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GEZ
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1801791) Verfasst am: 17.12.2012, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

bernard hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Es wird kaum möglich sein, alle Produkten zu meiden, die dort beworben werden.


Alle nicht, aber viele bis die meisten. Nicht jeder zahlt letztlich fürs Privatfernsehen das gleiche.
Ich kaufe z.B. meistens No-Name-Produkte beim Discounter. Da ist meistens doch das gleiche drinnen wie bei den Marken-Produkten, manchmal werden sie sogar vom gleichen Hersteller produziert, nur die Verpackung ist eine andere. Einen Unterschied schmecke ich nicht.
Oder machen Aldi- und Co. mittlerweile auch Fernsehwerbung?

zumindest Lidl und penny machen recht massiv radiowerbung. hinzu kommt, dass du auch mit dem kauf von noname-produkten die werbung der markenprodukte bezahlst, wenn die nonames von markenherstellern auch hergestellt werden.
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I'm tapping in the dusternis
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1801792) Verfasst am: 17.12.2012, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
bernard hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Es wird kaum möglich sein, alle Produkten zu meiden, die dort beworben werden.


Alle nicht, aber viele bis die meisten. Nicht jeder zahlt letztlich fürs Privatfernsehen das gleiche.
Ich kaufe z.B. meistens No-Name-Produkte beim Discounter. Da ist meistens doch das gleiche drinnen wie bei den Marken-Produkten, manchmal werden sie sogar vom gleichen Hersteller produziert, nur die Verpackung ist eine andere. Einen Unterschied schmecke ich nicht.
Oder machen Aldi- und Co. mittlerweile auch Fernsehwerbung?

zumindest Lidl und penny machen recht massiv radiowerbung. hinzu kommt, dass du auch mit dem kauf von noname-produkten die werbung der markenprodukte bezahlst, wenn die nonames von markenherstellern auch hergestellt werden.


Den Großteil der Werbeausgaben von Discountern entfallen aber auf Print und DirectMail.
Lild hat letzten Monat zum Beispiel über 30 Mio in Werbung investiert, davon etwa 7 im TV
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cem
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1801900) Verfasst am: 17.12.2012, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

kann mir mal einer erklären, was die Frage von versteckten Kosten in Comsumerprodukten mit der Finanzierung des deutschen Staatsfernsehens über die Rundfunksteuer zu tun haben soll?
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1801910) Verfasst am: 17.12.2012, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
kann mir mal einer erklären, was die Frage von versteckten Kosten in Comsumerprodukten mit der Finanzierung des deutschen Staatsfernsehens über die Rundfunksteuer zu tun haben soll?


Manch einer meint, warum soll ich zahlen (Rundfukgebühr für öffentlich Rechtliche), wenn ich das gleiche (Privatrundfukanstalten) für den Nuller bekommen kann?

Dem ist nicht so. Man bekommt nichts für den Nuller. Man bezahlt für alles. Sogar für Sachen die man nicht möchte.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1801926) Verfasst am: 17.12.2012, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
cem hat folgendes geschrieben:
kann mir mal einer erklären, was die Frage von versteckten Kosten in Comsumerprodukten mit der Finanzierung des deutschen Staatsfernsehens über die Rundfunksteuer zu tun haben soll?


Manch einer meint, warum soll ich zahlen (Rundfukgebühr für öffentlich Rechtliche), wenn ich das gleiche (Privatrundfukanstalten) für den Nuller bekommen kann?

Dem ist nicht so. Man bekommt nichts für den Nuller. Man bezahlt für alles. Sogar für Sachen die man nicht möchte.


Man zahlt für Sachen, die man nicht möchte? Wo steht das denn?

Im BGB habe ich nichts dazu gefunden.
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1801930) Verfasst am: 17.12.2012, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
cem hat folgendes geschrieben:
kann mir mal einer erklären, was die Frage von versteckten Kosten in Comsumerprodukten mit der Finanzierung des deutschen Staatsfernsehens über die Rundfunksteuer zu tun haben soll?


