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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#708307) Verfasst am: 19.04.2007, 22:54 Titel: |
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Sehr schön. Ich habe mich schon gefragt, was aus der Sache geworden ist.
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chiring Asatru
Anmeldungsdatum: 11.08.2005 Beiträge: 1694
Wohnort: Westfalen
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(#708311) Verfasst am: 19.04.2007, 22:59 Titel: |
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Zitat: | Sexuelle Orientierung und sexuellen Vorlieben seien die Privatangelegenheit des Arbeitnehmers. |
Ist nicht "glauben" auch eine Privatangelegenheit demgegenüber der Staat neutral sein muß?
Wenn eine Kindergärtnerin aus der Kirche austritt (und von dem kirchlichen Arbeitgeber gekündigt wird) sollte man argumentieren können das ihr Glaube Privatangelegenheit sei, oder?
_________________ .
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kolja der Typ im Maschinenraum

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#708344) Verfasst am: 19.04.2007, 23:25 Titel: Re: Arbeitsgericht bricht Kirchenprivileg |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | http://hpd-online.de/node/1716 | Naja, da kirchliche Konzerne bei uns faktisch Narrenfreiheit besitzen und sämtliche Rechte von Arbeitnehmern in der Praxis vollständig ignorieren dürfen, wird ein Berufungsurteil wahrscheinlich völlig anders ausfallen
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Rene Hartmann Säkular? Na klar!
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 1404
Wohnort: Rhein-Main
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(#708354) Verfasst am: 19.04.2007, 23:41 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Die Kündigung ist für Unrecht erklärt worden.
http://hpd-online.de/node/1716
Zitat: |
Sexuelle Orientierung und sexuellen Vorlieben seien die Privatangelegenheit des Arbeitnehmers. Es gelte der Grundsatz, dass "außerdienstliches Verhalten" kein Anlass für eine Kündigung sein könne. |
Dieser Grundsatz galt bisher eigentlich nicht bei katholischem Kirchenrecht.
Die gehen bestimmt in die nächste Instanz... |
Nun gilt ja hier nicht das katholische Kirchenrecht, jedenfalls nicht direkt. Allerdings wurde das Prinzip der Autonomie kirchlicher Einrichtungen vom Bundesverfassungsgericht immer so ausgelegt, dass das private Verhalten der Arbeitnehmer sehr wohl Kündigungsgrund sein kann.
Wenn der Fall vor das BVerfG kommt, ist die spannende Frage, ob es an seiner Rechtsprechung festhält.
_________________ "Es kommt darauf an, zur Gruppe der Individualisten zu gehören"
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