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Sexismus I
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#2118861) Verfasst am: 20.12.2017, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Es braucht nur einen für barer Münze zu verbreiten. Schon läßt es sich nicht mehr aufhalten.

Genau. Es braucht nur einer den ersten Halbsatz zitieren und dann ganz dreist mit drei Pünktchen auslassen, dass es sich um ein Zitat von Kommentaren aus dem Internet handelt.

schtonks Zitierpraxis zeigt ziemlich gut, zu welchen manipulativen Taktiken manche Leute bei diesem Thema so greifen...
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#2118862) Verfasst am: 20.12.2017, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Aber (aus dem Link der Augsburger)
Zitat:
Wer aber sicher gehen will, sollte sich etwas Schriftliches geben lassen...

hat was von Realsatire. "Möchten Sie mit mir schlafen? Dann unterschreiben Sie bitte hier"

http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Schweden-fuehrt-ab-Juli-2018-Sex-Genehmigung-ein-id43589536.html
Zitat:
Wer aber sicher gehen will, sollte sich etwas Schriftliches geben lassen, kommentierten Schweden in Internetforen.

Find ich nicht besonders erwähnenswert, was irgendwelche Schweden in Internetforen kommentieren. ..

Ich schon. Kann durchaus ernst gemeint sein von irgendwelchen Schweden.


Klar. Das was auf den Kommentarseiten von Spon, Zeit & Co regelmäßig gleich wieder gelöscht wird, könnte ja auch durchaus ernst gemeint sein. Nur sollte man solche Leute nicht unbedingt als relevante Bevölkerungsmehrheiten betrachten.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#2118864) Verfasst am: 20.12.2017, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Das was auf den Kommentarseiten von Spon, Zeit & Co regelmäßig gleich wieder gelöscht wird, könnte ja auch durchaus ernst gemeint sein. Nur sollte man solche Leute nicht unbedingt als relevante Bevölkerungsmehrheiten betrachten. 

Eben.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2118865) Verfasst am: 20.12.2017, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Es braucht nur einen für barer Münze zu verbreiten. Schon läßt es sich nicht mehr aufhalten.

Genau. Es braucht nur einer den ersten Halbsatz zitieren und dann ganz dreist mit drei Pünktchen auslassen, dass es sich um ein Zitat von Kommentaren aus dem Internet handelt.

schtonks Zitierpraxis zeigt ziemlich gut, zu welchen manipulativen Taktiken manche Leute bei diesem Thema so greifen...


Was ist denn daran manipulativ, wenn man feststellt, dass eine schriftliche Vereinbarung sicherer ist als eine mündliche? Das wird die jeder Anwalt bestätigen, dass es bei mündlichen Verträgen im Zweifelsfall mehr Probleme gibt.
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swifty
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Anmeldungsdatum: 26.03.2017
Beiträge: 5000

Beitrag(#2118866) Verfasst am: 20.12.2017, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Despiteful hat folgendes geschrieben:
Die Mittel des Staates sind nun einmal begrenzt. Nur zur Erinnerung: Schweden hat 60 no-go-areas mit 23 hochgefährlichen Gebieten (Quelle).

(Hervorhebung von mir.)

Kam mir komisch vor. Deine "Quelle" sagt denn auch:
Zitat:
Der Polizeichef spricht aber nicht von "No-Go-Areas". Diesen Begriff wies die Polizei in verschiedenen Stellungnahmen im Laufe der vergangenen Monate immer wieder zurück. In die Gegenden, die man als "besonders anfällig" betrachte, gehe die Polizei sogar häufiger, nicht seltener oder gar nicht. Daher, meint die Behörde, sei der Begriff der "No-Go-Area" im Bezug auf Schweden schlicht falsch.

Also so ungefähr das Gegenteil ...

Geht mir gelinde gesagt am Arsch vorbei wie der Polizeichef mit seinen gepanzerten Polizeifahrzeugen das nennt.

