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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#1522795) Verfasst am: 20.08.2010, 21:09 Titel: |
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Ich würde das deutsche Straßenverkehrsrecht von der Diskussion abtrennen, da es dem autofahrenden Verkehrsteilnehmer eine himmelschreiend absurde juristische Sonderposition einräumt.
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=510042#510042
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1522796) Verfasst am: 20.08.2010, 21:10 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Asu dem link hab ich jetzt nur den ersten Satz gelesen.
Der Sohn war 11 steht da drin. |
Und? |
Eine Anzeige gegen ein rechtsunmündiges, elfjähriges Kind? Darf ich mich mal gepflegt totlachen? |
Du darfst, aber ich gebe folgendes zu bedenken: Glaubst du, der Autofahrer hätte auf eine offensichtlich gerechtfertigte Anzeige verzichtet, wenn das Opfer strafmündig gewesen wäre? |
Der konkrete Autofahrer sicher nicht. Der ist ja offenbar zu dumm, § 1 Straßenverkehrsordnung zu kennen. Wenn ich den schon als nichtautofahrer und Autohasser kenne, , müsste der Typ eigentlich kastriert, zurecht standrechtlich erschossen und anschließend zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt werden
Seine Apologeten natürlich auch. |
Ja gut, aber die Anzeige war wohl gerechtfertigt, und da liegt doch das Problem. Worauf ich mit dem Beispiel hinaus wollte ist, dass unsere Rechtsprechung manchmal ziemlich merkwürdig sein kann. |
Nein, war sie ja eben nicht. Ein Hartzler oder Geringverdiener wäre übrigens gar nicht erst mal in der Lage dazu, einen Elfjährigen anzuzeigen.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1522800) Verfasst am: 20.08.2010, 21:19 Titel: |
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Kann man Strafunmündige überhaupt anzeigen?
Wenn ja, kann das auch der Hartzler.
_________________ Trish:(
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1522801) Verfasst am: 20.08.2010, 21:21 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: |
In der Tat interessant. Allerdings ist es weder Verboten, ohne ein Kondom Sex zu haben, noch hat Nadja irgendeinen Schaden davongetragen. Es war also vielleicht ein schlechtes Beispiel. |
Das ist wohl war, wobei, sie hätte ja auch Schaden nehmen können. Oder ist sie dank HIV plötzlich immun gegen Hepatitis? Und wäre der Schaden bei ihr dann nicht ungleich höher. Aber das wären jetzt nur hypothetische Fragen.
Was ich halt nur nicht einsehe, ihn als unschuldiges Opfer darzustellen und sie zu verteufeln. |
Hat er Hepatitis? Wusste er das er Hepatitis hat? |
Das weiß ich doch nicht, aber er könnte ja unwissentlich irgendeine Geschlechtskrankheit haben. Aber darum geht es doch die ganze Zeit: Wenn ich nichts weiß, kann mich keiner wegen Körperverletzung verklagen. Fein raus! Also, lasst euch nicht testen.
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Fein raus, hätte man keine behandlungswürdige Krankheit.
Willst du eigentlich Strafen für Unwissende oder Straffreiheit für Nadjas?
_________________ Trish:(
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1522803) Verfasst am: 20.08.2010, 21:25 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Kann man Strafunmündige überhaupt anzeigen?
Wenn ja, kann das auch der Hartzler. |
Man kanns versuchen. Da es de facto aber keine Aufsicht auf Erfolg hat, kann es ein Hartzler praktisch meist nicht, da er dann keine Prozeßkostenhilfe kriegt (die wird nur bewilligt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht).
Und ich denk mal, dass sich Hartzler aus ihrem Schonvermögen eher keinen Anwalt leisten können, aber so gut kenn ich mich nun auch wieder nicht aus.
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1522843) Verfasst am: 20.08.2010, 22:40 Titel: |
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@Argeleb und Rasmus
Könntet Ihr mal Eure ethischen Grundlagen darlegen, von denen Ihr die ganze Zeit redet? Was sind Eure Prinzipien? Ist mir immer noch mehr als unklar.
Meiner Ansicht nach sollte es eine allgemeine Pflicht geben, einen anderen nicht ohne dessen Einwilligung wissentlich und absehbar in eine von ihm wegen fehlender / zurückgehaltener Information nicht abschätzbare (und wesentliche) Gefahr zu bringen. Bzw., andersherum sollte jeder das Recht (und zwar ein allgemeines, d.h. von der Gesellschaft geschütztes Recht - sonst bestünde es schlicht nicht) gegenüber einem Dritten haben, entweder von diesem über die Gefahr informiert zu werden (und somit die Entscheidung, ob das dann bekannte Risiko getragen wird, dem Gefährdeten zu überlassen, nicht einfach für ihn über seinen Kopf hinweg zu entscheiden, dass er das gefälligst tragen muss), oder von diesem Dritten nicht der Gefahr ausgesetzt zu werden, (sofern diese Gefahr das als bekannt voraussetzbare normale Lebensrisiko überschreitet, wenn der Dritte also Informationen hat, die auf eine solche erhöhte und dem anderen nicht bekannte, (was wiederum der Dritte weiß), Gefahr hinweisen).
Diese Pflicht / dieses Recht sehe ich als selbstverständlich an in einer Gesellschaft. Gäbe es die / das nicht, dann wäre das mE schlicht keine Gesellschaft im eigentlichen Sinne.
Und wenn Ihr nun sagt: 'nee, das Recht soll es nicht geben, aber das Recht, nicht angelogen zu werden' - dann wird es mE völlig und unendlich absurd. Das wäre mE überhaupt nicht begründbar. Wie oben schon dargelegt. Ich kann mich dabei nun irren, aber begründet werden müsste das nun mal, das erscheint zumindest mir jenseits jeder Selbstevidenz.
