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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042261) Verfasst am: 01.02.2016, 00:40 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | (...)
Boah, da drin sind fast so viele Argumente enthalten wie in den Beiträgen von dir und Zelig. |
Was sind denn Deine Argumente?
Bisher gibts nur die Behauptung ein illegaler Grenzübertritt gefährde generell die öffentliche Sicherheit.
Es ist leicht einzusehen das dies eben nicht zutrifft und daher zur blossen Verhinderung
eines solchen mittels Schusswaffengebrauch nicht als Rechtfertigung taugt.
Wie auch das angeführte BGH Urteil deutlich zeigt. |
Das zeigt das BGH Urteil keineswegs.
Wie gesagt: Auch falschparken oder rote Ampel überqueren wenn kein Auto kommt gefährdet die öffentliche Sicherheit. |
Also doch!
Soll da jetzt auch "notfalls" und als "ultima ratio" geschossen werden duerfen? |
Fällt dir da ein Beispiel ein wo dies erforderlich wäre?
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#2042264) Verfasst am: 01.02.2016, 00:46 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | (...)
Boah, da drin sind fast so viele Argumente enthalten wie in den Beiträgen von dir und Zelig. |
Was sind denn Deine Argumente?
Bisher gibts nur die Behauptung ein illegaler Grenzübertritt gefährde generell die öffentliche Sicherheit.
Es ist leicht einzusehen das dies eben nicht zutrifft und daher zur blossen Verhinderung
eines solchen mittels Schusswaffengebrauch nicht als Rechtfertigung taugt.
Wie auch das angeführte BGH Urteil deutlich zeigt. |
Das zeigt das BGH Urteil keineswegs.
Wie gesagt: Auch falschparken oder rote Ampel überqueren wenn kein Auto kommt gefährdet die öffentliche Sicherheit. |
Also doch!
Soll da jetzt auch "notfalls" und als "ultima ratio" geschossen werden duerfen? |
Fällt dir da ein Beispiel ein wo dies erforderlich wäre? |
Genausowenig wie beim "illegalen Grenzuebertritt" durch Fluechtlinge.
Ausser natuerlich man konstruiert sich abstruse Spezialfaelle wie "der rennt bei rot ueber die Ampel als er mit seiner Geisel aus der Bank flieht" oder "der reist illegal nach Deutschland ein um sich mit seinem mitgebrachten Sprengstoffguertel in die Luft zu sprengen". Da darf dann auch schon mal geschossen werden. Im Normalfall allerdings keinesfalls. In keinem dieser Faelle geht's dabei um den "illegalen Grenzuebertritt" oder das "bei Rot ueber die Ampel gehen" an sich, sondern um die ganz besonderen Begleitumstaende.
_________________ Defund the gender police!!
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Critic oberflächlich
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 16338
Wohnort: Arena of Air
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(#2042273) Verfasst am: 01.02.2016, 01:30 Titel: |
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diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Eine gewisse Zahl die mit sonstigem unmittelbaren Zwang nicht aufzuhalten ist versucht sich ungeachtet jeglicher abhaltender Grenzanweisungen und auch sonstien Anweisungen den Durchgang durch eine an sich geschlossene Grenze zu erkämpfen. |
Wenn diese Gruppe, oder auch ein Einzelner dabei zu Waffen greift wird der Grenzübertritt automatisch
zur "besonders gefährlichen Tat", mindestens für die anwesenden Grenzer.
Dieser Fall ist vollkommen abgedeckt und dies ist hier von mir ausdrücklich erwähnt worden.
Also eine Nullnummer, weil alles an der Art des "Erkämpfens" hängt.
Es wird schlichtweg nicht erlaubt sein, im Sinne des BGH-Urteils, gegen einen sich beispielsweise
losreissenden Grenzübertreter, gegen den sonst nichts vorliegt, die Schusswaffe einzusetzen. |
Deswegen wie gesagt: Wenn jemand wirklich mit Gewalt auf jemanden losgeht und es kein anderes Mittel gibt.
