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Organspende: Welche religiösen Gründe sprechen gegen die Widerspruchslösung?
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#712072) Verfasst am: 26.04.2007, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Außer zelig gegenüber.

Ok, ich reformuliere: keine eigene Position bzgl. Gleichsetzung von Tod und Hirntod.
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Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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HFRudolph
Bright



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#712077) Verfasst am: 26.04.2007, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

@Kolja: In diesem Fred nicht - nur in dem verlinkten Fred - möglicherweise auch nicht ganz das, was gemeint war:
Zitat:
Zitat:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Welche alternative sinnvollen Definitionen gäbe es denn Eurer Meinung für "tot"?


Kival schrieb:
Tod eines Lebewesen: Ende alle Körperfunktionen.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#712079) Verfasst am: 26.04.2007, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
ILeben und Tod können beliebig definiert werden. Deswegen finde ich die konkrete inhaltliche Diskussion auch viel relevanter, ob man die Leute dann tod nennt oder nicht. Die Person (!) ist m. E. auch tot, wenn das Gehirn irreversibel geschädigt ist. Dabei verstehe ich tot einfach als "nicht mehr existent". Die Person gibt es dann nicht mehr. Der Mensch als Lebewesen (nicht als Person) ist nach biologischer Definition dann aber noch nicht tot.


Kival hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Und mal abgesehen davon: Wie lange dauert es denn bis alle Körperfunktionen enden und welche sind damit überhaupt genau gemeint.


Wie lange das dauert weiß ich nicht. Ich habe ja auch nur eine Definition genannt. Mich interessiert die Definition aber auch nicht großartig. Können wir nciht endlich mal inhalttlicher diskutieren?

_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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HFRudolph
Bright



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#712080) Verfasst am: 26.04.2007, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Inwiefern ist dann das eine alternative und sinnvolle Definition:
"Tod eines Lebewesen: Ende alle Körperfunktionen."?

Im Rahmen dieser Diskussion eher verwirrend, meine ich.

Ansich sind wir dann doch einer Meinung, wenn Du ebenfalls die Organspende ohne Einwilligung unabhängig von der Definition des Todeszeitpunktes festlegst. Die Frage ist also, ab welchem Zeitpunkt: In der Äußerung des Ethikrates ging man vom Hirntod aus, bzw. dem rechtlichen Todeszeitpunkt, nicht dem Überleben des einzelnen Organs - das selbstverständlich leben muss.

Es ging dort eigentlich um die Frage, ob die Entnahme demnächst auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Spenders oder der Verwandten möglich sein soll.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#712093) Verfasst am: 26.04.2007, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich passiert ja zunächst nur folgendes: Bei denjenigen, die sich nicht äußern, wird eine Einwilligung in die Organentnahme angenommen/unterstellt/vermutet. Daraus die Folge ist, daß die Einwilligung zur Norm, während die Weigerung zur Gegennorm wird.
_________________
Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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HFRudolph
Bright



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#712097) Verfasst am: 26.04.2007, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, wobei diese Regelung weitreichende Folgen hätte:

Gegenwärtig stehen zwar viele Menschen der Organspende positiv gegenüber, sie setzen sich aber nicht eingehend mit dem eigenen Tod auseinander, so dass kaum jemand einen Spenderausweis führt.

Es ist zu erwarten, dass sich mit der neuen Regelung die Zahl der Organspender ganz automatisch erhöhen wird.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#712104) Verfasst am: 26.04.2007, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Eigentlich passiert ja zunächst nur folgendes: Bei denjenigen, die sich nicht äußern, wird eine Einwilligung in die Organentnahme angenommen/unterstellt/vermutet. Daraus die Folge ist, daß die Einwilligung zur Norm, während die Weigerung zur Gegennorm wird.


Der Staat muss Position beziehen. Momentan bezieht er eindeutig Position gegen die Organspende und damit gegen die nachvollziehbaren Interessen leidender, kranker Menschen, für die nicht genügend Organe zur Vefügung stehen. Andersherum bezöge er Position für die Organspende und damit für kranke Menschen, die auf eine Organtransplantation angewiesen sind.

Ich halte es für die Pflicht eines Staates, Position für seine (noch) lebenden Bürger zu beziehen.

Davon unberührt muss natürlich weiterhin das Recht eines jeden Einzelnen gelte, selbst in dieser Sache entscheiden zu können. Dies ist in beiden Modellen prinzipiell gewährleistet. Insofern habe ich noch kein einziges vernünftiges Argument gehört, dass gegen die Widerspruchsregelung spräche - zumal es anderswo bereits so gehandhabt wird.
_________________
"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Carnby
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 48

Beitrag(#712146) Verfasst am: 26.04.2007, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
.....Insofern habe ich noch kein einziges vernünftiges Argument gehört, dass gegen die Widerspruchsregelung spräche - zumal es anderswo bereits so gehandhabt wird.


so ist es und hätte vielleicht den zusätzlichen effekt, dass der illegale organhandels etwas eingedämmt wird.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#712535) Verfasst am: 27.04.2007, 06:29    Titel: Antworten mit Zitat

Schalker hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Eigentlich passiert ja zunächst nur folgendes: Bei denjenigen, die sich nicht äußern, wird eine Einwilligung in die Organentnahme angenommen/unterstellt/vermutet. Daraus die Folge ist, daß die Einwilligung zur Norm, während die Weigerung zur Gegennorm wird.


