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Flüchtlinge
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2042098) Verfasst am: 31.01.2016, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Beatrix von Storch hat schon mal nachgelegt.

Inzwischen rudert sie auf ihrer FB-Seite vordergründig heftig zurück. Aber eben nur vordergründig.


Die wissen schon genau wer sie wählen soll.
Schöne Idee übrigens sich eine vorgebliche Gesetzeslage aus Satzteilen vollkommen verschiedener
Gestzestexte verbunden durch Eigeninterpretation zusammen zu basteln.

Niemand, nichtmal der angesehendste Verfassungsrechtler, oder gar -richter wird den meisten
Anhängern jetzt noch eine andere Sichtweise vermitteln können.

Wer nach diesem "Ja" zum schiessen auf Kinder noch ein AfD-Anhänger ist, der frisst auch...
oh, äh, moment....
_________________
Free the Glutens!
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Commander Vimes
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2013
Beiträge: 877
Wohnort: Ankh-Morpork

Beitrag(#2042099) Verfasst am: 31.01.2016, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus-Peter hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Es hat sich dazu gestern ein Polizeisprecher geäußert, und der sagte eindeutig, daß an der Grenze Schußwaffengebrauch nur zulässig sei zur Vermeidung einer schweren Straftat, also mit anderen Worten nur in den Fällen, in denen auch im Inland Schußwaffengebrauch notwendig und erlaubt sei. Ein bloßer, illegaler Grenzübertritt reicht bei der jetzigen Gesetzeslage dafür nicht aus.

Da dürfte sich der Herr Polizeisprecher aber irren. (Ich unterstelle: Absichtlich irren).

Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)

§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.


Quelle

Im nachfolgenden §12 wird das etwas eingeschränkt, etwa auf Fälle "wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen" oder nicht gegen Personen, die augenscheinlich Kinder sind. Die Behauptung des Polizeisprechers ist jedoch offensichtlich Lüge.


Ich nehme an, du bist Jurist mit einschlägigen Kenntnissen auf diesem Fachgebiet, dass du deine Aussage hier fundiert treffen kannst?

Falls nicht, lass dir gesagt sein (von jemandem, der eine juristische Ausbildung hat), dass das Heranziehen einer einzigen Vorschrift, ohne sich näher mit dem jeweiligen Rechtsgebiet und seinen Zusammenhängen auszukennen, nur sehr selten genügt, um einen Sachverhalt juristisch richtig beurteilen zu können. Und selbst dann muss man die Norm schon auch richtig interpretieren können.

Kannst du das?
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There is a rumour going around that I have found God. I think this is unlikely because I have enough difficulty finding my keys, and there is empirical evidence that they exist.
(Terry Pratchett)
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#2042102) Verfasst am: 31.01.2016, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Beatrix von Storch hat schon mal nachgelegt.

Inzwischen rudert sie auf ihrer FB-Seite vordergründig heftig zurück. Aber eben nur vordergründig.


Unfassbar.

Mal ab von den formalen Fragen, diskutieren wir gerade über die Zulässigkeit Menschen zu töten, die sowieso schon alles verloren haben. Leute, die auf der Flucht sind. OK, und denen droht dann bei uns der finale Genickschuss. Daß so eine Diskussion überhaupt möglich wird, auch gesamtgesellschaftlich, betrachte ich als Menetekel. Falls es den Anständigen, gleichgültig welcher politischen Couleur sie im demokratischen Spektrum angehören, nicht gelingt, hier im Konsens die Rote Karte zu zeigen, dann werden wir ekligen Zeiten in der nächsten Legislaturperiode entgegensehen.
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quadium
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.04.2013
Beiträge: 1771

Beitrag(#2042103) Verfasst am: 31.01.2016, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Auslandseinsätze der Bundeswehr sind Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge vor Fluchtbeginn.

