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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1585086) Verfasst am: 12.12.2010, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Aber ja auch ein ungewollter Kuss kann schon eine sexuelle Belästigung selbst ohne vorherigen expliziten Widerstand sein.


Wenn mich jemand küsst, weiss ich eigentlich erst dann, wenn der Kuss stattfindet, ob ich das will oder nicht. Zumindest beim ersten Kuss.

Echt? Was ist wenn z.B. Westerwelle einfach mal so versuchen würde dich zu küssen?


Woher soll ich vorab wissen, dass der raffinierte Hund das vorhat? Hinterher wär ich natürlich schlauer und wüsste, was ich mir vorher hätte denken können
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Ilmor
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1585088) Verfasst am: 12.12.2010, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:

Zum Glück ist das rechtlich nicht so. Auch eine Frau, die sich nicht körperlich wehrt weil sie mit einem Messer bedroht wird, oder eine Frau, die schläft, oder unter Schock steht, oder gefesselt ist etc. gilt als vergewaltigt wenn sie verbal zum Ausdruck gebracht hat, dass sie nicht einverstanden ist.


Das es um Situationen geht, in dem eine körperliche Abwehr möglich/zumutbar ist, hielt ich eigentlich für selbstverständlich. Mit den Augen rollen

Norm hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Der Anhaltspunkt ist, dass sich die Frau nicht entsprechend ihren Möglichkeiten gewehrt hat.

Es mag Menshcen geben, die ein Nein als Ja verstehen, die müssen dann aber auch mit den Folgen ihrer Sprachstörung leben. Wenn Schatzig entgegen den geäußerten Willen Baby penetriert, dann kann es sein, dass sie ziemlich überrascht ist und sich deshalb nicht körperlich zur Wehr setzt auch wenn sie ihr Nein so gemeint hat und den Akt als Vergewaltigung empfindet. Dazu ist sie auch nicht verpflichtet, sie hat gesagt, dass sie nicht will, das reicht. Sich nicht körperlich wehren ist keine Zustimmung. Der Mann in deinem Beispiel interessiert sich nicht dafür ob die Frau einverstanden ist, er hat sich aber dafür zu interessieren.


Zum Glück sieht es der Gesetzgeber in Deutschland anderes

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Die für die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung erforderliche Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB wendet der Täter jedoch nicht an, wenn das Opfer mit den sexuellen Handlungen zwar nicht einverstanden ist, er jedoch weder geleisteten noch von ihm erwarteten Widerstand seines Opfers mit einiger körperlicher Kraftentfaltung überwindet beziehungsweise verhindert.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1585095) Verfasst am: 12.12.2010, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:


Ilmor, wenn eine Frau einen Sexualakt trotz vorheriger Ablehnung nicht als Vergewaltigung empfindet, dann muss sie den Mann auch in Schweden nicht anzeigen. Wenn der Mann dennoch sicher gehen will kann er ja zwischenzeitig nochmal nachfragen, ob die Frau nun mit dem Geschlechtsverkehr doch einverstanden ist.


Wie oft pro Minute? Und reicht eine Unterschrift oder braucht man eine beglaubigte Urkunde?


Lesen hilft.


Yepp.


Direkt davor steht der Bezug. Eine solche Nachfrage ist also nur erforderlich, wenn es vorher eine Ablehnung gab...




Nein, genau dann ist eine Nachfrage schon nicht mehr erforderlich.


Das bezieht sich auf das Beispiel von Ilmor, in dem der Mann nach der Ablehnung einfach weitermacht. Was ist denn deine Meinung zu dem Beispiel?
_________________
Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1585122) Verfasst am: 12.12.2010, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Der Anhaltspunkt ist, dass sich die Frau nicht entsprechend ihren Möglichkeiten gewehrt hat.

Es mag Menshcen geben, die ein Nein als Ja verstehen, die müssen dann aber auch mit den Folgen ihrer Sprachstörung leben. Wenn Schatzig entgegen den geäußerten Willen Baby penetriert, dann kann es sein, dass sie ziemlich überrascht ist und sich deshalb nicht körperlich zur Wehr setzt auch wenn sie ihr Nein so gemeint hat und den Akt als Vergewaltigung empfindet. Dazu ist sie auch nicht verpflichtet, sie hat gesagt, dass sie nicht will, das reicht. Sich nicht körperlich wehren ist keine Zustimmung. Der Mann in deinem Beispiel interessiert sich nicht dafür ob die Frau einverstanden ist, er hat sich aber dafür zu interessieren.


