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Hartz IV - "Verbrechen gegen Menschlichkeit" II
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1635426) Verfasst am: 08.05.2011, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:

Wie gesagt, es geht um Kinder. Ich erwarte optimalerweise- das wird nie eintreten, so doof bin ich ja nun auch nicht- dass man Hartzkindern ihren Status nicht sofort anmerkt.

also *ich* bin nicht in der lage, einem hartzkind seinen status sofort anzusehen. koennte aber an mir liegen - bist du dazu in der lage?



Ja, ich bin.
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1635473) Verfasst am: 08.05.2011, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:

Wie gesagt, es geht um Kinder. Ich erwarte optimalerweise- das wird nie eintreten, so doof bin ich ja nun auch nicht- dass man Hartzkindern ihren Status nicht sofort anmerkt.

also *ich* bin nicht in der lage, einem hartzkind seinen status sofort anzusehen. koennte aber an mir liegen - bist du dazu in der lage?



Ja, ich bin.

und woran siehst du es? kleidung? schuhe?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1635481) Verfasst am: 08.05.2011, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:

Wie gesagt, es geht um Kinder. Ich erwarte optimalerweise- das wird nie eintreten, so doof bin ich ja nun auch nicht- dass man Hartzkindern ihren Status nicht sofort anmerkt.

also *ich* bin nicht in der lage, einem hartzkind seinen status sofort anzusehen. koennte aber an mir liegen - bist du dazu in der lage?



Ja, ich bin.

und woran siehst du es? kleidung? schuhe?


Ja, Kleidung ist dafür in der Tat ein Indiz.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1635509) Verfasst am: 08.05.2011, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Jepp... irgendwann sind auch die billigsten Takkoklamotten ausgewaschen...
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1635625) Verfasst am: 09.05.2011, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
An alle HartzIV-Empfänger mit Kindern und bezieher von Kindergeld-Zuschlag:

Die Leistungen aus dem "Bildungspaket" können bis spätestens 30.04.2011 rückwirkend ab 01.01.2011 beantragt werden.




Neue Zukunftschancen für 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche
Zitat:
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Mit dem Bildungspaket können Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschusst werden. Eine qualifizierte Lernförderung wird ermöglicht, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen. Das ist ein großer Schritt zu mehr Motivation, mehr Bildung und mehr Chancen für ihre Zukunft.


Zitat:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Bildungspaket gibt 2,5 Millionen bedürftigen Kindern aus Geringverdienerfamilien mehr Zukunftschancen. Sie haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Bildung und aufs Mitmachen.
Ab sofort können sie bei Sport, Musik oder Kultur dabei sein, an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Hort oder Kita teilnehmen. Sie bekommen das Schulmaterial, das sie brauchen, und die notwendige Lernförderung, wenn ihre Versetzung gefährdet ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Kreise und kreisfreien Städte, Jobcenter und ihre Partner vor Ort sorgen gemeinsam dafür, dass das Bildungspaket bei den Kindern ankommt.

Das Bildungspaket folgt der großen Leitidee: Chancen eröffnen. Darauf haben die Kinder ein Anrecht. Es lohnt sich, dass wir alle unsere Kraft für die Kinder und ihre Lebensperspektiven einsetzen. Dazu lade ich Sie herzlich ein.

Ursula von der Leyen,
Bundesministerin für Arbeit und Soziales


So, nachdem bisher der KReis die Mittagsverpflegung in der Kita für unsere Tochter voll übernommen hatte, wird das nun ab dem 01.05. über die "Bildungs-Gutscheine" abgewickelt. Es muss nun täglich dafür ein Beitrag von 1,00 EURO pro Mahlzeit entrichtet werden.

Statt bisher 0,00 EUR müssen wir für die Verpflegung unserer Tochter nun etwa EUR 25,00 zahlen.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1635628) Verfasst am: 09.05.2011, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, ob ich es hier schreiben darf, [...]

Strafrechtlich relevante Äußerung entfernt. zelig



[Edit: Sorry für die vielen Edits. Ich wollte eigentlich zitieren.]