Sollte man den jetzt empörten Auslandseinsatzbefürworten mal deutlich machen.
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2042104) Verfasst am: 31.01.2016, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

quadium hat folgendes geschrieben:
Auslandseinsätze der Bundeswehr sind Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge vor Fluchtbeginn.

Sollte man den jetzt empörten Auslandseinsatzbefürworten mal deutlich machen.


Suspekt
Ich meine, deren Argumente sind von der Art, dass sie in der Region Zustände herstellen wollen, die eine Flucht überflüssig machen.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#2042107) Verfasst am: 31.01.2016, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:

Einfach ein paar Gefägnisse schließen und schon kann man die Todesstrafe wieder einführen.

Quatsch.

Ob man letzteres könnte ist übrigens auch umstritten.


Wieso nach dir stehen Grundrechte unter dem Vorbehalt des Möglichen. Wenn wir nicht die Möglichkeit haben die Straftäter einzusperren, weil der Platz fehlt, dann stehen natürlich die Grundrechte der Straftäter unter Vorbehalt.
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2042109) Verfasst am: 31.01.2016, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der administrativ angeordnete Schießbefehl war selbst nach DDR-Recht rechtswidrig und seine Anwendung strafbar. Mauerschützen, Offiziere und Politbüromitglieder wurden nach DDR-Recht bestraft.

Gibt es hier noch mehr Leute, die den Unterschied zwischen Verhinderung von Aus- und Einreise nicht verstehen oder wars das langsam?


Was ist denn genau der Unterschied?

Weil es ein Grundrecht ist, ein Land verlassen zu dürfen.
Aber keines, ein fremdes Land zu betreten.


versteh ich nicht.
in der DDR war es doch gesetzlich verboten, "Republikflucht" zu begehen.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042111) Verfasst am: 31.01.2016, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Wenn das AfDlern alles zu kompliziert ist

Das folgerst du woraus?


War eine vielleicht nicht ganz passende Antwort auf Klaus Peters Meinung das man sich in Form der
Aussage des Beamten nicht mit AfD und Co auseinandersetzen sollte.
Ich sehe das eher so das viele Mitläufer dort gar nicht die Gestzgebung und deren Grenzen
kennen und das sie ihnen auch grossteils vollkommen egal ist. Man fordert halt primitivste Änderungen
ohne auch nur einen Schritt weiter zu denken.
Ich sehe nicht das man darauf immer Rücksicht nehmen sollte und um jeden Preis Aussagen auf
ein potentiell mögliches Hinstellen als Lüge abklopfen müsste.
Die finden eh immer was, ist vielen auch vollkommen egal ob was dran ist oder nicht.
Aus deren Sicht ist alles was sie nicht bestätigt Lüge und Gleichschaltung und damit wieder
Bestätigung.

Das ein nicht unwesentlicher Teil des so genannten Fußvolks leicht behämmer ist (was sie mit dem Großteil der Bevölkerung gemein haben) ist nicht neu. Hier geht es aber um die konkreten Aussagen Petrys.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042113) Verfasst am: 31.01.2016, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der administrativ angeordnete Schießbefehl war selbst nach DDR-Recht rechtswidrig und seine Anwendung strafbar. Mauerschützen, Offiziere und Politbüromitglieder wurden nach DDR-Recht bestraft.

Gibt es hier noch mehr Leute, die den Unterschied zwischen Verhinderung von Aus- und Einreise nicht verstehen oder wars das langsam?


Was ist denn genau der Unterschied?

Weil es ein Grundrecht ist, ein Land verlassen zu dürfen.
Aber keines, ein fremdes Land zu betreten.


versteh ich nicht.
in der DDR war es doch gesetzlich verboten, "Republikflucht" zu begehen.

Ja, ein Ausreiseverbot. Alle Diskussionen über DDR-Schießbefehle beziehen sich darauf, nicht um die Verhinderung einer illegalen Einreise.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042114) Verfasst am: 31.01.2016, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Unfassbar.