Manch einer meint, warum soll ich zahlen (Rundfukgebühr für öffentlich Rechtliche), wenn ich das gleiche (Privatrundfukanstalten) für den Nuller bekommen kann?

Dem ist nicht so. Man bekommt nichts für den Nuller. Man bezahlt für alles. Sogar für Sachen die man nicht möchte.


Man zahlt für Sachen, die man nicht möchte? Wo steht das denn?

Im BGB habe ich nichts dazu gefunden.


Ich finanziere die privatfernsehanstalten mit. Es sei denn ich kaufe nichts mehr.
Schulterzucken muß ich akzeptieren.
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1801937) Verfasst am: 17.12.2012, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Privaten finanzieren sich (zu welchem Anteil genau, weiß ich leider nicht) über Werbung. Darum ist auch jeder Film von Werbepausen zerstückelt. Und in Shows bauen sie mittlerweile auch Werbung ein, Product placement etc.

De Werbezeit ist umso teurer, je erfolgreicher ein Format ist, und ob die werberelevante Gruppe zuschaut. Blockbuster, die um 20.15 Uhr laufen, bringen Kohle, genauso beliebte Sportereignisse und Showformate für die ganze Familie.

Das Geld, das eine Firma ua auch für Fernsehwerbung einsetzt, geht vom Profit der Firma ab. Dh es kann sein, daß ein Markenprodukt auch aufgrund der Fernsehwerbung teurer ist.

Ob Du damit direkt mit Deinen Frühstücksflocken zum Überleben von RTL2 beiträgst, kann ich so nicht sagen.

Das öffentlich-rechtliche hingegen wird über Gebühren finanziert, wobei die bestimmt auch Werbeeinnahmen haben (?).
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"Daß alles immer schlimmer wird, versteht sich auch im neuen Jahr von selbst und hat noch immer nichts mit Verschwörung zu tun, sondern mit allen, die ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verrichten." Gärtners kritisches Sonntagsfrühstück.
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1801938) Verfasst am: 17.12.2012, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
cem hat folgendes geschrieben:
kann mir mal einer erklären, was die Frage von versteckten Kosten in Comsumerprodukten mit der Finanzierung des deutschen Staatsfernsehens über die Rundfunksteuer zu tun haben soll?


Manch einer meint, warum soll ich zahlen (Rundfukgebühr für öffentlich Rechtliche), wenn ich das gleiche (Privatrundfukanstalten) für den Nuller bekommen kann?

Dem ist nicht so. Man bekommt nichts für den Nuller. Man bezahlt für alles. Sogar für Sachen die man nicht möchte.

Es geht also darum, die tiefgreifende Erkenntnis rüberzubringen, daß Dieter Bohlen nicht von christlicher Nächstenliebe getrieben wird. Wußte ich irgendwie schon vorher.

Aber wie geht die Argumentation denn jetzt eigentlich weiter? Wo ist der Bezug zum Thema?
Geht es Dir um Abschaffung verdeckter Kosten auf Produkten.
Oder geht es darum, daß versteckte Kosten auf Produkten beliebige staatliche Abgaben rechtfertigen?


Hatiora hat folgendes geschrieben:
Das öffentlich-rechtliche hingegen wird über Gebühren finanziert, wobei die bestimmt auch Werbeeinnahmen haben (?).

Das Fragezeichen darf entfallen.
Die Sprachregelung "Gebühr" trifft übrigens längst nicht mehr zu. Die dient nur dazu rechtsstaatliche constraints auszuhebeln.
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1801942) Verfasst am: 17.12.2012, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

?

Du zahlst die GEZ-Gebühr für die Möglichkeit, die ÖR-Programme zu empfangen.
Die "Privaten" kriegst Du "gratis" obendrauf und finanzierst sie indirekt über Deinen Konsum.