Was sind nun Eure ethischen Prinzipien, wie sehen die aus? Ist es die 'Gesellschaft' des Rechtes des Stärkeren (Wissen ist Macht) und jeder ist automatisch selber schuld, der zu wenig Wissen hat, sogar dann, wenn er es gar nicht haben kann? Soll das Prinzip, dass die anderen einem nicht wissentlich ohne Einverständnis schaden sollen, vollständig aufgehoben werden?
Oda wie oda watt? Worauf läuft das hinaus, wie wird das begründet?
Man fühlt sich ja hier ein bisschen wie bei Diskussion mit Hardcore-Gläubigen. Argumente werden ignoriert, es wird ausgewichen, widerlegte Argumente, ('schiefe Ebene', 'es gibt aber keine scharfe Grenze', 'ein Risiko muss immer gleich bewertet werden wenn es vorhanden ist, egal, ob es 0,00001 oder 0,99 beträgt, da muss man gar nicht nachfragen, ob der andere das auch so sieht, das ist nun mal so, ist immer nur sein Problem') werden einfach unter den Teppich gekehrt oder stur widerholt.
Legt doch mal Eure Prämissen, Eure ethische Einstellung und Eure Argumente dafür sauber auf den Tisch.
Und (@Rasmus) bitte nicht immer diese endlos zerpflückten Beiträge nach jedem einzelnen Satz, das nervt ungemein.
Bisschen Konzentration, eine stimmige, zusammenhängende Argumentation: das wäre wirklich zauberhaft.
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Babyface Altmeister
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11519
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(#1522986) Verfasst am: 21.08.2010, 09:26 Titel: |
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Hier scheints mir ganz allgemein weniger um ethische Grundbewertungen zu gehen als um die Frage, nach welchen Kriterien man unenthisches Verhalten als strafwürdig betrachten sollte.
_________________ posted by Babyface
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26529
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1523083) Verfasst am: 21.08.2010, 14:16 Titel: |
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Babyface hat folgendes geschrieben: | Hier scheints mir ganz allgemein weniger um ethische Grundbewertungen zu gehen als um die Frage, nach welchen Kriterien man unenthisches Verhalten als strafwürdig betrachten sollte. |
Na ja, es ging um Konsistenz in der Argumentation und um die Feststellung, dass Moral dabei unwesentlich sei, worauf ich die Frage gestellt habe, was denn der Unterschied zwischen Moral und Ethik sei. Aus dem, was ich dann ergeben hat, finde ich AP in der Wiederholung seiner Fragestellung schon verständlich.
Und in dem Zusammenhang wäre es schon ganz gut, diese Wörter Moral und Ethik so zu benutzen, wie sie im Moment von den meisten benutzt werden. Für mein Gefühl gibt Wiki das gut wieder, einschließlich der Bedeutungsverschiebung in bestimmten Umfeldern.
Wiki hat folgendes geschrieben: | Moral bezeichnet meist die faktischen Handlungsmuster, -konventionen, -regeln oder -prinzipien bestimmter Individuen, Gruppen oder Kulturen, sofern diese wiederkehren und sozial anerkannt und erwartet werden.
So verstanden, sind die Ausdrücke Moral, Ethos oder Sitte weitgehend gleichbedeutend und werden beschreibend (deskriptiv) gebraucht. Daneben wird mit der Rede von Moral auch ein Bereich von praktischen Urteilen, Handlungen oder deren Prinzipien (Werte, Güter, Pflichten, Rechte) verbunden. So verstanden, wertet eine Unterscheidung von Moral und Unmoral. Eine solche Bewertung kann als bloßer Ausdruck subjektiver Zustimmung oder Ablehnung verstanden werden (vergleichbar zu Applaus oder Buhrufen), oder als Beurteilung von Handlungen, deren Maximen oder sonstige Prinzipien in moralischer Hinsicht, d.h. als moralisch gut oder moralisch schlecht. Letzteres entspricht einem metaethischen Realismus. Die theoretische Ausarbeitung unterschiedlicher methodischer Vorgehensweisen und Kriterien moralischer Urteile sind Gegenstand der philosophischen Disziplin der Ethik. | fett von mir
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Argeleb Misanthropischer Humanist
Anmeldungsdatum: 02.01.2010 Beiträge: 2059
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(#1523118) Verfasst am: 21.08.2010, 15:26 Titel: |
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Babyface hat folgendes geschrieben: | Hier scheints mir ganz allgemein weniger um ethische Grundbewertungen zu gehen als um die Frage, nach welchen Kriterien man unenthisches Verhalten als strafwürdig betrachten sollte. |
Genau. Mir geht es darum, ob der Gesetzgeber die Eigenverantwortung in diesem Fall nicht zu stark beschränkt. Denn in diesem Fall ist Eigenverantwortung = Fremdverantwortung.
Wer sich beim Geschlechtsverkehr selbst schützt, schützt damit automatisch auch den anderen. Wenn aber nun der Gesetzgeber sagt, dass man auf Eigenverantwortung verzichten kann, sich sozusagen der Fremdverantwortung des anderen vollkommen ausliefern kann, dann ist das ein fatales Signal.
Würde der Gesetzgeber unmissverständlich sagen: Wer unverantwortlich handelt (eigen- wie fremdverantwortlich, da es in diesem Fall das selbe ist), der hat keinerlei Anspruch auf Schadensersatz. Dann wäre die Eigenverantwortung gestärkt, und damit automatisch auch die Fremdverantwortung, da Schutz in diesem Falle ja beide Partner schützt.