Zitat:
Gebiete, in denen es Gewalt auf der Straße gibt, die auch Unbeteiligte bedrohe, in denen offen mit Drogen gehandelt werde und wo es eine weit verbreitete negative Haltung gegenüber gesellschaftlichen Strukturen gebe.


Das sind de facto No-Go-Areas für normale Leute, für mich auf jeden Fall, für Dich, wenn Du in Dich gehst vermutlich auch, oder würdest Du in solche Orte reingehen?

Aber das ist hier nicht das Thema.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#2118869) Verfasst am: 20.12.2017, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Es braucht nur einen für barer Münze zu verbreiten. Schon läßt es sich nicht mehr aufhalten.

Genau. Es braucht nur einer den ersten Halbsatz zitieren und dann ganz dreist mit drei Pünktchen auslassen, dass es sich um ein Zitat von Kommentaren aus dem Internet handelt.

schtonks Zitierpraxis zeigt ziemlich gut, zu welchen manipulativen Taktiken manche Leute bei diesem Thema so greifen...


Was ist denn daran manipulativ, wenn man feststellt, dass eine schriftliche Vereinbarung sicherer ist als eine mündliche? Das wird die jeder Anwalt bestätigen, dass es bei mündlichen Verträgen im Zweifelsfall mehr Probleme gibt.


Du hast ja eine abenteuerliche Lesart meines Beitrags. Mit den Augen rollen

Es ging nicht um die Aussage selbst, sondern darum, wie schtonk sie zitiert hatte.
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2118870) Verfasst am: 20.12.2017, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:

[...]Nur sollte man solche Leute nicht unbedingt als relevante Bevölkerungsmehrheiten betrachten.

Hab ich auch nicht behauptet Schulterzucken
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2118871) Verfasst am: 20.12.2017, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Es braucht nur einen für barer Münze zu verbreiten. Schon läßt es sich nicht mehr aufhalten.

Genau. Es braucht nur einer den ersten Halbsatz zitieren und dann ganz dreist mit drei Pünktchen auslassen, dass es sich um ein Zitat von Kommentaren aus dem Internet handelt.

schtonks Zitierpraxis zeigt ziemlich gut, zu welchen manipulativen Taktiken manche Leute bei diesem Thema so greifen...

Erstens kann jeder nachlesen, und zweitens ist das FGH voll von Kommentaren aus dem Internet, die von ihren Autoren (auch von dir) in seriösester Absicht geschrieben werden.
Oder nimmst du für dich in Anspruch, nur vernachlässigbaren Blödsinn zu schreiben wie eben?
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#2118873) Verfasst am: 20.12.2017, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Es braucht nur einen für barer Münze zu verbreiten. Schon läßt es sich nicht mehr aufhalten.

Genau. Es braucht nur einer den ersten Halbsatz zitieren und dann ganz dreist mit drei Pünktchen auslassen, dass es sich um ein Zitat von Kommentaren aus dem Internet handelt.

schtonks Zitierpraxis zeigt ziemlich gut, zu welchen manipulativen Taktiken manche Leute bei diesem Thema so greifen...

Erstens kann jeder nachlesen, und zweitens ist das FGH voll von Kommentaren aus dem Internet, die von ihren Autoren (auch von dir) in seriösester Absicht geschrieben werden.
Oder nimmst du für dich in Anspruch, nur vernachlässigbaren Blödsinn zu schreiben wie eben?


Auf diesen Blödsinn muss ich eigentlich nicht weiter eingehen. Zoff hat ja schon alles Relevante dazu gesagt. Aber na gut, extra für dich nochmal zum Mitschreiben: Nur weil irgendjemand im Internet irgendwas ernst meint und damit ernst genommen werden will, heißt das noch lange nicht, dass man das auch tatsächlich ernst nehmen müsste oder das von irgendwem außer dem Autor ernst genommen würde.

