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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1890372) Verfasst am: 13.12.2013, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

quadium hat folgendes geschrieben:

Mal ein Beispiel aus einem anderen thread:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Meinst Du wirklich, dass es keinen Nutzen mit sich bringt, wenn beispielsweise ein Jude weiss mit wem er es bei diesem Komilitonen zu tun hat? Oder muss man da erst warten bis was passiert?


Ich finde, mit einiger Berechtigung mehr könnte man durchaus schreiben:
Zitat:
Meinst Du wirklich, dass es keinen Nutzen mit sich bringt, wenn beispielsweise Eltern wissen, mit wem Ihr Kind es bei diesem Nachbarn zu tun hat? Oder muss man da erst warten bis was passiert?



Soll ich Dir mal was sagen?


In einer idealen Welt haette ich ueberhaupt kein Problem damit die Leute in der Nachbarschaft routinemaessig ueber das Vorleben des Betreffenden zu informieren. Nicht nur damit die Nachbarn auf ihre Kinder aufpassen koennen, sondern auch damit sie dem Menschen bei der Resozialisierung helfen koennen.

Ich habe ja auch bereits erwaehnt, dass ich das Interesse von Eltern ueber die potentielle Gefahr informiert zu werden prinzipiell als legitim ansehe.

Da wir aber nicht in einer idealen Welt leben, sondern wir insbesondere damit rechnen muessen, dass die Information ueber die Vorgeschichte von Sexualstraftaetern eben nicht nur dazu verwendet wird um legitimerweise besser auf seine Kinder aufzupassen, stecke ich in einem Dilemma. Auch der verurteilte und haftentlassene Sexualstraftaeter hat naemlich legitime Interessen, z.B. das eine echte Chance auf Resozialisierung zu bekommen. Und diese legitimen Interessen kommen sehr schnell unter die Raeder, wenn die geoutete Information dazu verwendet wird seine Umgebung gegen ihn aufzuhetzen.

Womit wir wieder am Anfang dieser Diskussionsfolge gelandet waeren. Gerade Nazis wie derjenige, der an seiner Uni geoutet wurde, kochen gerne ihr politisches Sueppchen in solchen Situationen auf Kosten solcher Menschen. Die betreiben oft sehr boesartige Hetze mit dem Ziel es nicht einer angeblich zu laschen "gutmenschlichen" Justiz zu ueberlassen mit Sexualstraftaetern zu verfahren, sondern die liebend gerne das "gesunde Volksempfinden" an Stelle der Justiz in Bewegung setzen wuerden (unter ihrer fachkundigen Anleitung, versteht sich) um "ein und fuer allemal mit dem Problem aufzuraeumen".

Und nein, so sehr ich verstehe, dass um ihre Kinder besorgte Eltern gerne ueber solche Dinge informiert wuerden, so wenig will ich riskieren, dass solche Outings zu Verbrechen fuehren, die einem Missbrauch von Kindern an Scheusslichkeit um nichts nachstehen.

Es waere schoen, wenn wir in einer idealen Welt leben wuerden, in der sich mein Dilemma wie von Geisterhand in lauter Wohlgefallen aufloest. Bloss.....wenn wir dorthin kommen wollen, dann muessen wir zuerst einmal sicherstellen, dass Volksverhetzer wie z.B. jener Nazi politisch neutralisiert werden, dass sich niemand mehr von ihnen aufhetzen laesst. Dann erst koennen wir wirklich auf rationale Weise mein Dilemma aufloesen.
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Defund the gender police!! Let's Rock
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22262

Beitrag(#1890378) Verfasst am: 13.12.2013, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Ich würde das Geschehen eher als Exklusion beschreiben. Die Informationsbereitstellung war nicht die Hauptsache.
Im Mittelpunkt stand der symbolische Ausschluss des Mannes aus der Reihe der Studenten. Dieser Student sei zu meiden und rauszuekeln, wie man dem Flugblatt, das du im anderen Thread verlinkt hast, entnehmen kann.
https://linksunten.indymedia.org/de/system/files/images/1754883233.jpg

Ja, und das finde ich bei so jemandem völlig richtig. Das ist eben nicht nur jemand, der als Privatperson etwas auf dem Kerbholz hat und nun eine zweite Chance braucht, das ist jemand, der jetzt konkret und aktiv ein verbrecherisches Regierungssystem anstrebt.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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MeineGitarreBrauchtStrom
schmutzabweisend



Anmeldungsdatum: 19.06.2009
Beiträge: 2083
Wohnort: Aldi-Nord

Beitrag(#1890379) Verfasst am: 13.12.2013, 01:54    Titel: Antworten mit Zitat

quadium hat folgendes geschrieben:
§ 166 BGB

Frage

quadium hat folgendes geschrieben:
Nee, im Ernst, kommst Du nicht auf die Idee, dass Dir bei Deinem Vergleich ein wenig die Massstäbe verrutschen? Stichwort Opfer?

Der Vergleich soll Strafen für nicht begangene Verbrechen verdeutlichen. Warum sprichst Du jetzt über Maßstäbe?

quadium hat folgendes geschrieben:
Uns eint, dass auch ich ungern Unschuldige bestraft sehen möchte.

Du schreibst, daß Du ungerne Unschuldige bestraft sehen möchtest, nennst aber beachbernie unvernünftig, wenn er die Gefahr eines vermeintlichen Outings von Unschuldigen anführt. Irgendwie kommt mir das ein wenig widersprüchlich vor. Ich halte es für vernünftig, Opfer zu vermeiden. Ich halte es aber nicht für vernünftig, Opfer zu erzeugen, um andere Opfer zu vermeiden. Das ist weder die Aufgabe des Staates, noch Deine, noch die eines Mobs aufgebrachter Eltern.

Nicht alles, was gedacht werden kann, kann auch umgesetzt werden. Einer Prävention sind somit Grenzen gesetzt, innerhalb derer Möglichkeiten gefunden werden müssen.

quadium hat folgendes geschrieben:
Was mir bei Dir fehlt, ist keineswegs die gefühlsmäßige sondern die rationelle Feststellung, dass es sich um Straftäter handelt und dass zu diesen Straftaten auch immer ein Opfer gehört, welches körperlich geschädigt wurde. Und bei denen zur Wiederholungstat ein weiteres Opfer gehört, welches einen gescheiterten Resozialisierungsversuch mit körperlicher Schädigung bezahlt.

