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Todesstrafe
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Zumsel
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1997903) Verfasst am: 24.04.2015, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Und wenn es nun der Wille dieses Menschen war, sich einem System anzuschließen und sich den Gesetzen dieses Systems zu unterwerfen? Wenn es nun sein Wille war, gegen diese Gesetze zu verstoßen und selbst diese Würde einer anderen Person/vieler anderer Personen zu ignorieren?


Das ist bei diesem Konzept nicht von Bedeutung.

Ratio hat folgendes geschrieben:
Was ist überhaupt dieser schwammige Begriff der Würde? Meine Auffassung dieses Begriffs würde darin resultieren, dass ich den Tod an der Stelle eines Straftäters begrüßen würde. Ein Leben lang in einer Zelle, in Unfreiheit zu verbringen- das ist für mich unwürdig.


Lebenslange Haft, ohne jede Möglichkeit auf Entlassung oder eine irgendwie geartete Verbesserung der Lebensumstände ist m.E. ebenso abzulehnen.

Ratio hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Ergo - die Basis der Kostenbetrachtung ist, dass zuvor definiert wurde, dass eine Todesstrafe per se nicht unethisch ist. Die ethische Ebene war seit Beginn bei mir völlig außen vor.


Hä? Du fällst ein ethisches Urteil ("nicht unethisch") und lässt die ethische Ebene dabei völlig außen vor? Wie geht das denn? :hmm:


Ich möchte gerne ein Obst konsumieren. Eine Vorbetrachtung ergibt, dass ein Apfel und eine Birne als Optionen in Frage kommen. In der Folgebetrachtung wäge ich nun zwischen diesen Optionen ab...

Im hiesigen Fall: Ich habe zuvor für mich geprüft, welche Optionen es überhaupt gibt und ob sie zulässig sind. Unter der Prämisse, dass eine Todesstrafe nicht unethisch ist, ist diese zulässig. Die weiteren Betrachtungen, bei denen ich nun meine Optionen vergleiche, geschehen unabhängig der vorherigen Prüfung.


Also, jeden ethische Überlegung ausgeklammert ist deine Erkenntnis also folgende: "Gesetzt den Fall, dass hinrichten billiger wäre als einsperren und hinrichten nicht unethisch ist, so würde daraus folgen dass man mit der Todesstrafe ethisch korrekt Geld sparen kann." Ist ja brillant.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1997908) Verfasst am: 24.04.2015, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Mal auf die Schnelle?

Ich setze die Prämisse, daß menschliches Leben unantastbar ist. Daraus folgt die Unzulässigkeit der Todesstrafe.

Jetzt kannst Du mir bitte im Gegenzug erklären, inwiefern das Argument der fehlenden Letztbegründung in diesem Zusammenhang einen Wert hat.

Ich lehne diese Prämisse ab. Dies würde auch Handlungen zur Gefahrenabwehr untersagen, was m.E. unhaltbar ist.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1997909) Verfasst am: 24.04.2015, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:

Lebenslange Haft, ohne jede Möglichkeit auf Entlassung oder eine irgendwie geartete Verbesserung der Lebensumstände ist m.E. ebenso abzulehnen.

Nach Ansicht eines jeden mir bekannten Strafrechtslehrers und Staatsrechtslehrers und des bverfg ebenso.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1997921) Verfasst am: 24.04.2015, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Mal auf die Schnelle?

Ich setze die Prämisse, daß menschliches Leben unantastbar ist. Daraus folgt die Unzulässigkeit der Todesstrafe.

Jetzt kannst Du mir bitte im Gegenzug erklären, inwiefern das Argument der fehlenden Letztbegründung in diesem Zusammenhang einen Wert hat.

Ich lehne diese Prämisse ab. Dies würde auch Handlungen zur Gefahrenabwehr untersagen, was m.E. unhaltbar ist.


Bei Abwägung, ob gleichwertige und gleich schützgedürftige Interessen bestehen?

Dh.: Du kannst die Prämisse bestätigte, und dennoch zu anderen Ergebnissen kommen.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1997924) Verfasst am: 24.04.2015, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Mal auf die Schnelle?

Ich setze die Prämisse, daß menschliches Leben unantastbar ist. Daraus folgt die Unzulässigkeit der Todesstrafe.

Jetzt kannst Du mir bitte im Gegenzug erklären, inwiefern das Argument der fehlenden Letztbegründung in diesem Zusammenhang einen Wert hat.

Ich lehne diese Prämisse ab. Dies würde auch Handlungen zur Gefahrenabwehr untersagen, was m.E. unhaltbar ist.


Ich habe mit der Konstruktion den Kontext der Diskussion verlassen. Im Kontext ist meine Meinung, daß die Todesstrafe ein geregelter Prozess mit dem Anspruch auf Rechtmäßigkeit darstellt. Es ist keine Notwehrsituation oder dergleichen, daher hat der Staat andere Optionen zu strafen, wenn denn gestraft werden soll. Die Todesstrafe kann daher aus meiner Sicht nicht legitim sein.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1997935) Verfasst am: 24.04.2015, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Der Rückschluss auf meine Argumentation kann nicht gezogen werden, da ich meinerseits keinen Absolutheitsanspruch erhebe. Derjenige, der ein Tötungsverbot für alle vertritt jedoch schon.


Interessant. Welchen Absolutheitsanspruch meinst Du, den die Gegenseite, aber Du nicht vertrittst?


Gegenseite : Man kann allgemeingültig eine Todesstrafe als unethisch belegen.
Ich: Nein, das ist nicht möglich.