Zuletzt bearbeitet von Baldur am 10.05.2011, 16:12, insgesamt 3-mal bearbeitet
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1635631) Verfasst am: 09.05.2011, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:

Statt bisher 0,00 EUR müssen wir für die Verpflegung unserer Tochter nun etwa EUR 25,00 zahlen.


Gibt es aber vielleicht andere Dinge, die jetzt billiger sind?
_________________
Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1635632) Verfasst am: 09.05.2011, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, ob ich es hier schreiben darf,


Doch, du weißt es.
_________________
Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1635658) Verfasst am: 09.05.2011, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, ob ich es hier schreiben darf,


Doch, du weißt es.


Nein, ich weiß es tatsächlich nicht.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1635660) Verfasst am: 09.05.2011, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, ob ich es hier schreiben darf,


Doch, du weißt es.


Nein, ich weiß es tatsächlich nicht.

Du weißt nicht, ob man hier eine Person des öffentlichen Lebens als so wertlos bezeichnen darf, dass sogar eine Erschießung zu großzügig wäre?

Du weißt nicht, dass es einen § 185 StGB (Beleidigung) gibt, und der Forenbetreiber gegebenenfalls für deinen Beitrag einstehen muss?

Du weißt nicht, dass die Forenregeln menschenverachtende (und nichts anderes ist es, wenn einem Menschen der Tod gewünscht wird bzw. dieser Mensch als wertlos bezeichnet wird?)

Du hast nicht mitbekommen, dass hier selbst über Osama bin laden nicht beliebig gehetzt werden darf?
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1635661) Verfasst am: 09.05.2011, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:

Statt bisher 0,00 EUR müssen wir für die Verpflegung unserer Tochter nun etwa EUR 25,00 zahlen.


Gibt es aber vielleicht andere Dinge, die jetzt billiger sind?


Ich habe einfach keine Kraft mehr, mich damit auseinanderzusetzen.

Angeblich gelten die "Bildungsgutscheine" ab 01.01.2011. In der bei uns zuständigen Behörde weiß offenbar bis heute niemand, dass die auch nachträglich ab Jahresbeginn ausgestellt werden. Darüber musste ich die Sachbearbeiterin erst aufklären - SIE WUSSTE ES NICHT. Ich habe dann auf den Antreagsvordruck handschriftlich hinzugefügt, dass ich die Gutscheine rückwirkend ab 01.01. beantrage.

Abgegeben hat den Antrag dann meine Frau beim Leider der Behörde - offenbar sind ganz plötzlich über 50% der Mitarbeiter erkrankt oder im Urlaub, so dass sich die Bearbeitungszeit wohl nohc etwa 4-6 Monate hinziehen dürfte. Kennt man ja schon. Böse zwinkern
Auch der Behördenleiter war bisher nicht darüber aufgeklärt, dass eine Rückwrikende Beantragung und Bewilligung vorgesehen ist. Pillepalle

Ich kann es mir wirklich nicht vorstellen, dass diese Menschen tatsächlich derart meschugge und strunzdoof sind, davon nichts mitbekommen zu haben. Aber wenn es tatsächlich der Fall sein sollte, sollten vielleicht mal 100% der Mitarbeiter und ausgetauscht werden. Ich wäre bereit gegen entsprechendes Entgelt (ich bin nicht billig) die Entsprechenden Arbeiten zu übernehmen.

Naja, also ausgegeben werden dann vermutlich in ein paar vielen Monaten Gutscheine, die bei (niemand weiß bei wem) für irgendetwas (niemand weiß so genau was) eingelöst werden können. ZB für den örtlichen Turnverein, für den wir aber bereits die Beiträge für das laufende Jahr gezahlt haben. Gibt es die Möglichkeit für die bereits verstrichenen Monate, diese Zahlungen gegen Vorlage der Gutscheine erstattet zu bekommen (wer weiß es?). - Gewiss nicht!
Die Gutscheine müssen/können dann natürlich für weitere "Bildungsangebote" verwendet werden - das ist wohl noch OK, wenn es da vor Ort vernünftige Angebote zu erschwinglichen Preisen (resp. Gutschein) gibt. (Niemand weiß bisher wer solche Gutscheine vor Ort annehmen würde).