Und was ändert es, wenn ich es ausdrücklich erwähne? Vermiedene Opfer wiegen nicht auf, daß Menschen für nicht begangene Taten bestraft werden.
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Beten ist die höflichste Art, jemandem nicht zu helfen
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16339
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1890380) Verfasst am: 13.12.2013, 02:04    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:

Mal ein Beispiel aus einem anderen thread:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Meinst Du wirklich, dass es keinen Nutzen mit sich bringt, wenn beispielsweise ein Jude weiss mit wem er es bei diesem Komilitonen zu tun hat? Oder muss man da erst warten bis was passiert?


Ich finde, mit einiger Berechtigung mehr könnte man durchaus schreiben:
Zitat:
Meinst Du wirklich, dass es keinen Nutzen mit sich bringt, wenn beispielsweise Eltern wissen, mit wem Ihr Kind es bei diesem Nachbarn zu tun hat? Oder muss man da erst warten bis was passiert?



Soll ich Dir mal was sagen?


In einer idealen Welt haette ich ueberhaupt kein Problem damit die Leute in der Nachbarschaft routinemaessig ueber das Vorleben des Betreffenden zu informieren. Nicht nur damit die Nachbarn auf ihre Kinder aufpassen koennen, sondern auch damit sie dem Menschen bei der Resozialisierung helfen koennen.

Ich habe ja auch bereits erwaehnt, dass ich das Interesse von Eltern ueber die potentielle Gefahr informiert zu werden prinzipiell als legitim ansehe.

Da wir aber nicht in einer idealen Welt leben, sondern wir insbesondere damit rechnen muessen, dass die Information ueber die Vorgeschichte von Sexualstraftaetern eben nicht nur dazu verwendet wird um legitimerweise besser auf seine Kinder aufzupassen, stecke ich in einem Dilemma. Auch der verurteilte und haftentlassene Sexualstraftaeter hat naemlich legitime Interessen, z.B. das eine echte Chance auf Resozialisierung zu bekommen. Und diese legitimen Interessen kommen sehr schnell unter die Raeder, wenn die geoutete Information dazu verwendet wird seine Umgebung gegen ihn aufzuhetzen.

Womit wir wieder am Anfang dieser Diskussionsfolge gelandet waeren. Gerade Nazis wie derjenige, der an seiner Uni geoutet wurde, kochen gerne ihr politisches Sueppchen in solchen Situationen auf Kosten solcher Menschen. Die betreiben oft sehr boesartige Hetze mit dem Ziel es nicht einer angeblich zu laschen "gutmenschlichen" Justiz zu ueberlassen mit Sexualstraftaetern zu verfahren, sondern die liebend gerne das "gesunde Volksempfinden" an Stelle der Justiz in Bewegung setzen wuerden (unter ihrer fachkundigen Anleitung, versteht sich) um "ein und fuer allemal mit dem Problem aufzuraeumen".

Und nein, so sehr ich verstehe, dass um ihre Kinder besorgte Eltern gerne ueber solche Dinge informiert wuerden, so wenig will ich riskieren, dass solche Outings zu Verbrechen fuehren, die einem Missbrauch von Kindern an Scheusslichkeit um nichts nachstehen.

Es waere schoen, wenn wir in einer idealen Welt leben wuerden, in der sich mein Dilemma wie von Geisterhand in lauter Wohlgefallen aufloest. Bloss.....wenn wir dorthin kommen wollen, dann muessen wir zuerst einmal sicherstellen, dass Volksverhetzer wie z.B. jener Nazi politisch neutralisiert werden, dass sich niemand mehr von ihnen aufhetzen laesst. Dann erst koennen wir wirklich auf rationale Weise mein Dilemma aufloesen.


Zwei naive Reserviertheiten (deswegen würde ich sagen, daß eine Entscheidung für oder gegen ein Outing u.U. nicht ganz so klar ausfällt):

Was den Kinderschänder angeht:
1. Persönlich würde ich, hätte ich ein Kind und müßte wegen eines plötzlichen Notfalls weg, Kind könnte nicht mitgenommen werden, Oma wäre nicht erreichbar et cetera, auch nicht gerade jemanden fragen, ob er es für eine Stunde beschäftigen könnte, wenn ich von ihm wüßte, daß er deswegen eingesessen hat. Und vielleicht werden die meisten erstmal ein gewisses Mißtrauen haben, und das wird vielleicht - wer kann wissen, wie ich dann ticken würde - auch über das Übliche hinausgehen ("üblich" i.d.S., daß ich ja nicht bei Jedem, bei dem ich das nicht explizit ausschließen könnte (geschweige denn, ob das möglich ist), davon ausgehe, er könnte ein potentieller Kinderschänder sein).

2. Andererseits sind diejenigen, sie würden jemandem bei der Resozialisierung helfen, zumindest der stillere Teil der Umwelt. Es kann sein, daß dies eine "schweigende Mehrheit" ist und die Anderen eben nur laut sind, die einen derartigen Menschen lebenslang ohne Chance auf Freilassung einsperren würden oder zumindest nicht in ihrer Nachbarschaft wollen, und denken, es habe Recht, der am lautesten schreit. Oder aber, daß es doch eher eine Minderheit ist, die ihm helfen wollen würde oder zumindest an einer Resozialisierung interessiert wäre.


Was den Neonazi angeht, aber ein anderer Punkt: Es kann sein, daß er auch in seinem Studienumfeld aktiv wird und ggf. abzuprüfen versucht, wer evtl. für Versatzstücke der Ideologie empfänglich sein könnte. Er kann auch ideologisch so gefestigt sein, daß er Gegenargumente gar nicht mehr sehen kann. Jemand könnte ihm aber mal etwas sagen oder er etwas erleben, das ihn zum Nachdenken bringt? Jedenfalls wären wohl die meisten reservierter, mit jemandem irgendwie zu diskutieren, der als Neonazi ausgewiesen ist, als wenn sie erstmal "nur" annähmen, daß er halt ein in einigen Belangen sehr konservatives Weltbild hat (gesetzt den Fall, er outet sich nicht bei jeder Gelegenheit selbst, ist ja auch nicht unbedingt alles stubenrein, was außerhalb der Neonazi-Bewegungen gedacht wird)? Das könnte bei ihm aber wieder zu einer Verfestigung der Ideologie führen, weil er sich ja primär mit Leuten umgibt, die weitgehend so denken wie er Am Kopf kratzen


____
Späterer Edit: den Satz mit dem "Üblichen" verschlimmbessert
_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)


Zuletzt bearbeitet von Critic am 14.12.2013, 02:28, insgesamt einmal bearbeitet
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quadium
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Anmeldungsdatum: 06.04.2013
Beiträge: 1771

Beitrag(#1890386) Verfasst am: 13.12.2013, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:
§ 166 BGB

Frage

Sorry, StGB natürlich.