Mal ab von den formalen Fragen, diskutieren wir gerade über die Zulässigkeit Menschen zu töten, die sowieso schon alles verloren haben. Leute, die auf der Flucht sind. OK, und denen droht dann bei uns der finale Genickschuss. Daß so eine Diskussion überhaupt möglich wird, auch gesamtgesellschaftlich, betrachte ich als Menetekel. Falls es den Anständigen, gleichgültig welcher politischen Couleur sie im demokratischen Spektrum angehören, nicht gelingt, hier im Konsens die Rote Karte zu zeigen, dann werden wir ekligen Zeiten in der nächsten Legislaturperiode entgegensehen.

Ein neuer "Aufstand der Anständigen"?
Es ist Mode geworden (mancher meint seit 6Cool Politik vor allem aufgerecht moralisierend statt sachlich zu behandeln. Dein hysterischer Beitrag ist dafür ein gutes Beispiel.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042115) Verfasst am: 31.01.2016, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:

Einfach ein paar Gefägnisse schließen und schon kann man die Todesstrafe wieder einführen.

Quatsch.

Ob man letzteres könnte ist übrigens auch umstritten.


Wieso nach dir stehen Grundrechte unter dem Vorbehalt des Möglichen. Wenn wir nicht die Möglichkeit haben die Straftäter einzusperren, weil der Platz fehlt, dann stehen natürlich die Grundrechte der Straftäter unter Vorbehalt.

In einer Gesellschaft die tatsächlich nicht das Potential hat, Straftäter einzusperren, würde ich die Todesstrafe in der Tat für legitim halten. Hierfür reicht es aber nicht, dass man "einfach ein paar Gefängnisse schließt", sondern das man auch nicht die Möglichkeit hat, welche zu bauen und zu öffnen. Und natürlich stehen Grundrechte unter dem Vorbehalt des Möglichen.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26441
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#2042116) Verfasst am: 31.01.2016, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
....
Mal ab von den formalen Fragen, diskutieren wir gerade über die Zulässigkeit Menschen zu töten, die sowieso schon alles verloren haben. Leute, die auf der Flucht sind. OK, und denen droht dann bei uns der finale Genickschuss. Daß so eine Diskussion überhaupt möglich wird, auch gesamtgesellschaftlich, betrachte ich als Menetekel. ....

Man kann das auch weniger blumig ausdrücken. Es ist ein Zeichen für die soziale Überforderung der Gesellschaft. Ein paar Seiten vorher hatte ich das so ausgedrückt:
fwo hat folgendes geschrieben:
....Wobei unser aktuelles Problem kein wirtschaftliches ist, sondern ein Akzeptanzproblem, auch, weil die Zeche für unsere Wohltätigkeit ungleich verteilt ist. Im Moment sind wir mit einem unveränderten Weitermachen der Hilfe sehr stark dabei, die Pegida zu mästen. Wieweit das der weiteren Hilsfähigkeit zuträglich ist, ist auch sehr fraglich.

Das unveränderte Weiter so - wir schaffen das! kann nur nach hinten losgehen, auch, wenn es sich erstmal sehr schön anfühlt, mal so in Nächstgenliebe schwelgen zu dürfen.
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11051
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2042117) Verfasst am: 31.01.2016, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der administrativ angeordnete Schießbefehl war selbst nach DDR-Recht rechtswidrig und seine Anwendung strafbar. Mauerschützen, Offiziere und Politbüromitglieder wurden nach DDR-Recht bestraft.

Gibt es hier noch mehr Leute, die den Unterschied zwischen Verhinderung von Aus- und Einreise nicht verstehen oder wars das langsam?


Was ist denn genau der Unterschied?

Weil es ein Grundrecht ist, ein Land verlassen zu dürfen.
Aber keines, ein fremdes Land zu betreten.


versteh ich nicht.
in der DDR war es doch gesetzlich verboten, "Republikflucht" zu begehen.