Oder welche Verbindung zwischen der GEZ-Gebühr und den werbefinanzierten Programmen hab ich jetzt übersehen?? Am Kopf kratzen
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cem
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1802099) Verfasst am: 18.12.2012, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Verbindung zwischen der Thematik versteckter Kosten auf Produkten und unserem Thema der Rundfunk Zwangsabgaben wurde hier bisher von keinem Leser klargemacht. Was nicht heißen muß, daß Du was übersehen hast. Vielleicht gibts ja keine?

Doch, ich wüßte eine: zu Gottschalks Zeiten wurde "Wetten Daß" offenbar über Audi und Gottschalks Firma Dolce Media privat mitfinanziert.

Wie gesagt, geht die Bezeichnung "Gebühr" für unsere Rundfunk Zwangsabgaben fehl. Eine tatsächliche "Rundfunkgebühr" gibt es in Deutschland nicht.
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krypter
unglaublich



Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 383

Beitrag(#1802126) Verfasst am: 18.12.2012, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
Wie gesagt, geht die Bezeichnung "Gebühr" für unsere Rundfunk Zwangsabgaben fehl. Eine tatsächliche "Rundfunkgebühr" gibt es in Deutschland nicht.

Jein, der Trick war, dass die Bereithaltung eines Gerätes bereits als Rundfunknutzung definiert wurde.

Gruß

krypter
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
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Beitrag(#1802143) Verfasst am: 18.12.2012, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ist euch entgangen, daß die "Rundfunkgebühr" ursprünglich für nichts anderes erhoben wurde als für die Erlaubnis, ein Radio betreiben zu dürfen. Wenn man das heute immer noch so definiert - eine Gebühr dafür, irgendwelche Empfangsgeräte betreiben zu dürfen - dann bezahlen wir im Grunde weder für ARD/ZDF noch fürs Privatfernsehen.
Es ist doch gar nicht ungewöhnlich, daß der Staat für irgendwas kassiert und das Geld dann für ganz was anderes ausgibt. Was regt ihr euch auf?
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krypter
unglaublich



Anmeldungsdatum: 29.03.2008
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Beitrag(#1802150) Verfasst am: 18.12.2012, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Vielleicht ist euch entgangen, daß die "Rundfunkgebühr" ursprünglich für nichts anderes erhoben wurde als für die Erlaubnis, ein Radio betreiben zu dürfen.

Nein, Gebühren werden für Leistungen erhoben, die man auch tatsächlich in Anspruch nimmt. Wenn für die reine Möglichkeit einer Leistungsinanspruchnahme gezahlt wird, ist das ein Beitrag.

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Es ist doch gar nicht ungewöhnlich, daß der Staat für irgendwas kassiert und das Geld dann für ganz was anderes ausgibt.

Das nennt man dann Steuer.

Gruß

krypter
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
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Beitrag(#1802158) Verfasst am: 18.12.2012, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

krypter hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Vielleicht ist euch entgangen, daß die "Rundfunkgebühr" ursprünglich für nichts anderes erhoben wurde als für die Erlaubnis, ein Radio betreiben zu dürfen.

Nein, Gebühren werden für Leistungen erhoben, die man auch tatsächlich in Anspruch nimmt. Wenn für die reine Möglichkeit einer Leistungsinanspruchnahme gezahlt wird, ist das ein Beitrag.

Gruß

krypter

Wortklauberei. Gebühren werden auch dafür erhoben, daß man was tun darf. Also ein Radio einschalten - oder auf dem Bahnhofsklo pinkeln.
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krypter
unglaublich



Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 383

Beitrag(#1802204) Verfasst am: 18.12.2012, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:

Wortklauberei.

Vielleicht für Besserwisser.

http://www.juraforum.de/lexikon/abgaben

Gruß

krypter
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1802266) Verfasst am: 18.12.2012, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

krypter hat folgendes geschrieben:
Jein, der Trick war, dass die Bereithaltung eines Gerätes bereits als Rundfunknutzung definiert wurde.