Zitat:
quadium hat folgendes geschrieben:
Nee, im Ernst, kommst Du nicht auf die Idee, dass Dir bei Deinem Vergleich ein wenig die Massstäbe verrutschen? Stichwort Opfer?

Der Vergleich soll Strafen für nicht begangene Verbrechen verdeutlichen. Warum sprichst Du jetzt über Maßstäbe?

Wenn Falschparken ein Verbrechen darstellen soll ...
Zitat:
quadium hat folgendes geschrieben:
Uns eint, dass auch ich ungern Unschuldige bestraft sehen möchte.

Du schreibst, daß Du ungerne Unschuldige bestraft sehen möchtest, nennst aber beachbernie unvernünftig, wenn er die Gefahr eines vermeintlichen Outings von Unschuldigen anführt.

Unvernünftig sind die, welche Unschuldige outen. Manchmal sind auch Staatsanwälte, Polizisten und insbesondere Journalisten darunter.

Zitat:
quadium hat folgendes geschrieben:
Was mir bei Dir fehlt, ist keineswegs die gefühlsmäßige sondern die rationelle Feststellung, dass es sich um Straftäter handelt und dass zu diesen Straftaten auch immer ein Opfer gehört, welches körperlich geschädigt wurde. Und bei denen zur Wiederholungstat ein weiteres Opfer gehört, welches einen gescheiterten Resozialisierungsversuch mit körperlicher Schädigung bezahlt.

Und was ändert es, wenn ich es ausdrücklich erwähne? Vermiedene Opfer wiegen nicht auf, daß Menschen für nicht begangene Taten bestraft werden.

Die aber immerhin erwähnte Taten bereits begangen haben. Und mit einer signifikanten Wahrscheinlichkeit wieder begehen werden.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26444
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1890415) Verfasst am: 13.12.2013, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

quadium hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Ein Unterschied zur Sippenhaft, ist dass der Kinderschänder eine Tat begangen hat.

Für die er selbstverständlich eine Haftstrafe absitzen sollte. Daß aber undifferenziert auch die Ersttäter in Sicherheitsverwahrung bleiben sollen, wegen Taten, die Wiederholungstäter begehen, nähme erstere in Sippenhaft. Damit würde gänzlich unabhängig ihrer Person, ihrer Vorgeschichte, den Tatumständen und den Prognosen entschieden werden. Man sähe nur "die Kinderschänder".

Wie bereits geschrieben.

Klar, man muss dem potenziellen Wiederholungstäter ja auch die Chance geben, sein Potenzial voll auszuschöpfen.

Ein Ersttäter kann nun mal nicht automatisch als ein "potentieller Wiederholungstäter" verurteilt werden, sondern ist zunächst nur ein "Einmal-Täter". Entweder man betrachtet jeden Angeklagten von Fall zu Fall, oder man pauschalisiert. Dann kann man aber auch jedem Falschparker sicherheitshalber ein Knöllchen über 2.500,00 € aufdrücken für all sein potentielles zukünftiges Falschparken. Wäre letztlich dieselbe Rechtsprechung; würdest Du aber wahrscheinlich ablehnen, weil in dem Fall keine involvierten kleinen Kinder Deinen Schutzinstinkt ansprechen.
Ooooch, puschepuschepusch, die kleinen Kinderlein ....

Nee, im Ernst, kommst Du nicht auf die Idee, dass Dir bei Deinem Vergleich ein wenig die Massstäbe verrutschen? Stichwort Opfer? Ich weiß, so ein Radfahrer ist unbedingt vor auf dem Radweg abgestellten Autos zu schützen, auch wenn mein persönlicher Schutzinstinkt diesbezüglich nicht ausreichend entwickelt ist. Mein Kind, ich gestehe, geniesst auch eine höhere Wertschätzung als mein Fahrrad.
...

@quadium
Mir scheint, Du vertust dich im Wesen dieses Vergleichs.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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caballito
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Beitrag(#1890420) Verfasst am: 13.12.2013, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

quadium hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:

Ist dir klar, dass das, von dem "zumeist" abgezogen werden muss (die restlichen 25%) immer noch mehr ist, als alle Tötungsdelikte zusammen?

Wirklich schlimm, dass es davon mehr gibt als von den vergleichsweise harmlosen Tötungsdelikten ...

Das hätte ich Dir nicht zugetraut. Man könnte auch sagen, ich hatte mich getäuscht.

Was hättest du mir nicht zugetraut? Dass ich die Ungeheuerlichkeit dessen, was du da geschrieben hast, bemerke, oder nur, dass ich sie aufspieße?
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Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Wolf
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Beitrag(#1890421) Verfasst am: 13.12.2013, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Es waere schoen, wenn wir in einer idealen Welt leben wuerden, in der sich mein Dilemma wie von Geisterhand in lauter Wohlgefallen aufloest. Bloss.....wenn wir dorthin kommen wollen, dann muessen wir zuerst einmal sicherstellen, dass Volksverhetzer wie z.B. jener Nazi politisch neutralisiert werden, dass sich niemand mehr von ihnen aufhetzen laesst. Dann erst koennen wir wirklich auf rationale Weise mein Dilemma aufloesen.

Deswegen outen wir ihn in der Vorlesung, damit sich ein Mob findet der ihn "politisch neutralisiert".
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caballito
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Beitrag(#1890426) Verfasst am: 13.12.2013, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

quadium hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:

Ein Ersttäter kann nun mal nicht automatisch als ein "potentieller Wiederholungstäter" verurteilt werden, sondern ist zunächst nur ein "Einmal-Täter". Entweder man betrachtet jeden Angeklagten von Fall zu Fall, oder man pauschalisiert. Dann kann man aber auch jedem Falschparker sicherheitshalber ein Knöllchen über 2.500,00 € aufdrücken für all sein potentielles zukünftiges Falschparken. Wäre letztlich dieselbe Rechtsprechung; würdest Du aber wahrscheinlich ablehnen, weil in dem Fall keine involvierten kleinen Kinder Deinen Schutzinstinkt ansprechen.
Ooooch, puschepuschepusch, die kleinen Kinderlein ....

