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Deutscher Schüler in Türkei verhaftet
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#755665) Verfasst am: 26.06.2007, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:

Das ist richtig. Ändert aber nichts daran, dass das in anderen konkreten Fällen, in denen auch nicht mehr, wenn nicht gar weniger passiert ist, auch keinen hindert, diese an diesne Vorstellungen zu messen.
Wenn solche Harmlosigkeiten dem deutschen Gesetz nach solch grauenvollen Dingen entsprechen sollen. Ist einfach das deutsche Gesetz ebenso wie das türkische, unpragmatisch und ungerecht.
Zitat:


Wäre dieser Fall zwischen deutschen Nachbarn passiert, gäbe es fette Schlagzeilen über diesen so unschuldig wirkenden Kinderschänder ("Sie werden immer jünger!"), und er könnte froh sein, wenn es keine "Schwanz ab"-Demos gegen ihn gäbe. Was konkret passiert ist, würde nirgendwo erwähnt, und man würde einfach davon ausgehen, dass er das getan habe, was sich der Normalbürger unter Kindesmissbrauch eben so vorstellt.
Das ist schlichtweg eine Behauptung die ich nicht glaube und die unabhängig davon den Sachverhalt nicht ändert.
_________________
Trish:(
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#755668) Verfasst am: 26.06.2007, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Und wenn beim frühreifen Sex ein Unfall passiert, traut sich das Mädel nicht nach Hilfe zu fragen, weil's Muttern und das Gesetz verboten haben...

Das gleiche Problem hat ein 15-jähriger, der als Lenker mit dem Elternauto unterwegs ist.

Man sollte mE darauf aufmerksam machen und warnen.
Wenn dann ein "Unfall" pasiert, ist er eben passiert, jedenfalls hat man sein möglichstes getan, um ihn zu verhindern.



Wenn beim Sex ein Unfall passiert, kann man eingreifen, bevor Folgen entstehen. Das ist beim Autounfall kaum möglich.

Man braucht nur die Autoschlüssel nicht offen herumliegen zu lassen.
_________________
Leben kann tödlich sein
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Carrrie
registrierter User



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 112

Beitrag(#755670) Verfasst am: 26.06.2007, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie sehe ich da einen deutlichen Unterschied.
Ein Pärchen das sich einig ist und knutscht oder was was weiß ich was macht, gefährdet damit weder das Eigentum , noch das Leben von Unbeteiligten.
Der 15 jährige im Auto schon.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#755678) Verfasst am: 26.06.2007, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Wahrscheinlich war dem Lüstling das Alter des Kindes egal, und er hat gar nicht danach gefragt.

du hälst den jungen, der da in der türkei im knast sitzt für einen lüstling? Mit den Augen rollen

Hat er sich etwa aus "Barmherzigkeit" an einem Kind vergriffen?

meinst du das wirklich ernst?
_________________
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Greg
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Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 1098

Beitrag(#755685) Verfasst am: 26.06.2007, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn mir solche Eisen für gewöhnlich zu heiß sind, schalte ich mich mal ein:
Ich hab den Fall ja jetzt oft genug im Radio, in der Zeitung und im Fernsehen
("Bleiben Sie dran! Gleich: Marco W. im Türkenknast!") verfolgt.

Fakten, soweit ich sie zusammentragen kann:
Sie hat ihm einen runtergeholt.
Sie ist erst 13.
Sexuelle Handlungen mit/an/und in Gegenwart von Kindern mit einem Alter bis maximal 14 Jahren gelten als strafbar, im deutschen sowie im türkischen Gesetz.
"Einen runterholen" ist eine sexuelle Handlung.

Irrelevant ist dabei, ob Einvernehmlichkeit besteht.
Irrelevant ist dabei, ob über das Alter getäuscht wurde oder man sich der Straftat bewusst ist. In diesem Falle schütz das Gesetz Unwissenheit nicht vor Strafe.

Hab ich die Fakten richtig zusammengetragen?
Was steht jetzt noch zur Diskussion?

Meines Wissens nur folgendes:
Welches Justizsystem ist zuständig?
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#755686) Verfasst am: 26.06.2007, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Carrrie hat folgendes geschrieben:
Irgendwie sehe ich da einen deutlichen Unterschied.
Ein Pärchen das sich einig ist und knutscht oder was was weiß ich was macht, gefährdet damit weder das Eigentum , noch das Leben von Unbeteiligten.
Der 15 jährige im Auto schon.