So, jetzt aber. Tschüss.

Ähm sorry, dass ich noch mal nachhake, aber der Diskussionsverlauf war genau anders herum.
2 Seiten weiter vorn bringst du diese These ein, um die praktischen Gründe zu entkräften ...

Sonst hast du eher kein Problem damit zu erkennen, wenn du dich argumentativ verrannt hast. Hier aber versuchst du die Beweislastumkehr zu bemühen:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1997768#1997768
Ratio hat folgendes geschrieben:
... Aber ich finde es unsinnig, wenn versucht wird zu behaupten, dass sie nicht plausibel sei. Dafür gibt es einfach keine Grundlage. Selbst ein Tötungsverbot kannst du nicht allgemeingültig herleiten. Das sind alles lediglich praktische Kompromisse, die sich konsensuell ergeben haben.

Da ging es noch darum, dass du die Meinung vertreten hast, dass die Tötung lediglich eine Steigerung der Haft darstelle.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1997946) Verfasst am: 24.04.2015, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Mal auf die Schnelle?

Ich setze die Prämisse, daß menschliches Leben unantastbar ist. Daraus folgt die Unzulässigkeit der Todesstrafe.

Jetzt kannst Du mir bitte im Gegenzug erklären, inwiefern das Argument der fehlenden Letztbegründung in diesem Zusammenhang einen Wert hat.

Ich lehne diese Prämisse ab. Dies würde auch Handlungen zur Gefahrenabwehr untersagen, was m.E. unhaltbar ist.


Bei Abwägung, ob gleichwertige und gleich schützgedürftige Interessen bestehen?

Dh.: Du kannst die Prämisse bestätigte, und dennoch zu anderen Ergebnissen kommen.

Nein, kann ich nicht. Unantastbar ist absolut, und wird im GG daher nur für die Menschenwürde verwendet. Das Wort verbietet jede Abwägung mit "gleichwertigen oder gleich schutzbedürftigen Interessen",so ist bei der Menschenwürde auch jeder Eingriff zu Gunsten der Menschenwürde anderer unzulässig.
_________________
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Naastika
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Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1998288) Verfasst am: 26.04.2015, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Mal auf die Schnelle?

Ich setze die Prämisse, daß menschliches Leben unantastbar ist. Daraus folgt die Unzulässigkeit der Todesstrafe.

Jetzt kannst Du mir bitte im Gegenzug erklären, inwiefern das Argument der fehlenden Letztbegründung in diesem Zusammenhang einen Wert hat.

Ich lehne diese Prämisse ab. Dies würde auch Handlungen zur Gefahrenabwehr untersagen, was m.E. unhaltbar ist.


Bei Abwägung, ob gleichwertige und gleich schützgedürftige Interessen bestehen?

Dh.: Du kannst die Prämisse bestätigte, und dennoch zu anderen Ergebnissen kommen.

Nein, kann ich nicht. Unantastbar ist absolut, und wird im GG daher nur für die Menschenwürde verwendet. Das Wort verbietet jede Abwägung mit "gleichwertigen oder gleich schutzbedürftigen Interessen",so ist bei der Menschenwürde auch jeder Eingriff zu Gunsten der Menschenwürde anderer unzulässig.


Und doch ist der finaler Rettungsschuss in dem Sicherheits- und Ordnungsrecht/Polizeirecht mehrer Bundsländer geregelt und demnach prizipiell zulässig.

Der Begriff der Menschenwürde kann nur in einer konkreten Ausprägung dieses Rechts begriffen und diskutiert werden. In der Form des Rechts auf Leben-kann es sehr wohl eingeschränkt werden.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1998297) Verfasst am: 26.04.2015, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:

Der Begriff der Menschenwürde kann nur in einer konkreten Ausprägung dieses Rechts begriffen und diskutiert werden. In der Form des Rechts auf Leben-kann es sehr wohl eingeschränkt werden.

Was soll das denn heißen "in der Form des Rechts auf Lebens"? Natürlich hat das Lebensrecht einen so genannten "Menschenwürdekern" (wobei dieses ganze Konstrukt schwer zu fassen ist), dennoch ist die bloße gezielte Tötung kein Eingriff in die Menschenwürde des getöteten. Deswegen ist die Frage, ob die Todesstrafe einen Menschenwürdeeingriff darstellt (was ich im Ergebnis in jeder Form für gegeben halte) für alles andere als trivial.
_________________
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1998388) Verfasst am: 27.04.2015, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Der Rückschluss auf meine Argumentation kann nicht gezogen werden, da ich meinerseits keinen Absolutheitsanspruch erhebe. Derjenige, der ein Tötungsverbot für alle vertritt jedoch schon.


Interessant. Welchen Absolutheitsanspruch meinst Du, den die Gegenseite, aber Du nicht vertrittst?


Gegenseite : Man kann allgemeingültig eine Todesstrafe als unethisch belegen.
Ich: Nein, das ist nicht möglich.

So, jetzt aber. Tschüss.

Ähm sorry, dass ich noch mal nachhake, aber der Diskussionsverlauf war genau anders herum.
2 Seiten weiter vorn bringst du diese These ein, um die praktischen Gründe zu entkräften ...

Sonst hast du eher kein Problem damit zu erkennen, wenn du dich argumentativ verrannt hast. Hier aber versuchst du die Beweislastumkehr zu bemühen:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1997768#1997768
Ratio hat folgendes geschrieben:
... Aber ich finde es unsinnig, wenn versucht wird zu behaupten, dass sie nicht plausibel sei. Dafür gibt es einfach keine Grundlage. Selbst ein Tötungsverbot kannst du nicht allgemeingültig herleiten. Das sind alles lediglich praktische Kompromisse, die sich konsensuell ergeben haben.