Nee, im Ernst, kommst Du nicht auf die Idee, dass Dir bei Deinem Vergleich ein wenig die Massstäbe verrutschen?

Wieso? Immerhin kommt Falschparken um ein Vielfaches häufiger vor als alle Tötungsdelikte zusammen ...
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Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Babyface
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Beitrag(#1890450) Verfasst am: 13.12.2013, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sagt eigentlich, dass deren Rückfallrisiko sinkt, wenn man Straftäter outet?
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Wolf
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Beitrag(#1890475) Verfasst am: 13.12.2013, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Wer sagt eigentlich, dass deren Rückfallrisiko sinkt, wenn man Straftäter outet?

Falls ich je in so eine Situation komme, dass so einer in meine Gegend zieht, dann wäre das beste was eintreten könnte, ich erfahre nichts und es passiert auch nichts.
Wenn ich aber nichts erfahren habe und es passiert etwas, werde ich mich immer fragen, hätte ich es verhindern können, wenn ich es gewusst hätte.
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vrolijke
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Beitrag(#1890479) Verfasst am: 13.12.2013, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Wer sagt eigentlich, dass deren Rückfallrisiko sinkt, wenn man Straftäter outet?

Falls ich je in so eine Situation komme, dass so einer in meine Gegend zieht, dann wäre das beste was eintreten könnte, ich erfahre nichts und es passiert auch nichts.
Wenn ich aber nichts erfahren habe und es passiert etwas, werde ich mich immer fragen, hätte ich es verhindern können, wenn ich es gewusst hätte.


Gegenseitiges Misstrauen kreiert aber eine Atmosphäre, die eher dahin tendiert, Kriminalität zu fördern.

Schulterzucken glauben viele nicht. Ist halt so. (Und so aus dem Stand beweisen kann ich das auch nicht)
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Wolf
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Beitrag(#1890485) Verfasst am: 13.12.2013, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Gegenseitiges Misstrauen kreiert aber eine Atmosphäre, die eher dahin tendiert, Kriminalität zu fördern.

Das mag bei unbegründeten Misstrauen zutreffen. In diesem Fall ist das Misstrauen begründet. Es wäre hingegen grob fahrlässig einen bereits straffällig geworden Pädophilen als Babysitter anzustellen.
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vrolijke
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Beitrag(#1890491) Verfasst am: 13.12.2013, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Gegenseitiges Misstrauen kreiert aber eine Atmosphäre, die eher dahin tendiert, Kriminalität zu fördern.

Das mag bei unbegründeten Misstrauen zutreffen. In diesem Fall ist das Misstrauen begründet. Es wäre hingegen grob fahrlässig einen bereits straffällig geworden Pädophilen als Babysitter anzustellen.


Hast vollkommen Recht, aber, ich weiß nicht, nach welche Kriterien Du einen Babysitter beauftragst, aber ich würde dabei doch etwas Sorgfalt walten.
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Beitrag(#1890493) Verfasst am: 13.12.2013, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wenn das halbe Dorf mit Mistgabeln vor der Haustüre rumlungert, hat man halt einen Grund weniger, nicht wieder ins Gefängnis zu gehen.
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posted by Babyface
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Skeptiker
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Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1890498) Verfasst am: 13.12.2013, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Bezüglich sexueller Straftäter zeigt die Schweiz, wie man es machen sollte:

Zitat:
25.000 Gewalt- und Sexualstraftäter sitzen in Deutschland hinter Gittern. Die meisten davon kommen irgendwann frei, werden zum Teil rückfällig oder müssen von der Polizei bewacht werden, um Schlimmeres zu verhindern. Dass es anders gehen kann, zeigt eine Studie aus der Schweiz: Im Kanton Zürich etwa sei durch eine konsequente psychotherapeutische Behandlung die Rückfallquote bei Gewalt- und Sexualstraftätern um 63 Prozent im Jahre 1997 auf heute drei Prozent gesunken. (...)

In der Schweiz geht man bei der Therapie der Straftäter sehr gezielt und frühzeitig vor, und nicht erst kurz vor der Haftentlassung wie in Deutschland üblich. "Sie werden mit genau auf ihren Fall zugeschnittenen Therapiekonzepten behandelt", erläutert Braun die Vorgehensweise. "Das lässt sich die Schweiz auch einiges kosten. So kümmert sich im Kanton Zürich ein Therapeut nur um zwölf Häftlinge. Das sind Zahlen, davon können deutsche Gefängnisleiter nur träumen."


www.swr.de/swrinfo/sexualverbrechen/-/id=7612/nid=7612/did=10432054/1jfp996/index.html


Mich würde im übrigen interessieren, welche Sozialisation überhaupt dazu führt, dass ein Mensch pädophil wird. Der Ansatz, bereits während der Kindheit moderne Erziehungskonzepte anzuwenden, welche diese sexuelle Devianz verhindert, könnte sich als am wichtigsten erweisen.

Und ganz zuletzt müssen eben kriminalpräventive Maßnahmen angewendet werden.

Ein Outing von pädophilen sexuellen Gewalttätern könnte ersetzt werden durch eine regelmäßige staatliche Kontrolle des ehemaligen Täters, wissenschaftlich begleitet, nicht einfach nur durch irgend welche unsensiblen Bullen.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1890509) Verfasst am: 13.12.2013, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Es waere schoen, wenn wir in einer idealen Welt leben wuerden, in der sich mein Dilemma wie von Geisterhand in lauter Wohlgefallen aufloest. Bloss.....wenn wir dorthin kommen wollen, dann muessen wir zuerst einmal sicherstellen, dass Volksverhetzer wie z.B. jener Nazi politisch neutralisiert werden, dass sich niemand mehr von ihnen aufhetzen laesst. Dann erst koennen wir wirklich auf rationale Weise mein Dilemma aufloesen.

Deswegen outen wir ihn in der Vorlesung, damit sich ein Mob findet der ihn "politisch neutralisiert".


Bei dem outing geht es nicht darum einen wie immer gearteten "Mob" zu mobilisieren, sondern um die Abwehr der Gefahr, die von dem Typen fuer manche seiner Komilitonen ausgeht.

Oder hast Du Belege dafuer, dass in aehnlicher Weise gegen ihn zu Gewalt aufgerufen wurde wie das von ihm und seinesgleichen staendig gemacht wird? Dann naemlich (und nur dann) koenntest Du das in der Tat vergleichen.
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quadium
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Anmeldungsdatum: 06.04.2013
Beiträge: 1771

Beitrag(#1890511) Verfasst am: 13.12.2013, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:

Ist dir klar, dass das, von dem "zumeist" abgezogen werden muss (die restlichen 25%) immer noch mehr ist, als alle Tötungsdelikte zusammen?