Es wird aber schon versucht, sowohl eine rechtliche als auch eine ethisch-moralische Grenze auszudehnen. Einerseits seien das alles "Angreifer". Ich denke, das findet sich so nicht im StGB? (Man könnte natürlich auch philosophisch "Kategorienfehler!" schreien, wenn jetzt jemand sagt: "Der Staat" müsse da geschützt werden. Denn der existiert ja nicht im gleichen Sinne bzw. nicht vor Ort - geschützt werden können oder müssen ggf. die Menschen oder das Krankenhaus vor Angriffen, und wo hätten die vermeintlichen Eindringlinge da das Interesse? (*))
Andererseits existiert ja in einigen Köpfen die Vorstellung, daß "Frauen und Kinder" besonders schutzwürdig seien (1. das hat schon auf der Titanic nicht funktioniert, 2. und Männer darf man eher übern Haufen schießen oder wie?) - und hier jetzt die Erklärung dazu, man sollte auch im Speziellen auch mal nicht so zimperlich sein.
______________
(*) = Ich assoziiere da aber schon wieder: Auch hier geht mir das von BB genannte Beispiel ja im Kopf herum: Dürfte X einer Frau auf den Kopf hauen oder auf sie schießen, die vor einem Mann, der sie vergewaltigen will, in Xs Haus flüchtet, wenn meinetwegen die Hintertür offensteht? Was, wenn die Tür verschlossen ist, sie aber dort rappelt und X anfleht, sie reinzulassen, darf X sich erst den Ausweis zeigen lassen und sie abweisen, wenn er sie nicht reinlassen will? Das mag sogar sein, daß X im juristischen Sinne unschuldig ist, wenn er nicht weiß, was da vor sich geht, und dann in der Schreckreaktion ausholt, wenn sie so plötzlich dasteht, oder sie abweisen darf, wenn sie nicht sagt, worum es geht. Im moralischen Sinne ist er vielleicht dennoch ein Stückweit schuldig. Aber was ist strafrechtlich, wenn die Frau klar sagt: "Hilfe, er will mich vergewaltigen", und X sie trotzdem abweist? Und wie ist es bei einem Kind, das Hilfe sucht?
Übertragen: Die Leute sind ja nicht unterwegs, weil es ihnen so gut gefällt, durch halb Europa zu laufen oder im undichten Schlauchboot auf dem Meer herumzuschwappen.
Vielleicht trifft auch das nicht das Bild des sogenannten "sicheren Drittlandes", zumindest sehe ich nicht, ob die Österreicher die Flüchtlinge, die nach Deutschland weiterreisen w/sollen, auf freiem Feld campieren lassen. Aber was ist in der Situation, in der es existentiell wird? Also etwa, wenn man die Leute im Winter von 9 bis 17 Uhr am Grenzübergang anstehen läßt und sie dann schon durchgefroren sind - und dann zumacht? (Ich konnte für meinen Teil meine Zehen schon nicht mehr richtig spüren, als ich mal für eine halbe Stunde mit den tollen Stiefeln im tiefsten Winter morgens in einem kalten S-Bahn-Tunnel warten mußte. Was erfährt man nun, wenn man tage- oder wochenlang ohne geeignete Kleidung unterwegs ist, dann hat man am Ende auch gesundheitliche Probleme.) Es kann also durchaus Situationen geben, in denen der Leidensdruck extrem groß wird, da denke ich, sind die Leute sehr hart im Nehmen, wenn es da bis dato wenig Auseinandersetzungen oder "Probleme" gegeben hat.
Aber was ist nun, wenn so jemand sagt, er kann das nicht mehr ertragen? Das kann aber der Grenzschützer vor Ort auch nicht sehen, es sei denn er wäre Flüchtlingsbetreuer, Asylentscheider, ggf. Arzt, Psychiater etc. pp. in einem. Sondern er kann immer nur von der unmittelbaren Situation und von den Informationen, die er in dem Moment hat, ausgehen. Und auch das könnte sehr "interessant" werden.
(Genauso gab es auch mal die Rechtsfrage, ob es denn erlaubt sei, ein (ggf. erst mutmaßlich) entführtes Flugzeug abzuschießen, das sich eine Minute entfernt und auf passendem Kurs befindet, (mutmaßlich) ein vollbesetztes Fußballstadion treffen könnte.)