Das war ja bis in die 70-er Jahre faktisch zutreffend.
Bis 2006 hat das zumindest noch ansatzweise im Sinne einer (juristisch übrigens eher zweifelhaften) Typengerechtigkeit gepaßt.
Ab 2007 kam dann die Abgabe auf Handy/PC, die bereits klar Steuercharakter hat.


krypter hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Es ist doch gar nicht ungewöhnlich, daß der Staat für irgendwas kassiert und das Geld dann für ganz was anderes ausgibt.
Das nennt man dann Steuer.

Genau! Für Erhebung von Steuern ist der Staat jedoch an gewisse verfassungsrechtliche Vorgaben, wie das Sozialstaatsprinzip gebunden. Dies wird eben dadurch unterlaufen, daß man die Rundfunksteuer als "Gebühr" bzw. "Beitrag" deklariert.

Diese mehr als wackelige Regelung kann trotzdem überleben, da sie so ausgestaltet ist, daß die selektiv die Niedrigverdiener schädigt, die sich nicht juristisch wehren können.
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Zumsel
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1802282) Verfasst am: 18.12.2012, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:

Diese mehr als wackelige Regelung kann trotzdem überleben, da sie so ausgestaltet ist, daß die selektiv die Niedrigverdiener schädigt, die sich nicht juristisch wehren können.


Nicht unbedingt, denn Niedrigverdiener haben selten mehr als eine Wohnung, für die nach der neuen Regelung die "Gebühr" jeweils serarat erhoben wird.
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1802330) Verfasst am: 19.12.2012, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Von einer selektiven Schädigung der Niedrigverdiener spreche ich schon deswegen, weil der überhöhte Rundfunksteuersatz von ca. EUR 200,- Jahr von ihm genauso verlangt, wird wie vom Villenbesitzer.

Aber es kommt noch schlimmer:

Gerade von Niedrigverdienern wird häufig besondere Mobilität verlangt. Pendler werden nicht entlastet, sondern bestraft. Für die Zweitwohnung ist ein extra Jahressatz fällig. Ähnliches gilt für Studenten, die außerhalb studieren.

Auch wer keine Festanstellung bekommt und als Freiberufler arbeiten muß wird extra abgezockt. S. die phantasiereichen Regelungen für Autos, "Betriebsstätten" etc.
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krypter
unglaublich



Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 383

Beitrag(#1802344) Verfasst am: 19.12.2012, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:

Ab 2007 kam dann die Abgabe auf Handy/PC, die bereits klar Steuercharakter hat.

Das haben wir dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken, das den öffentlich-rechtlichen Auftrag bereits 1987 (!) um "rundfunkähnliche Kommunikationsdienste" erweitert hat.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv074297.html

In den folgenden Rundfunkurteilen wurde das dann zementiert ("neue Übertragungswege") und das Gebührenmodell als rechtmäßig bestätigt.

Gruß

krypter
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1802851) Verfasst am: 20.12.2012, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei es bei diesem Urteil ja wohl mehr um die Inhalte ging. Zu dem jetzt vorliegenden rechts- und sozialstaatswidrigen Finanzierungsmodell wurde die Politik vom Verfassungsgericht nicht gezwungen.

Im Gegenteil, bei besonders perversen Auswüchsen ist das Verfassungsgericht den Machern des RGebStV dann auch schon mal in die Parade gefahren. Schwacher Trost für die Hauptgeschädigten, die wohl in den seltensten Fällen die finanzielle Power haben bis zum Verfassungsgericht durchzuprozessieren.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1802856) Verfasst am: 20.12.2012, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
Wobei es bei diesem Urteil ja wohl mehr um die Inhalte ging. Zu dem jetzt vorliegenden rechts- und sozialstaatswidrigen Finanzierungsmodell wurde die Politik vom Verfassungsgericht nicht gezwungen.

