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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1600911) Verfasst am: 19.01.2011, 10:00 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
wie oft denn noch?
die umstände spielten für das urteil keine rolle. es genügt geld zu bieten um dafür sex zu haben
groß genug? |
Das geht aus dem Spiegel- Artikel nicht hervor und ist auch unwahrscheinlich. Gewöhnlich wird bei einer Beleidigung nämlich bereits die Eröffnung der Anklage abgelehnt und der Geschädigte auf das Privatklageverfahren verwiesen. |
haben wir den gleichen artikel gelesen?
was geht dMn aus dem artikel hervor, außer daß jemand geld für sex geboten hat? |
Und du kennst auch den Urteilstext und den ganzen Sachverhalt?
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1600912) Verfasst am: 19.01.2011, 10:05 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
wie oft denn noch?
die umstände spielten für das urteil keine rolle. es genügt geld zu bieten um dafür sex zu haben
groß genug? |
Das geht aus dem Spiegel- Artikel nicht hervor und ist auch unwahrscheinlich. Gewöhnlich wird bei einer Beleidigung nämlich bereits die Eröffnung der Anklage abgelehnt und der Geschädigte auf das Privatklageverfahren verwiesen. |
haben wir den gleichen artikel gelesen?
was geht dMn aus dem artikel hervor, außer daß jemand geld für sex geboten hat? |
Und du kennst auch den Urteilstext und den ganzen Sachverhalt? |
nein, wie kommst du darauf? ich habe aus den informationen die man nachlesen kann gefolgert. und in diesen steht nun mal nichts von anderen begründungen für das urteil außer dieser tatsache. wenn es aber z.b. stimmt, dass er zweimal gefragt hat, kann man sich die frage stellen warum er nicht wegen sexueller belästigung anstatt nur einer beleidigung angeklagt wurde.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1600920) Verfasst am: 19.01.2011, 10:20 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
wie oft denn noch?
die umstände spielten für das urteil keine rolle. es genügt geld zu bieten um dafür sex zu haben
groß genug? |
Das geht aus dem Spiegel- Artikel nicht hervor und ist auch unwahrscheinlich. Gewöhnlich wird bei einer Beleidigung nämlich bereits die Eröffnung der Anklage abgelehnt und der Geschädigte auf das Privatklageverfahren verwiesen. |
haben wir den gleichen artikel gelesen?
was geht dMn aus dem artikel hervor, außer daß jemand geld für sex geboten hat? |
Und du kennst auch den Urteilstext und den ganzen Sachverhalt? |
nein, wie kommst du darauf? ich habe aus den informationen die man nachlesen kann gefolgert. und in diesen steht nun mal nichts von anderen begründungen für das urteil außer dieser tatsache. wenn es aber z.b. stimmt, dass er zweimal gefragt hat, kann man sich die frage stellen warum er nicht wegen sexueller belästigung anstatt nur einer beleidigung angeklagt wurde. |
Absolut. Meine volle Zustimmung.
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Dr. Evil auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 11.09.2010 Beiträge: 1504
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(#1600923) Verfasst am: 19.01.2011, 10:27 Titel: |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Dr. Evil hat folgendes geschrieben: | Wenn ich einer Frau in der Absicht ihr aufzureiten Geld anbiete, ist das also eine Beleidigung.
Was ist, wenn ich ihr in der selben Absicht Blumen schenke?
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Behältst du die Absicht für dich, oder sagst du das dazu? Erwartest oder erhoffst du dir als Gegenleistung Sex? |
Das kommt darauf an, wie teuer die Blumen waren.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1600925) Verfasst am: 19.01.2011, 10:32 Titel: |
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Dr. Evil hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Dr. Evil hat folgendes geschrieben: | Wenn ich einer Frau in der Absicht ihr aufzureiten Geld anbiete, ist das also eine Beleidigung.
Was ist, wenn ich ihr in der selben Absicht Blumen schenke?