_________________ "Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"
Dann bin ich halt bekloppt.
"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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diskordianerpapst Zeuger Jehovas
Anmeldungsdatum: 16.11.2012 Beiträge: 4597
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(#2042281) Verfasst am: 01.02.2016, 02:24 Titel: |
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Kinder sind gesetzlich geschützt, gar keine Frage:
http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/__12.html
Interessant wäre es, von der "Lebensschützerin" zu erfahren wie sie es mit Schwangeren hält.
Das mit den "Frauen und Kindern zuerst" spielt wohl rechtlich keine Rolle, abgesehen natürlich
von Einschätzungsfragen im konkreten Fall. Wenn in einer Gruppe erkennbar Frauen und Kinder
enthalten sind stellt sich natürlich schon die Frage ob man es mit Schwerkriminellen zu tun hat oder
ob da Flüchtlinge versuchen, evtl. auch etwas rabiater, eine Grenze zu überwinden.
Eine Art Katalog der in Frage kommenden Umstände für Schusswaffeneinsatz findet sich übrigens
in §10 des von Petry als Beleg für angeblich erlaubten Schusswaffeneinsatz ins Feld geführten Gesetzes:
http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/__10.html
Illegaler Grenzübertritt ist eben kein Verbrechen (möglicherweise in bestimmten Fällen nicht mal ein
Vergehen), es kommt also auch schon aufgrund dieses Kataloges gegen Unbewaffnete kein
Schusswaffengebrauch in Frage, vollkommen egal ob es sich um Flüchtlinge, Kleinkriminelle oder
Verirrte handelt, auch nicht wenn sie sich einer Festnahme zu entziehen versuchen oder gar
versuchen schon Festgesetzte zu befreien!
Frau von Storch ist übrigens Juristin, sehr unwahrscheinlich das sie das UZwG nicht ganz gelesen hat
bzw. noch nie was vom Grundsatz der Verhältnismässigkeit gehört hat. Zumindest aber weiss sie
sehr genau wo und wie sie sich hätte kundig machen können.
Nö, sie wollte offensichtlich mit ihrem "Ja" zum Schusswaffeneinsatz gegen Frauen und Kinder zunächst
provozieren und dann zurückrudern.
_________________ Free the Glutens!
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Kramer postvisuell
Anmeldungsdatum: 01.08.2003 Beiträge: 30878
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(#2042287) Verfasst am: 01.02.2016, 02:50 Titel: |
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Das derzeitige Grundrecht auf Asyl ist doch ohnehin Kokolores.
Da steht:
Zitat: | Artikel 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. |
https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122
Wer auf dem Landweg kommt, der kommt immer über eine sicheren Drittstaat nach Deutschland. Einen besseren Weg, das Grundrecht auf Asyl obsolet zu machen, wenn man von verbündeten sicheren Drittstaaten umringt ist, gibt es doch gar nicht. Wer die Grenze zur Bundesrepublik überschreitet, der kommt faktisch immer aus einem sicheren Drittstaat. Wieso sollte man ernsthaft über die Schiessbefehle an der Grenze in einem Staat diskutieren, der solchen Schwachsinn in seinem Grundgesetz stehen hat?
Wir exportieren unsere Waffen zu Euch und unsere Kriege, aber die Menschen, die wir damit vertreiben, sollen gefälligst an den Grenzen der EU abgefangen werden. Die wollen wir hier nicht.
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042297) Verfasst am: 01.02.2016, 08:33 Titel: |
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wieso ist das gleich "Schwachsinn"?
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Defätist auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 09.06.2010 Beiträge: 8557
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(#2042302) Verfasst am: 01.02.2016, 09:52 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Eine gewisse Zahl die mit sonstigem unmittelbaren Zwang nicht aufzuhalten ist versucht sich ungeachtet jeglicher abhaltender Grenzanweisungen und auch sonstien Anweisungen den Durchgang durch eine an sich geschlossene Grenze zu erkämpfen.