Republikflucht war nach DDR-Recht verboten und strafbar.
Der Schießbefehl war auch nach DDR-Recht rechtswidrig und dessen Ausführung strafbar. Sämtliche Angeklagten, die nach der Wende und der Wiedervereinigung wegen der Anordnung und der Ausführung des Schießbefehls angeklagt und verurteilt wurden, wurden nach DDR-Recht und nach DDR-Strafgesetzbuch verurteilt. Das bundesdeutsche Recht hatte bis zum 03.10.1990 auf dem Hoheitsgebiet der DDR keine Gültigkeit.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#2042119) Verfasst am: 31.01.2016, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
In einer Gesellschaft die tatsächlich nicht das Potential hat, Straftäter einzusperren, würde ich die Todesstrafe in der Tat für legitim halten. Hierfür reicht es aber nicht, dass man "einfach ein paar Gefängnisse schließt", sondern das man auch nicht die Möglichkeit hat, welche zu bauen und zu öffnen. Und natürlich stehen Grundrechte unter dem Vorbehalt des Möglichen.

In einer solchen Gesellschaft - ja, mag sein. Völlig richtig formulierst du das dann aber weiter so, dass es nicht einfach ausreicht, dass die Gesellschaft gerade keine Gefängnisse hat (weil die Politik zu doof oder zu geizig ist dafür), sondern dass sie wirklich keine Möglichkeit dazu hat, auch bei ernsthaftem Bemühen, und das auch nicht überwinden kann. Du hängst an dieser Stelle das "Mögliche" als Maßstab also nicht an das aktuell Gegebene, sondern an das für die Gesellschaft prinzipiell Erreichbare.

So, und das übertragen wir jetzt mal auf die Registrierung von Flüchtlingen. Ist unsere Gesellschaft dazu tatsächlich materiell nicht in der Lage? Das zu behaupten, wäre angesichts unserer wirtschaftlichen Verhältnisse und unseres ausgebauten Verwaltungsapparates offenkundiger Schwachsinn. Politik und Verwaltung haben es lediglich versäumt, ein entsprechendes Registrierungssystem aufzubauen. Dein Argument, hier könne das "Mögliche" als Grenze der Grundrechte dienen, zieht also nach deiner Bewertung der Grenze des Möglichen bei der Todesstrafe überhaupt nicht. Vielmehr wäre der Vergleich damit, dass ein Staat bewusst keine Gefängnisse baut, um dann zu sagen, aufgrund des Mangels an Gefängnisplätzen müsse man die Todesstrafe einführen, absolut angemessen.

Also: Grundrechtlich gefordert ist kein Schießbefehl, sondern eine zügige Bereitstellung einer angemessenen Infrastruktur zur Registrierung von Flüchtlingen. Und solange es die nicht gibt, müssen nicht die Flüchtlinge draußen bleiben oder als ach so fernliegende Ultima Ratio erschossen werden, sondern eben schlicht später registriert werden, wie es jetzt passiert.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16338
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#2042121) Verfasst am: 31.01.2016, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der administrativ angeordnete Schießbefehl war selbst nach DDR-Recht rechtswidrig und seine Anwendung strafbar. Mauerschützen, Offiziere und Politbüromitglieder wurden nach DDR-Recht bestraft.

Gibt es hier noch mehr Leute, die den Unterschied zwischen Verhinderung von Aus- und Einreise nicht verstehen oder wars das langsam?


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Letztlich ist das aber dual zueinander: Wenn man nirgendwo legal einreisen darf, ist auch das Recht, das eigene Land verlassen zu dürfen, irrelevant.

(Analog: könnte man nicht auch Bestrebungen, Menschen ihr Geld abzunehmen, "um die Unterbringung zu finanzieren", oder ihnen Sozialleistungen für mehrere Jahre nach der Einreise zu verwehren - alles letztlich mit der Bestrebung, Menschen davon abzuhalten, in das Land einzureisen -, als Variante der "Reichsfluchtsteuer" bezeichnen?)