Da ging es noch darum, dass du die Meinung vertreten hast, dass die Tötung lediglich eine Steigerung der Haft darstelle.


Kein Problem. Diskussion ist ja noch erwünscht, ich hatte nur Feierabend Smilie

Ich verstehe jetzt nicht, wo ich mir selbst widersprochen haben soll bzw. eine Beweislastumkehr bemühe. Kannst du das näher ausführen?
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1998390) Verfasst am: 27.04.2015, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Ergo - die Basis der Kostenbetrachtung ist, dass zuvor definiert wurde, dass eine Todesstrafe per se nicht unethisch ist. Die ethische Ebene war seit Beginn bei mir völlig außen vor.


Hä? Du fällst ein ethisches Urteil ("nicht unethisch") und lässt die ethische Ebene dabei völlig außen vor? Wie geht das denn? Am Kopf kratzen


Ich möchte gerne ein Obst konsumieren. Eine Vorbetrachtung ergibt, dass ein Apfel und eine Birne als Optionen in Frage kommen. In der Folgebetrachtung wäge ich nun zwischen diesen Optionen ab...

Im hiesigen Fall: Ich habe zuvor für mich geprüft, welche Optionen es überhaupt gibt und ob sie zulässig sind. Unter der Prämisse, dass eine Todesstrafe nicht unethisch ist, ist diese zulässig. Die weiteren Betrachtungen, bei denen ich nun meine Optionen vergleiche, geschehen unabhängig der vorherigen Prüfung.


Ok, dir geht es um das "Wie" nachdem du das "Ob" (alles hypothetisch natürlich) bereits entschieden hast und meinst, das man dieses "Wie" nun unabhängig vom "Ob" entscheiden könnte? Auch das würde ich bestreiten, da die Art der Begründung des "Ob" auch das "Wie" beeinflusst wird. Deswegen lassen die einen steinigen und die anderen "schläfern ein". Und noch andere haben das "Wie" dann in industriellem Maßstab sehr effizient "ökonomisiert", nachdem sie das "Ob" in verbrecherischer Weise beantwortet haben. Ich glaube, es wird klar, dass sich die ethischen Fragestellungen irgendwie durchziehen?


Mit all deinen Beispielen aus der Praxis verlässt du aber wieder den gesteckten Rahmen der idealisierten Betrachtung. Bezüglich der praktischen Machbarkeit und Vertretbarkeit bekleide ich dieselbe Position wie du. Der aktuelle Punkt ist jedoch, ob ein Tötungsverbot/eine Ablehnung der Todesstrafe allgemeingültig belegbar ist.
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1998391) Verfasst am: 27.04.2015, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Diese Wertzurechnung ist aber bereits subjektiv und somit die Betrachtung in sich nicht mehr objektiv. Dort liegt der Fehler in deiner Betrachtung. Du gehst automatisch davon aus, dass der Verlust des kompletten Autos höher ist als nur der Verlust des Motors. Wenn das Auto für dich aber keinen Wert besitzt wiegt der Verlust in beiden Fällen gleichermaßen schwer.


Siehe das Gefettete. Objektiv hat das Auto aber noch einen Wert - unabhängig davon, ob er für dich noch einen hat. Das ist ja gerade der Unterschied zwischen subjektiv und objektiv. Mit den Augen rollen


Auch hier besteht kein Grund die Augen zu verdrehen.

Ein Auto hat also abseits jeglichen Subjekts einen Wert? Ein Wert ist also abseits des menschlichen Geistes überhaupt konstruierbar? Ich bin gespannt, erläutere das mal.
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1998392) Verfasst am: 27.04.2015, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:

Der Begriff der Menschenwürde kann nur in einer konkreten Ausprägung dieses Rechts begriffen und diskutiert werden. In der Form des Rechts auf Leben-kann es sehr wohl eingeschränkt werden.

Was soll das denn heißen "in der Form des Rechts auf Lebens"? Natürlich hat das Lebensrecht einen so genannten "Menschenwürdekern" (wobei dieses ganze Konstrukt schwer zu fassen ist), dennoch ist die bloße gezielte Tötung kein Eingriff in die Menschenwürde des getöteten. Deswegen ist die Frage, ob die Todesstrafe einen Menschenwürdeeingriff darstellt (was ich im Ergebnis in jeder Form für gegeben halte) für alles andere als trivial.



Da wir den Art. 102 GG haben, hat die gesamte Diskussion betreffend D ausschliesslich akademische Bedeutung.
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1998394) Verfasst am: 27.04.2015, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:


Also, jeden ethische Überlegung ausgeklammert ist deine Erkenntnis also folgende: "Gesetzt den Fall, dass hinrichten billiger wäre als einsperren und hinrichten nicht unethisch ist, so würde daraus folgen dass man mit der Todesstrafe ethisch korrekt Geld sparen kann." Ist ja brillant.


Wieso der Spott? Beachte doch bitte den Kontext. Das war nichts weiter als eine Erwiderung auf Effo Tisettis Aussage, dass hier an sich nichts für die Todesstrafe spräche. Ich hatte niemals den Anspruch etwas brillantes herauszustellen.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1998396) Verfasst am: 27.04.2015, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Diese Wertzurechnung ist aber bereits subjektiv und somit die Betrachtung in sich nicht mehr objektiv. Dort liegt der Fehler in deiner Betrachtung. Du gehst automatisch davon aus, dass der Verlust des kompletten Autos höher ist als nur der Verlust des Motors. Wenn das Auto für dich aber keinen Wert besitzt wiegt der Verlust in beiden Fällen gleichermaßen schwer.