Würde das, gesellschaftlich betrachtet, nicht deutlich besser sein?
Im vorliegenden Fall würde ich folgendermaßen urteilen: Moralisch betrachtet (Moral als Folge ethischer Überlegungen) müssten beide zur Rechenschaft gezogen werden, denn beide hatten ungeschützten Geschlechtsverkehr und haben damit den anderen gefährdet.
Justitia ist bekanntlich blind, also weiß sie auch nichts von der HIV Infektion von Nadja, bzw. muss davon ausgehen, dass sie nichts wusste.
Edit: Wenn sich jemand durch einvernehmlichen ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer Krankheit ansteckt, dann ist das seine Schuld und der Staat hat sich da nicht einzumischen. Es darf also gar nicht zu einem Verfahren kommen.
_________________ Denny Crane!
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26529
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1523120) Verfasst am: 21.08.2010, 15:33 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: | ....
Justitia ist bekanntlich blind, also weiß sie auch nichts von der HIV Infektion von Nadja, bzw. muss davon ausgehen, dass sie nichts wusste..... |
Dass Justitia blind ist, bezieht sich auf die Personen, ihre Stellung, ihr Ansehen.
Nicht auf die Sachlage.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Argeleb Misanthropischer Humanist
Anmeldungsdatum: 02.01.2010 Beiträge: 2059
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(#1523124) Verfasst am: 21.08.2010, 15:38 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: | ....
Justitia ist bekanntlich blind, also weiß sie auch nichts von der HIV Infektion von Nadja, bzw. muss davon ausgehen, dass sie nichts wusste..... |
Dass Justitia blind ist, bezieht sich auf die Personen, ihre Stellung, ihr Ansehen.
Nicht auf die Sachlage.
fwo |
Du hast Recht. Zurückgezogen.
_________________ Denny Crane!
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1523321) Verfasst am: 21.08.2010, 21:02 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: | Mir geht es darum, ob der Gesetzgeber die Eigenverantwortung in diesem Fall nicht zu stark beschränkt. Denn in diesem Fall ist Eigenverantwortung = Fremdverantwortung.
Wer sich beim Geschlechtsverkehr selbst schützt, schützt damit automatisch auch den anderen. Wenn aber nun der Gesetzgeber sagt, dass man auf Eigenverantwortung verzichten kann, sich sozusagen der Fremdverantwortung des anderen vollkommen ausliefern kann, dann ist das ein fatales Signal.
Würde der Gesetzgeber unmissverständlich sagen: Wer unverantwortlich handelt (eigen- wie fremdverantwortlich, da es in diesem Fall das selbe ist), der hat keinerlei Anspruch auf Schadensersatz. Dann wäre die Eigenverantwortung gestärkt, und damit automatisch auch die Fremdverantwortung, da Schutz in diesem Falle ja beide Partner schützt. |
Das ist einfach nur kompletter Unsinn. Eigenverantwortung und Fremdverantwortung sind nie dasselbe.
Was Du anscheinend willst ist ein Verbot, bzw. ein Quasi-Verbot von ungeschütztem Geschlechtsverkehr.
Nicht dass ich Verbote per se ablehnen würde, es ist nur höchst merkwürdig, ein Verbot mit einer angeblichen Stärkung der Eigenverantwortung begründen zu wollen. Man kann Verbote nur mit Fremdverantwortung begründen.
Eigenverantwortlich handele ich dann, wenn ich die mir bekannten Risiken abwäge und diese gewichte und dann selber eine Entscheidung treffe. In dem hier besprochenen Falle aber hat einer ein Informationsdefizit und das ist das Problem. Der andere hat es nicht, er weiß Bescheid. Und er setzt den anderen somit einer ihm bekannten Gefahr aus, von der er annehmen kann, dass der andere sie nicht eingegangen wäre, wenn er das gewusst hätte. Er entscheidet also über seinen Kopf für ihn. Da ist dann nicht mehr viel mit Eigenverantwortlichkeit. Eine abstrakte, statistisch mögliche Gefährdung ist nun mal etwas anderes als eine konkrete und bekannte Gefährdung in einem Einzelfall.
Wenn Du ein Verbot bzw. ein Quasi-Verbot von ungeschütztem Geschlechtsverkehr willst, dann musst Du das begründen. Aber bitte nicht mit Stärkung der Eigenverantwortung, das geht nun mal gar nicht.
Wenn man überhaupt Fremdverantwortung akzeptiert, als Pflicht, dann muss man sich auch darauf verlassen können, dass diese Pflicht erfüllt wird. Eine Gesellschaft, in der es kein gegenseitiges Vertrauen gibt, ist, wenn nicht gar undenkbar, so doch wohl wenig wünschenswert.
Aber wenn man denn Fremdverantwortung als notwendige Grundlage einer Gesellschaft akzeptiert, was Du ja tust, da Du für ein Verbot bist, wieso sollte das lediglich auf ein generelles Verbot von ungeschützten Geschlechtsverkehr hinauslaufen? Wieso sollte es nicht auch diejenige (mE grundlegendere) Fremdverantwortung geben, die darauf hinausläuft, andere nicht gegen deren Wissen einer ihnen im konkreten Fall weit größer als normalen (und somit als bekannt voraussetzbaren) Gefahr auszusetzen?
Das verstehe ich überhaupt nicht. Du postulierst die eine Art von Fremdverantwortung, die andere aber lehnst Du ab. Wieso genau? Wenn mein hier beschriebenes Prinzip nicht das Grundlegende ist: welches sonst?
