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Kolpingwerk erpresst Gericht
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narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#708307) Verfasst am: 19.04.2007, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr schön. Ich habe mich schon gefragt, was aus der Sache geworden ist.
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chiring
Asatru



Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 1694
Wohnort: Westfalen

Beitrag(#708311) Verfasst am: 19.04.2007, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sexuelle Orientierung und sexuellen Vorlieben seien die Privatangelegenheit des Arbeitnehmers.


Ist nicht "glauben" auch eine Privatangelegenheit demgegenüber der Staat neutral sein muß?
Wenn eine Kindergärtnerin aus der Kirche austritt (und von dem kirchlichen Arbeitgeber gekündigt wird) sollte man argumentieren können das ihr Glaube Privatangelegenheit sei, oder?
_________________
.
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#708318) Verfasst am: 19.04.2007, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Neuen Thread "Arbeitsgericht bricht Kirchenprivileg" mit diesem hier verschmolzen.

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=708300#708300
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#708344) Verfasst am: 19.04.2007, 23:25    Titel: Re: Arbeitsgericht bricht Kirchenprivileg Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
http://hpd-online.de/node/1716
Naja, da kirchliche Konzerne bei uns faktisch Narrenfreiheit besitzen und sämtliche Rechte von Arbeitnehmern in der Praxis vollständig ignorieren dürfen, wird ein Berufungsurteil wahrscheinlich völlig anders ausfallen skeptisch
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Rene Hartmann
Säkular? Na klar!



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 1404
Wohnort: Rhein-Main

Beitrag(#708354) Verfasst am: 19.04.2007, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Die Kündigung ist für Unrecht erklärt worden.

http://hpd-online.de/node/1716
Zitat:

Sexuelle Orientierung und sexuellen Vorlieben seien die Privatangelegenheit des Arbeitnehmers. Es gelte der Grundsatz, dass "außerdienstliches Verhalten" kein Anlass für eine Kündigung sein könne.


Dieser Grundsatz galt bisher eigentlich nicht bei katholischem Kirchenrecht.

Die gehen bestimmt in die nächste Instanz...


Nun gilt ja hier nicht das katholische Kirchenrecht, jedenfalls nicht direkt. Allerdings wurde das Prinzip der Autonomie kirchlicher Einrichtungen vom Bundesverfassungsgericht immer so ausgelegt, dass das private Verhalten der Arbeitnehmer sehr wohl Kündigungsgrund sein kann.

Wenn der Fall vor das BVerfG kommt, ist die spannende Frage, ob es an seiner Rechtsprechung festhält.
_________________
"Es kommt darauf an, zur Gruppe der Individualisten zu gehören"
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