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Behältst du die Absicht für dich, oder sagst du das dazu? Erwartest oder erhoffst du dir als Gegenleistung Sex? |
Das kommt darauf an, wie teuer die Blumen waren. |
am besten ihr macht nen thread auf um euch auszutoben:
"Das merkwürdige Verhalten geschlechtsreifer Großstädter zur Paarungszeit"
schätze das wird n renner!
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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BineM registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.10.2008 Beiträge: 45
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(#1600939) Verfasst am: 19.01.2011, 10:55 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
nein, wie kommst du darauf? ich habe aus den informationen die man nachlesen kann gefolgert. und in diesen steht nun mal nichts von anderen begründungen für das urteil außer dieser tatsache. wenn es aber z.b. stimmt, dass er zweimal gefragt hat, kann man sich die frage stellen warum er nicht wegen sexueller belästigung anstatt nur einer beleidigung angeklagt wurde. |
Weil "sexuelle Belästigung" in Deutschland kein eigener Straftatbestand ist. Für eine Nötigung dagegen war das Verhalten (also die Frage nach Sex gegen Geld) nicht ausreichend.
Ich vermute , dass es so gelaufen ist: Der Typ fragt das Mädel, die sagt (wahrscheinlich empört und genervt) nein. Der Typ fragt erneut und jetzt ist das Mädel echt verärgert und vielleicht auch ein bisschen ängstlich (Typen, die ein Nein nicht akzeptieren und sich offensichtlich auf dich eingeschossen haben, können ziemlich unangenhm sein) und geht zur Polizei. Dort erzählt sie die Tatsachen und sagt, dass sie Anzeige erstatten möchte. Die Konkretisierung auf welchen Straftatbestand muss sie nicht unbedingt selbst vornehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall und klagt wegen Beleidigung ("in der Ehre herabgesetzt") an und der Richter sieht dies ebenso und verurteilt.
_________________ Ein Ziel von Bildung ist es, zu merken, wenn andere Leute Unsinn reden.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1600974) Verfasst am: 19.01.2011, 12:55 Titel: |
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BineM hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
nein, wie kommst du darauf? ich habe aus den informationen die man nachlesen kann gefolgert. und in diesen steht nun mal nichts von anderen begründungen für das urteil außer dieser tatsache. wenn es aber z.b. stimmt, dass er zweimal gefragt hat, kann man sich die frage stellen warum er nicht wegen sexueller belästigung anstatt nur einer beleidigung angeklagt wurde. |
Weil "sexuelle Belästigung" in Deutschland kein eigener Straftatbestand ist. Für eine Nötigung dagegen war das Verhalten (also die Frage nach Sex gegen Geld) nicht ausreichend.
Ich vermute , dass es so gelaufen ist: Der Typ fragt das Mädel, die sagt (wahrscheinlich empört und genervt) nein. Der Typ fragt erneut und jetzt ist das Mädel echt verärgert und vielleicht auch ein bisschen ängstlich (Typen, die ein Nein nicht akzeptieren und sich offensichtlich auf dich eingeschossen haben, können ziemlich unangenhm sein) und geht zur Polizei. Dort erzählt sie die Tatsachen und sagt, dass sie Anzeige erstatten möchte. Die Konkretisierung auf welchen Straftatbestand muss sie nicht unbedingt selbst vornehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall und klagt wegen Beleidigung ("in der Ehre herabgesetzt") an und der Richter sieht dies ebenso und verurteilt. |
also zahlt er strafe, weil "Typen, die ein Nein nicht akzeptieren und sich offensichtlich auf dich eingeschossen haben, ziemlich unangenhm sein können"?
prima.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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astarte Foren-Admin

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 46545
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(#1600999) Verfasst am: 19.01.2011, 14:39 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | BineM hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
nein, wie kommst du darauf? ich habe aus den informationen die man nachlesen kann gefolgert. und in diesen steht nun mal nichts von anderen begründungen für das urteil außer dieser tatsache. wenn es aber z.b. stimmt, dass er zweimal gefragt hat, kann man sich die frage stellen warum er nicht wegen sexueller belästigung anstatt nur einer beleidigung angeklagt wurde. |
Weil "sexuelle Belästigung" in Deutschland kein eigener Straftatbestand ist. Für eine Nötigung dagegen war das Verhalten (also die Frage nach Sex gegen Geld) nicht ausreichend.