Aber ich glaube auch, das weißt du selbst sehr gut. Sonst hättest du den Satz nicht nur halb zitiert.
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Zuletzt bearbeitet von Tarvoc am 20.12.2017, 00:29, insgesamt 2-mal bearbeitet
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2118874) Verfasst am: 20.12.2017, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:

Es braucht nur einen für barer Münze zu verbreiten. Schon läßt es sich nicht mehr aufhalten.

Genau. Es braucht nur einer den ersten Halbsatz zitieren und dann ganz dreist mit drei Pünktchen auslassen, dass es sich um ein Zitat von Kommentaren aus dem Internet handelt.

schtonks Zitierpraxis zeigt ziemlich gut, zu welchen manipulativen Taktiken manche Leute bei diesem Thema so greifen...

Erstens kann jeder nachlesen, und zweitens ist das FGH voll von Kommentaren aus dem Internet, die von ihren Autoren (auch von dir) in seriösester Absicht geschrieben werden.
Oder nimmst du für dich in Anspruch, nur vernachlässigbaren Blödsinn zu schreiben wie eben?


Auf den Blödsinn muss ich eigentlich nicht weiter eingehen. Zoff hat ja schon alles dazu gesagt. Extra für dich nochmal zum Mitschreiben: Nur weil irgendjemand im Internet irgendwas ernst meint, heißt das noch lange nicht, dass man das auch ernst nehmen müsste oder das von irgendwem außer dem Autor ernst genommen würde.

Und genau deshalb sprach ich von Realsatire. Lesen und begreifen hilft.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#2118876) Verfasst am: 20.12.2017, 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen Das erklärt immer noch nicht dein manipulativ unvollständiges Zitieren. Genau darum ging es mir ja primär.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2118878) Verfasst am: 20.12.2017, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Mit den Augen rollen Das erklärt immer noch nicht dein manipulativ unvollständiges Zitieren. Genau darum ging es mir ja primär.


Hat Dir eigentlich schon mal jemand die Freundschaft gekündigt, weil Du so eine pedantische Nervensäge bist?
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2118885) Verfasst am: 20.12.2017, 01:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Mit den Augen rollen Das erklärt immer noch nicht dein manipulativ unvollständiges Zitieren. Genau darum ging es mir ja primär.


Hat Dir eigentlich schon mal jemand die Freundschaft gekündigt, weil Du so eine pedantische Nervensäge bist?

Reine Sublimierung Smilie
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#2118892) Verfasst am: 20.12.2017, 05:06    Titel: Antworten mit Zitat

AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Schweden ist wieder mal Vorreiter:
http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Schweden-fuehrt-ab-Juli-2018-Sex-Genehmigung-ein-id43589536.html
Zitat:
Männer müssen sich vor dem Geschlechtsverkehr Einverständnis bei einer Frau einholen. Am besten schriftlich. Auch wenn es sich um die Ehefrau handelt. Kritiker schütteln den Kopf.


Ich sollte nach Schweden auswandern Ich liebe es...


Bitte sag, dass das ironisch gemeint ist. Geschockt

Siezt Du eigentlich auch Deine Partnerin im Bett?

Also ich finde Formularausfuellen beim Date oder gar vorm Ehebett wirkt ähnlich lusttötend wie ein Keuschheitsguertel. Aber wenn Du meinst.


Natürlich finde ich das in keiner Weise sinnvoll. Ich distanziere mich absolut von solchem Schwachsinn. zwinkern Das ist noch nicht einmal gut gemeint. Ich verstehe natürlich die Angst der Frauen vor Vergewaltigung - aber dafür muss es eine andere Lösung geben als die totale Verunsicherung menschlicher Beziehungen. Nein


Danke dafuer, dass Du mir den Glauben an männliche Intelligenz wiedergegeben hast. Smilie
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2118893) Verfasst am: 20.12.2017, 05:19    Titel: Re: Einführung des Videobeweises Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
cortano hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Ich wäre für die Einführung des Videobeweises - nicht nur auf dem Fußballfeld, sondern auch für sexuelle Aktivitäten aller Art. Cool


jupp Sehr glücklich

bin schon auf die ersten Prozesse gespannt. Insbesondere spannend könnte es werden wenn das auch im Sinne eines "lex interruptus" gilt. Was ist, wenn mitten im Akt bemerkt wird, dass man nicht weitermachen möchte. Das hat gefälligst auch der/die andere zu bemerken, um nicht straffällig zu werden !
...