Der Staat muss Position beziehen. Momentan bezieht er eindeutig Position gegen die Organspende und damit gegen die nachvollziehbaren Interessen leidender, kranker Menschen, für die nicht genügend Organe zur Vefügung stehen. Andersherum bezöge er Position für die Organspende und damit für kranke Menschen, die auf eine Organtransplantation angewiesen sind.

Ich halte es für die Pflicht eines Staates, Position für seine (noch) lebenden Bürger zu beziehen.

Davon unberührt muss natürlich weiterhin das Recht eines jeden Einzelnen gelte, selbst in dieser Sache entscheiden zu können. Dies ist in beiden Modellen prinzipiell gewährleistet. Insofern habe ich noch kein einziges vernünftiges Argument gehört, dass gegen die Widerspruchsregelung spräche - zumal es anderswo bereits so gehandhabt wird.


Seh ich eigentlich auch so.
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Zverov
häßlich



Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 282
Wohnort: Ravensburg

Beitrag(#712632) Verfasst am: 27.04.2007, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Eigentlich passiert ja zunächst nur folgendes: Bei denjenigen, die sich nicht äußern, wird eine Einwilligung in die Organentnahme angenommen/unterstellt/vermutet. Daraus die Folge ist, daß die Einwilligung zur Norm, während die Weigerung zur Gegennorm wird.


Und was irgendwie momentan in diversen Pressemeldungen untergegangen ist: auch die Angehörigen können sich laut Vorschlag äußern und die Organentnahme untersagen, wenn es soweit ist und die betreffende Person sich nicht selbst geäußert hatte.
Und der Staat soll zu irgendeinem amtlichen Anlass seine Bürger informieren, wie die Gesetzeslage ist und zur Ausstellung einer Erklärung zur Organspende auffordern.
siehe auf ethikrat.org (pdf)


Um mal zum Thema zurückzukommen:
Die Zeugen Jehovas haben evtl. religiöse Gründe, abzulehnen.
Die berufen sich darauf, dass man laut Bibel kein Blut zu sich nehmen darf und lehnen wohl auch z.T. Organspenden ab.
Allerdings - wie auch der Ethikrat in der oben verlinkten Abwägung schrieb - sorgen solche religiösen Ablehnungsgründe ja nur dafür, dass die betreffenden Leute sich zu Lebzeiten dagegen entscheiden, zum potentiellen Spender zu werden.
Gründe, die komplette Widerspruchslösung abzulehnen, kann ich also nicht finden .
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#712852) Verfasst am: 27.04.2007, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
:deep: Ich kapituliere. Ich muss mich entweder total unverständlich ausdrücken, oder ich habe zelig wirklich kein bisschen verstanden. Und bei HfRudolph... scheint mich auch nicht zu verstehen.


Was ich schrieb, resultierte aus dem Eindruck, der Standpunkt zu einem Thema solle -ungenannt zwar- so dargestellt werden, daß er nur aus einer religiösen Haltung erfolgen könnte. Das wäre dann ein rhetorischer Kniff, den man erst mal analysieren müsste. Eine "Diffamierung" dieses Standpunktes, nämlich die Ablehnung der <s>Einwilligungs-Regel</s> Widerspruchlösung, wäre dann gegeben, wenn die Ablehnung durch diese Zuweisung in diesem (Foren)Umfeld unmöglich gemacht würde. So wäre die diffamierende Absicht (wenn sie denn gegeben ist) in jedem Umfeld und in jede Richtung möglich.
In der kirchlichen Gemeindeversammlung könnte beispielsweise jemand die Frage stellen, welche atheistischen Gründe denn gegen die neue Widerspruchsregelung sprechen. <s>Es</s> Meine Anmerkung ist also neutral gemeint.
Und hat nichts mit meinem persönlichen Glauben zu tun, Kival. Auch hier nicht. ; )
_________________
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Zuletzt bearbeitet von zelig am 27.04.2007, 16:01, insgesamt einmal bearbeitet
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#712854) Verfasst am: 27.04.2007, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Und hat nichts mit meinem persönlichen Glauben zu tun, Kival. Auch hier nicht. ; )


Achso. Es hätte mich ja nur sehr gewundert, wenn du plötzlich der Meinung gewesen wärest, dass religiöse Begründungen in einer Diskussion um etwas, was alle betrifft, irgendeinen Wert hätten.
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