Zum Glück sieht es der Gesetzgeber in Deutschland anderes

Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Die für die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung erforderliche Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB wendet der Täter jedoch nicht an, wenn das Opfer mit den sexuellen Handlungen zwar nicht einverstanden ist, er jedoch weder geleisteten noch von ihm erwarteten Widerstand seines Opfers mit einiger körperlicher Kraftentfaltung überwindet beziehungsweise verhindert.


Direkt darüber steht übrigens, dass Widerstand des Opfers nicht nötig ist, nur bedarf der Strafbestand der Vergewaltigung (heute nach der Normreform eher: besonders schwerer Fall sexueller Nötigung) in Deutschland des Einsatzes von Gewalt oder Drohung von Gewalt in gewisser Weise.

Wenn keine Gewalt zum Einsatz kommt und auch sonst keine Gefahr für Leib und Leben besteht, kommen immer noch sexuelle Nötigung oder allgemeine Nötigung in Frage. Bei minderen Übergriffen (wie Küssen etc.) handelt es sich rechtlich wohl eher um Beleidigung... ich halte es nicht für einen Vorteil des deutschen Rechts, allgemeine Straftatbestände mit Alltagsbezeichnungen zu versehen und dann auf jedweden Bereich anzuwenden. Eventuell würde ich hier da schwedische System sogar vorziehen, welches konkrete Situationen auch konkreter rechtlich regelt.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1585130) Verfasst am: 12.12.2010, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde die Anklage mittlerweile formuliert?
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1585131) Verfasst am: 12.12.2010, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

Wenn keine Gewalt zum Einsatz kommt und auch sonst keine Gefahr für Leib und Leben besteht, kommen immer noch sexuelle Nötigung oder allgemeine Nötigung in Frage.

Ich schlaf mit'nem Mädel ohne Gewaltandrohung oder -wendung und es kann immer noch Nötigung sein? Pillepalle
Holst du dir von deiner Freundin immer vorher ein ausdrückliches Ja - am besten schriftlich-? Da geht doch jede Spontanität flöten. Oder hast du eine Dauergenehmigung?
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Trish:(


Zuletzt bearbeitet von Wolf am 13.12.2010, 21:14, insgesamt einmal bearbeitet
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1585141) Verfasst am: 12.12.2010, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Eventuell würde ich hier da schwedische System sogar vorziehen, welches konkrete Situationen auch konkreter rechtlich regelt.

ich bestimmt nicht!
und das sage ich als frau!
sorry, aber wenn ich dadurch für verleumdung tür und tor öffne, dann werden beziehungen zwischen mann und frau noch schwieriger.
und, nur bevor mir jemand vorwirft, mir wäre es egal, ob frauen vergewaltigt oder genötigt werden, so ist es nicht! aber wenn man sich heute schon ansieht, was nach beziehungen (resp. auch kurzbeziehungen), oft an k(r)ampf abläuft, oft über kinder, die angeblich missbraucht wurden, dann kann man sich vorstellen, was mit einer solchen gesetzgebung noch alles angestellt werden kann.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1585146) Verfasst am: 12.12.2010, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Jaja, wir leben in einer Welt beherrscht von falschen Missbrauchsvorwürfen und Frauen haben überhaupt keine Probleme, wenn sie Opfer irgendwelcher Formen von Vergewaltigung, Nötigung und anderem werden. Klar. Ist ja so schlimm, wenn man ein "Nein" einfach akzeptieren müsste, wirklich furchtbar, wenn es dadurch zu weniger Sex kommen sollte.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1585147) Verfasst am: 12.12.2010, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Wenn keine Gewalt zum Einsatz kommt und auch sonst keine Gefahr für Leib und Leben besteht, kommen immer noch sexuelle Nötigung oder allgemeine Nötigung in Frage.

Ich schlaf mit'nem Mädel ohne Gewaltandrohung oder -wendung und es kann immer noch Nötigung sein? Pillepalle Holst du dir von <s>N</s> deiner Freundin immer vorher ein ausdrückliches Ja - am besten schriftlich-? Da geht doch jede Spontanität flöten. Oder hast du eine Dauergenehmigung?