Ich vermute , dass es so gelaufen ist: Der Typ fragt das Mädel, die sagt (wahrscheinlich empört und genervt) nein. Der Typ fragt erneut und jetzt ist das Mädel echt verärgert und vielleicht auch ein bisschen ängstlich (Typen, die ein Nein nicht akzeptieren und sich offensichtlich auf dich eingeschossen haben, können ziemlich unangenhm sein) und geht zur Polizei. Dort erzählt sie die Tatsachen und sagt, dass sie Anzeige erstatten möchte. Die Konkretisierung auf welchen Straftatbestand muss sie nicht unbedingt selbst vornehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall und klagt wegen Beleidigung ("in der Ehre herabgesetzt") an und der Richter sieht dies ebenso und verurteilt. |
also zahlt er strafe, weil "Typen, die ein Nein nicht akzeptieren und sich offensichtlich auf dich eingeschossen haben, ziemlich unangenhm sein können"?
prima. |
Schmarrn. Lies doch einfach was sie schrieb. Sie weiß, dass solche Typen unangenehm sind, der Richter hat Ermittlungsergebnisse und Aussagen.
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1601002) Verfasst am: 19.01.2011, 14:45 Titel: |
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astarte hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | BineM hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
nein, wie kommst du darauf? ich habe aus den informationen die man nachlesen kann gefolgert. und in diesen steht nun mal nichts von anderen begründungen für das urteil außer dieser tatsache. wenn es aber z.b. stimmt, dass er zweimal gefragt hat, kann man sich die frage stellen warum er nicht wegen sexueller belästigung anstatt nur einer beleidigung angeklagt wurde. |
Weil "sexuelle Belästigung" in Deutschland kein eigener Straftatbestand ist. Für eine Nötigung dagegen war das Verhalten (also die Frage nach Sex gegen Geld) nicht ausreichend.
Ich vermute , dass es so gelaufen ist: Der Typ fragt das Mädel, die sagt (wahrscheinlich empört und genervt) nein. Der Typ fragt erneut und jetzt ist das Mädel echt verärgert und vielleicht auch ein bisschen ängstlich (Typen, die ein Nein nicht akzeptieren und sich offensichtlich auf dich eingeschossen haben, können ziemlich unangenhm sein) und geht zur Polizei. Dort erzählt sie die Tatsachen und sagt, dass sie Anzeige erstatten möchte. Die Konkretisierung auf welchen Straftatbestand muss sie nicht unbedingt selbst vornehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall und klagt wegen Beleidigung ("in der Ehre herabgesetzt") an und der Richter sieht dies ebenso und verurteilt. |
also zahlt er strafe, weil "Typen, die ein Nein nicht akzeptieren und sich offensichtlich auf dich eingeschossen haben, ziemlich unangenhm sein können"?
prima. |
Schmarrn. Lies doch einfach was sie schrieb. Sie weiß, dass solche Typen unangenehm sind, der Richter hat Ermittlungsergebnisse und Aussagen. |
Ja, und weil unangehm sein nicht strafbar ist, denkt sich die Staatsanwaltschaft halt was anderes aus, für was der Typ bestraft werden könnte. Sowas nennt man gemeinhin auch Willkürjustiz.
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immanuela total südlich
Anmeldungsdatum: 20.05.2009 Beiträge: 1846
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(#1601003) Verfasst am: 19.01.2011, 14:52 Titel: |
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Beleidigend ist es vor allem, wenn die Bemerkung die Frau herabwürdigt und diffamiert.
