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Ist Abtreibung Mord?
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11518

Beitrag(#1545916) Verfasst am: 26.09.2010, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Naja, eine Disposition ist eine Anlage. Und die hat der Säugling wohl auch.

Sagen wir mal so. Der Säugling hat aufgrund seiner biologisch verankerten Bedürfnisstruktur eine Anlage dazu, später mal ein Interesse am Weltfrieden zu entwickeln. Ein dispositionales Interesse am Weltfrieden hat er dagegen nicht. Dazu fehlt ihm das entsprechende kognitive Konzept.

Das verstehe ich noch nicht so recht. 'Disposition' kommt aus dem Lateinischen und bedeutet 'Anlage'. Ein Schlafender hat kein aktuelles kognitives Konzept, aber wenn er später aufwacht und man ihn fragt, ob er ein Lebensinteresse hat, wird er das normalerweise bejahen. Ebenso der Säugling: wartet man, bis er sprechen kann und ein 'ich'-Konzept entwickelt hat und fragt ihn dann, wird er das normalerweise ebenso bejahen.

Schau mal, ich hab bereits zu erklären versucht, dass zwischen einem Schlafenden und einer wachen Person im Bezug auf ein bestimmtes Interesse nur in ganz seltenen Momenten ein wirklicher Unterschied besteht. Denn bestimmte Interessen sind auch die meiste Wachzeit genauso aktuell im Bewusstsein repräsentiert wie im Schlaf: nämlich gar nicht. Dass wir trotzdem davon sprechen, dass Personen derzetige Interessen haben, obwohl sie die meiste Zeit des Tages nicht in diese denken, liegt daran, dass wir die Existenz entsprechender kognitiver Konzepte annehmen, deren Existenz dadurch belegt werden kann, indem man zeigt, dass sie sich aktivieren lassen (z.b. indem man nachfragt, oder indem man das Interesse bedroht). Die Aktivierung der kognitiven Konzepte funktioniert, wenn sich im Gehirn entsprechende neuronale Verknüpfungen (auch zwischen kognitiven und emotional-motivationalen Hirnzentren) ausgebildet und durch Bahnung stabilisiert haben. Beim Neugeborenen müssen sich diese neuronalen Repräsentanzen aber erst noch entwickeln.

Wenn wir hier aber keinen Unterschied zwischen Aktivierung und Entwicklung erkennen könnten, dann würde daraus folgen, dass der Säugling nicht nur ein derzeitiges Lebensinteresse, sondern auch ein derzetiges Interesse an einem Job, Sexualität, Partnerschaft, Haus, Garten etc. hat, denn auch solche Interessen wird er (bzw. die Person, zu der er sich entwickelt) in seiner weiteren Entwicklung normalerweise irgendwann bejahen. Dasselbe gilt für eine befruchtete Eizelle.
_________________
posted by Babyface
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Zuletzt bearbeitet von Babyface am 26.09.2010, 20:03, insgesamt einmal bearbeitet
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11518

Beitrag(#1545919) Verfasst am: 26.09.2010, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
btw. ich bin übrigens durchaus der Meinung, dass auch schlafende Personen Interessen haben.


ups... ich komm mit dem antworten nicht hinterher und seh das jetzt erst.

du also kannst ein interesse auch bei personen erkennen, die derzeit akut grade keine kognitiven faehigkeiten haben? und wenn ja, ist dieses interesse fuer dich auch ethisch relevant? (fuer mich ist es das.)

Ja, kann ich. Ja, wäre es.
_________________
posted by Babyface
.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
Wohnort: Germering

Beitrag(#1545927) Verfasst am: 26.09.2010, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Aber die Frage war ja, ob, inwiefern und wieso eine gewisse kognitive Leistungsfähigkeit (hier wohl: Interessensausbildung einer bestimmten Stufe) ethisch relevant ist, (und Bedürfnisse unterhalb dieser so definierten Interessen nicht), und wie sich das konkret äußern soll. Wäre es also demnach z.B. folgerichtig, dass einem Wesen erst ab einer bestimmten kognitiven Leistungsfähigkeit ein unbedingtes Lebensrecht zugesprochen werden sollte? Wenn ja: warum?

Alles, was wir "zusprechen", ist ja sowieso nicht unbedingt, denn es ist bedingt durch unseren Zuspruch, der sich über die Zeiten auch ändern kann. Aber das mal beiseite.

Ich meine, daß der Zuspruch eines absoluten "organischen Weiterlebensrechts" für Organismen, oder speziell für menschliche Organismen, nicht begründet werden kann - und zwar nicht mal für solche mit hoher kognitiver Leistungsfähigkeit.

Wir können nur bestimmte Grundziele unserer Gesellschaft definieren, also wo wir langfristig hinwollen. Je nach diesen Zielen können wir indirekt begründen, welches Stand das Recht auf organisches Weiterleben in der Rangfolge der Werte hat. Diese indirekte Begründung eines sehr hohen Standes dieses Rechts ist mE jedoch für kognitiv leistungsfähige ethische Objekte relativ leicht zu führen, aufgrund der indirekten Reziprozität, weil wir selbst in die Situation kommen könnten usw. - und das funktioniert auch für Schlafende und Behinderte.

Diese Argumentation fällt für Tiere und Embryonen allerdings aus, so daß hier eine andere, evtl. noch indirektere Begründung angegeben werden müßte, die sich auch nicht widersprechen sollte. Bei Tieren fiele mir da noch was ein, etwa über die schmerzbezogene oder soziale Empathie. Bei Embryonen fällt mir dagegen keine halbwegs plausible Begründung ein, außer wir einigen uns auf solche Ziele, die die maximale Produktion von Menschen beinhalten. Daher meine ich, daß der Schutz eines Embryos nur über ein Fremdinteresse an ihm (i.a. dem seiner Eltern) begründet werden kann.
_________________
Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1546044) Verfasst am: 26.09.2010, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Schau mal, ich hab bereits zu erklären versucht, dass zwischen einem Schlafenden und einer wachen Person im Bezug auf ein bestimmtes Interesse nur in ganz seltenen Momenten ein wirklicher Unterschied besteht. Denn bestimmte Interessen sind auch die meiste Wachzeit genauso aktuell im Bewusstsein repräsentiert wie im Schlaf: nämlich gar nicht. Dass wir trotzdem davon sprechen, dass Personen derzetige Interessen haben, obwohl sie die meiste Zeit des Tages nicht in diese denken, liegt daran, dass wir die Existenz entsprechender kognitiver Konzepte annehmen, deren Existenz dadurch belegt werden kann, indem man zeigt, dass sie sich aktivieren lassen (z.b. indem man nachfragt, oder indem man das Interesse bedroht). Die Aktivierung der kognitiven Konzepte funktioniert, wenn sich im Gehirn entsprechende neuronale Verknüpfungen (auch zwischen kognitiven und emotional-motivationalen Hirnzentren) ausgebildet und durch Bahnung stabilisiert haben. Beim Neugeborenen müssen sich diese neuronalen Repräsentanzen aber erst noch entwickeln.