Oder alternativ: Bekommen wir die geleisteten Zahlungen vom Turnverein zurück? Holt der sich dann das Geld gegen Vorlage der Gutschein... ja bei wem eigentlich? Was machen diese "Bildungsanbieter" mit den Gutscheinen? Wer weiß es? Vor Ort in den zuständigen Behörden bisher ... genau: NIEMAND!

Ich könnte das noch fortsetzen... Aber ich habe weder die Lust, noch die Kraft mich noch weiter über die Vorherrschende faschistoide Schizophrenie aufzuregen.

Argh Nein Argh Nein Argh Nein Argh Nein Argh Nein Argh Nein Argh Nein

Komplett von der Rolle noc
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1635663) Verfasst am: 09.05.2011, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, ob ich es hier schreiben darf,


Doch, du weißt es.


Nein, ich weiß es tatsächlich nicht.

Du weißt nicht, ob man hier eine Person des öffentlichen Lebens als so wertlos bezeichnen darf, dass sogar eine Erschießung zu großzügig wäre?

Du weißt nicht, dass es einen § 185 StGB (Beleidigung) gibt, und der Forenbetreiber gegebenenfalls für deinen Beitrag einstehen muss?

Du weißt nicht, dass die Forenregeln menschenverachtende (und nichts anderes ist es, wenn einem Menschen der Tod gewünscht wird bzw. dieser Mensch als wertlos bezeichnet wird?)

Du hast nicht mitbekommen, dass hier selbst über Osama bin laden nicht beliebig gehetzt werden darf?


Ist mir egal... sperrt nmich halt.

Vorerst wäre ich ja damit zufrieden, wenn sie sich öffentlich für ihre Boshaftigkeit und Unfähigkeit und vollkommen ignorante und beleidigende Verhöhnung ihrer Opfer entschuldigen und zurücktreten würde. Aber irgendwie finde ich auch, dass sie damit noch zu glimpflich davonkäme.

Dies gilt ebenfalls für diverse weitere Mitglieder des derzeitigen Klüngelkabinetts. Und der vorhergehenden.

Ich hab die Schnautze echt soo voll von Politik und von diesem Kackstaat erstrecht.
Angenehm wäre einzig, wenn es hin und wieder mal Gründe zu "klammheimlicher Freude" gäbe, aber nicht einmal das wird einem ja heutzutage noch vergönnt.

So und jetzt sperrt mich halt, wenns euch zu viel wird. Chinesischer Reissack
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Skeptiker
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
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Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1635668) Verfasst am: 09.05.2011, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, ob ich es hier schreiben darf,


Doch, du weißt es.


Nein, ich weiß es tatsächlich nicht.

Du weißt nicht, ob man hier eine Person des öffentlichen Lebens als so wertlos bezeichnen darf, dass sogar eine Erschießung zu großzügig wäre?

Du weißt nicht, dass es einen § 185 StGB (Beleidigung) gibt, und der Forenbetreiber gegebenenfalls für deinen Beitrag einstehen muss?

Du weißt nicht, dass die Forenregeln menschenverachtende (und nichts anderes ist es, wenn einem Menschen der Tod gewünscht wird bzw. dieser Mensch als wertlos bezeichnet wird?)

Du hast nicht mitbekommen, dass hier selbst über Osama bin laden nicht beliebig gehetzt werden darf?


Na, ich denke, es geht hier nicht um Worte. Die Menschenverachtung geht doch eher von der v.d. Leyen und ihresgleichen aus.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1635690) Verfasst am: 09.05.2011, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Folgenden Brief werde ich morgen mal an sämtliche Bundestags-, Landtags, und Kreistagsabgeordnete für meinen Wahlbezirk herausschicken, aber ich verspreche mir nicht allzu viel davon; im Grunde gar nichts.

Zitat:
Beschwerde über und Schilderung verschiedener Auseinandersetzungen mit der „Familienkasse in [...]“


Sehr geehrte Damen und Herren,

in verschiedenen Angelegenheiten stehen meine Frau und ich in juristischen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten mit der Familienkasse in [...]. Ich möchte Ihnen gerne unseren Fall schildern und erbitte eine Stellungnahme und wenn möglich Vorschläge zur Lösung der Angelegenheit Ihrerseits.