Soll das was neues sein? Selbstverständlich darf jeder jederzeit die Lust verlieren, und dann hört man auf. Nicht aufzuhören, wenn ein Partner sagt: ich möchte nicht weitermachen, ist schon jetzt nicht mehr ein einvernehmlich. Schulterzucken



Laut diesem Gesetz reicht es allerdings auch schon aus, wenn die Partnerin Wochen später zu dem Schluss kommt, dass sie es eigentlich nicht gewollt hatte und das ist absurd! Wie soll es der Lover bemerken, dass kein Konsens besteht, wenn es zum Zeitpunkt des Beischlafs noch nicht einmal seiner Partnerin klar war? Schulterzucken

Und was passiert eigentlich, wenn die Einwilligung eindeutig erfragt und erteilt worden ist und die Frau nachtraeglich diesbezüglich lügt, z.B. weil sie sauer ist, weil ihr Partner sie später gedumpt hat? Nichts schriftlich! Keine Zeugen! Keine Tonbandaufzeichnung! Ich nehme an, dann hat der Mann halt Pech gehabt, weil ich davon ausgehe, dass man ihm irgendwie die Beweispflicht aufbürden wird.
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beachbernie
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Beitrag(#2118894) Verfasst am: 20.12.2017, 05:29    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Despiteful hat folgendes geschrieben:
Also ich hab mir (von Frauen) sagen lassen, dass es total abturnend ist, wenn man fragt, ob man sie küssen darf. Genaugenommen, dass es nichts abturnenderes gibt.

Soll ich jetzt dem Gesetz folgen oder den Frauen? Und für wen ist dieses Gesetz dann eigentlich? Am Kopf kratzen

Beim Küssen ist das non-verbale meistens gut zu verstehen. Schließlich kommt man sich auf halber Strecke entgegen. Da ist die Frage wohl überflüssig.



Meinst Du?

Schon verloren, Du Vergewaltiger!

Zitat:
..„Die Botschaft ist einfach. Du musst dich bei der Person, mit der du Sex haben willst, erkundigen, ob sie Sex haben will. Wenn du dir unsicher bist, musst du es lassen. Sex muss freiwillig sein“, verkündete der sozialdemokratische Ministerpräsident Stefan Löfven in einer Weihnachtsrede. Damit machte er das Thema zur Chefsache....




http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Schweden-fuehrt-ab-Juli-2018-Sex-Genehmigung-ein-id43589536.html.....


Also nix mit "Frage überflüssig", dieser Standardausrede von Vergewaltigern.


Ich wuerde jetzt gerne Deine Frau dazu befragen, ob Du sie jedesmal, so wie es sich gehoert, fragst bevor ihr intim werdet. Danach sehen wir weiter, was wir mit Dir machen. zwinkern
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
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Beitrag(#2118895) Verfasst am: 20.12.2017, 05:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will hier mal als Beispiel mein persönlicher "erstes Mal" zur Diskussion stellen.

Als 17-jähriger hatte ich zum ersten Mal im Leben Sex. Meine damalige Partnerin war 27 und natürlich viel erfahrener als ich. Die Frau hatte mich nach allen Regeln der Kunst verführt und zu keinem Zeitpunkt meine Einwilligung erfragt. Der hatte es gereicht, dass ich ihr zu keinem Zeitpunkt kommuniziert habe, dass ich mit ihren Handlungen nicht einverstanden bin. Als Folge des grossen Unterschieds bezüglich unserer vorherigen sexuellen Erfahrungen war meine Partnerin zu jedem Zeitpunkt der aktive Part bei unserem Techtelmechtel. Ich war weit überwiegend passiv bei der Sache.