Argeleb hat folgendes geschrieben: | Im vorliegenden Fall würde ich folgendermaßen urteilen: Moralisch betrachtet (Moral als Folge ethischer Überlegungen) müssten beide zur Rechenschaft gezogen werden, denn beide hatten ungeschützten Geschlechtsverkehr und haben damit den anderen gefährdet. |
Ja, aber doch bekanntermaßen und von der einen Seite wissentlich auf unterschiedliche Weise, auf einem höchst unterschiedlichen Informationslevel.
Argeleb hat folgendes geschrieben: | Edit: Wenn sich jemand durch einvernehmlichen ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer Krankheit ansteckt, dann ist das seine Schuld und der Staat hat sich da nicht einzumischen. Es darf also gar nicht zu einem Verfahren kommen. |
Der Staat mischt sich so oder so ein. Wenn es nicht zu einem Verfahren kommen darf, dann ist das auch eine Aussage.
Wenn Du jetzt bitte Dein zugrundliegendes Prinzip etwas deutlicher machen würdest, es vielleicht mal allgemeiner darstellen könntest.
Bisher wäre Dein Prinzip, so wie ich das verstehe, so: wenn es ein Schadens-Risiko einer Handlung gibt, das größer als Null ist, dann soll diese Handlung nicht durchgeführt werden, das wäre moralisch falsch. Wird sie dennoch durchgeführt und der Akteur kommt zu Schaden: selber schuld. Die Handlung soll einfach nie durchgeführt werden. Dabei ist es egal, ob ein Dritter weiß, dass das konkrete Risiko (egal, wie klein es statistisch ist) in einem bestimmten Einzelfall gegen Eins geht, das spielt keine Rolle. Der Dritte hat hier keinerlei Verpflichtung, der Akteur ist unweigerlich selber schuld. Spielt auch keine Rolle, wie hoch (oder gering) das statistische Risiko ist. Egal ist auch, ob der Handelnde das als allgemein bekannt voraussetzbare Risiko kennt und das bewusst in Kauf nimmt. Er darf das schlicht nicht.
Grund: weil Du das nun mal einfach so meinst. Und es stärkt dann Deiner Ansicht nach auch noch die Eigenverantwortung des Einzelnen, wenn ihm etwas grundlos und unbegründet vorgeschrieben wird.
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1523565) Verfasst am: 22.08.2010, 10:13 Titel: |
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Wo liest du da ein Verbot raus?
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1523581) Verfasst am: 22.08.2010, 10:58 Titel: |
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Surata hat folgendes geschrieben: | Wo liest du da ein Verbot raus? |
Argeleb hat folgendes geschrieben: | Moralisch betrachtet (Moral als Folge ethischer Überlegungen) müssten beide zur Rechenschaft gezogen werden, denn beide hatten ungeschützten Geschlechtsverkehr und haben damit den anderen gefährdet. |
Nun, wenn man die Norm 'ungeschützter Geschlechtsverkehr ist moralisch falsch' für richtig hält und sie gesellschaftlich durchsetzen will, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder verbietet man UGV explizit oder man verschiebt jede Verantwortung auf den Gesunden und sagt dem: 'selber schuld'. Das ist dann ein Quasi-Verbot, man schafft einen starken Anreiz für Gesunde, die Norm einzuhalten. Interessanterweise betrifft das dann aber nicht den HIV-Infizierten.
Nun muss man noch eine Lösung für Nachwuchs finden. Die normale Vorgehensweise beim Erzeugen von Nachwuchs erfordert UGV, der ja aber nun moralisch falsch ist.
Läuft dann wohl auf die Verlagerung der Zeugung ins Labor hinaus.
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Argeleb Misanthropischer Humanist
Anmeldungsdatum: 02.01.2010 Beiträge: 2059
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(#1523612) Verfasst am: 22.08.2010, 12:56 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: | Mir geht es darum, ob der Gesetzgeber die Eigenverantwortung in diesem Fall nicht zu stark beschränkt. Denn in diesem Fall ist Eigenverantwortung = Fremdverantwortung.
Wer sich beim Geschlechtsverkehr selbst schützt, schützt damit automatisch auch den anderen. Wenn aber nun der Gesetzgeber sagt, dass man auf Eigenverantwortung verzichten kann, sich sozusagen der Fremdverantwortung des anderen vollkommen ausliefern kann, dann ist das ein fatales Signal.
Würde der Gesetzgeber unmissverständlich sagen: Wer unverantwortlich handelt (eigen- wie fremdverantwortlich, da es in diesem Fall das selbe ist), der hat keinerlei Anspruch auf Schadensersatz. Dann wäre die Eigenverantwortung gestärkt, und damit automatisch auch die Fremdverantwortung, da Schutz in diesem Falle ja beide Partner schützt. |
Das ist einfach nur kompletter Unsinn. Eigenverantwortung und Fremdverantwortung sind nie dasselbe. |
Natürlich nicht, aber die Konsequenz ist die selbe. Oder gibt es zwei Arten von Kondomen?
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Was Du anscheinend willst ist ein Verbot, bzw. ein Quasi-Verbot von ungeschütztem Geschlechtsverkehr. |
Nein, wie kommst du darauf? Ich sehe eben gerade kein öffentliches Interesse, daher sehe ich auch keinen Grund für ein Gerichts-Verfahren, und daher sehe ich auch keinen Grund für ein Gesetz.
Mein oben formuliertes Urteil war ein moralisches, kein juristisches.