Meine Frau und ich haben inzwischen auch Klage gegen die Familienkasse [...]. Jedoch wird es vermutlich nicht allein bei dieser Klage bleiben können. Bis zum Prozess dauerte es ca. 21 Monate nach denen uns vom Gericht unser Recht bestätigt wurde. Wir müssen laut Sozialgericht die Geleisteten Zahlungen für den Monat 07/2009) nicht zurückzahlen. Es handelte sich um einen Betrag in Höhe von EUR 140,00. Die Familienkasse Zahlt die Gerichtskosten. Die Rückforderung der geleisteten Zahlung hatte die Familienkasse [...] damit begründet, dass wir Teile unseres Eigentums verkauft hatten um unseren Lebensunterhalt zu bestreiten, sowie Studiengebühren zu zahlen.
Dies war für uns notwendig geworden, da wir nicht über ein festes Einkommen verfügen, sondern unser monatliches Einkommen in der Höhe Schwankungen aufweist. Das entsprechende Gesetz für den Kinderzuschlag besagt zwar ausdrücklich, dass die Ansprüche ½-jährlich im Voraus zu berechnen und zu zahlen sind, die Familienkasse [...] legte jedoch intern fest, dass dies in unserem Falle nicht gelte. Standardmäßig wird der Kinderzuschlag hier lediglich monatlich statt1/2-jährlich berechnet und ausgezahlt, sobald eine monatliche Schwankung des Einkommens von EUR 50,00 vorliegt. Dies bedeutet für uns, dass wir monatlich Anträge zu stellen haben, die jeweils mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten zu bewilligen sind. In der Folge werden unsere Ansprüche nicht ½-jährlich im Voraus gezahlt, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, sondern etwa 3-4 Monate nachträglich.
Um diese Zeit in der wir keine Zahlungen erhalten zu überbrücken, war es regelmäßig erforderlich, Teile unseres Eigentums zu veräußern. Dies nahm die Familienkasse zum Anlass, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. Dies entspreche nicht dem geltenden Recht, wie das Gericht nun zu unseren Gunsten entschieden hat.

Eine weitere Klage gegen die Familienkasse [...] mussten wir inzwischen aus finanziellen Gründen zurückziehen. Die Familienkasse [...] hatte uns mit der Begründung zu geringen Einkommens den Kinderzuschlag für etwa 9 Monate nicht zu bewilligen, weil nach ihrer Ansicht Teile unseres Einkommens nicht anrechenbar seien. Dagegen hatten wir Klage eingereicht. Während der Zeit des Widerspruchs- und Klageverfahrens wurden von Seiten der Familienkasse [...] keine Weiteren Anträge unsererseits bearbeitet. Telefonisch konnte uns der Eingang der Anträge nicht bestätigt werden. Der Verbleib der Anträge war unklar. Entweder wurden sie schlicht nicht entgegengenommen oder wurden direkt der in der Rechtsabteilung zur Bearbeitung liegenden Akte zugefügt, ohne sie auf unsere Ansprüche hin zu prüfen und zu bearbeiten, so ist unsere Vermutung. Dies konnte jedoch nie zufriedenstellend geklärt werden. Der Verbleib der Anträge ist für uns bis heute unklar.
Ebenfalls bestand für die Zeit des Widerspruchs- und Klageverfahrens keine Möglichkeit von anderer Stelle i.d.F. des Sozialamtes Leistungen für unsere Kinder überbrückend zu erhalten. Dies wurde vom Sozialamt [...] damit begründet, dass ein Widerspruchsverfahren gegen eine andere Stelle läuft, von der noch Zahlungen zu erwarten sind. Das Sozialamt kann keine Anträge prüfen und keine uns evtl. zustehenden Leistungen gewähren solange kein eindeutiger und rechtskräftiger Ablehnungsbescheid der Familienkasse vorliegt. Dies ist bis zur Klärung durch das zuständige Gericht der Fall.
Aus finanziellen Gründen waren wir daher nicht in der Lage, den Prozesstermin abzuwarten und die Leistungslose Zeit bis zum Verhandlungstermin finanziell zu überbrücken, insbesondere da unser Anwalt von einer Wartezeit von etwa 2-3 Jahren bis zum Verhandlungstermin prognostizierte.