Im Gegenteil, bei besonders perversen Auswüchsen ist das Verfassungsgericht den Machern des RGebStV dann auch schon mal in die Parade gefahren. Schwacher Trost für die Hauptgeschädigten, die wohl in den seltensten Fällen die finanzielle Power haben bis zum Verfassungsgericht durchzuprozessieren.

wer sind die hauptgeschädigten?
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1802939) Verfasst am: 21.12.2012, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die niedrigen Einkommensgruppen, die nicht von Sozialhilfe leben wollen. Davon wiederum besonders diejenigen, die in Ermangelung einer Festanstellung zu freiberuflicher oder gewerblicher Arbeit gezwungen sind.
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1807204) Verfasst am: 10.01.2013, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Und die Schlacht beginnt:


Neuer Rundfunkbeitrag: Jetzt klagt Rossmann

Mal gespannt, was passiert.
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immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1807261) Verfasst am: 11.01.2013, 05:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:
Und die Schlacht beginnt:


Neuer Rundfunkbeitrag: Jetzt klagt Rossmann

Mal gespannt, was passiert.


Fand da einen Kommentar (123 Empfehlungen) interessant. Klingt für mich schlüssig, was sagt ihr dazu?

Zitat:
Otto Meier (DerQuer...) - 10.01.2013 12:07 Uhr

Nur ziviler Ungehorsam wird diesen Irrsinn stoppen.

1. Einzugsermächtigung widerrufen.
2. Warten, bis eine Zahlungsaufforderung MIT Rechtshilfebelehrung kommt.
3. Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen mit Hinweis auf Grundrechtsverletzung.

Die Klage kann formlos und ohne Anwalt erfolgen. Die Grundrechtsverletzung muß nicht konkretisiert werden, kann sich aber auf Art. 3 GG stützen. Denn es ist kaum anzunehmen, daß Singles mehr zahlen müssen, als Wohngemeinschaften. Auch die Frage, ob es sich um einen Beitrag oder eine Steuer handelt, dürfte relevant sein. Ebenso die Frage, warum für Medien, die fast ausschließlich der Unterhaltung dienen und kaum Bildung vermitteln, überhaupt Zwangsabgaben erhoben werden dürfen. Desweiteren dürfte die Zahl der Sendeanstalten und das Programm an sich ein Thema sein, da Qualität und Preis nicht in Einklang stehen. Schließlich steht noch die Frage im Raum, ob die staatliche Kontrolle, vor allem die Art der staatlichen Kontrolle ARD/ZDF - CDU/SPD nicht den Verdacht des Propagandainstrumentes nahelegt

_________________
Felix, qui potuit rerum cognoscere causas...
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Telliamed
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1807275) Verfasst am: 11.01.2013, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Niedrigverdiener, Hartz.IV-Empfänger, Leute ohne moderne Geräte werden nur einzeln klagen. Mit denen werden die Anwälte der großen Sender lächelnd fertig.
Wer wird es bis zum Äußersten durchziehen wollen, wer am kürzeren Hebel sitzt und wenn die Rechtsschutzversicherung nicht mitmacht.
Im Vorfeld gab es keinen nennenswerten Widerstand. Die meisten zahlten brav an die GEZ, weil sie solche Geräte hatten und bei Nichtanmeldung hätten belangt werden können.
Widerstand hätten sich mal Oppositionsparteien oder wer weiß ich vorher überlegen sollen. Jetzt muss ich, um nicht belangt zu werden, darüber nachdenken, von meinem Nebenwohnungshaushalt aus zum ersten Mal überhaupt eine Anmeldung zu tätigen (sonst muss man später nur nachzahlen), obwohl ich nach wie vor keine Geräte dort habe, auch nicht den Computer, auf dem ich das hier schreibe. Dann zahle ich dort monatlich doppelt so viel für Rundfunk und Fernsehen wie für Stromkosten, für nichts und wieder nichts, für die Hauptwohnung sowieso schon wie eh und je. Eine Erhöhung um 100 Prozent.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#1807315) Verfasst am: 11.01.2013, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
von meinem Nebenwohnungshaushalt aus zum ersten Mal überhaupt eine Anmeldung zu tätigen