Siehe das Gefettete. Objektiv hat das Auto aber noch einen Wert - unabhängig davon, ob er für dich noch einen hat. Das ist ja gerade der Unterschied zwischen subjektiv und objektiv. Mit den Augen rollen


Auch hier besteht kein Grund die Augen zu verdrehen.

Ein Auto hat also abseits jeglichen Subjekts einen Wert? Ein Wert ist also abseits des menschlichen Geistes überhaupt konstruierbar? Ich bin gespannt, erläutere das mal.


Nee, lass mal. zwinkern
_________________
"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1998397) Verfasst am: 27.04.2015, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Diese Wertzurechnung ist aber bereits subjektiv und somit die Betrachtung in sich nicht mehr objektiv. Dort liegt der Fehler in deiner Betrachtung. Du gehst automatisch davon aus, dass der Verlust des kompletten Autos höher ist als nur der Verlust des Motors. Wenn das Auto für dich aber keinen Wert besitzt wiegt der Verlust in beiden Fällen gleichermaßen schwer.


Siehe das Gefettete. Objektiv hat das Auto aber noch einen Wert - unabhängig davon, ob er für dich noch einen hat. Das ist ja gerade der Unterschied zwischen subjektiv und objektiv. Mit den Augen rollen


Auch hier besteht kein Grund die Augen zu verdrehen.

Ein Auto hat also abseits jeglichen Subjekts einen Wert? Ein Wert ist also abseits des menschlichen Geistes überhaupt konstruierbar? Ich bin gespannt, erläutere das mal.


Nee, lass mal. zwinkern


Schade.
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Defätist
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1998400) Verfasst am: 27.04.2015, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Der Rückschluss auf meine Argumentation kann nicht gezogen werden, da ich meinerseits keinen Absolutheitsanspruch erhebe. Derjenige, der ein Tötungsverbot für alle vertritt jedoch schon.


Interessant. Welchen Absolutheitsanspruch meinst Du, den die Gegenseite, aber Du nicht vertrittst?


Gegenseite : Man kann allgemeingültig eine Todesstrafe als unethisch belegen.
Ich: Nein, das ist nicht möglich.

So, jetzt aber. Tschüss.

Ähm sorry, dass ich noch mal nachhake, aber der Diskussionsverlauf war genau anders herum.
2 Seiten weiter vorn bringst du diese These ein, um die praktischen Gründe zu entkräften ...

Sonst hast du eher kein Problem damit zu erkennen, wenn du dich argumentativ verrannt hast. Hier aber versuchst du die Beweislastumkehr zu bemühen:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1997768#1997768
Ratio hat folgendes geschrieben:
... Aber ich finde es unsinnig, wenn versucht wird zu behaupten, dass sie nicht plausibel sei. Dafür gibt es einfach keine Grundlage. Selbst ein Tötungsverbot kannst du nicht allgemeingültig herleiten. Das sind alles lediglich praktische Kompromisse, die sich konsensuell ergeben haben.

Da ging es noch darum, dass du die Meinung vertreten hast, dass die Tötung lediglich eine Steigerung der Haft darstelle.


Kein Problem. Diskussion ist ja noch erwünscht, ich hatte nur Feierabend Smilie

Ich verstehe jetzt nicht, wo ich mir selbst widersprochen haben soll bzw. eine Beweislastumkehr bemühe. Kannst du das näher ausführen?

Kann ich gern:
Vor zwei Seiten führst du das Thema Tötungsverbot selbst damit ein, dass es nicht gelingen würde dies allgemeingültig herzuleiten. Dies ist aber dein Argument. (Darauf habe ich mit meiner darauf folgenden Frage schon hingewiesen, die du jedoch umgangen, nicht aber beantwortet hast.) Niemand (unterstelle ich mal) will hier eine allgemein gültige moralische Herleitung des Tötungsverbots versuchen, einfach weil dies anhand des Aspekts der Subjektivität gar nicht möglich ist.
Es ist aber zudem auch nicht notwendig, wenn Theorie und Praxis dagegen sprechen.

Du kannst gern die verbleibende ideologische Begründung ins Feld führen, damit akzeptierst du aber auch den zugrunde liegenden Racheaspekt, den du vorher gerade erst selbst mit der Begründung der fehlenden moralischen Allgemeingültigkeit des Tötungsverbots abgelehnt hast, die hier niemand angeführt hat, außer dir selbst.

Und genau seit dem o.a. verlinkten Beitrag von dir dreht sich deshalb die Diskussion im Kreis. Smilie
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Jesus Christus
IQ >125



Anmeldungsdatum: 11.12.2013
Beiträge: 666
Wohnort: Tartaros

Beitrag(#1998401) Verfasst am: 27.04.2015, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:

Du gehst automatisch davon aus, dass der Verlust des kompletten Autos höher ist als nur der Verlust des Motors. Wenn das Auto für dich aber keinen Wert besitzt wiegt der Verlust in beiden Fällen gleichermaßen schwer.


Falsch. Der Verlust wiegt dann in beiden Fällen gleichermaßen leicht.
_________________
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1998406) Verfasst am: 27.04.2015, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Der Rückschluss auf meine Argumentation kann nicht gezogen werden, da ich meinerseits keinen Absolutheitsanspruch erhebe. Derjenige, der ein Tötungsverbot für alle vertritt jedoch schon.