Ein 'dispositionales Interesse' ist also letztlich ein aktuelles neuronales Muster im Gehirn, das zwar aktuell nicht aktiviert ist, aber zukünftig unter anderen Umständen aktiviert werden kann. So weit, so gut.

Die Frage ist aber nun, warum diese neuronalen Muster im Gehirn ethisch relevant(er) sein sollen und einen anderen ethischen Status begründen können als das Noch-Nicht-Vorhandensein dieser Muster. Das ist ja nicht per se selbstverständlich.

Babyface hat folgendes geschrieben:
Wenn wir hier aber keinen Unterschied zwischen Aktivierung und Entwicklung erkennen könnten, dann würde daraus folgen, dass der Säugling nicht nur ein derzeitiges Lebensinteresse, sondern auch ein derzetiges Interesse an einem Job, Sexualität, Partnerschaft, Haus, Garten etc. hat, denn auch solche Interessen wird er (bzw. die Person, zu der er sich entwickelt) in seiner weiteren Entwicklung normalerweise irgendwann bejahen. Dasselbe gilt für eine befruchtete Eizelle.

Der Unterschied ist Definitionssache. Ebenso wie die Rede von einem 'dispositionalen Interesse' Definitionssache ist. Aber Definitionen sind erst mal uninteressant, interessant ist die Frage, wann und warum etwas ethisch relevant ist und wann und warum etwas nicht ethisch relevant ist.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
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Beitrag(#1546055) Verfasst am: 26.09.2010, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Wir können nur bestimmte Grundziele unserer Gesellschaft definieren, also wo wir langfristig hinwollen. Je nach diesen Zielen können wir indirekt begründen, welches Stand das Recht auf organisches Weiterleben in der Rangfolge der Werte hat. Diese indirekte Begründung eines sehr hohen Standes dieses Rechts ist mE jedoch für kognitiv leistungsfähige ethische Objekte relativ leicht zu führen, aufgrund der indirekten Reziprozität, weil wir selbst in die Situation kommen könnten usw. - und das funktioniert auch für Schlafende und Behinderte.

Aber so argumentiert funktioniert das noch nicht mal für solche Leute, die jünger sind als die jeweiligen konkreten Ansprechpartner der Ethik. Denn wir können niemals jünger werden als wir momentan sind, also nicht in die Situation des jeweils Jüngeren kommen. Und für das jeweils andere Geschlecht funktioniert es auch nicht: wir können unser Geschlecht nicht wechseln.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#1546099) Verfasst am: 26.09.2010, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Wir können nur bestimmte Grundziele unserer Gesellschaft definieren, also wo wir langfristig hinwollen. Je nach diesen Zielen können wir indirekt begründen, welches Stand das Recht auf organisches Weiterleben in der Rangfolge der Werte hat. Diese indirekte Begründung eines sehr hohen Standes dieses Rechts ist mE jedoch für kognitiv leistungsfähige ethische Objekte relativ leicht zu führen, aufgrund der indirekten Reziprozität, weil wir selbst in die Situation kommen könnten usw. - und das funktioniert auch für Schlafende und Behinderte.
Aber so argumentiert funktioniert das noch nicht mal für solche Leute, die jünger sind als die jeweiligen konkreten Ansprechpartner der Ethik. Denn wir können niemals jünger werden als wir momentan sind, also nicht in die Situation des jeweils Jüngeren kommen. Und für das jeweils andere Geschlecht funktioniert es auch nicht: wir können unser Geschlecht nicht wechseln.

Solche Unterschiede wie Alter und Geschlecht sind mE höchstens dann relevant, wenn sie wesentlich mit der jeweiligen ethischen Frage zu tun haben. Bei Abtreibung kann das durchaus ein Argument sein. In bezug auf ein Tötungsverbot etwa, oder auf die meisten Grundrechte, sind Geschlechstunterschiede mE irrelevant, weil sie kaum zu Unterschieden in der Wahrnehmng der ethischen Situation führen.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
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Beitrag(#1546124) Verfasst am: 26.09.2010, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, Deine Argumentation oben war ja im Prinzip: 'X in der Situation Y ist moralisch falsch deswegen, wenn wir (viele) das falsch finden, falls das unseren Interessen widerspricht und wir selber auch in die Situation Y kommen könnten. Wäre dann X erlaubt, würde das unsere Interessen verletzten. Daher liegt es im genuin eigenen Interesse, X nicht zuzulassen.'

Und das sei auch auf Schlafende und Behinderte anzuwenden. Und das sei schon eine gute Argumentation und hinreichende Begründung für das Verbot von X.

Aber genau genommen kann ich nie in die Situation eines Jüngeren kommen, nie in die Situation einer Frau (bin ein Mann) und nie in die Situation eines Indianers im Amazonas-Gebiet. Und nie mehr in die Situation eines Säuglings.

Daher zieht Dein Argument mE so hier nicht, das ist zu speziell, zu wenig verallgemeinert, daraus ergibt sich keine allgemeine Ethik.

Letztlich basiert Ethik mE auf Vereinbarungen bezüglich Gleichheit und somit tendenziell gleicher Behandlung. Sei das Gleichheit zwischen Geschlechtern, Hautfarbe oder auch Alter. Dabei ist die Einigung über die gleiche Behandlung bisher nicht von bestimmten kognitiven Fähigkeiten abhängig, sie ist viel abstrakter von der Zugehörigkeit zur Gesellschaft abhängig. Und die beginnt zurzeit ab der Geburt (eines Menschen).

Wer nun das Kriterium 'konkrete kognitive Fähigkeiten' (fragt sich dann, welche genau und in welchem Zeitraum und so) oder gar, mE noch viel weniger nachvollziehbar, 'bestimmte neuronale Muster im Gehirn' als Kriterium für die Zuschreibung grundlegender Rechte einführen will, der sollte das, finde ich, schon ein bisschen begründen können. Das erscheint mir, wie schon gesagt, per se erst mal wenig plausibel. Vielleicht aber gibt es gute Gründe dafür, obgleich ich die noch nicht sehe oder es gibt Vorteile zur jetzigen Regelung. Aber auch die sollte man doch benennen können, kann man doch nicht einfach so implizit als selbstverständlich und als einzig rational voraussetzen.