Wie lautet da der exakte Wortlaut des Gesetzes: pro Haushalt?
Das wäre noch ein weites Feld. Gilt ein Wochenendhaus als Haushalt? Oder ein Campingwagen auf dem Dauerstellplatz? Was ist mit einer Schlafstelle, die jemand aus beruflichen Gründen irgendwo hat? Und Gewerbebetriebe sind keine Haushalte.
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Wohnort: MG

Beitrag(#1807320) Verfasst am: 11.01.2013, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
von meinem Nebenwohnungshaushalt aus zum ersten Mal überhaupt eine Anmeldung zu tätigen

Wie lautet da der exakte Wortlaut des Gesetzes: pro Haushalt?
Das wäre noch ein weites Feld. Gilt ein Wochenendhaus als Haushalt? Oder ein Campingwagen auf dem Dauerstellplatz? Was ist mit einer Schlafstelle, die jemand aus beruflichen Gründen irgendwo hat? Und Gewerbebetriebe sind keine Haushalte.

Um die Fragen aus einer Sendung mit einem GEZ-Vertreter zu beantworten: Ja, ja, ja, ja.

Die einzige Ausnahmen, die mir bekannt sind, sind Schebergärten (weil per Gesetz nicht als Wohnung nutzbar) und leergeräumte Gebäude (ohne Möblierung).
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1807593) Verfasst am: 13.01.2013, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Wie lautet da der exakte Wortlaut des Gesetzes: pro Haushalt?

Nein der Beitrag, privat, ist "je Wohnung" zu entrichten. Die ist laut §3(1) RBStV folgendermaßen definiert:

RBStV hat folgendes geschrieben:
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich
abgeschlossene Raumeinheit
die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder
von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.



Man hält sich also erst mal offen, ob Garagen, Geräteschuppen, einzelne Zimmer oder größere Einheiten als Wohnung betrachtet werden. Um der Dämlichkeit die Krone aufzusetzen wird der zu definierende Begriff in der Definition selbst bereits vorausgesetzt - quasi eine rekursive Begriffsbestimmung.

Das Bestimmtheitsgebot, Grundlage jeder Rechtsstaatlichkeit, wird hier völlig mißachtet.




Shadaik hat folgendes geschrieben:
Um die Fragen aus einer Sendung mit einem GEZ-Vertreter zu beantworten: Ja, ja, ja, ja.

Der Inkasso Sprecher hat also anscheinend gelogen. Typisches Verhalten, wobei bei derartig schwammigen Gesetzestexten nicht immer und überall böser Wille die Ursache einer Falschaussage sein muß.
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Ahriman
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Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#1807625) Verfasst am: 13.01.2013, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich
abgeschlossene Raumeinheit die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist

Ist ja doll. Wenn ich eine ausrangierte Couch in die Garage oder in den Keller stelle, wird die Rundfunkgebühr fällig, denn dann sind diese beiden Räume nach der Definition Wohnungen: Ich (oder ein anderer) könnte da drin schlafen. Und sie haben eigene Eingänge, die Garage von außen, der Keller vom Treppenhaus her. Au ja, trifft auch auf den Dachboden zu.
Tatsächlich habe ich an heißen Sommertagen schon mit dem Gedanken gespielt, im Keller zu pennen. Das könnte also jetzt Geld kosten...
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1807678) Verfasst am: 13.01.2013, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Um die Fragen aus einer Sendung mit einem GEZ-Vertreter zu beantworten: Ja, ja, ja, ja.

Der Inkasso Sprecher hat also anscheinend gelogen. Typisches Verhalten, wobei bei derartig schwammigen Gesetzestexten nicht immer und überall böser Wille die Ursache einer Falschaussage sein muß.
Ich wünschte, ich würde mich darüber wundern können.
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