Wir mussten uns also notgedrungen dazu entscheiden, die anhängigen Klagen gegen den ergangenen Ablehnungsbescheid für die relevanten 9 Monate, sowie Klagen wegen Untätigkeit und Verschleppung zurückzuziehen und die Ablehnungsbescheide anzuerkennen. Nur so war es uns möglich Leistungen des Sozialamtes für unsere Kinder zu beantragen und entsprechend bewilligt zu bekommen. Dies geschah, obwohl der Sachbearbeiter des Sozialamtes uns mitteilte, dass aus Sicht seiner Stelle selbstverständlich ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestanden hätte. Jedoch wird von beiden Ämtern die gültige Gesetzeslage unterschiedlich ausgelegt, so dass jeweils verschiedene Einkommen unterschiedlich berücksichtigt werden. Das Sozialamt muss schließlich die ergangenen und vorgelegten Ablehnungsbescheide anerkennen und entsprechend eigene Leistungen bewilligen.

Für die Monate August-September 2009 haben wir bisher weder einen bewilligenden, noch einen Ablehnungsbescheid seitens der Familienkasse [...] erhalten. Entsprechend ist es uns bislang nicht möglich für diesen Zeitraum ersatzweise Leistungen seitens des Sozialamtes für unsere Kinder zu beantragen, bzw. bewilligt zu bekommen, da hier kein eindeutiger bzw. kein Bescheid vorliegt.
Der zuständige Sachbearbeiter der Familienkasse [...] hatte meiner Frau lediglich telefonisch mitgeteilt, dass für die Monate 08/09 2009 keine Ansprüche bewilligt würden. Diese Mitteilung erfolgte ohne hinreichende Begründung etwa in Form einer prüfbaren Abrechnung. Das Sozialamt erkennt selbstverständlich ein Telefongespräch nicht als amtlichen Bescheid an. Auf mehrmalige Bitte unsererseits an den zuständigen Sachbearbeiter der Familienkasse erfolgte lediglich die Behauptung des Sachbearbeiters, dass uns der Ablehnungsbescheid zugestellt worden sei und uns vorliegt; das entspricht nicht der Wahrheit und ist faktisch falsch.
Weitere schriftliche und telefonische Forderungen unsererseits auf Herausgabe des entsprechenden Bescheides waren schließlich insofern erfolgreich, als uns ein Ablehnungsbescheid zugestellt wurde. Jedoch war dieser Bescheid nicht auf meine Frau als Antragstellerin ausgestellt, sondern auf eine uns vollkommen fremde Person und ebenso war die beigefügte Abrechnung nicht in Deckung zu bringen mit dem von uns vorgelegten Antrag. – Wir haben also ein weiteres Mal keinen gültigen Ablehnungsbescheid über die beiden strittigen Monate erhalten, worauf wir mit weiteren Anfragen und Aufforderungen reagierten uns den korrekten Bescheid zuzustellen.

Die inzwischen mehrmonatigen Bemühungen unseres Anwaltes in dieser Angelegenheit waren bisher ebenso erfolglos wie unsere. Vielfache schriftliche, telefonische und sogar persönliche Aufforderungen zur Herausgabe der Bescheide wurden mehrfach damit beantwortet, dass deren Übersendung in Aussicht gestellt wurde allerdings bisher in allen Fällen immer nur telefonisch bzw. bei persönlichen Anfragen mündlich. Auch unser Anwalt konnte bisher keine schriftliche Äußerung von Seiten der Familienkasse dazu erreichen. Leider kann uns auch das Sozialamt für diesen Zeitraum keine Leistungen nachträglich bewilligen, da uns bisher kein Bescheid vorliegt.