Samson83 hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:

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Vielleicht verstehst Du auch, warum die Leute so empört über die Äußerungen der AFD-Vertreter (und über Deine in diesem Kontext) sind: Das was wir als Grundrechte ansehen, mußte durch die Jahrhunderte hindurch in langwierigen Auseinandersetzungen und zum Preis von Millionen Toten immer wieder erkämpft werden. Und in diesem Kontext werden die mal einfach so relativiert.

Es mag ja sein, daß man nicht in jeden Staat fliegen und den dortigen Diktator wegbomben kann, um dafür zu sorgen, daß Leute an die Macht kommen, die die Menschenrechte wieder achten. Aber es fängt doch langsam an, daß man selbst im eigenen Land diese zur Disposition stellt.
_________________
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Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

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sünnerklaas
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Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11051
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2042122) Verfasst am: 31.01.2016, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
....
Mal ab von den formalen Fragen, diskutieren wir gerade über die Zulässigkeit Menschen zu töten, die sowieso schon alles verloren haben. Leute, die auf der Flucht sind. OK, und denen droht dann bei uns der finale Genickschuss. Daß so eine Diskussion überhaupt möglich wird, auch gesamtgesellschaftlich, betrachte ich als Menetekel. ....

Man kann das auch weniger blumig ausdrücken. Es ist ein Zeichen für die soziale Überforderung der Gesellschaft. Ein paar Seiten vorher hatte ich das so ausgedrückt:
fwo hat folgendes geschrieben:
....Wobei unser aktuelles Problem kein wirtschaftliches ist, sondern ein Akzeptanzproblem, auch, weil die Zeche für unsere Wohltätigkeit ungleich verteilt ist. Im Moment sind wir mit einem unveränderten Weitermachen der Hilfe sehr stark dabei, die Pegida zu mästen. Wieweit das der weiteren Hilsfähigkeit zuträglich ist, ist auch sehr fraglich.

Das unveränderte Weiter so - wir schaffen das! kann nur nach hinten losgehen, auch, wenn es sich erstmal sehr schön anfühlt, mal so in Nächstgenliebe schwelgen zu dürfen.


Der soziale Friede wurde hier in D schon gleich nach der Wende aufgekündigt. Der Klassenkampf wurde von oben angeordnet und begonnen. Sehr schön sichtbar wurde er in der von einem Aachener Geschäftsmann geschaffenen Kunstfigur des Arno Dübel - des "faulsten Arbeitslosen Deutschlands".
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042125) Verfasst am: 31.01.2016, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Würde bitte hier mal jemand versuchen einfach so in USA oder Singapur einzudringen und beschreiben was passiert, so noch möglich?
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#2042126) Verfasst am: 31.01.2016, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

http://blogs.deutschlandfunk.de/berlinbruessel/2016/01/30/schusswaffengebrauch-an-der-grenze/

Zitat:
§12 Nr. 3 UZwG lautet:
Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

ok, Frau Storch hat sich ein wenig geirrt. Nach meinem Verständnis deckt sich Frau Petrys Aussage aber mit der in jenem Blog beschriebenen Rechtslage.

Habe ich schon einmal erwähnt, dass von Ultima ratio und notfalls die Rede war?
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#2042127) Verfasst am: 31.01.2016, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

http://blogs.deutschlandfunk.de/berlinbruessel/2016/01/30/schusswaffengebrauch-an-der-grenze/

Zitat:
§12 Nr. 3 UZwG lautet:
Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

ok, Frau Storch hat sich ein wenig geirrt. Nach meinem Verständnis deckt sich Frau Petrys Aussage aber mit der in jenem Blog beschriebenen Rechtslage.

Habe ich schon einmal erwähnt, dass von Ultima ratio und notfalls die Rede war?
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#2042131) Verfasst am: 31.01.2016, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Mal ab von den formalen Fragen, diskutieren wir gerade über die Zulässigkeit Menschen zu töten, die sowieso schon alles verloren haben. Leute, die auf der Flucht sind.