_________________ Denny Crane!
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goatmountain auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 10.10.2009 Beiträge: 2810
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(#1523642) Verfasst am: 22.08.2010, 13:40 Titel: |
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ohne die geringste juristische bildung, nur mit meinem (hoffentlich gesunden) menschenverstand:
dieses gerichtsverfahren duerfte eigentlich nicht stattfinden. die junge frau hat ihre partner ja nicht vergiftet oder ihnen die kondome heruntergerissen. und dass man sich bei gv mit relativ unbekannten personen mit hiv und anderen krankheiten infizieren kann, weiss doch wohl jeder, heutzutage.
insofern haben die maenner fahrlaessig das risiko in kauf genommen.
und wieso fragt eigentlich kein mensch wie die junge frau zu ihrer hiv infektion gekommen ist?
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1523667) Verfasst am: 22.08.2010, 14:12 Titel: |
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goatmountain hat folgendes geschrieben: | die junge frau hat ihre partner ja nicht vergiftet oder ihnen die kondome heruntergerissen. | Sie hat ihre Infektion verschwiegen. Zitat: |
und dass man sich bei gv mit relativ unbekannten personen mit hiv und anderen krankheiten infizieren kann, weiss doch wohl jeder, heutzutage.
insofern haben die maenner fahrlaessig das risiko in kauf genommen.
| Das Risiko? Durch die Information, dass sie HIV+ ist ändert sich das Risiko um ein paar Zehnerpotenzen. Es ist anzunehmen, dass die Männer keinen ungeschützten Verkehr mit ihr gehabt hätten, hätte sie ihnen ihre Infektion mitgeteilt. Zitat: |
und wieso fragt eigentlich kein mensch wie die junge frau zu ihrer hiv infektion gekommen ist? |
Weswegen sollte man?
_________________ Trish:(
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I.R auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 08.10.2006 Beiträge: 9142
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(#1523669) Verfasst am: 22.08.2010, 14:17 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Haben eigentlich HIV positive Ärzte eine Aufklärungspflicht gegenüber ihren Patienten? |
Wenn sie mit ihnen Sex haben wollen - sicher!
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goatmountain auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 10.10.2009 Beiträge: 2810
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(#1523677) Verfasst am: 22.08.2010, 14:20 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | goatmountain hat folgendes geschrieben: | die junge frau hat ihre partner ja nicht vergiftet oder ihnen die kondome heruntergerissen. | Sie hat ihre Infektion verschwiegen. Zitat: |
und dass man sich bei gv mit relativ unbekannten personen mit hiv und anderen krankheiten infizieren kann, weiss doch wohl jeder, heutzutage.
insofern haben die maenner fahrlaessig das risiko in kauf genommen.
| Das Risiko? Durch die Information, dass sie HIV+ ist ändert sich das Risiko um ein paar Zehnerpotenzen. Es ist anzunehmen, dass die Männer keinen ungeschützten Verkehr mit ihr gehabt hätten, hätte sie ihnen ihre Infektion mitgeteilt. Zitat: |
und wieso fragt eigentlich kein mensch wie die junge frau zu ihrer hiv infektion gekommen ist? |
Weswegen sollte man? |
wenn, dann, haette usw. ist juristisch nicht relevant (wie gesagt, ich bin kein jurist) denn: "haetten die kerle sich einen runtergeholt, waeren sie nicht angesteckt worden". das ist doch kein argument, oder?
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1523696) Verfasst am: 22.08.2010, 14:32 Titel: |
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goatmountain hat folgendes geschrieben: |
wenn, dann, haette usw. ist juristisch nicht relevant (wie gesagt, ich bin kein jurist) denn: "haetten die kerle sich einen runtergeholt, waeren sie nicht angesteckt worden". das ist doch kein argument, oder? |
Hast du den Fred überhaupt gelesen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldhafte_Infektion_mit_HIV hat folgendes geschrieben: |
In Deutschland stellt die HIV-Übertragung eine gefährliche Körperverletzung nach den §§ 223 f. Strafgesetzbuch dar. Der ungeschützte Geschlechtsverkehr eines HIV-positiven Menschen ist eine gefährliche Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ im Sinne von § 224 Absatz 1 Nr. 5. Dabei geht man davon aus, dass es beim ungeschützten Geschlechtsverkehr durch einen HIV-positiven Sexualpartner auf die eingetretene Verletzung und nicht auf die Gefährlichkeit der Handlung ankomme. Im Ergebnis wird also die Tatbegehung als Eignungsdelikt qualifiziert. Unerheblich ist, ob es durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr tatsächlich zur Übertragung des HI-Virus kommt.[...]
Ist die HIV-negative Person über die HIV-Infektion des Sexualpartners informiert und willigt zum ungeschützten Geschlechtsverkehr ein, so nimmt die Rechtsprechung eine eigenverantwortlich gewollte Selbstgefährdung an, die Tat ist gerechtfertigt. |
Zur Argumentation: Natürlich macht es einen Unterschied, wenn durch Information die Männer hochstwahrscheinlich anders gehandelt hätten. Insbesondere da hierzulande Hiv sehr selten ist.
_________________ Trish:(
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goatmountain auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 10.10.2009 Beiträge: 2810
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(#1523704) Verfasst am: 22.08.2010, 14:40 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | goatmountain hat folgendes geschrieben: |
wenn, dann, haette usw. ist juristisch nicht relevant (wie gesagt, ich bin kein jurist) denn: "haetten die kerle sich einen runtergeholt, waeren sie nicht angesteckt worden". das ist doch kein argument, oder? |
Hast du den Fred überhaupt gelesen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldhafte_Infektion_mit_HIV hat folgendes geschrieben: |
In Deutschland stellt die HIV-Übertragung eine gefährliche Körperverletzung nach den §§ 223 f. Strafgesetzbuch dar. Der ungeschützte Geschlechtsverkehr eines HIV-positiven Menschen ist eine gefährliche Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ im Sinne von § 224 Absatz 1 Nr. 5. Dabei geht man davon aus, dass es beim ungeschützten Geschlechtsverkehr durch einen HIV-positiven Sexualpartner auf die eingetretene Verletzung und nicht auf die Gefährlichkeit der Handlung ankomme. Im Ergebnis wird also die Tatbegehung als Eignungsdelikt qualifiziert. Unerheblich ist, ob es durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr tatsächlich zur Übertragung des HI-Virus kommt.[...]