Der nächste Schritt in dieser Angelegenheit wird vermutlich die Einreichung einer Klage auf Herausgabe der Bescheide sowie erneut Klagen wegen Untätigkeit und Verschleppung gegen die Familienkasse [...] sein. Wir bedauern es sehr, uns zu diesem Schritt gezwungen zu sehen, und hoffen auf Vorschläge oder alternative Handlungsmöglichkeiten Ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen


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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
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Beitrag(#1635691) Verfasst am: 09.05.2011, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Betrugsfall und fortgesetzten Verfassungsbruch und der Missachtung des BVerfGerichtsurteils durch die sog. "Bildungsgutscheine" werde ich vermutlich heute Abend oder Morgen noch nutzlos Papier verschwenden. - Irgendein "Ventil" brauche ich eben, sonst platzt mir der Kopf.

Ich bin auch gerne Bereit, dem Betreiber meinen Namen und meine Anschrift zu nennen, falls er siuch durch meine Äußerungen gezwungen sieht, diese an die staatlichen Repressionsorgane weiterzuleiten. Da gehe ich lieber ehrlich und aufrecht in den Knast, als mir den Mund verbieten zu lassen und den vorherrschenden Faschismus hierzulande nicht anzuprangern. Sicher schieße ich dabei manchmal übers Ziel hinaus, aber im ersten Affekt sagt man vielleicht manchmal auch Dinge, die man später bereut.

Ich würde also niemals in irgendeiner Form einem Menschen ein physisches Leid zufügen wollen, selbst wenn dies unter verschiedenen Gesichtspunkten entweder legitim, legal oder nachvollziehbar sein sollte. Jedoch würde ich gewiss große Freude darüber empfinden wenn es jemandem gelingen könnte, den faschistoid-bürokratistischen Verwaltungsapparat zu beseitigen, oder wenigstens aus sich selbst heraus zum Besseren zu wandeln.

Ich war und bin immer ein Verfechter der These, das die Maschine (hier: Das bürokratische Monstrum) dem Menschen dienen sollte und nicht aus einem Selbstzweck heraus die Menschen knechten, quälen und zugrunde richten sollte. Davon, dass der Mensch dem Apparat dient, kann man ja schon nicht mehr sprechen - Das Monstrum ist zu einem puren Folterinstument und Unterdrückungsapparat verkommen.

Klagen vor hiesigen deutschen Gerichten sind ja kaum noch vernünftig. Wer kann es sich schon leisten, die Wartezeit (Hungerperiode) bis zum ersehnten Verhandlungstermin (i.d.R. 2-3 Jahre) durchzustehen?! Geeigneter scheint es da doch, direkt den Europäischen GErichtshof für Menschenrechte zumindest parallel zu bemühen, der sich zu den langen VErfahrensdauern in Deutschland und Österreich ja bereits recht eindeutig geäußert und diese in die zweifellose Nähe der vorsätzlichen Rechtsverweigerung gerückt hat.


Zuletzt bearbeitet von Baldur am 09.05.2011, 14:02, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#1635692) Verfasst am: 09.05.2011, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Zum Betrugsfall und fortgesetzten Verfassungsbruch un der Missachtung des BVerfGerichtsurteils durch die sog. "Bildungsgutscheine" werde ich vermutlich heute Abend oder Morgen noch nutzlos Papier verschwenden.


Es gibt noch die Möglichkeit, eine Petition in Deinem Bundesland einzureichen. Der Verhandlung des Petitionsausschusses kann man meistens beiwohnen und auch Zeugen, Beistände oder seinen Anwalt mitbringen.

Ansonsten wäre es vielleicht nicht schlecht, sich mal an regionale oder überregionale Zeitungen und kritische Fernsehmagazine zu wenden.

Dass die BRDDR kein Sozialstaat ist, ist ja ansonsten kein Geheimnis. Wäre sie einer, dann bräuchte niemand um sein Recht zu kämpfen, sondern es wäre ihm automatisch garantiert. Folglich ist dieses Land auch kein Rechtsstaat.

Unglücklich das Land, das Helden braucht ...-!
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Beitrag(#1635697) Verfasst am: 09.05.2011, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Ansonsten wäre es vielleicht nicht schlecht, sich mal an regionale oder überregionale Zeitungen und kritische Fernsehmagazine zu wenden.


Stichwort: Regionale Zeitungen.