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Im formaljuristischen Bereich ist die Frage noch immer nicht geklärt, ob EU-Binnengrenzen im Bereich des Schengener Abkommens tatsächlich im nationalstaatlichen Rahmen rechtskonform geschlossen werden können. Des Weiteren ist die Frage, wie du hier die Formalien "an sich geschlossene Grenze" und "jegliche abhaltende Grenzanweisung" meinst. Für Flüchtlinge aus Kriegsgebieten ist auch gerade die einzig verständliche (Sprache und Haltezeichen fallen zumeist aus und können zudem unterschiedlich interpretiert werden), weil im deutschen Recht zugelassene Alternative des Anhalteschusses kontraproduktiv, weil zur Flucht (zur Not auch Richtung Inland) verleitend.
In praktischer Hinsicht kann eine EU-Binnen-Landgrenze gar nicht geschlossen sein oder werden, wenn es keinen für "jedermann" sichtbaren gesamten Grenzverlauf ohne statische Grenzsicherungsmaßnahmen gibt. Dann ist nämlich die Übertretung einer solchen Grenze (auch durch eine gewissen Zahl von Flüchtlingen) immer erst einmal als Versehen zu betrachten.
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042306) Verfasst am: 01.02.2016, 11:06 Titel: |
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Defätist hat folgendes geschrieben: |
Im formaljuristischen Bereich ist die Frage noch immer nicht geklärt, ob EU-Binnengrenzen im Bereich des Schengener Abkommens tatsächlich im nationalstaatlichen Rahmen rechtskonform geschlossen werden können. |
Stimmt.
Zitat: | In praktischer Hinsicht kann eine EU-Binnen-Landgrenze gar nicht geschlossen sein oder werden, wenn es keinen für "jedermann" sichtbaren gesamten Grenzverlauf ohne statische Grenzsicherungsmaßnahmen gibt. Dann ist nämlich die Übertretung einer solchen Grenze (auch durch eine gewissen Zahl von Flüchtlingen) immer erst einmal als Versehen zu betrachten. |
Stimmt.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26441
Wohnort: im Speckgürtel
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(#2042308) Verfasst am: 01.02.2016, 11:20 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | ....
Defätist hat folgendes geschrieben: | In praktischer Hinsicht kann eine EU-Binnen-Landgrenze gar nicht geschlossen sein oder werden, wenn es keinen für "jedermann" sichtbaren gesamten Grenzverlauf ohne statische Grenzsicherungsmaßnahmen gibt.... |
Stimmt. |
Von der Sprachintention : Wahrscheinlich. Aber da bin ich auf Vermutungen angewiesen, und das mag man hier gar nicht, wenn ich die anstelle.
Vom Text: Stimmt nicht.
Da steht wegen der doppelten Verneinung:
Zitat: | In praktischer Hinsicht kann eine EU-Binnen-Landgrenze gar nicht geschlossen sein oder werden, wenn es einen für "jedermann" sichtbaren gesamten Grenzverlauf mit statischer Grenzsicherungsmaßnahmen gibt. |
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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sünnerklaas Mietzekatzenkater - treibt den Kessel
Anmeldungsdatum: 30.09.2006 Beiträge: 11051
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist
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(#2042311) Verfasst am: 01.02.2016, 11:41 Titel: |
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diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: |
Interessant wäre es, von der "Lebensschützerin" zu erfahren wie sie es mit Schwangeren hält.
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Ganz einfach: Das waren dann "Keine Christen". Ich vermute, dass von Storch bei der Religion im Zweifelsfall den entscheidenden Unterschied machen wird.
_________________ "Bullshit ist eine dritte Kategorie zwischen Wahrheit und Lüge" (Harry Frankfurt)
Ausser Hypochondrie habe ich alle Krankheiten.
Ich fordere: JEDEM VOLLPFOSTEN SEIN EIGENES "Mimi-Mimi!"
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042312) Verfasst am: 01.02.2016, 11:58 Titel: |
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sünnerklaas hat folgendes geschrieben: | diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: |
Interessant wäre es, von der "Lebensschützerin" zu erfahren wie sie es mit Schwangeren hält.
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Ganz einfach: Das waren dann "Keine Christen". Ich vermute, dass von Storch bei der Religion im Zweifelsfall den entscheidenden Unterschied machen wird. |
hat diese Vermutung irgendeine sinnige Grundlage?