Wenn man Sex mit jemanden hat, der explizit sagt, dass er nicht will und man trotzdem weiter dazu drängt und dann Sex macht, ja in der Tat kann das immer noch Nötigung sein. Ansonsten gibt es noch zig verschiedene Zwischenversionen durch Situationen bedingt. Es ist aber nicht einfach so: Das Opfer wehrt sich nicht körperlich, obwohl es dazu womöglich in der Lage wäre und damit ist alles für den Täter ok. Verbale Ablehnung muss man auch einfach mal akzeptieren.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1585149) Verfasst am: 12.12.2010, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Jaja, wir leben in einer Welt beherrscht von falschen Missbrauchsvorwürfen und Frauen haben überhaupt keine Probleme, wenn sie Opfer irgendwelcher Formen von Vergewaltigung, Nötigung und anderem werden. Klar. Ist ja so schlimm, wenn man ein "Nein" einfach akzeptieren müsste, wirklich furchtbar, wenn es dadurch zu weniger Sex kommen sollte.

willst du mich absichtlich falsch verstehen?
eine andere gesetzgebung ändert nichts, es werden nur mehr "waffen" verteilt im geschlechterkampf - vor allem nach der beziehung.
wenn kinder da sind, snd sie dann die verlierer.
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1585162) Verfasst am: 12.12.2010, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

Wenn man Sex mit jemanden hat, der explizit sagt, dass er nicht will und man trotzdem weiter dazu drängt und dann Sex macht, ja in der Tat kann das immer noch Nötigung sein.

Überreden ist Nötigung?
§240 Nötigung hat folgendes geschrieben:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gewalt oder Drohung liegt nicht vor.
§177 Sexuelle Nötigung, Verg.. hat folgendes geschrieben:
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

Da kommt höchstens 3 in Frage. Aber schutzlos?

Wie lange hat ein Nein eigentlich bestand?
Darf man nachfragen ob es noch besteht oder ist das schon Nötigung?


Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Eventuell würde ich hier da schwedische System sogar vorziehen, welches konkrete Situationen auch konkreter rechtlich regelt.

ich bestimmt nicht!
und das sage ich als frau!
sorry, aber wenn ich dadurch für verleumdung tür und tor öffne, dann werden beziehungen zwischen mann und frau noch schwieriger.
und, nur bevor mir jemand vorwirft, mir wäre es egal, ob frauen vergewaltigt oder genötigt werden, so ist es nicht! aber wenn man sich heute schon ansieht, was nach beziehungen (resp. auch kurzbeziehungen), oft an k(r)ampf abläuft, oft über kinder, die angeblich missbraucht wurden, dann kann man sich vorstellen, was mit einer solchen gesetzgebung noch alles angestellt werden kann.

Daumen hoch!
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Trish:(
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Ilmor
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1585165) Verfasst am: 12.12.2010, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Die für die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung erforderliche Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB wendet der Täter jedoch nicht an, wenn das Opfer mit den sexuellen Handlungen zwar nicht einverstanden ist, er jedoch weder geleisteten noch von ihm erwarteten Widerstand seines Opfers mit einiger körperlicher Kraftentfaltung überwindet beziehungsweise verhindert.


Direkt darüber steht übrigens, dass Widerstand des Opfers nicht nötig ist, nur bedarf der Strafbestand der Vergewaltigung (heute nach der Normreform eher: besonders schwerer Fall sexueller Nötigung) in Deutschland des Einsatzes von Gewalt oder Drohung von Gewalt in gewisser Weise.


Wo steht das?

Kival hat folgendes geschrieben:
Wenn keine Gewalt zum Einsatz kommt und auch sonst keine Gefahr für Leib und Leben besteht, kommen immer noch sexuelle Nötigung oder allgemeine Nötigung in Frage.


Nein.
Wikipedia hat folgendes geschrieben:

Wegen sexueller Nötigung wird bestraft, wer unabhängig von seinem Geschlecht, eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten (nicht aber an sich selbst) vorzunehmen


Kival hat folgendes geschrieben:
Bei minderen Übergriffen (wie Küssen etc.) handelt es sich rechtlich wohl eher um Beleidigung... ich halte es nicht für einen Vorteil des deutschen Rechts, allgemeine Straftatbestände mit Alltagsbezeichnungen zu versehen und dann auf jedweden Bereich anzuwenden. Eventuell würde ich hier da schwedische System sogar vorziehen, welches konkrete Situationen auch konkreter rechtlich regelt.