Ja, das ist witzig. Deren Abonnement haben zT sogar bereits die lokalen SPD-Orstverbände gekündigt, da sie sich zT über Jahrzehnte als reine Bischofsblätter und CDU-Propaganda-.Medien geriert haben. Von den nicht vorhandenen Kenntnissen in Orthographie, Ausdruck und Grammatik der deutschen Sprache mal ganz zu schweigen. Aber journalistische Fähigkeiten spielen hier eben auch nur eine sehr SEHR untergeordnete Rolle. Ausschlaggebend ist nahezu ausschließlich die Farbe des Parteibuchs.

Ungustiöses im Blickfeld
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Beitrag(#1635698) Verfasst am: 09.05.2011, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Ansonsten wäre es vielleicht nicht schlecht, sich mal an regionale oder überregionale Zeitungen und kritische Fernsehmagazine zu wenden.


Stichwort: Regionale Zeitungen.

Ja, das ist witzig. Deren Abonnement haben zT sogar bereits die lokalen SPD-Orstverbände gekündigt, da sie sich zT über Jahrzehnte als reine Bischofsblätter und CDU-Propaganda-.Medien geriert haben. Von den nicht vorhandenen Kenntnissen in Orthographie, Ausdruck und Grammatik der deutschen Sprache mal ganz zu schweigen. Aber journalistische Fähigkeiten spielen hier eben auch nur eine sehr SEHR untergeordnete Rolle. Ausschlaggebend ist nahezu ausschließlich die Farbe des Parteibuchs.

Ungustiöses im Blickfeld


Die Provinz halt. Aber Du weisst ja: BILD hilft immer! zwinkern
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Beitrag(#1635736) Verfasst am: 09.05.2011, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich empfehle, in dem Brief der ausführlichen Schilderung eine Kurzfassung voranzustellen.
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Beitrag(#1635836) Verfasst am: 09.05.2011, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, ob ich es hier schreiben darf, [...]

Strafrechtlich relevante Äußerung entfernt. zelig


Nein, darfst Du nicht. Du wirst hiermit verwarnt und aufgefordert derartige Äußerungen in Zukunft zu unterlassen!
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„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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Beiträge: 3326

Beitrag(#1635857) Verfasst am: 09.05.2011, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Ich wäre bereit gegen entsprechendes Entgelt (ich bin nicht billig) die Entsprechenden Arbeiten zu übernehmen.

Wieso schlägst du dich dann mit der Familienbehörde rum?
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vae victis



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Beitrag(#1635858) Verfasst am: 09.05.2011, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, ob ich es hier schreiben darf, [...]

Strafrechtlich relevante Äußerung entfernt. zelig


Nein, darfst Du nicht. Du wirst hiermit verwarnt und aufgefordert derartige Äußerungen in Zukunft zu unterlassen!


Interessant!

Baldur verwarnst du wegen seinen Äusserungen und dein Avatar zeigt das Präzessions-Scharfschützengewehr "Steyr Mannlich HS .50"! Ist das eine Anspielung oder wie passt das zusammen?
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vae victis



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Beitrag(#1635873) Verfasst am: 09.05.2011, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ein interessanter und gerechtfertigter Artikel wieder mal im Spiegelfechter:

http://www.spiegelfechter.com/wordpress/5952/bericht-aus-der-hartz-iv-provinz

Zitat:
Zahlen, Fakten, Berichte, Talkshows. Alle reden ÜBER Hartz IV, aber wer redet denn mit den betroffenen Menschen? Es ist leicht, sich für gutes Geld ÜBER Hartz IV zu äußern, und denke ja nicht jemand, dass sich einer der Mitdiskutierenden bei Sandra Maischberger, Anne Will oder “Hart aber fair” in das Studio begeben würde ohne vorherige Zusage eines satten Honorars, einer 1.-Klasse-Bundesbahnfahrkarte, eines Lufthansa-Business-Tickets, oder eines “Premiumhotels”, als “bescheidene” Unterkunft, weil man ja “wichtig” ist und mitreden kann, man ist ja “Experte” und das kostet halt. Und über andere zu reden war schon immer einfacher, als über sich selber zu reden.

