue Verbrechen zu begehen, wenn er sich in einer ähnlichen Situation sieht.

Das ist wohl auch der Grund, warum die Ungefährlichkeit die einzige Vorraussetzung ist. Wer ungefährlich ist, der bereut faktisch zu einem gewissen Grad. So gesehen ist die Ungefährlichkeit also wohl die einzige Möglichkeit, wirkliche Reue irgendwie abschätzen zu können.

Nicht zwangsläufig. Wenn er durch einen Vorfall während der Haft schwerstbeindert wird, könnte man doch auch sagen, dass er ungefährlich wird, oder? (Meinetwegen ein Hirnschaden, damit er auch keine Verbrechen mehr planen kann.)
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