Da stecken doch bisher ungenannte Prämissen hinter. Und zwar nicht lediglich die Feststellung, dass eine Erstellung und Befolgung einer Ethik lediglich von ethischen Subjekten erfolgen kann. Denn das ist selbstverständlich, das ergibt sich schlicht aus der Definition eines ethischen Subjektes.
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Ilmor
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Beiträge: 7151

Beitrag(#1546154) Verfasst am: 27.09.2010, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
muadib hat folgendes geschrieben:

Und um wieviel sollte der Betrag für Kinder steigen? Das kann doch nicht wahr sein, dass der jetzt auf einmal auch noch unverändert bleiben soll. Dann ist ein Kind gar nichts wert.
Der Erwachsene 5 Euro und das Kind - nichts!



Nicht nur das, der Satz für Kinder wird was künftige Erhöhungen angeht sogar sogar eingefroren!

In den nächsten Jahren also selbst dann nicht steigen, wenn Erwachsene mehr kriegen.

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1545720#1545720


Interessant dagegen, dass der Kindesunterhalt dieses Jahr um 13% angehoben wurde. Aber das muss ja nicht der Staat zahlen.
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#1546161) Verfasst am: 27.09.2010, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
muadib hat folgendes geschrieben:

Und um wieviel sollte der Betrag für Kinder steigen? Das kann doch nicht wahr sein, dass der jetzt auf einmal auch noch unverändert bleiben soll. Dann ist ein Kind gar nichts wert.
Der Erwachsene 5 Euro und das Kind - nichts!



Nicht nur das, der Satz für Kinder wird was künftige Erhöhungen angeht sogar sogar eingefroren!

In den nächsten Jahren also selbst dann nicht steigen, wenn Erwachsene mehr kriegen.

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1545720#1545720


Interessant dagegen, dass der Kindesunterhalt dieses Jahr um 13% angehoben wurde. Aber das muss ja nicht der Staat zahlen.


Der Mann auch nicht unbedingt. Aber damit Du noch nen Knochen kriegst: meine Ex auch nicht. Deprimiert

Bloss wer von den Beteiligten bleibt da wohl am ehesten auf der Strecke, Mann, Frau, Staat oder Kind?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1546173) Verfasst am: 27.09.2010, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
muadib hat folgendes geschrieben:

Und um wieviel sollte der Betrag für Kinder steigen? Das kann doch nicht wahr sein, dass der jetzt auf einmal auch noch unverändert bleiben soll. Dann ist ein Kind gar nichts wert.
Der Erwachsene 5 Euro und das Kind - nichts!



Nicht nur das, der Satz für Kinder wird was künftige Erhöhungen angeht sogar sogar eingefroren!

In den nächsten Jahren also selbst dann nicht steigen, wenn Erwachsene mehr kriegen.

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1545720#1545720


Interessant dagegen, dass der Kindesunterhalt dieses Jahr um 13% angehoben wurde. Aber das muss ja nicht der Staat zahlen.


Der Mann auch nicht unbedingt. Aber damit Du noch nen Knochen kriegst: meine Ex auch nicht. Deprimiert


Hast du sie nicht verklagt? Am Kopf kratzen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
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Beitrag(#1546176) Verfasst am: 27.09.2010, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:


Hast du sie nicht verklagt? Am Kopf kratzen



In Deutschland gilt Gleichberechtigung. Der Satz "man kann einem nackten Mann nichts aus der Tasche ziehen" gilt daher selbstverständlich auch analog für Frauen.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1546179) Verfasst am: 27.09.2010, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:


Hast du sie nicht verklagt? Am Kopf kratzen



In Deutschland gilt Gleichberechtigung. Der Satz "man kann einem nackten Mann nichts aus der Tasche ziehen" gilt daher selbstverständlich auch analog für Frauen.


Es stimmt nicht, dass man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann. Dem 12. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) gelingt dieses Kunststück.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1546184) Verfasst am: 27.09.2010, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:


Hast du sie nicht verklagt? Am Kopf kratzen



In Deutschland gilt Gleichberechtigung. Der Satz "man kann einem nackten Mann nichts aus der Tasche ziehen" gilt daher selbstverständlich auch analog für Frauen.


Es stimmt nicht, dass man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann. Dem 12. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) gelingt dieses Kunststück.



Geschockt


Das ist ja krank.

edit: aber nur auf dem ersten Blick und dritten Blick. Wenn die Beiden verheiratet sind, dann steht ihm als "Taschengeld" in einer Zugewinngemeinschaft nunmal einiges (nämlich die Hälfte) zu. Und da würde ich eigentlich schon urteilen -wenn seine Frau ordentlich Kohle scheffelt -dass er selbstmurmelnd da auch was seiner Erstbrut von abgeben muß, sofern das was er da hat den Selbstbehalt übersteigt.


Nur das mit dem Zweitjob kapier ich jetzt nicht. Ich muß mich da mit diesem ja älteren Fall morgen mal beschäftigen; heut ist es zu spät dafür.
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Ascanius
abnorm



Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 375
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Beitrag(#1546210) Verfasst am: 27.09.2010, 05:43    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Ascanius hat folgendes geschrieben:
Soll Ethik nicht beliebig sein, muß sie einem konkreten Zweck dienen, der wiederum ihre Referenzobjekte bestimmt. Ist es der Zweck von Ethik, Leid vorzubeugen, es zu lindern oder zu beseitigen - etwas, worauf sich alle leidensfähigen, personalen und lebensbewußten Wesen einigen können sollten


nein. ich bin ein leidesfaehiges, personales und lebensbewusstes wesen, du vermutlich auch (oder?), aber wir beide koennen uns darauf definitiv *nicht* einigen, zumindest dann nicht, wenn du dieses nicht-leidens-interesse ueber das lebensinteresse stellst.


Wo hätte ich das getan? Ich habe lediglich festgestellt, daß Dein (oder mein) Lebensinteresse kein Argument gegen Deine (oder meine) Tötung sein kann, weil Du (oder ich) unter dieser (und nur dieser) Art der Mißachtung von Interessen nicht leiden kann/st. Wer Handlungen für unmoralisch halten will, obwohl sie für das direkt betroffene Wesen kein Leid zur Folge haben, muß umso genauer erklären, was denn der Zweck von Ethik sein soll. Leider hast Du darauf trotz entsprechender Bitte (wohlweislich?) verzichtet.

tridi hat folgendes geschrieben:
mein oberstes interesse ist naemlich zu leben, und die frage des leidens kommt erst danach.