Interessant. Welchen Absolutheitsanspruch meinst Du, den die Gegenseite, aber Du nicht vertrittst?


Gegenseite : Man kann allgemeingültig eine Todesstrafe als unethisch belegen.
Ich: Nein, das ist nicht möglich.

So, jetzt aber. Tschüss.

Ähm sorry, dass ich noch mal nachhake, aber der Diskussionsverlauf war genau anders herum.
2 Seiten weiter vorn bringst du diese These ein, um die praktischen Gründe zu entkräften ...

Sonst hast du eher kein Problem damit zu erkennen, wenn du dich argumentativ verrannt hast. Hier aber versuchst du die Beweislastumkehr zu bemühen:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1997768#1997768
Ratio hat folgendes geschrieben:
... Aber ich finde es unsinnig, wenn versucht wird zu behaupten, dass sie nicht plausibel sei. Dafür gibt es einfach keine Grundlage. Selbst ein Tötungsverbot kannst du nicht allgemeingültig herleiten. Das sind alles lediglich praktische Kompromisse, die sich konsensuell ergeben haben.

Da ging es noch darum, dass du die Meinung vertreten hast, dass die Tötung lediglich eine Steigerung der Haft darstelle.


Kein Problem. Diskussion ist ja noch erwünscht, ich hatte nur Feierabend Smilie

Ich verstehe jetzt nicht, wo ich mir selbst widersprochen haben soll bzw. eine Beweislastumkehr bemühe. Kannst du das näher ausführen?

Kann ich gern:
Vor zwei Seiten führst du das Thema Tötungsverbot selbst damit ein, dass es nicht gelingen würde dies allgemeingültig herzuleiten. Dies ist aber dein Argument. (Darauf habe ich mit meiner darauf folgenden Frage schon hingewiesen, die du jedoch umgangen, nicht aber beantwortet hast.) Niemand (unterstelle ich mal) will hier eine allgemein gültige moralische Herleitung des Tötungsverbots versuchen, einfach weil dies anhand des Aspekts der Subjektivität gar nicht möglich ist.
Es ist aber zudem auch nicht notwendig, wenn Theorie und Praxis dagegen sprechen.

Du kannst gern die verbleibende ideologische Begründung ins Feld führen, damit akzeptierst du aber auch den zugrunde liegenden Racheaspekt, den du vorher gerade erst selbst mit der Begründung der fehlenden moralischen Allgemeingültigkeit des Tötungsverbots abgelehnt hast, die hier niemand angeführt hat, außer dir selbst.

Und genau seit dem o.a. verlinkten Beitrag von dir dreht sich deshalb die Diskussion im Kreis. Smilie


Das Problem ist hier generell ein anderes. Ich habe doch einfach nur über die Möglichkeit der Darlegung einer Ablehnung der Todesstrafe, in dem Sinne also über die allgemeingültige Darlegung eines Tötungsverbotes philosophiert. Argumentativ war das nie eine Basis, um eine Todesstrafe zu rechtfertigen. Viel öfter als geschehen hätte ich doch kaum betonen können, dass ich sie in der Praxis ablehne.

Du bist soweit nebst Effo Tisetti der Einzige, der in der Deutlichkeit das sagt, was ich in deinem Text fett markiert habe. Effo hat aber, nachdem er seine Aussagen zur Unmöglichkeit der Letztbegründung getroffen hat, trotzdem nochmal einen Anlauf versucht. Ist ja nicht so, als ob ich hier mit mir selbst gesprochen hätte (" Niemand (unterstelle ich mal) will hier eine allgemein gültige moralische Herleitung des Tötungsverbots versuchen").

Meinst du mit der Frage die nach der Tötung durch Staatsorgane? Ist doch hinreichend beantwortet. Praktisch nicht vertretbar, theoretisch nicht allgemeingültig als unzulässig darlegbar.


Zuletzt bearbeitet von Ratio am 27.04.2015, 10:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1998407) Verfasst am: 27.04.2015, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:

Du gehst automatisch davon aus, dass der Verlust des kompletten Autos höher ist als nur der Verlust des Motors. Wenn das Auto für dich aber keinen Wert besitzt wiegt der Verlust in beiden Fällen gleichermaßen schwer.


Falsch. Der Verlust wiegt dann in beiden Fällen gleichermaßen leicht.


Um deine sprachliche Spitzfindigkeit mal logisch zu retournieren - ebenfalls nicht aussagbar, da du nicht weißt, welcher Wert dem Motor beigemessen wurde. Darüber wurde keine Aussage getroffen zwinkern
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Jesus Christus
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Anmeldungsdatum: 11.12.2013
Beiträge: 666
Wohnort: Tartaros

Beitrag(#1998414) Verfasst am: 27.04.2015, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:

Du gehst automatisch davon aus, dass der Verlust des kompletten Autos höher ist als nur der Verlust des Motors. Wenn das Auto für dich aber keinen Wert besitzt wiegt der Verlust in beiden Fällen gleichermaßen schwer.


Falsch. Der Verlust wiegt dann in beiden Fällen gleichermaßen leicht.