Frage: Bin ich damals vergewaltigt worden? Darf ich mich jetzt "rape survivor" nennen?
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Lebensnebel
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Anmeldungsdatum: 06.02.2016
Beiträge: 2845

Beitrag(#2118897) Verfasst am: 20.12.2017, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Aber (aus dem Link der Augsburger)
Zitat:
Wer aber sicher gehen will, sollte sich etwas Schriftliches geben lassen...

hat was von Realsatire. "Möchten Sie mit mir schlafen? Dann unterschreiben Sie bitte hier"

http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Schweden-fuehrt-ab-Juli-2018-Sex-Genehmigung-ein-id43589536.html
Zitat:
Wer aber sicher gehen will, sollte sich etwas Schriftliches geben lassen, kommentierten Schweden in Internetforen.

Find ich nicht besonders erwähnenswert, was irgendwelche Schweden in Internetforen kommentieren.

Realsatire gibt's in Internetforen zuhauf. Hamma ja auch jede Menge.


Weshalb ist das Realsatire?
http://www.sueddeutsche.de/panorama/sexualstrafrecht-schweden-verschaerft-das-sexualstrafrecht-1.3797911
Zitat:
Wird das neue Gesetz angenommen, kommt eine weitere Stufe dazu: Dann muss man vor dem Geschlechtsverkehr sicherstellen, dass der andere will. Und währenddessen auch, quasi bei jedem Stellungswechsel. Andernfalls macht man sich strafbar. Wie genau die Zustimmung aussehen soll, ist unklar. Das könne von Fall zu Fall unterschiedlich sein, sagte Justizminister Morgan Johansson, als er den Gesetzesvorschlag am Wochenende vorstellte.
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Zumsel
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#2118899) Verfasst am: 20.12.2017, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
...
OK. Wenn man die Falschdarstellungen mal unberücksichtigt bleiben, gefällt mir die Fomalisierung des Akts der Verständiung über die Einvernehmlichkeit nicht so besonders. Aber wenn sich Idioten trotz des Tritts darauf berufen können, daß keine Signale der Ablehnung kamen, kann man das villeicht nachvollziehen. Meine Güte, was für eine Welt!

Ja. Einerseits sind manche dagegen, bereits Kindern zu zugestehen, dass sie Berührungen, die sie nicht mögen, auch deutlich ablehnen können.
Andererseits dann jammern, die Signale des "Nein" wären nicht deutlich genug, ein Nein könne doch auch Vielleicht heißen undsoweiter, man traue sich ja gar nicht mehr flirten - sind so viele echt so blöd? Ja dann brauchen die Gleichen aber nicht über so ein Gesetz dann wieder jammern: die brauchen das doch. Wer nicht schnallt, wenn der Partner nicht will, der muss halt das Einverständnis eindeutig erfragen. Schulterzucken


Jup.

Solche Leute brauchen offensichtlich klare Leitplanken, da sie ja offensichtlich zu doof sind, selbst noch irgendwas zu merken. Schulterzucken


Diese Leitlinien gibt's doch schon: Bei Ablehnung des anderen hat man aufzuhören. Den Begriff der "unachtsamen Vergewaltigung" von dem da die Rede ist, finde ich höchst bedenklich. Nicht dass ich was gegen Achtsamkeit im gegenseitigen Miteinander hätte. ganz im Gegenteil. Aber als rechtliche Pflicht? Man kann doch wohl von erwachsenen Menschen verlangen, dass sie vorhandene Abneigungen auch kundtun. Die bloß psychologische, also subjektive Unfähigkeit des Opfers "Nein" zu sagen, kann man doch nicht im rechtlich relevanten Sinne dem "Täter" zum Vorwurf machen, wenn objektiv die Möglichkeit zum Neinsagen besteht, also keine reale Gefahr durch z.B. Gewaltanwendung vorliegt. Wenn es wirklich mehr als Einzelfälle gibt, in denen Frauen ohne äußere Not in solche Starren verfallen, müsste man mal eher untersuchen, woran das liegt - psychologisch und bezüglich der Sozialiosation.