Selbstverständlich ist die Würdigung Deines Lebensinteresses Voraussetzung für die Berücksichtigung Deiner Leidensfähigkeit. Das aber ändert nichts an meiner Feststellung zum "Tötungsverbot". Warum sie Dich so sehr aufbringt, kann ich eh nicht recht nachtvollziehen, denn immerhin gibt es genügend indirekte Gründe, auf Tötungen zu verzichten (so man denn überhaupt ein in ethische Abwägung zu bringendes Interesse an ihnen hat).

tridi hat folgendes geschrieben:
auf jedwede ethik, die mein lebensinteresse nicht als argument gegen meine toetung akzeptiert, wirst du dich mit mir nicht einigen koennen.


Damit verläßt Du den Boden der Rationalität und disqualifizierst Dich als Diskussionspartner.

tridi hat folgendes geschrieben:
Ascanius hat folgendes geschrieben:
Wie immer wir es drehen und wenden: Ein direktes "Tötungsverbot" ist rational nicht begründbar. Wir sollten uns damit abfinden


nein. wieso sollte ich, nur weil du dir eine ethik herbeiphantasierst, die vielleicht (und nur vielleicht) widerspruchsfrei ist, aber zu idiotischen ergebnissen kommt, diese akzeptieren?


Welche Ergebnisse bezeichnest Du als "idiotisch"? Moralische Menschen haben nur äußerst selten einen Grund, die Tötung anderer lebensbewußter Wesen in Betracht zu ziehen, denn entsprechend dem Gleichheitsprinzip würdigen sie deren Lebensinteresse grundsätzlich wie ihr eigenes. Sollte doch einmal Anlaß zu einer abweichenden Gewichtung bestehen, muß er in Ermangelung direkter Gründe eben mit den indirekten Gründen gegen die zur Entscheidung stehende Tötung abgewogen werden. Wo also ist das Problem? Könnte es sein, daß es in Deinem Menschen- oder gar Selbstbild besteht?

tridi hat folgendes geschrieben:
Ascanius hat folgendes geschrieben:
Wäre es praktisch möglich, alle leidensfähigen Wesen der Erde überraschend und auf einen Schlag zu töten, gäbe es kein ethisches Argument dagegen. Glücklicherweise ist das (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) nicht möglich.


wieso "gluecklicherweise"? nach *deiner* ethik muesste das doch sehr schade sein.


Wie kommst Du darauf? Lebensbewußte Wesen wollen 1. -> leben <- und 2. nicht leiden. Wenn sie die Vernichtung aller leidensfähigen Wesen verhindern können, werden sie es tun. Wenn sie es nicht verhindern können, gibt es auch niemanden mehr, der irgendetwas ethisch beanstanden könnte.
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Ascanius
abnorm



Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 375
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Beitrag(#1546211) Verfasst am: 27.09.2010, 05:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ascanius hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ja, viel mehr müsstest du den Menschen verurteilen, der von dieser Organisation erfährt, und ihre Untaten an die Öffentlichkeit bringen will.


Warum sollte ich? Nicht er erzeugt Angst, sondern jene Leute, die tun, was er berichtet. Außerdem würde der anfängliche Schock schnell von der Freude darüber verdrängt werden, ihnen endlich das Handwerk legen zu können. Übrigens brauchen wir uns gar nicht in irgendwelchen mehr oder weniger absurden Beispielen zu ergehen: Leidfreie Tötungen, die auch für Dritte kein Leid mit sich bringen, sind ethisch (!) nicht zu beanstanden (wie auch?). Trotzdem werden moralische Menschen verzichtbare Tötungen unterlassen, weil sie einfach kein Interesse daran und insofern keinen Grund dafür haben. Ich z.B. töte nicht einmal Insekten, wenn sie mich nicht wirklich stören.


Warum würdest du dich freuen, dass ihnen das Handwerk gelegt wird? Sie haben doch nichts unmoralisches gemacht, oder? Am Kopf kratzen


Sie haben Todesangst geschürt, indem sie Lebensinteressen mißachten - das ist unmoralisch!

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Da du dich moralischer Mensch siehst: Stell dir vor, du bist in einer Situation, wo der besagte Penner und Schimpanse sich in unmittelbarer Todesgefahr befinden, du aber nur einen von ihnen retten kannst? Für wen würdest du dich entscheiden?


Das sollte sich doch aus meinen bisherigen Wortmeldungen ableiten lassen! Der "Penner" hat ein Lebensinteresse, seine sozialen Bezugspersonen würden unter seinem Tod leiden (das kann auch auf den Schimpansen zutreffen), und selbst unbeteiligte Menschen könnte es ängstigen, wenn ich die Rettung des Schimpansen jener des "Penners" vorzöge. Sie müßten aufgrund dieses Beispiels befürchten, in ähnlichen Situationen auf gleiche Weise "im Stich gelassen" zu werden.

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Also, ein Penner, der keine Verwandten hat, die sich um ihn sorgen würden, ist zum töten freigegeben?


Nein! Sollte es einen ethisch auch nur im Entferntesten vertretbaren Grund für seine Tötung geben (???), hätten die Gegenargumente lediglich ein entsprechend geringeres Gewicht. Ein familienloser "Penner" kann allerdings viele Freunde haben, und außerdem ist er ein lebensbewußtes Wesen, dessen Tötung auch Unbeteiligte beunruhigen kann.
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Ascanius
abnorm



Anmeldungsdatum: 14.06.2005
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Beitrag(#1546212) Verfasst am: 27.09.2010, 05:46    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Ascanius hat folgendes geschrieben:
Soll Ethik nicht beliebig sein, muß sie einem konkreten Zweck dienen, der wiederum ihre Referenzobjekte bestimmt. Ist es der Zweck von Ethik, Leid vorzubeugen, es zu lindern oder zu beseitigen - etwas, worauf sich alle leidensfähigen, personalen und lebensbewußten Wesen einigen können sollten - kann man das Lebensinteresse eines Wesens nicht als Argument gegen seine eigene Tötung gelten lassen, denn im Augenblick seines Todes hört es auf, ein moralisches Objekt zu sein.Würden wir es gelten lassen, wäre der Zweck von Ethik nicht mehr der oben genannte, und zu ihren Referenzobjekten würden möglicherweise sogar Leichen, also empfindungslose Gegenstände gehören.


Das ist eine unsinnige Schlussfolgerung. Wenn sich die lebendigen ethischen Referenzobjekte auf das Ziel verständigen, am Leben zu bleiben, dann ist eine Ethik, welche Tötungen bei entsprechender Interessenslage verbietet für die lebendigen Referenzobjekte sehr zweckdienlich, oder nicht?