Wirklich schlimm, dass es davon mehr gibt als von den vergleichsweise harmlosen Tötungsdelikten ...

Das hätte ich Dir nicht zugetraut. Man könnte auch sagen, ich hatte mich getäuscht.

Was hättest du mir nicht zugetraut? Dass ich die Ungeheuerlichkeit dessen, was du da geschrieben hast, bemerke, oder nur, dass ich sie aufspieße?


Dass Du den Ausgangspunkt der Diskussionssequenz so konsequent ausblendest, nur um den Punkt zu machen.

Es ging darum:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Ich behaupte mal, dass hat sehr viel mit Populismus zu tun.

"Kinderschänder" haben erfahrungsgemäß keine große Lobby.
Bei denen kann man schön seine Wut ablassen.

Erbrechen


Da kannst noch soviel kotzen.

Tatsache ist, dass Kindermißbrauch in den überwiegend häufigere Fälle, im Bekannten- und Verwantenkreis stattfindet.
Die von "fremde Männer" mißbrauchten kommen statistisch weit hinten in der Statistik, Weit hinter die von besoffenen zu tode geprügelten. (Auch meist in Familienkreis)
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quadium
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Anmeldungsdatum: 06.04.2013
Beiträge: 1771

Beitrag(#1890512) Verfasst am: 13.12.2013, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:

Ein Ersttäter kann nun mal nicht automatisch als ein "potentieller Wiederholungstäter" verurteilt werden, sondern ist zunächst nur ein "Einmal-Täter". Entweder man betrachtet jeden Angeklagten von Fall zu Fall, oder man pauschalisiert. Dann kann man aber auch jedem Falschparker sicherheitshalber ein Knöllchen über 2.500,00 € aufdrücken für all sein potentielles zukünftiges Falschparken. Wäre letztlich dieselbe Rechtsprechung; würdest Du aber wahrscheinlich ablehnen, weil in dem Fall keine involvierten kleinen Kinder Deinen Schutzinstinkt ansprechen.
Ooooch, puschepuschepusch, die kleinen Kinderlein ....

Nee, im Ernst, kommst Du nicht auf die Idee, dass Dir bei Deinem Vergleich ein wenig die Massstäbe verrutschen?

Wieso? Immerhin kommt Falschparken um ein Vielfaches häufiger vor als alle Tötungsdelikte zusammen ...


Yepp! Und Rauchen in geschlossenen Räumen früher auch.
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quadium
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Beitrag(#1890514) Verfasst am: 13.12.2013, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Ein Unterschied zur Sippenhaft, ist dass der Kinderschänder eine Tat begangen hat.

Für die er selbstverständlich eine Haftstrafe absitzen sollte. Daß aber undifferenziert auch die Ersttäter in Sicherheitsverwahrung bleiben sollen, wegen Taten, die Wiederholungstäter begehen, nähme erstere in Sippenhaft. Damit würde gänzlich unabhängig ihrer Person, ihrer Vorgeschichte, den Tatumständen und den Prognosen entschieden werden. Man sähe nur "die Kinderschänder".

Wie bereits geschrieben.

Klar, man muss dem potenziellen Wiederholungstäter ja auch die Chance geben, sein Potenzial voll auszuschöpfen.

Ein Ersttäter kann nun mal nicht automatisch als ein "potentieller Wiederholungstäter" verurteilt werden, sondern ist zunächst nur ein "Einmal-Täter". Entweder man betrachtet jeden Angeklagten von Fall zu Fall, oder man pauschalisiert. Dann kann man aber auch jedem Falschparker sicherheitshalber ein Knöllchen über 2.500,00 € aufdrücken für all sein potentielles zukünftiges Falschparken. Wäre letztlich dieselbe Rechtsprechung; würdest Du aber wahrscheinlich ablehnen, weil in dem Fall keine involvierten kleinen Kinder Deinen Schutzinstinkt ansprechen.
Ooooch, puschepuschepusch, die kleinen Kinderlein ....

Nee, im Ernst, kommst Du nicht auf die Idee, dass Dir bei Deinem Vergleich ein wenig die Massstäbe verrutschen? Stichwort Opfer? Ich weiß, so ein Radfahrer ist unbedingt vor auf dem Radweg abgestellten Autos zu schützen, auch wenn mein persönlicher Schutzinstinkt diesbezüglich nicht ausreichend entwickelt ist. Mein Kind, ich gestehe, geniesst auch eine höhere Wertschätzung als mein Fahrrad.
...

@quadium
Mir scheint, Du vertust dich im Wesen dieses Vergleichs.

fwo


Mir scheint, nicht.
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Wolf
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Beitrag(#1890528) Verfasst am: 13.12.2013, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Bezüglich sexueller Straftäter zeigt die Schweiz, wie man es machen sollte:

Zitat:
25.000 Gewalt- und Sexualstraftäter sitzen in Deutschland hinter Gittern. Die meisten davon kommen irgendwann frei, werden zum Teil rückfällig oder müssen von der Polizei bewacht werden, um Schlimmeres zu verhindern. Dass es anders gehen kann, zeigt eine Studie aus der Schweiz: Im Kanton Zürich etwa sei durch eine konsequente psychotherapeutische Behandlung die Rückfallquote bei Gewalt- und Sexualstraftätern um 63 Prozent im Jahre 1997 auf heute drei Prozent gesunken. (...)

In der Schweiz geht man bei der Therapie der Straftäter sehr gezielt und frühzeitig vor, und nicht erst kurz vor der Haftentlassung wie in Deutschland üblich. "Sie werden mit genau auf ihren Fall zugeschnittenen Therapiekonzepten behandelt", erläutert Braun die Vorgehensweise. "Das lässt sich die Schweiz auch einiges kosten. So kümmert sich im Kanton Zürich ein Therapeut nur um zwölf Häftlinge. Das sind Zahlen, davon können deutsche Gefängnisleiter nur träumen."


www.swr.de/swrinfo/sexualverbrechen/-/id=7612/nid=7612/did=10432054/1jfp996/index.html

Hört sich vielversprechend an.
_________________
Trish:(
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Wolf
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Beitrag(#1890530) Verfasst am: 13.12.2013, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Bei dem outing geht es nicht darum einen wie immer gearteten "Mob" zu mobilisieren, sondern um die Abwehr der Gefahr, die von dem Typen fuer manche seiner Komilitonen ausgeht.