Ja, da weiß der Mann wenigstens genau, dass er genau dann ein Vergewaltiger ist, wenn sich die Frau unwohl oder ausgenützt fühlt. Mit den Augen rollen
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1585168) Verfasst am: 12.12.2010, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:


Misterfritz hat folgendes geschrieben:

ich bestimmt nicht!
und das sage ich als frau!
sorry, aber wenn ich dadurch für verleumdung tür und tor öffne, dann werden beziehungen zwischen mann und frau noch schwieriger.
und, nur bevor mir jemand vorwirft, mir wäre es egal, ob frauen vergewaltigt oder genötigt werden, so ist es nicht! aber wenn man sich heute schon ansieht, was nach beziehungen (resp. auch kurzbeziehungen), oft an k(r)ampf abläuft, oft über kinder, die angeblich missbraucht wurden, dann kann man sich vorstellen, was mit einer solchen gesetzgebung noch alles angestellt werden kann.

Daumen hoch!

danke,
ich hatte schon das gefühl, völlig bekloppt zu sein....
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1585172) Verfasst am: 12.12.2010, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Wie lange hat ein Nein eigentlich bestand?
Darf man nachfragen ob es noch besteht oder ist das schon Nötigung?


Im Beispiel von Ilmor ging es darum, nach einem Nein nicht nachzufragen, sondern weiterzumachen.

Findest du es wirklich für den Mann unzumutbar, ein gesprochenes Nein zu respektieren? Wenn sie wirklich nicht will, wird sie ihn schon wegstoßen?
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Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#1585173) Verfasst am: 12.12.2010, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
danke,
ich hatte schon das gefühl, völlig bekloppt zu sein....



Nein, du bist nicht bekloppt.
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“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1585174) Verfasst am: 12.12.2010, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Wie lange hat ein Nein eigentlich bestand?
Darf man nachfragen ob es noch besteht oder ist das schon Nötigung?


Im Beispiel von Ilmor ging es darum, nach einem Nein nicht nachzufragen, sondern weiterzumachen.

Findest du es wirklich für den Mann unzumutbar, ein gesprochenes Nein zu respektieren? Wenn sie wirklich nicht will, wird sie ihn schon wegstoßen?


Du weißt aber schon, dass Kommunikation nicht nur auf sprachlicher Ebene stattfindet?
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vrolijke
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Moderator



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Beiträge: 46737
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1585176) Verfasst am: 12.12.2010, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Wie lange hat ein Nein eigentlich bestand?
Darf man nachfragen ob es noch besteht oder ist das schon Nötigung?


Im Beispiel von Ilmor ging es darum, nach einem Nein nicht nachzufragen, sondern weiterzumachen.

Findest du es wirklich für den Mann unzumutbar, ein gesprochenes Nein zu respektieren? Wenn sie wirklich nicht will, wird sie ihn schon wegstoßen?


Du weißt aber schon, dass Kommunikation nicht nur auf sprachlicher Ebene stattfindet?


Und was genau, meinst Du damit? Suspekt
Nein ist nein! Basta!
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1585179) Verfasst am: 12.12.2010, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Wie lange hat ein Nein eigentlich bestand?
Darf man nachfragen ob es noch besteht oder ist das schon Nötigung?


Im Beispiel von Ilmor ging es darum, nach einem Nein nicht nachzufragen, sondern weiterzumachen.

Findest du es wirklich für den Mann unzumutbar, ein gesprochenes Nein zu respektieren? Wenn sie wirklich nicht will, wird sie ihn schon wegstoßen?


Du weißt aber schon, dass Kommunikation nicht nur auf sprachlicher Ebene stattfindet?


War mir gleich klar, dass du glaubst, nein bedeutet eigentlich ja bei einer Frau. Erbrechen

@Wolf

Ich habe vorhin Nötigung und Belästigung zum Teil durcheinandergeworfen. Drängen ist auch nicht als Überreden gemeint, sondern sanftere Gewalt, die dann aber nicht ausreichend quailifziert für Vergewaltigung ist.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1585182) Verfasst am: 12.12.2010, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Wie lange hat ein Nein eigentlich bestand?
Darf man nachfragen ob es noch besteht oder ist das schon Nötigung?