Wie kann Irrationalität "zweckdienlich" sein? Wo sie Einzug hält, sind der Willkür keine Grenzen mehr gesetzt! Dein Vorschlag z.B. würde bedeuten, daß es für das "Verbot" einer Handlung unerheblich ist, ob sie Leid erzeugt oder nicht. Folglich wäre Leidensfähigkeit weder ein notwendiges noch hinreichendes Merkmal moralischer Objekthaftigkeit. Wie mag eine logisch konsistente Ethik aussehen, die so etwas zuläßt? Außerdem noch einmal der nachdrückliche Hinweis, daß Ethik nicht dazu da ist, irgendetwas (womöglich auch noch gegebenheitsunabhängig) zu "verbieten". Sie soll moralische Subjekte dazu anleiten, über ihre Handlungen und Unterlassungen so zu entscheiden, daß in jeder Situation die Bedürfnisse und Interessen der beteiligten und betroffenen leidensfähigen Wesen dem Gleichheitsprinzip gemäß berücksichtigt werden, und zwar mit dem Ziel, Leid vorzubeugen, es zu lindern oder zu beseitigen. Die Frage nach der Tötung lebensbewußter Wesen stellt sich dabei so ungeheuer selten, daß mir vollkommen rätselhaft ist, warum sie von Einigen derartig aufgebauscht wird.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1546223) Verfasst am: 27.09.2010, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Geschockt


Das ist ja krank.

edit: aber nur auf dem ersten Blick und dritten Blick. Wenn die Beiden verheiratet sind, dann steht ihm als "Taschengeld" in einer Zugewinngemeinschaft nunmal einiges (nämlich die Hälfte) zu. Und da würde ich eigentlich schon urteilen -wenn seine Frau ordentlich Kohle scheffelt -dass er selbstmurmelnd da auch was seiner Erstbrut von abgeben muß, sofern das was er da hat den Selbstbehalt übersteigt.


Nur das mit dem Zweitjob kapier ich jetzt nicht. Ich muß mich da mit diesem ja älteren Fall morgen mal beschäftigen; heut ist es zu spät dafür.


Willst du Fälle ohne Taschengeld, kriegst du Fälle ohne Taschengeld:

http://www.kostenlose-urteile.de/Gesteigerte-Unterhaltspflicht-BGH-zur-Fragewann-auch-fiktives-Einkommen-herangezogen-werden-darf.news2136.htm

Zitat:
Was war geschehen? Der zum Barunterhalt verpflichtete Vater hat im Juni 1997 seine Arbeitsstelle gekündigt, weil er, so trug er vor, nach der Entfernung eines bösartigen Blasentumors an einer gravierenden Blasenschwäche leiden würde. Diese erlaube ihm nicht mehr, die bis dahin durchgeführte Tätigkeit auszuführen. Nach der Kündigung führte der unterhaltspflichtige Vater weniger gut bezahlte Tätigkeiten aus, so dass er nicht mehr so leistungsfähig (zahlungsfähig) war und nur noch den Mindestunterhalt leistete. Zeitweise war er selbständig tätig.

Der BGH führte aus, dass dem Unterhaltsschuldner aufgrund seiner erweiterten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs. 2 BGB obliege, eine gesteigerte Ausnutzung seiner Arbeitskraft, die es ihm ermögliche, nicht nur den Mindestbedarf, sondern auch den angemessenen Unterhalt des Kindes sicherzustellen.
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step
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Wohnort: Germering

Beitrag(#1546250) Verfasst am: 27.09.2010, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Naja, Deine Argumentation oben war ja im Prinzip: 'X in der Situation Y ist moralisch falsch deswegen, wenn wir (viele) das falsch finden, falls das unseren Interessen widerspricht und wir selber auch in die Situation Y kommen könnten. Wäre dann X erlaubt, würde das unsere Interessen verletzten. Daher liegt es im genuin eigenen Interesse, X nicht zuzulassen.'

Und das sei auch auf Schlafende und Behinderte anzuwenden. Und das sei schon eine gute Argumentation und hinreichende Begründung für das Verbot von X.

Aber genau genommen kann ich nie in die Situation eines Jüngeren kommen, nie in die Situation einer Frau (bin ein Mann) und nie in die Situation eines Indianers im Amazonas-Gebiet. Und nie mehr in die Situation eines Säuglings.

Mein Versuch, eine rational nachvollziehbare Begründung für ein Tötungsverbot für Schlafende anzudeuten, basiert ja vor allem auf dem aus meiner Sicht grundlegenden Zusammenhang, daß wir die Schädigung fundamentaler Interessen eines Dritten i.a. als Vorzeichen der Unverläßlichkeit deuten müssen für "vergleichbare" Fälle, die uns selbst betreffen. Neben einem Menschen, der Schlafende tötet, mag niemand schlafen.

Du schaffst jetzt einerseits ein künstliches Problem dadurch, daß Du die Situation Y zu eng definierst:

step: Y = jemanden töten, der aus einem Grund, der für unser aller Zukunft nicht untypisch ist, sein Weiterlebensinteresse nicht aktuell bekunden kann, jedoch, würde man ihn fragen, vermutlich Weiterlebensinteresse bekunden würde, oder dies kürzlich tat.

AP: Y = dito, und der eine Frau am Amazonas ist

Ich gebe Dir aber insofern recht, als der Ausdruck "in eine vergleichbare Situation kommen" tatsächlich Grauzonenpotenzial bietet.

Zu dem Rest später.
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caballito
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Beitrag(#1546276) Verfasst am: 27.09.2010, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Du ignorierst erstens die Möglichkeit, "Person" anders zu definieren, setzt zweitens voraus, dass ethische Subjektheit an Personalität gebunden sei

Sagen wir, ich verwende den aus meiner (begründeten) Sicht für eine kritische ethische Betrachtung optimale Definition von Person.

Wobei du aber die Bewertungskriterien voraussetzt, an denen "optimal" gemessen wird. jemand andere könnte andere haben, und schon wär deine Definition nicht mehr optimal.

step hat folgendes geschrieben:
Das bedeutet aber nicht, daß ich daraus eine EThik ableite, sondern es dient nur der Abgrenzung basierend auf faktischen Eigenschaften.


Wobei du die Auswahl der Fakten voraussetzt, anhand derer abgegrenzt werden soll. Wer andre Fakten für relevant hat, wird andere Abgrenzungen treffen.

step hat folgendes geschrieben:
Das habe ich oben erklärt: Für mich sind Personen (ethische Subjekte) idZ moralische Wesen, also die z.B. soziale Rolle, Bewußtsein, Interessen, Empathie, Gerechtigkeitsempfinden u.ä. haben.

Eben: Für dich.

step hat folgendes geschrieben:
Natürlich kann man auch Komapatienten, Firmen, Tote oder Tiere als Personen in irgendeinem weiteren Sinne bezeichnen. Aber das ändert nichts an meiner Argumentation, nur daß ich dann einen andern Begriff benötige.