Nicht wirklich. Jedenfalls noch nicht. Denn genau genommen argumentiert ja (noch) niemand pro Schießbefehl. Selbst Petry und Storch verteidigen ihre Forderung ja nicht, sondern verleugnen sie. Und wissen, warum.

Solange das so ist, kann man nciht sagen, dass die Zulässigkeit eines Schießbefehls diskutiert wird. Solange die Schießbefehlsforderer selbst sich nicht trauen, die Zulässigkeit zu verteidigen, sondern es vorziehen, es nicht gefordert haben zu wollen, so lange also eben gerade nicht die Zulässigkeit des Schießbefehls diskutiert wird, sondern ob Petry und Co. ihn gdefordert haben oder nicht, solange sind wir, denke ich, auf der sicheren Seite. Und solange is mE die einzig sinnvolle Heransgehensweise, die Debatte genau bei diesem Punkt zu halten, also die Forderer bloßzustellen.

Solange die Forderer ihre Forderung zu leugen versuchen, sind sie hoffnungslos in der Defensive. Ich denke, es wäre (zum gegenwärtigen Zeitpunt) ein Fehler, inhaltlich gegen einen Schießbefehl zu argumentieren, denn damit eröffnet man eben die Debatte, die die Forderer sich derzeit nicht zu führen trauen. und begibt sich selbst in die Defensive, bevor überhaupt ein Angriff gestartet wurde. Auch eine Methode, sinnlos Pulver zu verschießen, das man später vielleicht mal brauchen könnte.
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Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#2042132) Verfasst am: 31.01.2016, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:

Habe ich schon einmal erwähnt, dass von Ultima ratio und notfalls die Rede war?



noc
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Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042133) Verfasst am: 31.01.2016, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:

Habe ich schon einmal erwähnt, dass von Ultima ratio und notfalls die Rede war?



noc

Küßchen
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#2042134) Verfasst am: 31.01.2016, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

SZ hat folgendes geschrieben:
Das Bittere ist, dass offenbar auch noch der Aufschrei, selbst das sachliche Argumentieren gegen solche Gemeinheiten die AfD beflügelt: Jede halbwegs ernsthafte Befassung mit solchen Redereien verbreitet diese Redereien weiter und veredelt sie als offenbar immerhin "diskutierenswert". Die Aufmerksamkeits- und Talkshow-Maschinerie wirkt dabei nobilitierend und vergiftend zugleich: Auf einmal darf gesagt werden, was unsäglich ist.

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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



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Beitrag(#2042135) Verfasst am: 31.01.2016, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
SZ hat folgendes geschrieben:
Das Bittere ist, dass offenbar auch noch der Aufschrei, selbst das sachliche Argumentieren gegen solche Gemeinheiten die AfD beflügelt: Jede halbwegs ernsthafte Befassung mit solchen Redereien verbreitet diese Redereien weiter und veredelt sie als offenbar immerhin "diskutierenswert". Die Aufmerksamkeits- und Talkshow-Maschinerie wirkt dabei nobilitierend und vergiftend zugleich: Auf einmal darf gesagt werden, was unsäglich ist.


Auf Grund der bevorstehenden Landtagswahlen tut sich die CDU sehr schwer damit, solche Redereien zu kontern: Julia Klöckner ist zum Wahlsieg verdammt. Gelingt es ihr nicht, rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin zu werden, gilt nicht nur ihre Karriere als beendet. Gelingt es dem baden-württembergischen Spitzenkandidaten Wolf nicht, in die Stuttgarter Staatskanzlei einzuziehen, dann wird man das im Zweifelsfall nicht nur Angela Merkel, sondern einem grossen Teil des Bundesvorstands der CDU anlasten - und dann würde das einen Aufstand der CDU-Parteibasis geben, der sich gewaschen hat. Das könnte durchaus die gesamte Partei zerreissen.
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#2042136) Verfasst am: 31.01.2016, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
http://blogs.deutschlandfunk.de/berlinbruessel/2016/01/30/schusswaffengebrauch-an-der-grenze/

Zitat:
§12 Nr. 3 UZwG lautet:
Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

ok, Frau Storch hat sich ein wenig geirrt.