Ist die HIV-negative Person über die HIV-Infektion des Sexualpartners informiert und willigt zum ungeschützten Geschlechtsverkehr ein, so nimmt die Rechtsprechung eine eigenverantwortlich gewollte Selbstgefährdung an, die Tat ist gerechtfertigt. |
Zur Argumentation: Natürlich macht es einen Unterschied, wenn durch Information die Männer hochstwahrscheinlich anders gehandelt hätten. Insbesondere da hierzulande Hiv sehr selten ist. | ups
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#1523912) Verfasst am: 22.08.2010, 21:00 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Argeleb hat folgendes geschrieben: | Mir geht es darum, ob der Gesetzgeber die Eigenverantwortung in diesem Fall nicht zu stark beschränkt. Denn in diesem Fall ist Eigenverantwortung = Fremdverantwortung.
Wer sich beim Geschlechtsverkehr selbst schützt, schützt damit automatisch auch den anderen. Wenn aber nun der Gesetzgeber sagt, dass man auf Eigenverantwortung verzichten kann, sich sozusagen der Fremdverantwortung des anderen vollkommen ausliefern kann, dann ist das ein fatales Signal.
Würde der Gesetzgeber unmissverständlich sagen: Wer unverantwortlich handelt (eigen- wie fremdverantwortlich, da es in diesem Fall das selbe ist), der hat keinerlei Anspruch auf Schadensersatz. Dann wäre die Eigenverantwortung gestärkt, und damit automatisch auch die Fremdverantwortung, da Schutz in diesem Falle ja beide Partner schützt. |
Das ist einfach nur kompletter Unsinn. Eigenverantwortung und Fremdverantwortung sind nie dasselbe. |
Natürlich nicht, aber die Konsequenz ist die selbe. Oder gibt es zwei Arten von Kondomen? |
Du verstehst gar nicht, was Eigenverantwortung ist. Das ist der Punkt. Für Dich kann Eigenverantwortung durch eine paternalistische Maßnahme, einen paternalistischen moralischen Grundsatz hergestellt werden. Aber das ist einfach nur Unsinn. Eigenverantwortung ist, wenn ich selber entscheiden kann. Und um das zu können, brauche ich die wesentlichen Informationen. Werden sie mir von einem Beteiligten vorenthalten, dann ist meine Entscheidung nicht mehr eigenverantwortlich. Dann ist sie mir aufgedrückt, es wurde für mich entschieden, über meinen Kopf hinweg. Mag ja sein, dass Du das gut findest, aber nenne das bitte nicht mehr Eigenverantwortung, nenne es so, wie es ist: Dein (bisher unbegründetes) moralisches Prinzip, das Du anderen aufdrücken willst.
Ein fatales Signal an die Gesellschaft wäre es übrigens meiner Ansicht nach, wenn der Gesetzgeber Träger einer gefährlichen, infektiösen Krankheit aus ihrer Verantwortung, die sie aufgrund dessen gegenüber Dritten haben, komplett entlassen würde. Und darauf läuft Deine Ansicht nun mal hinaus.
Argeleb hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Was Du anscheinend willst ist ein Verbot, bzw. ein Quasi-Verbot von ungeschütztem Geschlechtsverkehr. |
Nein, wie kommst du darauf? Ich sehe eben gerade kein öffentliches Interesse, daher sehe ich auch keinen Grund für ein Gerichts-Verfahren, und daher sehe ich auch keinen Grund für ein Gesetz.
Mein oben formuliertes Urteil war ein moralisches, kein juristisches. |
Woran genau siehst Du kein öffentliches Interesse? An absichtlicher oder fahrlässiger Körperverletzung? Oder was jetzt genau?
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Argeleb Misanthropischer Humanist
Anmeldungsdatum: 02.01.2010 Beiträge: 2059
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(#1524065) Verfasst am: 23.08.2010, 08:11 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Eigenverantwortung ist, wenn ich selber entscheiden kann. Und um das zu können, brauche ich die wesentlichen Informationen. |
Er hatte doch die wesentlichen Informationen: Ihr HIV Status war ihm unbekannt, demzufolge hatte er genug Grund sich selbst zu schützen.
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: |
Ein fatales Signal an die Gesellschaft wäre es übrigens meiner Ansicht nach, wenn der Gesetzgeber Träger einer gefährlichen, infektiösen Krankheit aus ihrer Verantwortung, die sie aufgrund dessen gegenüber Dritten haben, komplett entlassen würde. Und darauf läuft Deine Ansicht nun mal hinaus. |
Da hast du schon Recht. Bei manchen Krankheiten hätte man noch nicht mal die Möglichkeit sich vor einer Ansteckung zu schützen, selbst wenn man von der Erkrankung weiß. Und worauf läuft das dann in der letzten Konsequenz hinaus? Ich kann mich noch gut an die Diskussionen aus den 1980ern zum Thema AIDS erinnern.