Ich gehe davon aus, daß in Deinem Beispiel keine Kinder beteiligt sind.
Gegen einvernehmlichen Sex zwischen Erwachsenen (und evtl. auch Jugendlichen) ist auch nichts einzuwenden, und er wird idR heute bei uns auch nicht mehr bestraft (außer zB unter Geschwistern), im Gegensatz zum sexuellen Mißbrauch von Kindern.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#755694) Verfasst am: 26.06.2007, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Wahrscheinlich war dem Lüstling das Alter des Kindes egal, und er hat gar nicht danach gefragt.

du hälst den jungen, der da in der türkei im knast sitzt für einen lüstling? Mit den Augen rollen

Hat er sich etwa aus "Barmherzigkeit" an einem Kind vergriffen?

meinst du das wirklich ernst?

Nach dem Gesetz hat er das Kind mißbraucht.
Kindesmißbrauch ist in der Türkei gesetzlich prinzipiell nicht anders geregelt, als bei uns.

Und er hat das Kind sexuell mißbraucht weil es dem Jugendlichen wohl Spaß gemacht hat.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#755697) Verfasst am: 26.06.2007, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Greg hat folgendes geschrieben:
Hab ich die Fakten richtig zusammengetragen?


Soweit sie klar zu sein scheinen schon.

Zitat:
Was steht jetzt noch zur Diskussion?


Ob die Gesetzgebung sinnvoll ist.

Zitat:
Welches Justizsystem ist zuständig?


Das türkische. Auch bei einem Diebstahl in Spanien ist nicht das deutsche Justizsystem zuständig.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Carrrie
registrierter User



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 112

Beitrag(#755698) Verfasst am: 26.06.2007, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich rede hier von 2 Jugendlichen bzw. Teenies.

Bei dieser Faktenlage wäre das Verfahren in Deutschland wohl eingestellt worden.


Zuletzt bearbeitet von Carrrie am 26.06.2007, 17:39, insgesamt einmal bearbeitet
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#755700) Verfasst am: 26.06.2007, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Carrrie hat folgendes geschrieben:
Ich rede hier von 2 Jugendlichen bzw. Teenies.


Die Definition eines Kindes ist aber nach türkischen und deutschem Recht "jünger als 14 Jahre".
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Greg
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Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 1098

Beitrag(#755706) Verfasst am: 26.06.2007, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Greg hat folgendes geschrieben:
Hab ich die Fakten richtig zusammengetragen?


Soweit sie klar zu sein scheinen schon.

Zitat:
Was steht jetzt noch zur Diskussion?


Ob die Gesetzgebung sinnvoll ist.

Zitat:
Welches Justizsystem ist zuständig?


Das türkische. Auch bei einem Diebstahl in Spanien ist nicht das deutsche Justizsystem zuständig.


Aha, gut.
Danke, Kival.
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Carrrie
registrierter User



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 112

Beitrag(#755708) Verfasst am: 26.06.2007, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Carrrie hat folgendes geschrieben:
Ich rede hier von 2 Jugendlichen bzw. Teenies.


Die Definition eines Kindes ist aber nach türkischen und deutschem Recht "jünger als 14 Jahre".


Trotzdem wird zumindest in Deutschland durchaus erstmal geprüft ob besagtes Kind nicht doch dem Gesetz etwas vorraus ist. Wie gesagt ich hatte das Thema mal mit einer Mitarbeiterin vom Jugendamt.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#755712) Verfasst am: 26.06.2007, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Greg hat folgendes geschrieben:
Irrelevant ist dabei, ob Einvernehmlichkeit besteht.
Irrelevant ist dabei, ob über das Alter getäuscht wurde oder man sich der Straftat bewusst ist. In diesem Falle schütz das Gesetz Unwissenheit nicht vor Strafe.


Dann sind wir uns ja einig.

Selbst nach deutschem Recht hätte sich der jugendliche mutmaßliche Täter strafbar gemacht.
Weshalb also die mediale Aufregung?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#755721) Verfasst am: 26.06.2007, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Carrrie hat folgendes geschrieben:
Trotzdem wird zumindest in Deutschland durchaus erstmal geprüft ob besagtes Kind nicht doch dem Gesetz etwas vorraus ist. Wie gesagt ich hatte das Thema mal mit einer Mitarbeiterin vom Jugendamt.