Zuletzt bearbeitet von Zumsel am 20.12.2017, 10:18, insgesamt einmal bearbeitet
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cortano
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Anmeldungsdatum: 20.11.2017
Beiträge: 106

Beitrag(#2118900) Verfasst am: 20.12.2017, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Lebensnebel hat folgendes geschrieben:

Weshalb ist das Realsatire?
http://www.sueddeutsche.de/panorama/sexualstrafrecht-schweden-verschaerft-das-sexualstrafrecht-1.3797911
Zitat:
Wird das neue Gesetz angenommen, kommt eine weitere Stufe dazu: Dann muss man vor dem Geschlechtsverkehr sicherstellen, dass der andere will. Und währenddessen auch, quasi bei jedem Stellungswechsel. Andernfalls macht man sich strafbar. Wie genau die Zustimmung aussehen soll, ist unklar. Das könne von Fall zu Fall unterschiedlich sein, sagte Justizminister Morgan Johansson, als er den Gesetzesvorschlag am Wochenende vorstellte.


Stell dir mal den flachhumoristischen deutschen Mann vor, der das Gesetz nun kreativ nützt, um sich dem Nachspiel zu verweigern.
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Lebensnebel
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Anmeldungsdatum: 06.02.2016
Beiträge: 2845

Beitrag(#2118906) Verfasst am: 20.12.2017, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Aber (aus dem Link der Augsburger)
Zitat:
Wer aber sicher gehen will, sollte sich etwas Schriftliches geben lassen...

hat was von Realsatire. "Möchten Sie mit mir schlafen? Dann unterschreiben Sie bitte hier"

http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Schweden-fuehrt-ab-Juli-2018-Sex-Genehmigung-ein-id43589536.html
Zitat:
Wer aber sicher gehen will, sollte sich etwas Schriftliches geben lassen, kommentierten Schweden in Internetforen.

Find ich nicht besonders erwähnenswert, was irgendwelche Schweden in Internetforen kommentieren.

Realsatire gibt's in Internetforen zuhauf. Hamma ja auch jede Menge.

Es braucht nur einen für barer Münze zu verbreiten. Schon läßt es sich nicht mehr aufhalten.


Ich frag mich immer noch was an der Aussage so falsch sein sollte.
Natürlich stellt eine schriftliche Einverständniserklärung zum Sex keinen hundertprozentigen Schutz dar, weil sie nur sicherstellt, dass Einvernehmlichkeit vor Aufnahme der sexuellen Handlungen herrschte und nicht auch währenddessen. Aber wenn ein Fall vor Gericht geht, ist es sicher besser etwas Schriftliches zu haben als wenn man nur auf mündliche Absprachen oder eindeutige Gesten verweisen könnte.

Ob diese Aussage nun von Internetnutzern, von Nachrichtenredakteuren, oder von einem Kaiser stammt, finde ich nicht so wichtig.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44647

Beitrag(#2118909) Verfasst am: 20.12.2017, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Frage: Bin ich damals vergewaltigt worden? Darf ich mich jetzt "rape survivor" nennen?