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: |
Woran genau siehst Du kein öffentliches Interesse? An absichtlicher oder fahrlässiger Körperverletzung? Oder was jetzt genau? |
Ich würde das nicht als Körperverletzung bewerten, ist das so schwer zu verstehen? Was anderes wäre es, wenn jemand sein infiziertes Blut verspritzt.
Was du willst ist folgendes: Verschweigen einer Krankheit = Körperverletzung
Mal eine etwas theoretische Frage: Wie würdest du denn das Verhalten eines Dritten bewerten, z.B. das ihrer Tante. Mal angenommen, sie hätte gewusst, dass die beiden Sex haben, hätte sie ihn dann darauf hinweisen sollen oder gar müssen, dass Nadja HIV+ ist? Hätte sie sich sonst durch Verschweigen mitschuldig gemacht?
Und nochmal zur moralischen Bewertung: In Peitschenhieben gemessen, würde ich ihr auch ein bis zwei Schläge mehr geben.
Ich finde diese Forderungen an den Staat, uns vor allerlei Unbill zu schützen so lächerlich. Am Ende sind wir so sehr in Watte gepackt, dass wir uns nicht mehr bewegen können.
_________________ Denny Crane!
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1524076) Verfasst am: 23.08.2010, 09:06 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Du verstehst gar nicht, was Eigenverantwortung ist. Das ist der Punkt. Für Dich kann Eigenverantwortung durch eine paternalistische Maßnahme, einen paternalistischen moralischen Grundsatz hergestellt werden. Aber das ist einfach nur Unsinn. Eigenverantwortung ist, wenn ich selber entscheiden kann. Und um das zu können, brauche ich die wesentlichen Informationen. Werden sie mir von einem Beteiligten vorenthalten, dann ist meine Entscheidung nicht mehr eigenverantwortlich. |
Das macht so keinerlei Sinn.
Jan und Hein und Klaas und Pit haben Ladgang, und wie das so ist schleppen sie Jasmin und Heidi und Klaudia und Petra ab. (Jeder nur eine, ihr Perversen!)
Heidi und Klaudia sind HIV positiv. Aber nur Heidi weiß, dass sie infiziert ist.
Jasmin und Petra sind gesund; Petra hat kürzlich einen Test mit entsprechendem Ergebnis gemacht, Jasmin denkt über sowas gar nicht erst nach.
Der aufmerksame Leser wird ahnen, was nun folgt: Alle unsere Pärchen haben ungeschützten Sex, und zwei der Herren infizieren sich. Angesprochen wurde das Thema in keinem der vier Fälle.
.... und ich soll jetzt glauben, dass auch nur einer der vier sich auch nur das allerkleinste bisschen klüger verhalten hat, als der Rest der Bande?
Nein. Die relevante Information ist: AIDS ist eine reelle Gefahr und es ist notwendig, sich davor zu schützen. Und wer eigenverantwortlich handeln will, der schützt sich, egal ob er nun mit Jasmin, Heidi, Klaudia oder Petra in der Kiste landet.
Wer sich darauf verlässt, dass er eine Petra oder wenigstens eine Jasmin erwischt, der ist selber schuld, wenn er dann an eine Heidi oder eine klaudia gerät.
Klaus und Fred ziehen um die Häuser und schleppen jeder eine Frau ab. Klaus landet mit Sabine in der Kiste und Fred mit Christina.
Wie es der Zufall so will, sind sowohl Sabine als auch Christina HIV positiv - allerdings weiß nur eine der beiden von ihrer Infektion. Sagen tut keine derbeiden was.
Der aufmerksame Leser ahnt es schon: Beide Pärchen haben ungeschützten Sex und unsere Helden Klaus und Fred infizieren sich mit HIV.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26529
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1524086) Verfasst am: 23.08.2010, 09:51 Titel: |
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Argeleb hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Eigenverantwortung ist, wenn ich selber entscheiden kann. Und um das zu können, brauche ich die wesentlichen Informationen. |
Er hatte doch die wesentlichen Informationen: Ihr HIV Status war ihm unbekannt, demzufolge hatte er genug Grund sich selbst zu schützen.... |
Das ist doch Unsinn, weil Du hier deine persönliche Bewertung des Risikos als die allgemeinverbindliche voraussetzt und sagst, dass jeder andere dieses Risiko genauso zu bewerten habe wie Du, ansonsten gehst Du davon aus, dass ihm Aids egal sei.
Es ist aber ein Unterschied, ob Du russisches Roulette mit einem Revolver spielst, der 10 000 Kammern oder nur 6 hat, in denen die eine Patrone steckt. Das Spiel mit den 10 000 Kammern kann man eventuell noch spielen, im Straßenverkehr würden wir ein deartiges Fahrverhalten wahscheinlich als relativ normal bezeichnen, aber wer spielt das Spiel mit nur 6 Kammern?
Um diesen Glückspielcharakter noch mal komplett nachzubilden:
Du hast zwei Personen A und B in einem Raum mit 1000 sechsschüssigen Revolvern und dem Wissen, dass in einem dieser 1000 Revolver eine Patrone an einer unbekannten Position in der Trommel stckt. Beide spielen so, dass sie beide gleichzeitig je einen beliebigen Revolver vom Haufen nehmen und dem anderen reichen. Dann hält sich jeder den Revolver an den Kopf und drückt ab.
Das ist ein Spiel, dass in ca 99,97% aller Fälle für beide gut ausgeht.
Jetzt ändern wir die Situation geringfügig:
Der Spieler A verheimlicht dass er bereits tot ist - er hat Krebs in einem letalen Stadium. Aus diesem Grunde hat er noch eine weitere Patrone in der Hand, mit der er heimlich die von ihm gezogene Waffe lädt, bevor er sie übergibt ....