Um deine sprachliche Spitzfindigkeit mal logisch zu retournieren - ebenfalls nicht aussagbar, da du nicht weißt, welcher Wert dem Motor beigemessen wurde. Darüber wurde keine Aussage getroffen zwinkern


Du selbst hast geschrieben, wenn das Auto für dich keinen Wert besitzt (ob mit oder ohne Motor). Das ist deine Wert-Aussage (kein Wert). Welchen Wert andere dem Auto (mit oder ohne Motor) zuweisen oder du selbst dem Auto (mit oder ohne Motor) vielleicht früher einmal zugewiesen hast, ist für deine Aussage unerheblich. Um es noch weiter zuzuspitzen: Der Verlust eines Gegenstandes, der für dich keinen Wert besitzt, wiegt für dich nicht nur leicht, sondern ist für dich völlig bedeutungslos.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1998433) Verfasst am: 27.04.2015, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
... Meinst du mit der Frage die nach der Tötung durch Staatsorgane? ...
Natürlich meine ich die Staatsorgane.
Dein Schlusssatz:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Praktisch nicht vertretbar, theoretisch nicht allgemeingültig als unzulässig darlegbar.
zeigt dein Bemühen, die Theorie nur auf den einen Aspekt zu lenken. Aber die Theorie ist doch diesbezüglich, wie gezeigt (rechtlich, synthetisch, kulturell, gesellschaftlich), sehr viel weiter gefasst, weswegen mich die Frage antreibt:
welches Interesse dich leitet, eine Prozedur, die du ablehnst und deren Herleitung du nicht teilst, dennoch in bestimmten, lediglich Nuancen betreffenden Teilbereichen einer (rhetorischen) "Rechtfertigung" zuzuführen, die der Sachverhalt so nicht hergibt.

Ich meine, auch philosophisch ist der Teilbereich der "Allgemeingültigkeit" so strikt abgrenzbar, dass man ihn nicht strapazieren muss, wenn jedes einzelne Mal die praktische und theoretische (außer dem Spezialfall der moralischen Allgemein-) Gültigkeit wieder und wieder für sich selbst am Einzelfall widerlegt werden kann.
zwinkern
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Zumsel
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1998443) Verfasst am: 27.04.2015, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:


Also, jeden ethische Überlegung ausgeklammert ist deine Erkenntnis also folgende: "Gesetzt den Fall, dass hinrichten billiger wäre als einsperren und hinrichten nicht unethisch ist, so würde daraus folgen dass man mit der Todesstrafe ethisch korrekt Geld sparen kann." Ist ja brillant.


Wieso der Spott? Beachte doch bitte den Kontext. Das war nichts weiter als eine Erwiderung auf Effo Tisettis Aussage, dass hier an sich nichts für die Todesstrafe spräche. Ich hatte niemals den Anspruch etwas brillantes herauszustellen.


Der Punkt ist doch, dass eine Grundsatzdiskussion über die Todesstrafe gar nicht anders als ethisch geführt werden kann. Auch du argumentierst ethisch, wenn du die Kosten des Strafvollzuges der Möglichkeit der Verwirklichung sozialer Projekte gegenüberstellst. Nur kann dabei eben nichts gescheites rumkommen, weil überrhaupt nicht klar ist, auf Grund welcher ethischer Prämissen du argumentierst. Ist nur die Hinrichtung von Mördern legitim oder auch die von Dieben? Oder womöglich von all jenen, deren Nase dir nicht passt? Laut deiner Argumentation, könnte man nämlich ethisch korrekt hinrichten, wie man gerade lustig ist, weil es ja keine ethische Letzbegründung für irgendetwas gibt.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1998453) Verfasst am: 27.04.2015, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:

Der Begriff der Menschenwürde kann nur in einer konkreten Ausprägung dieses Rechts begriffen und diskutiert werden. In der Form des Rechts auf Leben-kann es sehr wohl eingeschränkt werden.

Was soll das denn heißen "in der Form des Rechts auf Lebens"? Natürlich hat das Lebensrecht einen so genannten "Menschenwürdekern" (wobei dieses ganze Konstrukt schwer zu fassen ist), dennoch ist die bloße gezielte Tötung kein Eingriff in die Menschenwürde des getöteten. Deswegen ist die Frage, ob die Todesstrafe einen Menschenwürdeeingriff darstellt (was ich im Ergebnis in jeder Form für gegeben halte) für alles andere als trivial.



Da wir den Art. 102 GG haben, hat die gesamte Diskussion betreffend D ausschliesslich akademische Bedeutung.

Ja sicher. Es ist aber gar keine so uninteressante "akademische" Frage, ob eine Abschaffung des Art. 102 GG im Wege der Verfassungsänderung zulässig wäre.
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1998456) Verfasst am: 27.04.2015, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
... Meinst du mit der Frage die nach der Tötung durch Staatsorgane? ...
Natürlich meine ich die Staatsorgane.
Dein Schlusssatz:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Praktisch nicht vertretbar, theoretisch nicht allgemeingültig als unzulässig darlegbar.
zeigt dein Bemühen, die Theorie nur auf den einen Aspekt zu lenken. Aber die Theorie ist doch diesbezüglich, wie gezeigt (rechtlich, synthetisch, kulturell, gesellschaftlich), sehr viel weiter gefasst, weswegen mich die Frage antreibt:
welches Interesse dich leitet, eine Prozedur, die du ablehnst und deren Herleitung du nicht teilst, dennoch in bestimmten, lediglich Nuancen betreffenden Teilbereichen einer (rhetorischen) "Rechtfertigung" zuzuführen, die der Sachverhalt so nicht hergibt.