Es gibt Leute mit vergleichbaren Erfahrungen, die genau das tun. Also ja, dürfen tust du das. Du hattest das Glück, das Ganze als überwiegend positive Erfahrung wahrzunehmen. Verallgemeinerbar ist deine Wahrnehmung aber keineswegs. U.A. deshalb kommt man überhaupt erst auf die Idee, verbalen Konsens einzufordern.
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vrolijke
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Beitrag(#2118910) Verfasst am: 20.12.2017, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:


Ich wuerde jetzt gerne Deine Frau dazu befragen, ob Du sie jedesmal, so wie es sich gehoert, fragst bevor ihr intim werdet. Danach sehen wir weiter, was wir mit Dir machen. zwinkern


Ob Du das nun glaubst oder nicht, ist mir relativ egal, aber dass das so ist, kannst Gift drauf nehmen.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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fwo
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Beitrag(#2118912) Verfasst am: 20.12.2017, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
....

Ich frag mich immer noch was an der Aussage so falsch sein sollte.
Natürlich stellt eine schriftliche Einverständniserklärung zum Sex keinen hundertprozentigen Schutz dar, weil sie nur sicherstellt, dass Einvernehmlichkeit vor Aufnahme der sexuellen Handlungen herrschte ....

Nicht einmal das, wenn das Machtgefälle zwischen beiden unklar ist.
Warum, meinst Du, bedürfen ganz viele Verträge bei ihrer Unterschrift der Anwesenheit eines Notars?

Wer wirklich sichergehen will, hält den gesamten Verkehr einschließlich der vorweglaufenden Einverständniserklärung entweder mit der Kamera fest oder bringt einen offiziell vereidigten Sekundanten mit.

Die Dokumentation sollte bis zum Zeitpunkt der Verjährung einer möglichen Vergewaltigung archiviert werden, wenn nicht alle Teilnehmenden - wieder im Beisein eines Notars - sich einigen, dass, mit Ausnahme möglicher Aufzuchtkosten einer trotz dieser juristischen Maßnahmen erfolgten Konzeption, von einem vollzogenen Beischlaf keine Rechtsfolgen mehr abgeleitet werden können.
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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fwo
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Beitrag(#2118914) Verfasst am: 20.12.2017, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Frage: Bin ich damals vergewaltigt worden? Darf ich mich jetzt "rape survivor" nennen?

Es gibt Leute mit vergleichbaren Erfahrungen, die genau das tun. Also ja, dürfen tust du das. Du hattest das Glück, das Ganze als überwiegend positive Erfahrung wahrzunehmen. Verallgemeinerbar ist deine Wahrnehmung aber keineswegs. U.A. deshalb kommt man überhaupt erst auf die Idee, verbalen Konsens einzufordern.

Bis zu einem Vorfall, der in den 80ern? durch unsere Zeitungen ging, ging man übrigens davon aus, dass die Vergewaltigung eines Mannes - zumindest heterosexuell - gar nicht möglich sei - schon der Ständer sei hinreichend als Einverständniserklärung zu werten.

In besagtem Fall hatte sich eine durchaus attraktive und begüterte Dame einen ihr widerstehenden Priester durch zwei kräftige Jungs einfangen und nackt auf einem Hotelbett fesseln lassen. Dort hat sie ihn dann von und mit ihren Reizen überzeugt - d..h. zur Erektion gebracht, um dann Besitz von ihm zu ergreifen. (Es gibt wenig juristischen Begriffe, die so anschaulich sind, wie Besitz in diesem Fall.)
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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Kramer
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Beitrag(#2118915) Verfasst am: 20.12.2017, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist eigentlich, wenn die Bedingungen für die Einvernehmlichkeit sich nachträglich ändern? Zwei Menschen haben das erste Mal Sex miteinander und haben sich vorher darüber verständigt, dass das kein ONS sein soll, sondern dass sie nur miteinander schlafen möchten, wenn daraus eine langfristige Beziehung entsteht. Kurze Zeit nach dem ersten Mal entscheidet einer von beiden, dass es für ihn doch nicht so passt (aus Gründen, die mit der ersten Nacht nichts zu tun haben.) Der andere überlegt, dass er - hätte er das vorher gewusst - dem ersten Mal nicht zugestimmt hätte, er war zwar mit dem Beischlaf einverstanden, aber unter anderen Voraussetzungen und findet, dass er berechtigt ist, sein Einverständnis nachträglich für ungültig zu erklären.