Ein wenig?
Die Rechtsprechung sieht anders aus

Zitat:
Die AfD-Europaabgeordneten Beatrix von Storch äußerte am Wochenende in dem sozialen Netzwerk Facebook die Rechtsauffassung, dass ein „Angreifer“ sei, „wer das ‚Halt‘ an unserer Grenze nicht akzeptiert“. Dann könne auch die Schusswaffe eingesetzt werden. Dass das nicht so ist, hatte der Bundesgerichtshof schon 1988 in einem Urteil klargestellt. Darin heißt es, dass ein Polizist niemals auf einen Menschen schießen dürfe, der nur „seiner Anhalteverfügung“ nicht nachkomme, wenn nicht „die ihm bekannten Gesamtumstände auf eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hindeuten, wenn der Grenzgänger unkontrolliert entkommt“. Durch die unerlaubte Einreise eines Asylbewerbers ist die öffentliche Sicherheit nicht „erheblich“ gefährdet. Damals stellte der BGH klar: Paragraph 11 des UZwG bezweckt die Sicherung der Grenze „vor besonders gefährlichen Tätern“.

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beachbernie
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Beitrag(#2042140) Verfasst am: 31.01.2016, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ich bin auch schon "illegal" ueber Grenzen spaziert. Bin deswegen ein "Verbrecher"? Am Kopf kratzen


Wenn du damit gegen die Strafgesetze des betreffenden Staates verstossen hast, dann bist du dort ein Straftäter. Was ist daran so schwer zu verstehen? Staaten haben Gesetze, die das Zusammenleben regeln. An die haben sich alle zu halten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Das nennt man auch Rechtsstaat.

Die Polizei übt die Staatsgewalt aus und sorgt dafür, dass die Gesetze von allen eingehalten werden.

Und wenn jemand die Strafgesetze eines Staates bricht und dann auch noch Widerstand gegen die Polizei leistet, dann braucht der sich auch nicht wundern, wenn die Polizei nach zahlreichen Warnungen irgendwann auch Gewalt anwenden muss, um den Straftäter zu stoppen und festzunehmen.

Das gilt für alle Inländer genauso wie für alle Ausländer.

Einige Medien und die Altparteien stellen es so dar, als hätte Frau Petry gefordert, dass Grenzpolizisten mit MGs massenweise Kinder niedermähen sollten. Mit den Augen rollen



Auch die Polizei hat dabei den Grundsatz der Verhaeltnismaessigkeit zu beachten und darf auf niemanden schiessen um ihn z.B. davon abzuhalten bei Rot ueber die Ampel zu gehen.

Genausowenig wie ich auf die Nachbarsfrau schiessen darf, die ploetzlich bei mir im Wohnzimmer steht um dort Schutz vor ihrem gewalttaetigen Ehemann zu suchen. Obwohl sie natuerlich rein technisch die "Straftat" des unbefugten Betretens einer fremden Wohnung begeht.

Es ist schon merkwuerdig zu erleben wie manche sich 25 Jahre nach dem Fall dem Ende der DDR schon wieder nach Mauern und Schiessbefehl sehnen. Mit den Augen rollen
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#2042141) Verfasst am: 31.01.2016, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
SZ hat folgendes geschrieben:
Das Bittere ist, dass offenbar auch noch der Aufschrei, selbst das sachliche Argumentieren gegen solche Gemeinheiten die AfD beflügelt: Jede halbwegs ernsthafte Befassung mit solchen Redereien verbreitet diese Redereien weiter und veredelt sie als offenbar immerhin "diskutierenswert". Die Aufmerksamkeits- und Talkshow-Maschinerie wirkt dabei nobilitierend und vergiftend zugleich: Auf einmal darf gesagt werden, was unsäglich ist.