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diskordianerpapst Zeuger Jehovas
Anmeldungsdatum: 16.11.2012 Beiträge: 4597
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(#2042313) Verfasst am: 01.02.2016, 11:58 Titel: |
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sünnerklaas hat folgendes geschrieben: |
Republikflucht war nach DDR-Recht verboten und strafbar.
Der Schießbefehl war auch nach DDR-Recht rechtswidrig und dessen Ausführung strafbar. Sämtliche Angeklagten, die nach der Wende und der Wiedervereinigung wegen der Anordnung und der Ausführung des Schießbefehls angeklagt und verurteilt wurden, wurden nach DDR-Recht und nach DDR-Strafgesetzbuch verurteilt. Das bundesdeutsche Recht hatte bis zum 03.10.1990 auf dem Hoheitsgebiet der DDR keine Gültigkeit. |
Das war eine sehr komplexe Angelegenheit:
Z.B. sind durchaus bundesdeutsche Strafvorschriften angewendet worden, wenn sie äquivalent zum
DDR-Recht waren aber ein milderes Strafmass erlaubten.
Teilweise wurden auch auf die dem UZwG entsprechenden Gesetze der DDR als Rechtfertigungsgründe
anerkannt, das ist besonders intereessant weil Grenzübertritt in der DDR ein Verbrechen war (*
Aber es wurde auch auf internationales Recht und die DDR-Verfassung selbst zurückgegriffen um
letztlich die Rechtswidrigkeit des Schusswaffeneinsatzes zu bejahen.
Hier kann man das nachlesen:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/92/5-370-92.php
(* Samson interessiert ja ob und wie man Voraussetzungen für einen Schusswaffeneinsatz gegen
Flüchtlinge an der Grenze schaffen könnte. Da könnte man jetzt auf die Idee kommen einfach eine
mindeststrafe von einem Jahr auf den illegalen Grenzübertritt "auszuloben", um ein Verbrechen
draus zu machen und so die Bestimmungen im UZwG anwendbar zu machen.
Unabhängig davon ob das überhaupt so einfach machbar wäre, hätte es wenig Sinn:
Nach den wiederholten Bemerkungen des BGH (im hier schon verlinkten Urteil von '88 und im oben verlinkten)
zu der Problematik dieses Gesetzes, kann man aber davon ausgehen das allenfalls im Einzelfall ein
Schütze milder bestraft würde, er sich aber nicht wirklich darauf berufen könnte.
Nach meiner Interpretation ist das eine Aufforderung an den Gesetzgeber diese Bestimmungen
endlich zu reformieren und zwar genau dahingehend das eben nur bei Gefährdung von Leib und
Leben auch geschossen werden darf.
Wer seine Staatsbediensteten nach wie vor auf der Grundlage von Vorschriften ausbildet die nach
aktueller Auslegung von Verfassung und internationalem Recht sehr wahrscheinlich keinen Bestand
vor der Rechtsprechung haben, nimmt vermeidbare Tote und Verletzte in Kauf und setzt seine
Bediensteten unnötigerweise der Strafverfolgung aus.
Ich vermute auch vor diesem Hintergrund wird es sehr schwierig noch irgendein rechtlich
wasserdichtes Konstrukt zum Schiessen auf Flüchtlinge zur Verhinderung des blossen
Grenzübertrittes hinzubekommen.
Wenn ich das richtig gelesen habe gibt es sogar in einer Konvention das ausdrückliche Verbot
von Aktionen die zum Ziel haben andere von ähnlichen Taten abzuhalten.
Damit wäre auch eine zeitlich begrenzte Aktion an Grenzen, die als Exempel angelegt ist, oder auf
bestimmte Personengruppen abzielt, ausdrücklich nicht zulässig.
Man kannte bei der Abfassung der internationalen Konventionen eben schon seine Pappenheimer.