Es ist diese Pervertierung der Medienlandschaft, welche mitgeholfen hat, Hartz IV erst zu ermöglichen, durch ihr mediales Schweigen und die Unkenntnis der tatsächlichen Folgen dieses Verbrechergesetzes für die Betroffenen. Zu allem, in allen Zeitungen und Fernsehsendern gibt es sogenannte “Experten”. Terrorexperten, die noch nie in islamischen Ländern waren, Islamexperten, die noch nie den Koran auf arabisch gelesen haben, Bankexperten, die selber höchstens fünf Aktien ihr eigen nennen, Computerexperten, bei denen ihre Frau wahrscheinlich mehr Ahnung vom PC hat als sie selber, und es gibt eben auch Hartz-IV-Experten.

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Heizölrückstoßabdämpfung
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Beitrag(#1635886) Verfasst am: 09.05.2011, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, ob ich es hier schreiben darf, [...]

Strafrechtlich relevante Äußerung entfernt. zelig


Nein, darfst Du nicht. Du wirst hiermit verwarnt und aufgefordert derartige Äußerungen in Zukunft zu unterlassen!


Interessant!

Baldur verwarnst du wegen seinen Äusserungen und dein Avatar zeigt das Präzessions-Scharfschützengewehr "Steyr Mannlich HS .50"! Ist das eine Anspielung oder wie passt das zusammen?


Den Avi hatte ich schon vor Baldurs Äußerung. Mit den Augen rollen
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Beitrag(#1635890) Verfasst am: 09.05.2011, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, ob ich es hier schreiben darf, [...]

Strafrechtlich relevante Äußerung entfernt. zelig


Nein, darfst Du nicht. Du wirst hiermit verwarnt und aufgefordert derartige Äußerungen in Zukunft zu unterlassen!


Interessant!

Baldur verwarnst du wegen seinen Äusserungen und dein Avatar zeigt das Präzessions-Scharfschützengewehr "Steyr Mannlich HS .50"! Ist das eine Anspielung oder wie passt das zusammen?


Die Verwarnung kommt vom ganzen Team.
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Beitrag(#1635891) Verfasst am: 09.05.2011, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:

Den Avi hatte ich schon vor Baldurs Äußerung. Mit den Augen rollen


Mag ja sein. Trotzdem find ichs widersprüchlich.
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beachbernie
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Beitrag(#1635892) Verfasst am: 09.05.2011, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, ob ich es hier schreiben darf, [...]

Strafrechtlich relevante Äußerung entfernt. zelig


Nein, darfst Du nicht. Du wirst hiermit verwarnt und aufgefordert derartige Äußerungen in Zukunft zu unterlassen!


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Baldur verwarnst du wegen seinen Äusserungen und dein Avatar zeigt das Präzessions-Scharfschützengewehr "Steyr Mannlich HS .50"! Ist das eine Anspielung oder wie passt das zusammen?



Man mag das Avatar fuer geschmackvoll halten oder auch nicht, solange er mit dem Ding nicht demonstrativ auf jemanden anlegt ist das in der Tat was anderes.

P.S.: Ich faende es trotzdem gut, wenn sich Heizi was anderes als Avatar suchen wuerde als dieses haessliche Mordinstrument.
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Beitrag(#1635893) Verfasst am: 09.05.2011, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, ob ich es hier schreiben darf, [...]

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Geschenkt!
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esme
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Beitrag(#1635896) Verfasst am: 09.05.2011, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mir diese Geschichte so durchlese, dann handelt es sich hier aber nicht einfach um einen Mangel des Gesetzes, sondern um den Willen, jeden Ermessensspielraum und darüber hinaus gegen den Betroffenen auszulegen.

Darf ich hier mal fragen, wie in Deutschland ansonsten behördlich vorgegangen wird?
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Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Beitrag(#1635898) Verfasst am: 09.05.2011, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Man mag das Avatar fuer geschmackvoll halten oder auch nicht, solange er mit dem Ding nicht demonstrativ auf jemanden anlegt ist das in der Tat was anderes.

P.S.: Ich faende es trotzdem gut, wenn sich Heizi was anderes als Avatar suchen wuerde als dieses haessliche Mordinstrument.


Wenn ich ein Molli als Avatar hätte, würdest du garantiert anders schreiben und an mir kein gutes Haar lassen, mein Spezi! So gut kenne ich dich mittlerweile schon...gell? zwinkern
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