Komische Situation, würde ich sagen. Sagt jemand bezüglich einer sexuellen Handlung "Ich will nicht mehr!" begeht der andere eine Straftat, wenn er das nicht respektiert. Sagt jemand "Ich will die Beziehung nicht mehr" läuft er selber Gefahr, eine Straftat begangen zu haben.
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Ahriman
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Beitrag(#2118917) Verfasst am: 20.12.2017, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht vergessen, in der schriftlichen Einverständniserklärung die Namen der Beteiligten samt Anschrift festzuhalten. Damit frau ggf. weiß, wo sie die Alimente einklagen kann.
Vergewaltigung heißt Anwendung von Gewalt. Und Gewalt ist schon was sehr massives. Die Juristen sagen Notzucht und "sexuelle Nötigung", um auch die raffinierteren Methoden abzudecken. Wer Gewalt gebraucht kann schließlich auch diese Gewalt nutzen, um die Vertragsunterschrift zu bekommen. Umgekehrt kann frau behaupten, sie hätte unter Zwang subskribiert. Wie weiter oben vorgeschlagen sollte man also tatsächlich einen Notar bemühen.
Das ist alles dermaßen bescheuert....
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fwo
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Beitrag(#2118918) Verfasst am: 20.12.2017, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Was ist eigentlich, wenn die Bedingungen für die Einvernehmlichkeit sich nachträglich ändern? Zwei Menschen haben das erste Mal Sex miteinander und haben sich vorher darüber verständigt, dass das kein ONS sein soll, sondern dass sie nur miteinander schlafen möchten, wenn daraus eine langfristige Beziehung entsteht. Kurze Zeit nach dem ersten Mal entscheidet einer von beiden, dass es für ihn doch nicht so passt (aus Gründen, die mit der ersten Nacht nichts zu tun haben.) Der andere überlegt, dass er - hätte er das vorher gewusst - dem ersten Mal nicht zugestimmt hätte, er war zwar mit dem Beischlaf einverstanden, aber unter anderen Voraussetzungen und findet, dass er berechtigt ist, sein Einverständnis nachträglich für ungültig zu erklären.

Komische Situation, würde ich sagen. Sagt jemand bezüglich einer sexuellen Handlung "Ich will nicht mehr!" begeht der andere eine Straftat, wenn er das nicht respektiert. Sagt jemand "Ich will die Beziehung nicht mehr" läuft er selber Gefahr, eine Straftat begangen zu haben.

Das erinnert mich irgendwie an den früher üblichen schwebenden Zustand zwischen unverheiratet und verheiratet, der sich Verlöbnis nannte und aus einem Eheversprechen bestand, bei dessen Bruch ein Schadenersatz möglich war. (Der Link in Wikipedia zeigt, dass ich gerade gefunden habe, dass es das rein theoretisch noch gibt.)

Huch, sind das schöne Zeiten, dass das alles wiederkommt.
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fwo
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Beitrag(#2118919) Verfasst am: 20.12.2017, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Nicht vergessen, in der schriftlichen Einverständniserklärung die Namen der Beteiligten samt Anschrift festzuhalten. Damit frau ggf. weiß, wo sie die Alimente einklagen kann. ...

Lachen Eine Einverständniserklärung ohne eindeutige Benennung der Beteiligten kann sowieso juristisch nicht funktionieren.
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Kramer
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Beitrag(#2118921) Verfasst am: 20.12.2017, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Huch, sind das schöne Zeiten, dass das alles wiederkommt.



Ehebruch wird durch die Hintertür auch wieder strafbar. Und Lügen auch. Nur wird man am Ende nicht als Lügner und Ehebrecher bestraft, sondern als Vergewaltiger.
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