Edit:
Noch eine Beobachtung am Rande. Das der BGH in beiden Urteilen sehr ähnlich zum UzwG kritisch
Bezug nimmt lässt vermuten das es auch im Mauerschützenurteil in der Verteidigung eine
Rolle gespielt hat. Müsste man sich mal genauer ansehen, aber es liegt natürlich nahe das die
Stossrichtung folgende war: 'Die BRD hat ganz ähnliche Gesetze, erlaubt auch das Schiessen auf
Grenzverletzer, die Angeklagten haben sich nur daran gehalten, wieso sollte das bei nahezu gleichen
Gesetzestexten strafbar sein.'
Es ist schon pikant wenn nun eine Ex-DDR-Bürgerin und eine Enteignungsrückabwicklungslobbyistin
hingehen und mit ihren Ansichten zum UZwG den Mauerschützen nachträglich Recht geben würden.
_________________ Free the Glutens!
Zuletzt bearbeitet von diskordianerpapst am 01.02.2016, 12:16, insgesamt einmal bearbeitet |
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#2042315) Verfasst am: 01.02.2016, 12:12 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | (...)
Boah, da drin sind fast so viele Argumente enthalten wie in den Beiträgen von dir und Zelig. |
Was sind denn Deine Argumente?
Bisher gibts nur die Behauptung ein illegaler Grenzübertritt gefährde generell die öffentliche Sicherheit.
Es ist leicht einzusehen das dies eben nicht zutrifft und daher zur blossen Verhinderung
eines solchen mittels Schusswaffengebrauch nicht als Rechtfertigung taugt.
Wie auch das angeführte BGH Urteil deutlich zeigt. |
Das zeigt das BGH Urteil keineswegs.
Wie gesagt: Auch falschparken oder rote Ampel überqueren wenn kein Auto kommt gefährdet die öffentliche Sicherheit. |
Also doch!
Soll da jetzt auch "notfalls" und als "ultima ratio" geschossen werden duerfen? |
Fällt dir da ein Beispiel ein wo dies erforderlich wäre? |
Naja, wenn ein Rudel besoffener aus dem falschparkenden Wagen quillt und sich trotz mehrfacher Aufforderung, den Wagen wegzusetzen, gewaltsam entfernen will ... ?
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26441
Wohnort: im Speckgürtel
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(#2042316) Verfasst am: 01.02.2016, 12:25 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: | .....
Naja, wenn ein Rudel besoffener aus dem falschparkenden Wagen quillt und sich trotz mehrfacher Aufforderung, den Wagen wegzusetzen, gewaltsam entfernen will ... ? |
Na, so eine kleine Möglichkeit, mal wieder ein bisschen Dampf abzulassen, wenn es wegen der bekloppten Dienstzeiten zu Hause wieder Probleme gibt, sollte man den Polizisten schon lassen. Trifft ja kein' Verkehrten.
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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diskordianerpapst Zeuger Jehovas
Anmeldungsdatum: 16.11.2012 Beiträge: 4597
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(#2042319) Verfasst am: 01.02.2016, 12:42 Titel: |
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Hä? WTF? Die offensichtlich rechtswidrige Aufforderung an Fahruntüchtige ein KFZ zu bewegen soll
mit Schusswaffengebrauch durchgesetzt werden dürfen?
Edit: Ach so, jetzt hab ichs gerafft: Gilt nur wenn man Samsons Ansicht folgen würde
_________________ Free the Glutens!
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26441
Wohnort: im Speckgürtel
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(#2042321) Verfasst am: 01.02.2016, 12:53 Titel: |
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diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: | Hä? WTF? Die offensichtlich rechtswidrige Aufforderung an Fahruntüchtige ein KFZ zu bewegen soll
mit Schusswaffengebrauch durchgesetzt werden dürfen?
Edit: Ach so, jetzt hab ichs gerafft: Gilt nur wenn man Samsons Ansicht folgen würde |
Nein, das war mehr allgemein gemeint, weil ich mir diese Möglichkeit als für einen Polizisten in entsprechenden Nöten sehr befreiend vorstellen kann. Das sind so kleinen Empathieversuche von mir.
Ich bin mir auch nicht sicher, dass Samson diese Ansicht vertritt.
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042322) Verfasst am: 01.02.2016, 12:57 Titel: |
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diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: | Hä? WTF? Die offensichtlich rechtswidrige Aufforderung an Fahruntüchtige ein KFZ zu bewegen soll
mit Schusswaffengebrauch durchgesetzt werden dürfen?