Es ändert aber genau das: Du müsstest für deine Argumentation andere Worte benutzen, bzw. umgekehrt. Nur mit diesem (deinem) Begriff ist sie korrekt, du kannst aber in deine Argumentation dann nicht den anders definierten Begriff einsetzen - und genau das tust du meist.

step hat folgendes geschrieben:
Und es hätte die Folge, daß man sich allen Klassen von Objekten stellen müßte, die diese erweiterten Eigenschaften haben. Was aber die typischen Abtreibungsgegner auch wieder nicht wollen.

Erstens ist nicht jeder Abtreibungsgegner ein typischer, zweitens sollte man schon sicherstellen, dass es tatsächlich "diese", also die der anderen Definition wirklich zugrundeliegenden Eigenschaften sind. Es geht weder an, hier eine wilde Interpretation dieser Eigenschaften einzusetzen und mit Srohmännern zu argumentieren, noch, jeden Abtreibungsgegner mit denen in einen Topf zu werfen, die man "typischerweise" kennt, und ihm einfach deren Denkmuster zu unterstellen. Beides habe ich bei dir schon erlebt.

step hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Mit der Frage, worauf dein gegenüber die ethische Relevanz gründet, gehst du nicht ein, sondern setzt deine Definition voraus.

Im Gegenteil, ich frage immer wieder nach noch fehlenden Begründungen. Nur werden die meist nicht genannt, sondern es kommt wieder irgendwas Irrationales, z.B. "mir verschlägt es die Sprache" oder "die Natur hat doch irgendwie ein Ziel".


Ich habe nicht den Eindruck, dass du wirkliche Begründungen anerkennen würdest.

step hat folgendes geschrieben:
Nochmal: Das Voraussetzen einer Definition dient nur dazu, über dasselbe zu sprechen und logische Fehler klarer herauszustellen.

Richtig. Aber auch das ändert nichts daran, dass Leute, die verschiedenen Definitionen verwenden, nun mal auch über verschiedenes sprechen, und eben nicht über dasselbe - was mögliherwiese ja daran liegen könnte, dass sie über verschiedenes sprechen wollen. Und was ich dir vorwerfe, ist, dass du dich nicht nur weigerst, über das von anderen gesetzte Thema zu reden und verlangst, dass die Diskussion über dein Thema zu gehen habe, sondern dasss du darüber hinaus schlicht die Tatsache ignorierst, dass diese Leute über was anderes reden, und ihre Aussagen im Rahmen deines Themas bewertest. Du setzt schlicht deine Themensetzung voraus, ganz egal, was das wirkliche Thema ist.

step hat folgendes geschrieben:
Wenn Heiner oder tridi oder wer auch immer "Person" anders definiert (wo kann ich das nachlesen?), dann kann ich denselben logischen Fehler aufzeigen, nur mit anderen Worten.

Richtig, mit anderen Worten. Nur, dass Heiner oder tridi oder wer auch immer dann diese anderen Worte nicht benutzen, also diesen von dir "aufgezeigten" Fehler gar nicht begehen. Es nutzt dir nichts, die Falschheit eines Satzes zu beweisen, wenn diesen Satz niemand behauptet hat.
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caballito
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Beitrag(#1546277) Verfasst am: 27.09.2010, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:

Ich hatte das schon an zelig geschrieben. Jeder kann den Dingen Interessen zuschreiben wie er lustig ist. Es hat nur keinen Einfluss darauf ob ich das ethisch für relevant betrachte.

Dann solltest du aber so ehrlich sein, zuzugeben, dass diese Wertung nichts mit Interesse zu tun hat, und nicht so tun, als sei sie durch die Definition von Interesse bewiesen. Wer mit Wörterbuchdefinitionen argumentiert, muss akzeptieren, mit Definitionen widerlegt zu werden.
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Heiner
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Beitrag(#1546345) Verfasst am: 27.09.2010, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:

Im Gegenteil, ich frage immer wieder nach noch fehlenden Begründungen. Nur werden die meist nicht genannt, sondern es kommt wieder irgendwas Irrationales, z.B. "mir verschlägt es die Sprache" oder "die Natur hat doch irgendwie ein Ziel". Nochmal: Das Voraussetzen einer Definition dient nur dazu, über dasselbe zu sprechen und logische Fehler klarer herauszustellen. Wenn Heiner oder tridi oder wer auch immer "Person" anders definiert (wo kann ich das nachlesen?), dann kann ich denselben logischen Fehler aufzeigen, nur mit anderen Worten.



Mein zentrales Argument war, dass du nicht nur aktuelle, sondern auch zukünftige Lebensinteressen des werdenden Menschen berücksichtigen musst - da du dich sonst in heillose logische Widersprüche verstrickst. Darauf bist du bis heute nicht eingegangen.
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Zuletzt bearbeitet von Heiner am 27.09.2010, 14:54, insgesamt einmal bearbeitet
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Heiner
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Beitrag(#1546347) Verfasst am: 27.09.2010, 14:52    Titel: Ich schrieb: Antworten mit Zitat

Im Folgenden eine Zusammenfassung der Diskussion zur Frage:

Müssen Schwangere zukünftige Interessen des Kindes beachten, wenn ja welche?

Welche Seite die besseren Argumente hat, möge jeder Leser des Threads selbst entscheiden.


1. Position step&Co: Es müssen nur tatsächliche Interessen realer Personen beachtet werden.
Das können sowohl aktuelle als auch zukünftige Interessen sein.

1.1. Schwangere, die ihr Kind austragen, müssen zukünftige gesundheitliche Interessen des Kindes berücksichtigen. Denn das Kind wird nach der Geburt existieren und unter den Folgen zu leiden haben.

1.2 Schwangere, die ihr Kind nicht austragen wollen, es also töten wollen, müssen das zukünftige Lebensinteresse nicht berücksichtigen. Denn das Kind wird später nicht existieren, wird also auch kein Interesse am Leben entwickeln.


2. Position Heiner: Weicht im Punkt 1.2. ab! Hier lautet meine Position: Schwangere, die ihr Kind nicht austragen wollen, es also töten wollen, müssen sehr wohl das zukünftige Lebensinteresse berücksichtigen. Denn auch hier ist zunächst davon auszugehen, dass das Kind einmal nach der Geburt existieren, also ein Lebensinteresse entwickeln wird (erster Schritt - Interessenserwägung). Dies wird aber durch eine Tat, nämlich die Tötung, verhindert (2. Schritt – Handlung/Tat).