Daraus:
Zitat:

Wenn eine Partei, wenn eine Parteiführung das nicht weiß oder nicht wissen will, wenn es ihr egal ist oder sie es gar darauf anlegt, zu weit zu gehen, dann ist die Bezeichnung "populistisch" eine verniedlichende, viel zu beschönigende Bezeichnung. Wenn AfD-Spitzenfunktionäre dafür eintreten, dass an der deutschen Grenze gegen Flüchtlinge von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden kann, ist das nicht populistisch, auch nicht rechtspopulistisch, sondern nur verabscheuungswürdig; es ist dies der Prolog zur Unmenschlichkeit. Dagegen sträubt sich alles, was diesen Staat ausmacht. Könnte das Grundgesetz die Farbe wechseln, es würde rot werden vor Scham und grün vor Ekel.


Boah, da drin sind fast so viele Argumente enthalten wie in den Beiträgen von dir und Zelig. Auf den Arm nehmen
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#2042142) Verfasst am: 31.01.2016, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
http://blogs.deutschlandfunk.de/berlinbruessel/2016/01/30/schusswaffengebrauch-an-der-grenze/

Zitat:
§12 Nr. 3 UZwG lautet:
Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

ok, Frau Storch hat sich ein wenig geirrt.


Ein wenig?
Die Rechtsprechung sieht anders aus

Zitat:
Die AfD-Europaabgeordneten Beatrix von Storch äußerte am Wochenende in dem sozialen Netzwerk Facebook die Rechtsauffassung, dass ein „Angreifer“ sei, „wer das ‚Halt‘ an unserer Grenze nicht akzeptiert“. Dann könne auch die Schusswaffe eingesetzt werden. Dass das nicht so ist, hatte der Bundesgerichtshof schon 1988 in einem Urteil klargestellt. Darin heißt es, dass ein Polizist niemals auf einen Menschen schießen dürfe, der nur „seiner Anhalteverfügung“ nicht nachkomme, wenn nicht „die ihm bekannten Gesamtumstände auf eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hindeuten, wenn der Grenzgänger unkontrolliert entkommt“. Durch die unerlaubte Einreise eines Asylbewerbers ist die öffentliche Sicherheit nicht „erheblich“ gefährdet. Damals stellte der BGH klar: Paragraph 11 des UZwG bezweckt die Sicherung der Grenze „vor besonders gefährlichen Tätern“.

Sie hat sich geirrt, okay?
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2042143) Verfasst am: 31.01.2016, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Genausowenig wie ich auf die Nachbarsfrau schiessen darf, die ploetzlich bei mir im Wohnzimmer steht um dort Schutz vor ihrem gewalttaetigen Ehemann zu suchen. Obwohl sie natuerlich rein technisch die "Straftat" des unbefugten Betretens einer fremden Wohnung begeht.

Das ist eine Konstellation, die klausurwürdig wäre.
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
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Beitrag(#2042145) Verfasst am: 31.01.2016, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der administrativ angeordnete Schießbefehl war selbst nach DDR-Recht rechtswidrig und seine Anwendung strafbar. Mauerschützen, Offiziere und Politbüromitglieder wurden nach DDR-Recht bestraft.

Gibt es hier noch mehr Leute, die den Unterschied zwischen Verhinderung von Aus- und Einreise nicht verstehen oder wars das langsam?


Was ist denn genau der Unterschied?

Weil es ein Grundrecht ist, ein Land verlassen zu dürfen.
Aber keines, ein fremdes Land zu betreten.


versteh ich nicht.
in der DDR war es doch gesetzlich verboten, "Republikflucht" zu begehen.

Ja, ein Ausreiseverbot. Alle Diskussionen über DDR-Schießbefehle beziehen sich darauf, nicht um die Verhinderung einer illegalen Einreise.


Äh..was?

Nun verstehe ich dich überhaupt nicht mehr
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