Nach deinem Kommentar ist für dich klar, dass das für Spieler B keinen Unterschied zu machen hat, weil er sich mit der Entscheidung das Spiel mit 1000 Revolvern und einer Patrone zu spielen, bereits entschieden hat.
Du kannst natürlich bei deiner Meinung bleiben - allerdings halte ich dann eine weitere Diskussion für überflüssig. Oder Du sagst, wo meine Analogie falsch ist, dass wir sie entsprechend ändern können.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1524090) Verfasst am: 23.08.2010, 10:03 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Nein. Die relevante Information ist: AIDS ist eine reelle Gefahr und es ist notwendig, sich davor zu schützen. Und wer eigenverantwortlich handeln will, der schützt sich, egal ob er nun mit Jasmin, Heidi, Klaudia oder Petra in der Kiste landet. |
Also die Male, die ich mit meiner Exehefrau ungeschützt geschlafen habe, waren allesamt nicht eigenverantwortlich?
Ich hätte jedesmal ein Attest verlangen oder aber eben ein Kondom benutzen müssen?
Und wenn man Kinder haben will, dann braucht man zwar kein Kondom, aber auch hier ein Attest? Das wird teuer.
Und darauf soll man dann noch eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen?
Falls man aber hingegen in einer vertrauensvollen Beziehung ungeschützt Sex haben darf, wann genau ist der Punkt gekommen? Wie kann man den abschätzen, außer eben damit, wie man den Partner menschlich einschätzt?
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1524094) Verfasst am: 23.08.2010, 10:14 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Nein. Die relevante Information ist: AIDS ist eine reelle Gefahr und es ist notwendig, sich davor zu schützen. Und wer eigenverantwortlich handeln will, der schützt sich, egal ob er nun mit Jasmin, Heidi, Klaudia oder Petra in der Kiste landet. |
Also die Male, die ich mit meiner Exehefrau ungeschützt geschlafen habe, waren allesamt nicht eigenverantwortlich? |
Ich hätte jedesmal ein Attest verlangen oder aber eben ein Kondom benutzen müssen?
Und wenn man Kinder haben will, dann braucht man zwar kein Kondom, aber auch hier ein Attest? Das wird teuer.
Und darauf soll man dann noch eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen? [/quote]
Ich habe doch von "Abschleppen" gesprochen, oder?
Zitat: | Falls man aber hingegen in einer vertrauensvollen Beziehung ungeschützt Sex haben darf, wann genau ist der Punkt gekommen? Wie kann man den abschätzen, außer eben damit, wie man den Partner menschlich einschätzt? |
Das bleibt dir überlassen. Es ist nach wie vor Dein Leben. Das darfst du jederzeit riskieren - mich stört nur, wenn dann andere schuld sein sollen.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1524096) Verfasst am: 23.08.2010, 10:19 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Das bleibt dir überlassen. Es ist nach wie vor Dein Leben. Das darfst du jederzeit riskieren - mich stört nur, wenn dann andere schuld sein sollen. |
Mit schuld. Ich seh das genauso, wie jemand sich nicht an §1 Straßenverkehrsordnung hält und mich überfährt. Natürlich kann man da auch Risiken minimieren (nämlich gar nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, wenn man ganz sicher sein will), aber es wäre völlig Quatsch (in der Regel jedenfall) da nur dem Überfahrenen die Schuld zu geben.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26529
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1524112) Verfasst am: 23.08.2010, 10:37 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | .....
Das bleibt dir überlassen. Es ist nach wie vor Dein Leben. Das darfst du jederzeit riskieren - mich stört nur, wenn dann andere schuld sein sollen. |
Wer mir allerdings bewusst die für die Entscheidung nötige Information vorenthält, die ich nach allgemeinem Usus erwarten kann, entscheidet für mich - ich habe gar keine Wahl. Da ist er ähnlich wie Du: Wer sich nicht nach deiner Risikobewertung entscheidet, ist sowieso ein Selbstmörder und darf sich auch nicht beklagen.
fwo
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1524114) Verfasst am: 23.08.2010, 10:39 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Das bleibt dir überlassen. Es ist nach wie vor Dein Leben. Das darfst du jederzeit riskieren - mich stört nur, wenn dann andere schuld sein sollen. |
Mit schuld. Ich seh das genauso, wie jemand sich nicht an §1 Straßenverkehrsordnung hält und mich überfährt. Natürlich kann man da auch Risiken minimieren (nämlich gar nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, wenn man ganz sicher sein will), aber es wäre völlig Quatsch (in der Regel jedenfall) da nur dem Überfahrenen die Schuld zu geben. |
Hier geht es aber um eine Situation, in der der Überfahrene sich in einer Art und Weise verhält, die über alle Maßen dafür geeignet ist, sich von nahezu jedem überfahren zu lassen.
Wenn ich nachts schwarz gekleidet über die Autobahn spaziere, dann kann ich nicht demjenigen der mich überfahren hat vorwerfen, dass seine Scheinwerfer nicht ganz sauber waren, oder? (Man kann das Risiko vom Auto überfahren zu werden nämlich auch erheblich senken, ohne gänzlich auf die Teilnahme am Straßenverkehr zu verzichten.)
Nein, das ist vemrutlich nicht der Regelfall - aber wie sieht denn der Regelfall beim Sex aus? Gibt es den?
Hier geht es um einen Fall, wo jemand ungeschützten Sex hatte, ohne den HIV-Status seiner Partnerin zu kennen und ohne Grund zu glauben war. sie würde über eine Infektion Bescheid wissen. (Und wie es aussieht hatte er auch keinen verlässlichen Grund zu glauben, sie würde ihn informieren.)
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