Im Beispiel von Ilmor ging es darum, nach einem Nein nicht nachzufragen, sondern weiterzumachen.

Findest du es wirklich für den Mann unzumutbar, ein gesprochenes Nein zu respektieren? Wenn sie wirklich nicht will, wird sie ihn schon wegstoßen?


Du weißt aber schon, dass Kommunikation nicht nur auf sprachlicher Ebene stattfindet?


Und was genau, meinst Du damit? Suspekt
Nein ist nein! Basta!


Nicht undbedingt, nein. Nein kann zum Beispiel auch "noch nicht" bedeuten, wenn die Frau etwa noch nicht genügend Vertrauen zu dir aufbauen konnte.
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DerBernd
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Anmeldungsdatum: 16.10.2010
Beiträge: 1043

Beitrag(#1585183) Verfasst am: 12.12.2010, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

War mir gleich klar, dass du glaubst, nein bedeutet eigentlich ja bei einer Frau. Erbrechen


Man diskutiert auch übers Essen (Chinese oder Italiener?). Warum nicht auch über Sex?
Und diese Diskussion kann auch non-verbal ablaufen ...
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1585185) Verfasst am: 12.12.2010, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber wenn ich klar nein sage, muss ich dem Mann auch klar sagen, wenn ich diese Meinung in der gleichen Begegnung ändere, sonst hab ich halt Pech und keinen Sex. Mal so rum gesehen.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46737
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1585186) Verfasst am: 12.12.2010, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Wie lange hat ein Nein eigentlich bestand?
Darf man nachfragen ob es noch besteht oder ist das schon Nötigung?


Im Beispiel von Ilmor ging es darum, nach einem Nein nicht nachzufragen, sondern weiterzumachen.

Findest du es wirklich für den Mann unzumutbar, ein gesprochenes Nein zu respektieren? Wenn sie wirklich nicht will, wird sie ihn schon wegstoßen?


Du weißt aber schon, dass Kommunikation nicht nur auf sprachlicher Ebene stattfindet?


Und was genau, meinst Du damit? Suspekt
Nein ist nein! Basta!


Nicht undbedingt, nein. Nein kann zum Beispiel auch "noch nicht" bedeuten, wenn die Frau etwa noch nicht genügend Vertrauen zu dir aufbauen konnte.


Aber dann wartet man doch, bis das Vertrauen aufgebaut ist, und drängelt vor allem nicht dabei. Das finde ich schon in richtung Vergewaltigung gehen.
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
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Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1585187) Verfasst am: 12.12.2010, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Wie lange hat ein Nein eigentlich bestand?
Darf man nachfragen ob es noch besteht oder ist das schon Nötigung?


Im Beispiel von Ilmor ging es darum, nach einem Nein nicht nachzufragen, sondern weiterzumachen.

Findest du es wirklich für den Mann unzumutbar, ein gesprochenes Nein zu respektieren? Wenn sie wirklich nicht will, wird sie ihn schon wegstoßen?


Du weißt aber schon, dass Kommunikation nicht nur auf sprachlicher Ebene stattfindet?


``Nein´´ ist ne ganz klare Ansage.

......gibt natürlich auch Männer, die nen knappen Minirock ohne Höschen als persönliche Aufforderung zum Akt auffassen.
Kann aber durchaus sein, das diese Aufforderung an eine andere Adresse ging !

Der Mensch verfügt über die Fähigkeit, seine Befindlichkeiten durch Sprache zu äußern.
Wir akzeptieren diese Form rechtlich sogar als Eid.
Wo ist das Problem. das eine Frau dieses ``wörtliche Recht´´ nicht haben soll ?
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1585188) Verfasst am: 12.12.2010, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Wie lange hat ein Nein eigentlich bestand?
Darf man nachfragen ob es noch besteht oder ist das schon Nötigung?


Im Beispiel von Ilmor ging es darum, nach einem Nein nicht nachzufragen, sondern weiterzumachen.

Findest du es wirklich für den Mann unzumutbar, ein gesprochenes Nein zu respektieren? Wenn sie wirklich nicht will, wird sie ihn schon wegstoßen?