3. Nähere Begründung der Kritik an Position step&Co.: Meine Kritik richtet sich also darauf, dass in 1.2 eine Umkehr gängiger Regeln ethischen Handelns stattfindet: Die Tat wird der Interessenserwägung vorgeschaltet – statt die Interessenserwägung vorzuordnen und ihre Konsequenzen für die Handlung abzuschätzen – mit der Option Unterlassung oder Durchführung.

Hier wurde dem widersprochen: Es wurde folgende „Interessenserwägung“ für 1.2 versucht: „Das Kind wird keine Lebensinteressen entwickeln.“ „Also darf ich es töten.“

Hier besteht aber ein gravierender Fehler in der Argumentation:
Die erste Aussage zur Interessenserwägung enthält nämlich eine stillschweigende Voraussetzung:
„Das Kind wird keine Lebensinteressen entwickeln, weil ich es vorher töte. „Deshalb darf ich es töten.“

Man sieht: Die „Tat“ (Tötung) ist wieder an die erste Stelle gerückt, die Interessenserwägung folgt ihr nach. Ersichtlich ist auch, dass hier die Aussagen die logische Struktur eines Zirkelschlusses besitzen. Schlicht und ergreifen wird hier nämlich gesagt:

WEIL ICH DAS KIND TÖTE, DARF ICH ES TÖTEN.

Dieser Denkfehler wird dann in der Argumentation von step&Co. mitgeschleppt. Es folgen hieraus weitere zirkelschlüssige bzw. sinnfreie Aussagen. Zum Beispiel:

„Wenn ich das zukünftige Lebensinteresse des Kindes berücksichtige, muss ich es berücksichtigen.“ Denn es entsteht ja dann tatsächlich eine Person mit einem Lebensinteresse. Siehe Punkt 1!

„Wenn ich das zukünftige Lebensinteresse des Kindes nicht berücksichtige, muss ich es nicht berücksichtigen.“ Denn es entsteht ja dann keine Person mit einem Lebensinteresse. Siehe wiederum Punkt 1!

Weitere sinnfreie bzw. absurde Aussagen:

„Eine Schwangere, die beschließt, ihr Kind nicht zu töten, darf ihr Kind nicht töten.“ Denn es entsteht ja eine Person, siehe Punkt 1.

„Eine Schwangere, die beschließt, ihr Kind zu töten, darf ihr Kind töten.“ Denn es entsteht ja dann keine Person, siehe Punkt 1.

Dass die Position „Wer tötet, darf töten“, „Wer nicht tötet, darf nicht töten“ Ethik ad absurdum führt, ist offenkundig. Geschuldet ist diese Position dem aufgezeigten Denkfehler, dass eben die die „Tat“ (Tötung) der Interessenserwägung vorausgeht.

Weitere Absurditäten folgen aus der Tatsache, dass in der Position von step&Co. zukünftige Lebensinteresse keine Berücksichtigung finden, gesundheitliche Interessen aber schon:

Je wahrscheinlicher eine „mutwillige“ Schädigung des Embryos dessen Tod macht, desto „ethisch unbedenklicher“ wäre dies – da ja auch die Wahrscheinlichkeit wächst, das keine Person entsteht, deren Lebensinteressen verletzt werden könnten.

Die platte „ethische“ Handlungsanweisung lautete: „Bevor Sie Ihr Kind schädigen, bringen Sie es besser um! Dann verletzen Sie keine Interessen!“


4. Gegen-Argumente von step&Co zu 3:

Es wird eigentlich hauptsächlich immer wieder und wieder und wieder die Position 1.2. wiederholt. Diese ist nun hinlänglich bekannt!!! Statt ihre Stichhaltigkeit weitergehend zu begründen, wird dem Diskussionsgegner vorgeworfen, er hätte sie nicht verstanden. So wird sie dann einfach noch einmal wiederholt. Und am besten danach gleich noch einmal. Und schließlich und endlich noch einmal. Damit das endlich klar ist: Ja: Heiner hat eure Position verstanden!!! Ja, ganz ehrlich, ich habe sie verstanden. Wirklich!!! Ganz, ganz, ganz ehrlich!!! Dennoch nehme ich mir das Recht, ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen!
Zudem:

4.1. Gestellte Fragen werden leider nicht beantwortet. So entsteht aus 3. folgende Frage:

Zitat:
Zitat:
Aus dieser Aussage

„Eine Schwangere, die sich für die Austragung entscheidet, muss die Interessen später entstehender Personen [wozu auch das Lebensinteresse zählt] berücksichtigen.“

folgt einwandfrei diese Aussage:

„Eine Schwangere, die ihr Kind nicht tötet, sprich: die Schwangerschaft fortsetzt, darf ihr Kind nicht töten, da sie die Interessen späterer Personen berücksichtigen muss, zu denen auch das Lebensinteresse gehört.“



Bekomme ich also noch eine Antwort auf die Frage, warum Aussage 2 nicht aus Aussage 1 folgt?
(Oder tut sie das doch - und du stimmst dem zu?)


Dazu step:

Zitat:
Selbstverständlich könnte ich jetzt wieder Deine Frage beantworten und geraderücken, aber ich mag es einfach nicht nochmal wiederholen.


Leider ist aber genau das nicht geschehen: Eine Beantwortung dieser Frage! Sie steht also im Raum.

4.2. Eine weitere Argumentationsstrategie besteht darin, meine Fragen plötzlich „für sinnlos“ zu erklären.

Zitat:
Heiner hat folgendes geschrieben:
Zitat:
nocquae hat folgendes geschrieben:

Ja, eine Schwangere muss die Interessen später entstehender Personen berücksichtigen.

... alle Interessen außer dem Überlebensinteresse?


Dazu nocquae

Zitat:
Auch das haben dir zig Leute bereits erklärt. Alleine ich habe dir bereits zwei mal erklärt, dass deine Fragestellung keinen Sinn macht und im Anschluss daran lang und breit erklärt, warum nicht.


Die Fragestellung „Müssen Schwangere künftige Lebensinteressen berücksichtigen“ ist also plötzlich sinnlos – so kann man sich weitere Antworten und Argumente sparen.

4.3. Zum Schluss das traurigste Kapitel in der Gegen-„Argumentation“ – und der Tiefpunkt der Diskussion.

Moderator Rasmus:

Zitat:
Du bist zu doof für diese Diskussion.


Der Diskussionsgegner ist also „zu doof“. Damit ist er Tiefpunkt der Diskussion dann erreicht.

So, das war’s.