Oder hast Du Belege dafuer, dass in aehnlicher Weise gegen ihn zu Gewalt aufgerufen wurde wie das von ihm und seinesgleichen staendig gemacht wird? Dann naemlich (und nur dann) koenntest Du das in der Tat vergleichen.

Mir sind körperliche Übergriffe nach ähnlichen Outings (vermeintlicher) Nazis, persönlich bekannt. Das ein guter Teil der Antifa gewaltbereit ist, dürfte allgemein bekannt sein.
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quadium
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Beitrag(#1890533) Verfasst am: 13.12.2013, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Bezüglich sexueller Straftäter zeigt die Schweiz, wie man es machen sollte:

Zitat:
25.000 Gewalt- und Sexualstraftäter sitzen in Deutschland hinter Gittern. Die meisten davon kommen irgendwann frei, werden zum Teil rückfällig oder müssen von der Polizei bewacht werden, um Schlimmeres zu verhindern. Dass es anders gehen kann, zeigt eine Studie aus der Schweiz: Im Kanton Zürich etwa sei durch eine konsequente psychotherapeutische Behandlung die Rückfallquote bei Gewalt- und Sexualstraftätern um 63 Prozent im Jahre 1997 auf heute drei Prozent gesunken. (...)

In der Schweiz geht man bei der Therapie der Straftäter sehr gezielt und frühzeitig vor, und nicht erst kurz vor der Haftentlassung wie in Deutschland üblich. "Sie werden mit genau auf ihren Fall zugeschnittenen Therapiekonzepten behandelt", erläutert Braun die Vorgehensweise. "Das lässt sich die Schweiz auch einiges kosten. So kümmert sich im Kanton Zürich ein Therapeut nur um zwölf Häftlinge. Das sind Zahlen, davon können deutsche Gefängnisleiter nur träumen."


www.swr.de/swrinfo/sexualverbrechen/-/id=7612/nid=7612/did=10432054/1jfp996/index.html

Hört sich vielversprechend an.

Zitat:
Frank Urbaniok, Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes im Kanton Zürich, bestätigte die Studie, sprach allerdings bei der Tagung von einer Reduzierung der Rückfallquote von 30 bis 50 Prozent. Allerdings seien rund 20 Prozent der Gewalt- und Sexualstraftäter nicht therapierbar. Bei dieser Gruppe sei die Sicherungsverwahrung unausweichlich.

Das klingt schon realistischer.
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beachbernie
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Beitrag(#1890544) Verfasst am: 13.12.2013, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:


......Mich würde im übrigen interessieren, welche Sozialisation überhaupt dazu führt, dass ein Mensch pädophil wird. ......



Da gibt es sicher ein ganzes Buendel von Faktoren, die hier zusammenspielen.

Ein wichtiger Faktor beim Werdegang von Sexualstraftaetern, die sich an Kindern vergehen (um die speziell geht es mir hier, ich moechte das nicht einfach mit "paedophil" gleichsetzen aber auch genausowenig in die diesbezuegliche Diskussion einsteigen) ist allerdings mit Sicherheit das eigene Erleben von sexueller Gewalt waehrend der eigenen Kindheit als Opfer solcher. Auffaellig oft werden aus Opfern sexueller Gewalt spaeter Taeter.

Das kann zwar natuerlich nichts entschuldigen, sollte allerdings beim Umgang mit dem Problem immer mit bedacht werden. Vor allem weil so klar sein sollte, dass die Therapie von sexuell missbrauchten Kindern einen wichtigen Ansatzpunkt zur Bekaempfung von sexueller Gewalt gegen Kinder beinhaltet. Wenn man Therapien entwickeln koennte, die diesen Kreislauf durchbrechen, waere viel gewonnen!
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MeineGitarreBrauchtStrom
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Beitrag(#1890568) Verfasst am: 14.12.2013, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

quadium hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:
§ 166 BGB

Frage

Sorry, StGB natürlich.

Ergibt hierzu genauso wenig Sinn.

quadium hat folgendes geschrieben:
Zitat:
quadium hat folgendes geschrieben:
Uns eint, dass auch ich ungern Unschuldige bestraft sehen möchte.

Du schreibst, daß Du ungerne Unschuldige bestraft sehen möchtest, nennst aber beachbernie unvernünftig, wenn er die Gefahr eines vermeintlichen Outings von Unschuldigen anführt.

Unvernünftig sind die, welche Unschuldige outen. Manchmal sind auch Staatsanwälte, Polizisten und insbesondere Journalisten darunter.

Auch dies ergibt keinen Sinn zu Deinem Posting:
quadium hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Das ist beim "outing" durch die Kreise, die hier mit den dazu passenden Vokabeln belegt werden, nicht immer so furchtbar klar ob die Geruechte, die in Umlauf gesetzt werden, einen realen Hintergrund haben oder nicht. Und da hat auch schon so mancher beim "outen" von Unschuldigen mitgemacht, der selbst von der Schuld des Opfers felsenfest ueberzeugt war.


Nicht alle denken so wie Du, es gibt auch vernünftige Menschen.

Wenn Du anderen schon vorwirfst, den Ausgangspunkt der Diskussionssequenz konsequent auszublenden, solltest Du selber den roten Faden nicht verlieren.

quadium hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
@quadium
Mir scheint, Du vertust dich im Wesen dieses Vergleichs.

fwo


Mir scheint, nicht.

Ich erklärte Dir ja anschließend sogar noch:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Der Vergleich soll Strafen für nicht begangene Verbrechen verdeutlichen.

Es ist mir ein Rätsel, wie Du immer noch vertreten kannst, bei dem Vergleich ginge es in irgendeiner Weise um den Unterschied zwischen Verbrechen und Ordnungswidrigkeit, oder daß dieser in irgendeiner Weise relevant für den Vergleich sei.

quadium hat folgendes geschrieben:
Zitat:
quadium hat folgendes geschrieben:
Was mir bei Dir fehlt, ist keineswegs die gefühlsmäßige sondern die rationelle Feststellung, dass es sich um Straftäter handelt und dass zu diesen Straftaten auch immer ein Opfer gehört, welches körperlich geschädigt wurde. Und bei denen zur Wiederholungstat ein weiteres Opfer gehört, welches einen gescheiterten Resozialisierungsversuch mit körperlicher Schädigung bezahlt.