Wie gesagt, reines philosophieren. In gewisser Weise war das Teilthema "Objektivismus" Smilie
Und die Aussage, die Theorie sei allgemein weiter gefasst, ist ebenfalls nicht allgemeingültig treffbar. Die Theorie kann weiter gefasst werden, ich kann aber auch nur einen Teilaspekt behandeln.
Dadurch lasse ich nichts außer Acht, denn ich habe ja gar kein Ziel bei der Erörterung dieses Teilaspektes. Am Ende sollte niemals stehen "So, siehste - Todesstrafe ist doch gut und machbar Smilie"
Defätist hat folgendes geschrieben:

Ich meine, auch philosophisch ist der Teilbereich der "Allgemeingültigkeit" so strikt abgrenzbar, dass man ihn nicht strapazieren muss, wenn jedes einzelne Mal die praktische und theoretische (außer dem Spezialfall der moralischen Allgemein-) Gültigkeit wieder und wieder für sich selbst am Einzelfall widerlegt werden kann.
zwinkern


Wie gesagt, ich habe nicht mit mir selbst diskutiert. Wenn denn der Aspekt so leicht erfassbar und die Meinung einhellig gewesen wäre, dann wären drei andere Mit-FGHler nicht dermaßen "drangeblieben". Ob die Diskussion sinnvoll oder nicht war ist wohl Ansichtssache. Für mich war sie sinnvoll Sehr glücklich
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1998458) Verfasst am: 27.04.2015, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:

Du gehst automatisch davon aus, dass der Verlust des kompletten Autos höher ist als nur der Verlust des Motors. Wenn das Auto für dich aber keinen Wert besitzt wiegt der Verlust in beiden Fällen gleichermaßen schwer.


Falsch. Der Verlust wiegt dann in beiden Fällen gleichermaßen leicht.


Um deine sprachliche Spitzfindigkeit mal logisch zu retournieren - ebenfalls nicht aussagbar, da du nicht weißt, welcher Wert dem Motor beigemessen wurde. Darüber wurde keine Aussage getroffen zwinkern


Du selbst hast geschrieben, wenn das Auto für dich keinen Wert besitzt (ob mit oder ohne Motor). Das ist deine Wert-Aussage (kein Wert). Welchen Wert andere dem Auto (mit oder ohne Motor) zuweisen oder du selbst dem Auto (mit oder ohne Motor) vielleicht früher einmal zugewiesen hast, ist für deine Aussage unerheblich. Um es noch weiter zuzuspitzen: Der Verlust eines Gegenstandes, der für dich keinen Wert besitzt, wiegt für dich nicht nur leicht, sondern ist für dich völlig bedeutungslos.


Ja, ist richtig. Hab ja selbst "Komplettes Auto" geschrieben. Mein Fehler.
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1998462) Verfasst am: 27.04.2015, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:


Also, jeden ethische Überlegung ausgeklammert ist deine Erkenntnis also folgende: "Gesetzt den Fall, dass hinrichten billiger wäre als einsperren und hinrichten nicht unethisch ist, so würde daraus folgen dass man mit der Todesstrafe ethisch korrekt Geld sparen kann." Ist ja brillant.


Wieso der Spott? Beachte doch bitte den Kontext. Das war nichts weiter als eine Erwiderung auf Effo Tisettis Aussage, dass hier an sich nichts für die Todesstrafe spräche. Ich hatte niemals den Anspruch etwas brillantes herauszustellen.


Der Punkt ist doch, dass eine Grundsatzdiskussion über die Todesstrafe gar nicht anders als ethisch geführt werden kann. Auch du argumentierst ethisch, wenn du die Kosten des Strafvollzuges der Möglichkeit der Verwirklichung sozialer Projekte gegenüberstellst. Nur kann dabei eben nichts gescheites rumkommen, weil überrhaupt nicht klar ist, auf Grund welcher ethischer Prämissen du argumentierst. Ist nur die Hinrichtung von Mördern legitim oder auch die von Dieben? Oder womöglich von all jenen, deren Nase dir nicht passt? Laut deiner Argumentation, könnte man nämlich ethisch korrekt hinrichten, wie man gerade lustig ist, weil es ja keine ethische Letzbegründung für irgendetwas gibt.


Bevor ich weiter darauf eingehen kann muss ich dich zunächst im Umkehrschluss fragen, wie man deiner Meinung nach entscheidet, welches Strafmaß angesetzt wird. Letztendlich ist deine obige Kritik nämlich ein Eigentor.
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Zumsel
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#1998484) Verfasst am: 27.04.2015, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ratio hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:


Also, jeden ethische Überlegung ausgeklammert ist deine Erkenntnis also folgende: "Gesetzt den Fall, dass hinrichten billiger wäre als einsperren und hinrichten nicht unethisch ist, so würde daraus folgen dass man mit der Todesstrafe ethisch korrekt Geld sparen kann." Ist ja brillant.


Wieso der Spott? Beachte doch bitte den Kontext. Das war nichts weiter als eine Erwiderung auf Effo Tisettis Aussage, dass hier an sich nichts für die Todesstrafe spräche. Ich hatte niemals den Anspruch etwas brillantes herauszustellen.


Der Punkt ist doch, dass eine Grundsatzdiskussion über die Todesstrafe gar nicht anders als ethisch geführt werden kann. Auch du argumentierst ethisch, wenn du die Kosten des Strafvollzuges der Möglichkeit der Verwirklichung sozialer Projekte gegenüberstellst. Nur kann dabei eben nichts gescheites rumkommen, weil überrhaupt nicht klar ist, auf Grund welcher ethischer Prämissen du argumentierst. Ist nur die Hinrichtung von Mördern legitim oder auch die von Dieben? Oder womöglich von all jenen, deren Nase dir nicht passt? Laut deiner Argumentation, könnte man nämlich ethisch korrekt hinrichten, wie man gerade lustig ist, weil es ja keine ethische Letzbegründung für irgendetwas gibt.