Du weißt aber schon, dass Kommunikation nicht nur auf sprachlicher Ebene stattfindet?


Ich habe schon kapiert, dass *du* kein Nein akzeptierst.

Nur einige andere Poster hier haben das noch nicht kapiert.
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Misterfritz
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Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1585189) Verfasst am: 12.12.2010, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Zitat:
danke,
ich hatte schon das gefühl, völlig bekloppt zu sein....



Nein, du bist nicht bekloppt.

nochmal danke,
ich meine einfach, etwas, was auf zwischenmenschlicher ebene nicht funktioniert, kann nicht durch irgendwelche gesetze geregelt werden.
ich lehne jedwede gewalt ab, aber ich hasse es einfach, wenn man soetwas instrumentalisiert. ich habe das selbs als kind erlebt und weiss, was das anrichten kann.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1585190) Verfasst am: 12.12.2010, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

@Wolf

Ich habe vorhin Nötigung und Belästigung zum Teil durcheinandergeworfen. Drängen ist auch nicht als Überreden gemeint, sondern sanftere Gewalt, die dann aber nicht ausreichend quailifziert für Vergewaltigung ist.

Das Ziel von Überreden ist ja auch eine Antwort. Was sonst? Und dann ist die Botschaft ja klar.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1585192) Verfasst am: 12.12.2010, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Nicht undbedingt, nein. Nein kann zum Beispiel auch "noch nicht" bedeuten, wenn die Frau etwa noch nicht genügend Vertrauen zu dir aufbauen konnte.


Aber dann wartet man doch, bis das Vertrauen aufgebaut ist, und drängelt vor allem nicht dabei. Das finde ich schon in richtung Vergewaltigung gehen.


Und wenn ich eine Frau dazu dränge, mit mir Essen oder ins Kino zu gehen, geht es dann richtung Körperverletzung?
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1585194) Verfasst am: 12.12.2010, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Wie lange hat ein Nein eigentlich bestand?
Darf man nachfragen ob es noch besteht oder ist das schon Nötigung?


Im Beispiel von Ilmor ging es darum, nach einem Nein nicht nachzufragen, sondern weiterzumachen.

Findest du es wirklich für den Mann unzumutbar, ein gesprochenes Nein zu respektieren? Wenn sie wirklich nicht will, wird sie ihn schon wegstoßen?


Du weißt aber schon, dass Kommunikation nicht nur auf sprachlicher Ebene stattfindet?


Wenn Du schon auf eine Frage an Wolf reagierst: Warum antwortest Du nicht einfach auf esmes Frage, anstatt nur so zu tun als ob.

Also, findest Du es wirklich unzumutbar, ein geprochenes Nein zu respektieren? Na?
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46737
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1585195) Verfasst am: 12.12.2010, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Nicht undbedingt, nein. Nein kann zum Beispiel auch "noch nicht" bedeuten, wenn die Frau etwa noch nicht genügend Vertrauen zu dir aufbauen konnte.


Aber dann wartet man doch, bis das Vertrauen aufgebaut ist, und drängelt vor allem nicht dabei. Das finde ich schon in richtung Vergewaltigung gehen.


Und wenn ich eine Frau dazu dränge, mit mir Essen oder ins Kino zu gehen, geht es dann richtung Körperverletzung?


"Drängen" ist nicht unbedingt Körperverletzung aber auf jeden Fall Belästigung.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Die Fiktion
unsanft



Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 2022
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag(#1585196) Verfasst am: 12.12.2010, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Nicht undbedingt, nein. Nein kann zum Beispiel auch "noch nicht" bedeuten, wenn die Frau etwa noch nicht genügend Vertrauen zu dir aufbauen konnte.


Aber dann wartet man doch, bis das Vertrauen aufgebaut ist, und drängelt vor allem nicht dabei. Das finde ich schon in richtung Vergewaltigung gehen.


Und wenn ich eine Frau dazu dränge, mit mir Essen oder ins Kino zu gehen, geht es dann richtung Körperverletzung?


Sorry, aber wenn du es schon nötig hast, eine Frau zu ``drängen´´ mit dir ins Kino zu gehen,

......dann geh doch lieber allein nach hause.

Bei dir im Kopf scheint da was völlig verquer abzulaufen.
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