Und was ändert es, wenn ich es ausdrücklich erwähne? Vermiedene Opfer wiegen nicht auf, daß Menschen für nicht begangene Taten bestraft werden.

Die aber immerhin erwähnte Taten bereits begangen haben. Und mit einer signifikanten Wahrscheinlichkeit wieder begehen werden.

Für die Taten werden sie ja bereits heute zu einer Strafe verurteilt. Worum es hier geht, ist die Heraufsetzung dieser Strafe unabhängig vom einzelnen Angeklagten, um die Rückfallquote insgesamt zu drücken. Bzw. ganz auf 0 zu senken, Stichwort totale Sicherheit, eine Illusion, die wohl dank einer gewissen Sehnsucht doch nicht totzukriegen ist.

Also, geht es nun Deiner Meinung nach in Ordnung, wenn der Staat Menschen für nicht begangene Verbrechen (und zwar die Rückfalle anderer Sexualverbrecher. Ca. 50% bleiben Einmaltäter) zu höheren Haftstrafen verurteilt?
_________________
Beten ist die höflichste Art, jemandem nicht zu helfen
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Wolf
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Beitrag(#1890600) Verfasst am: 14.12.2013, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Für die Taten werden sie ja bereits heute zu einer Strafe verurteilt. Worum es hier geht, ist die Heraufsetzung dieser Strafe unabhängig vom einzelnen Angeklagten, um die Rückfallquote insgesamt zu drücken.

Was sind für dich der Zweck von Strafen?
_________________
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quadium
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Beitrag(#1890608) Verfasst am: 14.12.2013, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:
§ 166 BGB

Frage

Sorry, StGB natürlich.

Ergibt hierzu genauso wenig Sinn.

Ergibt zur vorangegangenen Frage durchaus Sinn.

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:
Zitat:
quadium hat folgendes geschrieben:
Uns eint, dass auch ich ungern Unschuldige bestraft sehen möchte.

Du schreibst, daß Du ungerne Unschuldige bestraft sehen möchtest, nennst aber beachbernie unvernünftig, wenn er die Gefahr eines vermeintlichen Outings von Unschuldigen anführt.

Unvernünftig sind die, welche Unschuldige outen. Manchmal sind auch Staatsanwälte, Polizisten und insbesondere Journalisten darunter.

Auch dies ergibt keinen Sinn zu Deinem Posting:
quadium hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Das ist beim "outing" durch die Kreise, die hier mit den dazu passenden Vokabeln belegt werden, nicht immer so furchtbar klar ob die Geruechte, die in Umlauf gesetzt werden, einen realen Hintergrund haben oder nicht. Und da hat auch schon so mancher beim "outen" von Unschuldigen mitgemacht, der selbst von der Schuld des Opfers felsenfest ueberzeugt war.


Nicht alle denken so wie Du, es gibt auch vernünftige Menschen.

Wenn Du anderen schon vorwirfst, den Ausgangspunkt der Diskussionssequenz konsequent auszublenden, solltest Du selber den roten Faden nicht verlieren.

beachbernie unterstellt den Gefetteten, dasss sie Unschuldige Outen, einen Beitrag vorher auch Lynch- und Selbstjustiz. In meinen Augen möglicherweise eine klassische Projektion, deshalb der Verweis darauf, dass es durchaus auch vernünftige Menschen gibt, die mit Outing und Geouteten vernünftig umgehen könnten.

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
@quadium
Mir scheint, Du vertust dich im Wesen dieses Vergleichs.

fwo


Mir scheint, nicht.

Ich erklärte Dir ja anschließend sogar noch:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Der Vergleich soll Strafen für nicht begangene Verbrechen verdeutlichen.

Es ist mir ein Rätsel, wie Du immer noch vertreten kannst, bei dem Vergleich ginge es in irgendeiner Weise um den Unterschied zwischen Verbrechen und Ordnungswidrigkeit, oder daß dieser in irgendeiner Weise relevant für den Vergleich sei.

Dein Vergleich berücksichtigt die Folgen der noch nicht begangenen (aber in gewissem Masse wahrscheinlichen) Straftaten nicht. Das habe ich versucht anhand des behinderten Radfahrers zu verdeutlichen. Nochmal, wir reden hier nicht von zu Unrecht Verdächtigten, wir reden hier von einschlägig verurteilten Gewaltverbrechern im Zusammenhang mit Sicherheitsverwahrung.

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:
Zitat:
quadium hat folgendes geschrieben:
Was mir bei Dir fehlt, ist keineswegs die gefühlsmäßige sondern die rationelle Feststellung, dass es sich um Straftäter handelt und dass zu diesen Straftaten auch immer ein Opfer gehört, welches körperlich geschädigt wurde. Und bei denen zur Wiederholungstat ein weiteres Opfer gehört, welches einen gescheiterten Resozialisierungsversuch mit körperlicher Schädigung bezahlt.

Und was ändert es, wenn ich es ausdrücklich erwähne? Vermiedene Opfer wiegen nicht auf, daß Menschen für nicht begangene Taten bestraft werden.

Die aber immerhin erwähnte Taten bereits begangen haben. Und mit einer signifikanten Wahrscheinlichkeit wieder begehen werden.

Für die Taten werden sie ja bereits heute zu einer Strafe verurteilt. Worum es hier geht, ist die Heraufsetzung dieser Strafe unabhängig vom einzelnen Angeklagten, um die Rückfallquote insgesamt zu drücken. Bzw. ganz auf 0 zu senken, Stichwort totale Sicherheit, eine Illusion, die wohl dank einer gewissen Sehnsucht doch nicht totzukriegen ist.


Der Verweis auf die Sehnsucht nach totaler Sicherheit ist arg daneben und durch nichts begründet. Warum führst Du ihn an?

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Also, geht es nun Deiner Meinung nach in Ordnung, wenn der Staat Menschen für nicht begangene Verbrechen (und zwar die Rückfalle anderer Sexualverbrecher. Ca. 50% bleiben Einmaltäter) zu höheren Haftstrafen verurteilt?
Er verurteilt nicht für nicht begangene Taten, er verschärft Strafen für begangene Taten.
Er sorgt dafür, dass Taten nicht begangen werden, die möglicherweise auch so nicht stattgefunden hätten.
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#1890620) Verfasst am: 14.12.2013, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Wer sagt eigentlich, dass deren Rückfallrisiko sinkt, wenn man Straftäter outet?