Es ist auf jeden Fall sehr entwürdigend für eine Frau, wenn sie, um Geld zu verdienen, sich gezwungen fühlt (Drogen, Schulden, Gewaltdrohung), mit fremden, meist für sie eher unattraktiven Männern sexuelle Handlungen auszuführen, und dabei noch vorgeben zu müssen, dass es ihr gefällt. Daran gibt es nichts zu deuten.
Also kann man eine Frau nicht beleidigen, wenn man sie in knappen Klamotten im Puff antrifft, wo sie sich freiwillig aufhält und ihr dort Geld für Sex anbietet.
Der Kontext ist allerdings schon wichtig. Ist eine Frau von "Beruf" Prostituierte und ein Mann trifft diese ihm unbekannte Frau zufällig beim Einkaufen im Rossmann und bietet ihr Geld gegen Sex an, ist es eine Beleidigung, genauso wie bei jeder anderen Frau, die diesem Gewerbe nicht nachgeht.
Sehr schönes Beispiel auch die Szene bei Pretty Woman, als der Kumpel Phil sich Vivian (Julia Roberts) schnappen will, weil er beleidigenderweise davon ausgeht, dass sie, nur weil sie Prostituierte ist, jederzeit mit jedem Mann schlafen müsste , wenn der ihr Geld gibt.
Ist ein Mann Milliardär und stellt einer gleichaltrigen Frau die Frage: Ich glaube, jeder Mensch ist ab einer gewissen Summe käuflich. Wieviel Geld müsste man Dir bieten, damit man mit Dir schlafen darf? dann würde ich es nicht als Beleidigung sehen.
_________________ Felix, qui potuit rerum cognoscere causas...
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1601006) Verfasst am: 19.01.2011, 15:00 Titel: |
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immanuela hat folgendes geschrieben: | Es ist auf jeden Fall sehr entwürdigend für eine Frau, wenn sie, um Geld zu verdienen, sich gezwungen fühlt (Drogen, Schulden, Gewaltdrohung), mit fremden, meist für sie eher unattraktiven Männern sexuelle Handlungen auszuführen, und dabei noch vorgeben zu müssen, dass es ihr gefällt. Daran gibt es nichts zu deuten. |
Was hat Zwangsprostitution mit dem Thema zu tun?
immanuela hat folgendes geschrieben: | Der Kontext ist allerdings schon wichtig. Ist eine Frau von "Beruf" Prostituierte und ein Mann trifft diese ihm unbekannte Frau zufällig beim Einkaufen im Rossmann und bietet ihr Geld gegen Sex an, ist es eine Beleidigung, genauso wie bei jeder anderen Frau, die diesem Gewerbe nicht nachgeht. |
Nicht mehr beleidigend, als wenn er ihr anbieten würde, ihm für Geld die Haare zu schneiden, sollte die Frau zufällig vom "Beruf" Frisöse sein.
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BineM registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.10.2008 Beiträge: 45
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(#1601112) Verfasst am: 19.01.2011, 19:17 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Ja, und weil unangehm sein nicht strafbar ist, denkt sich die Staatsanwaltschaft halt was anderes aus, für was der Typ bestraft werden könnte. Sowas nennt man gemeinhin auch Willkürjustiz. |
Nein. Das waren ja nur meine Vermutungen, wie es gelaufen sein könnte (das nächste Mal unterstreich ich es UND mach es fett! )
Und selbst wenn es so gewesen sein sollte, dann geht das Mädel zur Polizei und sagt, sie fühlt sich durch das Verhalten des Typen belästigt, beleidigt und verängstigt. Der Staatsanwalt dagegen weiß, dass die Belästigung strafrechtlich nicht relevant ist, weil sie die Schwelle zur Nötigung nicht überschreitet und die Verängstigung reicht auch noch nicht für Stalking also bleibt nur die Beleidigung für eine Anklage. Man sucht sich für eine Klage aus mehreren möglichen juristischen Bewertungen für eine Tat tatsächlich die aus, die dann zutrifft. Alles andere wäre auch Schwachsinn!