Bevor ich weiter darauf eingehen kann muss ich dich zunächst im Umkehrschluss fragen, wie man deiner Meinung nach entscheidet, welches Strafmaß angesetzt wird. Letztendlich ist deine obige Kritik nämlich ein Eigentor.


Das kann man so pauschal nicht sagen und kommt aufs jeweilige Rechtssystem an. Einige legen den Schwerpunkt eher auf den Vergeltungsaspekt, andere auf die Notwendigkeit der Buße, während es z.B. bei uns v.a. um Prävention gehen soll.

Du hingegen sagst, dass solche Erwägungen gar keine Rolle spielen, da prinzipiell alles legitim wäre, was nicht letztbegründet verboten werden kann, weswegen am Ende pragmatische Erwägungen den Ausschlag geben sollten. Da braucht man dann aber auch wirklich keine Diskussion mehr zu führen, weil das, was pragmatisch geboten ist, ja nun völlig von den jeweiligen Umständen abhängt.
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Ratio
huhu



Anmeldungsdatum: 13.10.2014
Beiträge: 1479

Beitrag(#1998486) Verfasst am: 27.04.2015, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:
Ratio hat folgendes geschrieben:
Zumsel hat folgendes geschrieben:


Also, jeden ethische Überlegung ausgeklammert ist deine Erkenntnis also folgende: "Gesetzt den Fall, dass hinrichten billiger wäre als einsperren und hinrichten nicht unethisch ist, so würde daraus folgen dass man mit der Todesstrafe ethisch korrekt Geld sparen kann." Ist ja brillant.


Wieso der Spott? Beachte doch bitte den Kontext. Das war nichts weiter als eine Erwiderung auf Effo Tisettis Aussage, dass hier an sich nichts für die Todesstrafe spräche. Ich hatte niemals den Anspruch etwas brillantes herauszustellen.


Der Punkt ist doch, dass eine Grundsatzdiskussion über die Todesstrafe gar nicht anders als ethisch geführt werden kann. Auch du argumentierst ethisch, wenn du die Kosten des Strafvollzuges der Möglichkeit der Verwirklichung sozialer Projekte gegenüberstellst. Nur kann dabei eben nichts gescheites rumkommen, weil überrhaupt nicht klar ist, auf Grund welcher ethischer Prämissen du argumentierst. Ist nur die Hinrichtung von Mördern legitim oder auch die von Dieben? Oder womöglich von all jenen, deren Nase dir nicht passt? Laut deiner Argumentation, könnte man nämlich ethisch korrekt hinrichten, wie man gerade lustig ist, weil es ja keine ethische Letzbegründung für irgendetwas gibt.


Bevor ich weiter darauf eingehen kann muss ich dich zunächst im Umkehrschluss fragen, wie man deiner Meinung nach entscheidet, welches Strafmaß angesetzt wird. Letztendlich ist deine obige Kritik nämlich ein Eigentor.


Das kann man so pauschal nicht sagen und kommt aufs jeweilige Rechtssystem an. Einige legen den Schwerpunkt eher auf den Vergeltungsaspekt, andere auf die Notwendigkeit der Buße, während es z.B. bei uns v.a. um Prävention gehen soll.

Du hingegen sagst, dass solche Erwägungen gar keine Rolle spielen, da prinzipiell alles legitim wäre, was nicht letztbegründet verboten werden kann, weswegen am Ende pragmatische Erwägungen den Ausschlag geben sollten. Da braucht man dann aber auch wirklich keine Diskussion mehr zu führen, weil das, was pragmatisch geboten ist, ja nun völlig von den jeweiligen Umständen abhängt.


Das habe ich zu keiner Zeit gesagt. Ich habe lediglich überprüft, ob eine Todesstrafe per se generell überhaupt als Option in Frage käme. Ich habe ebenso jedes einzelne Argument bezüglich der Todesstrafe berücksichtigt und somit "solche" Erwägungen auch behandelt. Diese "Erwägungen" führten ja gerade dazu, dass ich schon früh sagte, dass eine Todesstrafe tatsächlich nicht vertretbar sei. Was ich einzig und allein angesprochen habe war, ob man ein Kostenargument ins Feld führen dürfte - dürfte wohlgemerkt. Nicht, ob es praktische Relevanz besäße. Effo Tisetti hat kurz zuvor nämlich schon herausgestellt, dass kein Kostenvorteil gegenüber langen Haftstrafen besteht.
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16000
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1998504) Verfasst am: 27.04.2015, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt natürlich unterschiedliche Begründungen, warum jemand für oder gegen die Todesstrafe sein kann - darunter auch das Kostenargument oder die Frage, welche Möglichkeiten Nomaden in der mittleren Bronzezeit gehabt haben mögen, Fehlverhalten zu bestrafen. Und ein Anderer muß diese Argumente nicht eben teilen, etwa die Adäquanz für eine solche "fundamentale" (denn es geht dabei ja um Menschenleben) Frage bezweifeln.

Oder eben auch für die heutige Gesellschaft: Eine Frage wäre, was die jeweilige Haltung einer Gesellschaft über diese aussagt.

Auch könnte man fragen, ob es nicht auch Ansätze geben könnte, die "besser" funktionieren als die bisherigen - Gefängnis macht die Leute oft nicht besser, und es macht den Schaden, den Opfer und ihre Angehörigen erleiden, auch nicht wirklich "ansatzweise wieder gut" (das geht bei einem Mord sowieso nicht, aber wie ist es bei einem Diebstahl etc.?) Am Kopf kratzen.
_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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