Zitat:
The overall conclusion is that Megan’s law has had no demonstrated effect on sexual offenses in New Jersey, calling into question the justification for start-up and operational costs. Megan’s Law has had no effect on time to first rearrest for known sex offenders and has not reduced sexual reoffending. Neither has it had an impact on the type of sexual reoffense or first-time sexual offense. The study also found that the law had not reduced the number of victims of sexual offenses.

https://www.ncjrs.gov/App/publications/Abstract.aspx?id=247350

Zitat:
Megan's Law is an informal name for laws in the United States requiring law enforcement authorities to make information available to the public regarding registered sex offenders, which was created in response to the murder of Megan Kanka. Individual states decide what information will be made available and how it should be disseminated. Commonly included information is the offender's name, picture, address, incarceration date, and nature of crime. The information is often displayed on free public websites, but can be published in newspapers, distributed in pamphlets, or through various other means.

(Wikipedia)
_________________
posted by Babyface
.
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quadium
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Anmeldungsdatum: 06.04.2013
Beiträge: 1771

Beitrag(#1890624) Verfasst am: 14.12.2013, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

„Megans Gesetz“ und das seit Monaten in Kalifornien diskutierte „Jessicas Gesetz“, beide benannt nach Opfern von Kinderschändern, wurden kaum beachtet, obwohl sie den gewaltsamen Tod von Chelsea King verhindert hätten.
....
Wie in einer Reihe anderer Bundesstaaten wurde „Megan’s law“ damals nach dem Tod der siebenjährigen Megan Kanka verabschiedet, die von einem mehrfach wegen Sexualdelikten verurteilten Nachbarn vergewaltigt und ermordet worden war. Das Gesetz galt auch für Gardner, dessen Name sich vor Chelseas Ermordung tatsächlich in der kalifornischen Datenbank von Sexualstraftätern fand. Dennoch fiel niemandem auf, dass er von seinem registrierten Wohnort in der Gemeinde Lake Elsinore längst zu seiner Mutter nach Rancho Bernardo gezogen war. Das Reihenhaus von Cathy Osborne steht etwa 1,5 Kilometer entfernt von dem Stadtpark, in dem Chelseas Leichnam gefunden wurde. Da Gardner sich nicht, wie in „Megans Gesetz“ verlangt, nach seinem Umzug bei der Polizei meldete, wurden seine neuen Nachbarn auch nicht gewarnt.
...
Trotz der negativen Prognose des Psychiaters wurde der Gewalttäter vielmehr vorzeitig aus der Haft entlassen. Wie nach Chelseas Tod bekannt wurde, hat er zudem mehrfach gegen seine Bewährungsauflagen und die 700-Meter-Regel verstoßen, ohne dafür eine Gefängnisstrafe zu verbüßen. Wäre er nach der Entdeckung der Verletzung der Pufferzone wie vorgeschrieben wieder in Haft gekommen, hätte er sich einer Evaluierung in der Psychiatrie unterziehen müssen. Als sogenannter „brutaler Sextäter“ wäre er vermutlich für den Rest seines Lebens mit einer Fußfessel mit elektronischem Ortungssystem bestraft worden.
...
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fwo
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26444
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1890628) Verfasst am: 14.12.2013, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

quadium hat folgendes geschrieben:
....Nochmal, wir reden hier nicht von zu Unrecht Verdächtigten, wir reden hier von einschlägig verurteilten Gewaltverbrechern im Zusammenhang mit Sicherheitsverwahrung. ....

Ich bitte um Pardon, Ihro Majestät. Aber hier der fragliche Vergleich noch einmal mit Anfang:

quadium hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Ein Unterschied zur Sippenhaft, ist dass der Kinderschänder eine Tat begangen hat.

Für die er selbstverständlich eine Haftstrafe absitzen sollte. Daß aber undifferenziert auch die Ersttäter in Sicherheitsverwahrung bleiben sollen, wegen Taten, die Wiederholungstäter begehen, nähme erstere in Sippenhaft. Damit würde gänzlich unabhängig ihrer Person, ihrer Vorgeschichte, den Tatumständen und den Prognosen entschieden werden. Man sähe nur "die Kinderschänder".

Wie bereits geschrieben.

Klar, man muss dem potenziellen Wiederholungstäter ja auch die Chance geben, sein Potenzial voll auszuschöpfen.

Ein Ersttäter kann nun mal nicht automatisch als ein "potentieller Wiederholungstäter" verurteilt werden, sondern ist zunächst nur ein "Einmal-Täter". Entweder man betrachtet jeden Angeklagten von Fall zu Fall, oder man pauschalisiert. Dann kann man aber auch jedem Falschparker sicherheitshalber ein Knöllchen über 2.500,00 € aufdrücken für all sein potentielles zukünftiges Falschparken. Wäre letztlich dieselbe Rechtsprechung; würdest Du aber wahrscheinlich ablehnen, weil in dem Fall keine involvierten kleinen Kinder Deinen Schutzinstinkt ansprechen.
Ooooch, puschepuschepusch, die kleinen Kinderlein ....

Nee, im Ernst, kommst Du nicht auf die Idee, dass Dir bei Deinem Vergleich ein wenig die Massstäbe verrutschen? Stichwort Opfer? Ich weiß, so ein Radfahrer ist unbedingt vor auf dem Radweg abgestellten Autos zu schützen, auch wenn mein persönlicher Schutzinstinkt diesbezüglich nicht ausreichend entwickelt ist. Mein Kind, ich gestehe, geniesst auch eine höhere Wertschätzung als mein Fahrrad.
...
fett von mir
Da war zuerst eine Tat, dann der Ersttäter, der dann zum potentiellen Wiederholungstäter wurde, was wir - mit Verlaub - alle sind.

Das was Ihre Majestät als Vergleich von Kindern mit Fahrrädern empfindet, ist nichts als eine Ausführung zu dem Satz, den ich für Ihre Majestät gefettet habe.

Auch bei dem Risiko, gelegentlich einen falschen Hinweis zu erhalten, ist es wohl zumutbar, sich den Unsinn, den man verzapft hat und den Post, auf den er eine Antwort darstellen sollte, noch einmal durchzulesen, bevor man nach einem Hinweis erneut Unsinn schreibt.

Die "Wir", die sich hier in diesem Teilthread über "einschlägig verurteilte Gewaltverbrecher im Zusammenhang mit Sicherheitsverwahrung unterhalten haben, bestanden nur aus Ihro Gnaden," weshalb ich mich genötigt sah, hier einen pluralis majestatis anzunehmen.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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