Edit: Ach so, jetzt hab ichs gerafft: Gilt nur wenn man Samsons Ansicht folgen würde |
He?
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Defätist auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 09.06.2010 Beiträge: 8557
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(#2042325) Verfasst am: 01.02.2016, 13:19 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | ....
Defätist hat folgendes geschrieben: | In praktischer Hinsicht kann eine EU-Binnen-Landgrenze gar nicht geschlossen sein oder werden, wenn es keinen für "jedermann" sichtbaren gesamten Grenzverlauf ohne statische Grenzsicherungsmaßnahmen gibt.... |
Stimmt. |
Von der Sprachintention : Wahrscheinlich. Aber da bin ich auf Vermutungen angewiesen, und das mag man hier gar nicht, wenn ich die anstelle.
Vom Text: Stimmt nicht.
Da steht wegen der doppelten Verneinung:
Zitat: | In praktischer Hinsicht kann eine EU-Binnen-Landgrenze gar nicht geschlossen sein oder werden, wenn es einen für "jedermann" sichtbaren gesamten Grenzverlauf mit statischer Grenzsicherungsmaßnahmen gibt. | |
Nö. Dein Textverständnis ist mangelhaft. Es handelt sich nicht um doppelte Verneinung, sondern um eine zusätzliche Zuschreibung.
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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Er_Win dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 31.01.2008 Beiträge: 4482
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#2042335) Verfasst am: 01.02.2016, 14:45 Titel: |
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"um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach
a) als ein Verbrechen oder
b) als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird,
darstellt;
Ja, Verbrechen (strafbar mit Freiheitsstrafe ÜBER einem Jahr), nicht Vergehen (BIS einem Jahr), bw. besondere Begehungsart (Waffe, Sprengstoff).
Zum Stafmaß mein o.g. Link.
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
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sünnerklaas Mietzekatzenkater - treibt den Kessel
Anmeldungsdatum: 30.09.2006 Beiträge: 11051
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist
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(#2042337) Verfasst am: 01.02.2016, 15:05 Titel: Re: Handgranate auf Flüchtlinge |
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Die Sache mit der Handgranate scheint eher eine Racheaktion für das Verbot von altermedia und die damit einhergehenden Festnahmen zu sein.
_________________ "Bullshit ist eine dritte Kategorie zwischen Wahrheit und Lüge" (Harry Frankfurt)
Ausser Hypochondrie habe ich alle Krankheiten.
Ich fordere: JEDEM VOLLPFOSTEN SEIN EIGENES "Mimi-Mimi!"
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26441
Wohnort: im Speckgürtel
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(#2042342) Verfasst am: 01.02.2016, 15:38 Titel: |
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Defätist hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | ....
Defätist hat folgendes geschrieben: | In praktischer Hinsicht kann eine EU-Binnen-Landgrenze gar nicht geschlossen sein oder werden, wenn es keinen für "jedermann" sichtbaren gesamten Grenzverlauf ohne statische Grenzsicherungsmaßnahmen gibt.... |
Stimmt. |
Von der Sprachintention : Wahrscheinlich. Aber da bin ich auf Vermutungen angewiesen, und das mag man hier gar nicht, wenn ich die anstelle.
Vom Text: Stimmt nicht.
Da steht wegen der doppelten Verneinung:
Zitat: | In praktischer Hinsicht kann eine EU-Binnen-Landgrenze gar nicht geschlossen sein oder werden, wenn es einen für "jedermann" sichtbaren gesamten Grenzverlauf mit statischer Grenzsicherungsmaßnahmen gibt. | |
Nö. Dein Textverständnis ist mangelhaft. Es handelt sich nicht um doppelte Verneinung, sondern um eine zusätzliche Zuschreibung. |
Nicht bei dieser Satzkonstruktion und dieser Zeichensetzung. Die Intention mag ja da sein, das habe ich auch nicht abgestritten, aber was Du geschrieben hast, ist etwas anderes. Soviel zum Textverständnis.