_________________ Ein Ziel von Bildung ist es, zu merken, wenn andere Leute Unsinn reden.
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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(#1601121) Verfasst am: 19.01.2011, 19:48 Titel: |
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BineM hat folgendes geschrieben: | Ilmor hat folgendes geschrieben: | Ja, und weil unangehm sein nicht strafbar ist, denkt sich die Staatsanwaltschaft halt was anderes aus, für was der Typ bestraft werden könnte. Sowas nennt man gemeinhin auch Willkürjustiz. |
Nein. Das waren ja nur meine Vermutungen, wie es gelaufen sein könnte (das nächste Mal unterstreich ich es UND mach es fett! ) |
Ja, ich ging mal von der Annahme aus, deine Vermutung wäre korrekt.
BineM hat folgendes geschrieben: | Und selbst wenn es so gewesen sein sollte, dann geht das Mädel zur Polizei und sagt, sie fühlt sich durch das Verhalten des Typen belästigt, beleidigt und verängstigt. Der Staatsanwalt dagegen weiß, dass die Belästigung strafrechtlich nicht relevant ist, weil sie die Schwelle zur Nötigung nicht überschreitet und die Verängstigung reicht auch noch nicht für Stalking also bleibt nur die Beleidigung für eine Anklage. Man sucht sich für eine Klage aus mehreren möglichen juristischen Bewertungen für eine Tat tatsächlich die aus, die dann zutrifft. Alles andere wäre auch Schwachsinn! |
Ja und? Trotzdem wird der Typ wegen einer Sache verklagt, die eigentlich nicht strafbar sein dürfte, nähmlich, eine Frau für eine Prostituierte zu halten.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1601213) Verfasst am: 19.01.2011, 23:28 Titel: |
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astarte hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | BineM hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
nein, wie kommst du darauf? ich habe aus den informationen die man nachlesen kann gefolgert. und in diesen steht nun mal nichts von anderen begründungen für das urteil außer dieser tatsache. wenn es aber z.b. stimmt, dass er zweimal gefragt hat, kann man sich die frage stellen warum er nicht wegen sexueller belästigung anstatt nur einer beleidigung angeklagt wurde. |
Weil "sexuelle Belästigung" in Deutschland kein eigener Straftatbestand ist. Für eine Nötigung dagegen war das Verhalten (also die Frage nach Sex gegen Geld) nicht ausreichend.
Ich vermute , dass es so gelaufen ist: Der Typ fragt das Mädel, die sagt (wahrscheinlich empört und genervt) nein. Der Typ fragt erneut und jetzt ist das Mädel echt verärgert und vielleicht auch ein bisschen ängstlich (Typen, die ein Nein nicht akzeptieren und sich offensichtlich auf dich eingeschossen haben, können ziemlich unangenhm sein) und geht zur Polizei. Dort erzählt sie die Tatsachen und sagt, dass sie Anzeige erstatten möchte. Die Konkretisierung auf welchen Straftatbestand muss sie nicht unbedingt selbst vornehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall und klagt wegen Beleidigung ("in der Ehre herabgesetzt") an und der Richter sieht dies ebenso und verurteilt. |
also zahlt er strafe, weil "Typen, die ein Nein nicht akzeptieren und sich offensichtlich auf dich eingeschossen haben, ziemlich unangenhm sein können"?
prima. |
Schmarrn. Lies doch einfach was sie schrieb. Sie weiß, dass solche Typen unangenehm sind, der Richter hat Ermittlungsergebnisse und Aussagen. |
ich bitte dich: leute werden nicht für ihr "unangenehmsein" verurteilt.
solange einzelheiten nicht bekannt gemacht werden, werde ich aber nichts mehr dazu schreiben.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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