Chinesischer Reissack

Edit: "Zirkelschluss" statt "Tautologie"
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Ilmor
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Beitrag(#1546354) Verfasst am: 27.09.2010, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

@Heiner
Ich teile deinen Standpunkt in der Hinsicht, dass ich beispielsweise Tabak- und Alkoholkonsum für schwangere Frauen unter Strafe stellen würde.
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Querdenker
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Beitrag(#1546358) Verfasst am: 27.09.2010, 15:09    Titel: Re: Ich schrieb: Antworten mit Zitat

Heiner hat folgendes geschrieben:
2. Position Heiner: Weicht im Punkt 1.2. ab! Hier lautet meine Position: Schwangere, die ihr Kind nicht austragen wollen, es also töten wollen, müssen sehr wohl das zukünftige Lebensinteresse berücksichtigen. Denn auch hier ist zunächst davon auszugehen, dass das Kind einmal nach der Geburt existieren, also ein Lebensinteresse entwickeln wird (erster Schritt - Interessenserwägung). Dies wird aber durch eine Tat, nämlich die Tötung, verhindert (2. Schritt – Handlung/Tat).


Darf ich nach Deiner Meinung dann überhaupt noch Onanieren? Darf Mann/Frau überhaupt verhüten?
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Heiner
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Beitrag(#1546360) Verfasst am: 27.09.2010, 15:13    Titel: Re: Ich schrieb: Antworten mit Zitat

Querdenker hat folgendes geschrieben:
Heiner hat folgendes geschrieben:
2. Position Heiner: Weicht im Punkt 1.2. ab! Hier lautet meine Position: Schwangere, die ihr Kind nicht austragen wollen, es also töten wollen, müssen sehr wohl das zukünftige Lebensinteresse berücksichtigen. Denn auch hier ist zunächst davon auszugehen, dass das Kind einmal nach der Geburt existieren, also ein Lebensinteresse entwickeln wird (erster Schritt - Interessenserwägung). Dies wird aber durch eine Tat, nämlich die Tötung, verhindert (2. Schritt – Handlung/Tat).


Darf ich nach Deiner Meinung dann überhaupt noch Onanieren? Darf Mann/Frau überhaupt verhüten?


Du weißt aber schon, dass du durch Onanieren kein Kind zeugst?
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Effô Tisetti
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Beitrag(#1546374) Verfasst am: 27.09.2010, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
@Heiner
Ich teile deinen Standpunkt in der Hinsicht, dass ich beispielsweise Tabak- und Alkoholkonsum für schwangere Frauen unter Strafe stellen würde.


Jau, Superidee! Hab noch mehr Vorschläge: Entmündigen, einsperren, festschnallen, kindgerecht zwangsernähren, regelmäßige Schwangerschaftsgymnastik unter polizeilicher Aufsicht. Und nach der Entbindung auf Bewährung wieder raus. Bei guter Führung. Vielleicht...
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Querdenker
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Beitrag(#1546376) Verfasst am: 27.09.2010, 15:41    Titel: Re: Ich schrieb: Antworten mit Zitat

Heiner hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
Heiner hat folgendes geschrieben:
2. Position Heiner: Weicht im Punkt 1.2. ab! Hier lautet meine Position: Schwangere, die ihr Kind nicht austragen wollen, es also töten wollen, müssen sehr wohl das zukünftige Lebensinteresse berücksichtigen. Denn auch hier ist zunächst davon auszugehen, dass das Kind einmal nach der Geburt existieren, also ein Lebensinteresse entwickeln wird (erster Schritt - Interessenserwägung). Dies wird aber durch eine Tat, nämlich die Tötung, verhindert (2. Schritt – Handlung/Tat).


Darf ich nach Deiner Meinung dann überhaupt noch Onanieren? Darf Mann/Frau überhaupt verhüten?


Du weißt aber schon, dass du durch Onanieren kein Kind zeugst?


Ich muss also kein Lebensinteresse berücksichtigen? Ist das nicht jetzt ein wenig inkonsequent von dir? Denn jeder Samenerguß ist doch letztendlich ein potentielles Kind. Um zu verdeutlichen was ich meine, ändere ich deinen Text mal leicht ab:

Zitat:
Denn auch hier ist zunächst davon auszugehen, dass das Kind einmal nach der Ejakulation existieren, also ein Lebensinteresse entwickeln wird (erster Schritt - Interessenserwägung). Dies wird aber durch eine Tat, nämlich die Vergeudung des Samens / unsachgemäßem Gebrauch der Geschlechtsorgane, verhindert (2. Schritt – Handlung/Tat).


Änderungen in kursiv
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nocquae
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Beitrag(#1546378) Verfasst am: 27.09.2010, 15:50    Titel: Re: Ich schrieb: Antworten mit Zitat

Querdenker hat folgendes geschrieben:
Denn jeder Samenerguß ist doch letztendlich ein potentielles Kind.

Sogar ~150 Millionen potentielle Kinder; was bedeutet, dass jeder von uns nur aufgrund eines monströsen Massenmords existiert. noc
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Beitrag(#1546380) Verfasst am: 27.09.2010, 15:53    Titel: Re: Ich schrieb: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
Denn jeder Samenerguß ist doch letztendlich ein potentielles Kind.

Sogar ~150 Millionen potentielle Kinder; was bedeutet, dass jeder von uns nur aufgrund eines monströsen Massenmords existiert. noc

najaaa, also wieviel Kinder kann den Mann pro Schuss potentiell zeugen? Soviele wie er Eizellen befruchten kann, oder? Der Rest der Spermien, mögen sie auch noch so eifrig rumwimmeln sind in jedem Fall in kurzer Zeit nutzloser Zellabfall.
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nocquae
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Beitrag(#1546382) Verfasst am: 27.09.2010, 15:58    Titel: Re: Ich schrieb: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
nocquae hat folgendes geschrieben:
Querdenker hat folgendes geschrieben:
Denn jeder Samenerguß ist doch letztendlich ein potentielles Kind.

Sogar ~150 Millionen potentielle Kinder; was bedeutet, dass jeder von uns nur aufgrund eines monströsen Massenmords existiert. noc

najaaa, also wieviel Kinder kann den Mann pro Schuss potentiell zeugen? Soviele wie er Eizellen befruchten kann, oder? Der Rest der Spermien, mögen sie auch noch so eifrig rumwimmeln sind in jedem Fall in kurzer Zeit nutzloser Zellabfall.

Du willst also einen derartig ungeheuerlichen Massenmord rationalisieren, indem du sagst, es sei zu aufwändig, 150 Millionen künstlicher Befruchtungen durchzuführen? Nein, so geht das nicht! Wir reden hier ja wohl von Menschenleben. Da kann kein Aufwand zu groß sein. noc

EDIT: @Moderation: ich beantrage eine besonders scharfe Verwarnung von astarte, da sie Kinder als "Zellabfall" bezeichnet hat!
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