Ja, das dürfte aber nichts an der Illegalität ändern, es wird dann nur nicht verfolgt, oder etwa nicht?
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Carrrie
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Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 112

Beitrag(#755723) Verfasst am: 26.06.2007, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es wird nicht verfolgt.
Wenigstens was zwinkern
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Greg
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Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 1098

Beitrag(#755724) Verfasst am: 26.06.2007, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat das geistige Alter da überhaupt mit zu tun?
Was ist geistiges Alter überhaupt?
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#755726) Verfasst am: 26.06.2007, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Carrrie hat folgendes geschrieben:
Trotzdem wird zumindest in Deutschland durchaus erstmal geprüft ob besagtes Kind nicht doch dem Gesetz etwas vorraus ist. Wie gesagt ich hatte das Thema mal mit einer Mitarbeiterin vom Jugendamt.


Ja, das dürfte aber nichts an der Illegalität ändern, es wird dann nur nicht verfolgt, oder etwa nicht?

und während der überprüfung kommt auch keiner ins gefängnis.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#755728) Verfasst am: 26.06.2007, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Carrrie hat folgendes geschrieben:
Trotzdem wird zumindest in Deutschland durchaus erstmal geprüft ob besagtes Kind nicht doch dem Gesetz etwas vorraus ist. Wie gesagt ich hatte das Thema mal mit einer Mitarbeiterin vom Jugendamt.


Ja, das dürfte aber nichts an der Illegalität ändern, es wird dann nur nicht verfolgt, oder etwa nicht?

und während der überprüfung kommt auch keiner ins gefängnis.


In der WAZ steht heute, dass U-Haft durchaus möglich wäre, z.B. wenn noch Zeugen befragt werden müssten.
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Carrrie
registrierter User



Anmeldungsdatum: 11.05.2007
Beiträge: 112

Beitrag(#755729) Verfasst am: 26.06.2007, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

unter bestimmten Umständen sicher
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#755761) Verfasst am: 26.06.2007, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war noch nie Freund von irgendwelchen starren Altersgrenzen, da man einfach nicht die Entwicklung eines Menschen pauschal aufs Alter reduzieren kann. Vor allem nicht, dass man an seinem Geburtstag von einem Tag auf den anderen plötzlich reifer ist.

Wenn der Typ die Wharheit sagt und das Mädel das bestätigen sollte, dann würde ich als Anwalt oder Richter kein Strafverfahren gegen ihn einleiten. Denn solte seine Sicht der Dinge stimmen, würde ich bei ihm mildernde Umstände anerkennen.


Zur Zeit scheint es übrigens auch, dass sich der Fall auch zu einem Politikum entwickelt, bei dem die türkischen Behörden Stärke zeigen wollen.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#755767) Verfasst am: 26.06.2007, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:

Zur Zeit scheint es übrigens auch, dass sich der Fall auch zu einem Politikum entwickelt, bei dem die türkischen Behörden Stärke zeigen wollen.


Das Gefühl hab ich auch. Allerdings verstehe ich nicht, warum die deutsche Regierung hier nicht mehr tut*, immerhin ist ein Minderjähriger in einem ausländischen Gefängnis.


*wenn sie nicht mehr tut
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satsche
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#755824) Verfasst am: 26.06.2007, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Aussage einer in Deutschland lebenden Türkischen Anwältin ist das in Frage kommende Delikt KEIN Antragsdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft muß handeln, auch wenn die Eltern die Klage zurückziehen.

Angeblich soll mit dem entsprechende Gesetz auch der Verheiratung von Kindern entgegengewirkt werden.

Ob die Staatsanwaltschaft auch gegen Haftbedingungen, hier und in der Türkei, vorgehen müsste, können vielleicht Juristen beantworten?
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Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#755825) Verfasst am: 26.06.2007, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Dass "sexuelle Mißbrauch" kein Antragsdelikt ist, ist nun aber wohl kaum verwunderlich, das ist in Deutschland genauso - oder bin ich jetzt total blöd?
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#755836) Verfasst am: 26.06.2007, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe inzwischen erfahren, dass der Junge das Mädchen mißbraucht haben soll. Das war mir bislang nicht bekannt. Das ändert die Sachlage natürlich erheblich. Dennoch frage ich mich, was heißt hier mißbraucht. Das ist ein recht schwammiger Begriff. Hat er sie nun vergewaltigt oder was ist darunter zu verstehen?
Sollte er sie tatsächlich vergewaltigt haben, dann ist das auch klar so zu benennen, sofern dies bekannt sein sollte. In einem solchen Fall darf es nicht den geringsten Pardon geben, dann sitzt er im Knast genau richtig.
Sollte er jedoch keine Gewalt angewandt haben, dann gilt es, Verständnis für ihn zu haben. Also ganz konkret, was lag eigentlich vor? Solange dies nicht gesichert ist, gilt der altrömische Grundsatz "in dubio pro reo"!
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#755839) Verfasst am: 26.06.2007, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