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042344) Verfasst am: 01.02.2016, 15:57 Titel: |
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Naastika hat folgendes geschrieben: |
"um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach
a) als ein Verbrechen oder
b) als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird,
darstellt;
Ja, Verbrechen (strafbar mit Freiheitsstrafe ÜBER einem Jahr), nicht Vergehen (BIS einem Jahr), bw. besondere Begehungsart (Waffe, Sprengstoff).
Zum Stafmaß mein o.g. Link. |
Ich weise höflich daraufhin, dass es sich hier um das eher irrelevante PolG BW handelt...
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#2042346) Verfasst am: 01.02.2016, 16:08 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: |
"um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach
a) als ein Verbrechen oder
b) als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird,
darstellt;
Ja, Verbrechen (strafbar mit Freiheitsstrafe ÜBER einem Jahr), nicht Vergehen (BIS einem Jahr), bw. besondere Begehungsart (Waffe, Sprengstoff).
Zum Stafmaß mein o.g. Link. |
Ich weise höflich daraufhin, dass es sich hier um das eher irrelevante PolG BW handelt... |
1.
Das stimmt an sich. Erkläre die fehlende Relevanz dem User Er_Win.
2.
Die Polizeigesetze der Länder sind prinzipiell ähnlich gestrickt, auch was Schusswaffengebrauch betrifft.
editH: Ich sehe gerade, dass der unmittelbare Zwang der für Grenzen zuständigen Bundesbeamten (Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes), dort § 10, eher wortgleich geregelt ist.
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#2042352) Verfasst am: 01.02.2016, 16:53 Titel: |
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Naastika hat folgendes geschrieben: |
"um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach
a) als ein Verbrechen oder
b) als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird,
darstellt;
Ja, Verbrechen (strafbar mit Freiheitsstrafe ÜBER einem Jahr), nicht Vergehen (BIS einem Jahr), bw. besondere Begehungsart (Waffe, Sprengstoff).
Zum Stafmaß mein o.g. Link. |
Verbrechen = Mindeststrafe ein Jahr oder mehr im Grundtatbestand.
Strafrahmen sechs Monat bis zehn Jahre , mindestens 1 Jahr (bis 15 Jahre) in besonders schweren Fällen = Vergehen.
Illegaler Grenzübertritt = Höchststrafe 1. Jahr.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#2042366) Verfasst am: 01.02.2016, 18:15 Titel: |
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Guter Beitrag:
Zitat: |
Es trifft zu, daß das politische Klima wegen der Asylkrise zunehmend vergiftet ist. Die Ursache hierfür ist jedoch nicht bei der AfD zu suchen, sondern in der gegen die Bevölkerungsmehrheit gerichteten Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und ihrer medialen Hofberichterstatter. Wählerbeschimpfung, Diffamierung, Ausgrenzung, Einschüchterung und Bedrohung politisch Andersdenkender führen nur dazu, daß der Druck noch steigen wird. |
Code: | https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2016/die-hysterie-regiert/ |
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Pfirsich auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 11.05.2014 Beiträge: 781
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(#2042368) Verfasst am: 01.02.2016, 18:29 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Guter Beitrag:
Zitat: |
Es trifft zu, daß das politische Klima wegen der Asylkrise zunehmend vergiftet ist. Die Ursache hierfür ist jedoch nicht bei der AfD zu suchen, sondern in der gegen die Bevölkerungsmehrheit gerichteten Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und ihrer medialen Hofberichterstatter. Wählerbeschimpfung, Diffamierung, Ausgrenzung, Einschüchterung und Bedrohung politisch Andersdenkender führen nur dazu, daß der Druck noch steigen wird. |
Code: | https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2016/die-hysterie-regiert/ | |
Ich werde in diesm Forum nicht mehr viel mehr posten als alle 14 Tage den Link zum Politbarometer, wo es gerade hinpasst.
Dann kann hinterher wenigstens keiner sagen, er hätte nicht gewusst, dass die Stimmung so ist.
Und je früher begriffen wird, dass die Stimmung so ist, desto eher kann verhindert werden, dass sie so wird (jetzt nicht auf Frau v. Storch´s Vorschlag bezogen, aber vielleicht auf das Tempo, in dem sich die AfD von diesem GAU erholt).
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