@Peter H

Jegliche sexuelle Handlung mit unter 14-jährigen ist nach dem Gesetz Missbrauch.
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#755841) Verfasst am: 26.06.2007, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

satsche hat folgendes geschrieben:
Ob die Staatsanwaltschaft auch gegen Haftbedingungen, hier und in der Türkei, vorgehen müsste, können vielleicht Juristen beantworten?

Gegen welche "Haftbedingungen"?

Schließlich haben mehrere Gutachten bestätigt, daß die Haftbedingungen in der Türkei sich nicht wesentlich von denen in Deutschland unterscheiden, denn sonst könnte man (mutmaßliche) Kriminelle nicht so einfach in die Türkei abschieben, wie das bisher der Fall ist.


Kommt in diesem konkreten Fall etwa ein Teil unserer "Doppelmoral" an den Tag?
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#755852) Verfasst am: 26.06.2007, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
@Peter H

Jegliche sexuelle Handlung mit unter 14-jährigen ist nach dem Gesetz Missbrauch.

Peter H scheint bei Kindesmißbrauch offensichtlich Unterschiede zu machen, zwischen einem "Blowjob" und "vaginaler Penetration".



Etienne hat folgendes geschrieben:
In einer Ausgabe der Frauenzeitschrift "Glamour" habe ich eine interessante Umfrage gelesen. Dort wurden Männer gefragt, ab wann man(n) von 'fremdgehen' spricht. Interessant fand' ich das Ergebnis:

- Für 8 Prozent der Männer gilt ein Blowjob als fremdgehen.
- Für 52 Prozent der Männer gilt ein Zungenkuss als fremdgehen.

Das ist doch mal eine Aussage. Wie muss man sich das in der Praxis vorstellen?

Sie: Schatz, ich muss dir was gestehen...
Er: Was ist passiert?
Sie: Ich habe einem anderen Mann einen geblasen!
Er: Puh... Und ich dachte schon Du hättest ihn geküsst.

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zarathrusta
gesperrt



Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#755951) Verfasst am: 26.06.2007, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle Europafans!

Da seht Ihr an diesem Beispiel wie toll unsere Britischen Freunde sind und die Türkei ebenso,dieses Land gehört nicht in die EU,das hat es damit endgültig bewiesen.

Oder wollt Ihr noch mehr derartige Länder in die EU lassen?

zarathrusta
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zarathrusta
gesperrt



Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#755952) Verfasst am: 26.06.2007, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

zarathrusta hat folgendes geschrieben:
Hallo an alle Europafans!

Da seht Ihr an diesem Beispiel wie toll unsere Britischen Freunde sind und die Türkei ebenso,dieses Land gehört nicht in die EU,das hat es damit endgültig bewiesen.

Oder wollt Ihr noch mehr derartige Länder in die EU lassen?

Aber nein, es gilt ja das Leitmotto: Du bist Europa bzw. ich bin Europa


zarathrusta
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#756193) Verfasst am: 27.06.2007, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Türkei kündigt faires Verfahren für Marco W. an

Nach der Intervention von Außenminister Frank-Walter Steinmeier hat die Türkei ein faires Verfahren für den in Antalya inhaftierten Schüler Marco W. angekündigt. Hoffnungen auf eine baldige Freilassung dämpfte der türkische Staatsminister Ali Babacan allerdings mit Hinweis auf die Unabhängigkeit der Justiz.

http://www.welt.de/vermischtes/article976608/Tuerkei_kuendigt_faires_Verfahren_fuer_Marco_W._an.html


Hätte ich jetzt irgendwie sowieso als selbstverständlich angesehen.

Zitat:
Türkische Medien attackieren Deutschland

Der Fall des 17-jährigen Marco W., der in der Türkei ein minderjähriges britisches Mädchen verführt haben soll, schaukelt sich zum deutsch-türkischen Politikum hoch.

http://www.welt.de/vermischtes/article976363/Tuerkische_Medien_attackieren_Deutschland.html

_________________
God is Santa Claus for adults

Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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