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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#767190) Verfasst am: 12.07.2007, 15:39 Titel: |
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Es gibt kein Gesetz, dass Sportvereine ihre Trainigszeiten zu gewissen Zeiten anbieten müssen, dennoch tun sie es üblicherweise alle in den späten Nachmittags- oder frühen Abendstunden der Werktage.
Allerdings gibt es auch vereinzelte andere Angebote, dieLeute nutzen können, die dann eben arbeiten müssen.
So in etwa stellte ich mir das vor, wenn die Gesetzlage hinsichtlich des Sonntags ähnlich wäre.
Da es wenig Sinn macht, wenn ein Betrieb nicht in voller "Mannschaftsstärke" arbeitet, würden die meisten Betreibe weiterhin an den gleichen 5 Tagen arbeiten.
(immer vorausgesetzt, dass die Arbeitszeitregelung gleich bleibt. Du unterstellst ja, dass die mit geändert werden soll, wenn man am Sonntagsarbeitsverbot was ändert. Diesen Automatismus sehe ich nicht.)
Das einzige, was sich ändern würde, wäre dass man in einigen Berufssparten flexibler sein müsste.
Das ist für Verkäuferinnen allerdings jetzt schon der Fall.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#767191) Verfasst am: 12.07.2007, 15:43 Titel: |
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Das alles erklärt aber immer noch nicht, warum Sanne eigentlich kein Sauerkraut und keine sauren Gürkchen kaufen darf und sie statt dessen schmuggeln muss.
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Mobienne Auf dem Weg

Anmeldungsdatum: 09.06.2007 Beiträge: 3840
Wohnort: Allgäu
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(#767192) Verfasst am: 12.07.2007, 15:44 Titel: |
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da traf dann "katholisch" auf deutsches beamtentum.
_________________ Wo Worte selten, haben sie Gewicht. Shakespeare. Wo viel Geseier, nicht...
Wer Stroh im Kopf hat, fürchtet den Funken dieser Wahrheit. Nach Jupp Müller
Der Verstand ist wie eine Fahrkarte. Sie hat nur dann einen Sinn, wenn sie benutzt wird. Ernst R. Hauschka
Charakter ist etwas, was man von billigen Menschen nicht erwarten darf.
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katholisch Benedikt XVI: Respekt! Franziskus: alles Gute!
Anmeldungsdatum: 12.08.2005 Beiträge: 2351
Wohnort: Marktl
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(#767194) Verfasst am: 12.07.2007, 15:45 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Das alles erklärt aber immer noch nicht, warum Sanne eigentlich kein Sauerkraut und keine sauren Gürkchen kaufen darf und sie statt dessen schmuggeln muss. |
dürfte sie doch dann in Hinkunft (wenn das Beamtentum so schnell mitspielt...)
_________________ Grüß euch Gott - alle miteinander!
r.-k. und
gemeiner Feld-, Wald- und Wiesenchrist
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#767197) Verfasst am: 12.07.2007, 15:49 Titel: |
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katholisch hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: | Das alles erklärt aber immer noch nicht, warum Sanne eigentlich kein Sauerkraut und keine sauren Gürkchen kaufen darf und sie statt dessen schmuggeln muss. |
dürfte sie doch dann in Hinkunft (wenn das Beamtentum so schnell mitspielt...) |
Wir könnten ja die Einschränkung überlegen, dass Katholiken am Sonntag nicht einkaufen dürfen. So nach dem Motto "Und führe mich nicht in Versuchung, schütze mich vor mir selber".
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Mobienne Auf dem Weg

Anmeldungsdatum: 09.06.2007 Beiträge: 3840
Wohnort: Allgäu
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(#767206) Verfasst am: 12.07.2007, 15:53 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Es gibt kein Gesetz, dass Sportvereine ihre Trainigszeiten zu gewissen Zeiten anbieten müssen, dennoch tun sie es üblicherweise alle in den späten Nachmittags- oder frühen Abendstunden der Werktage.
Allerdings gibt es auch vereinzelte andere Angebote, die Leute nutzen können, die dann eben arbeiten müssen.
So in etwa stellte ich mir das vor, wenn die Gesetzlage hinsichtlich des Sonntags ähnlich wäre.
Da es wenig Sinn macht, wenn ein Betrieb nicht in voller "Mannschaftsstärke" arbeitet, würden die meisten Betreibe weiterhin an den gleichen 5 Tagen arbeiten.
(immer vorausgesetzt, dass die Arbeitszeitregelung gleich bleibt. Du unterstellst ja, dass die mit geändert werden soll, wenn man am Sonntagsarbeitsverbot was ändert. Diesen Automatismus sehe ich nicht.)
Das einzige, was sich ändern würde, wäre dass man in einigen Berufssparten flexibler sein müsste.
Das ist für Verkäuferinnen allerdings jetzt schon der Fall. |
so in etwa meinte ich das auch - hab es nur nicht so schön formulieren können...
_________________ Wo Worte selten, haben sie Gewicht. Shakespeare. Wo viel Geseier, nicht...
Wer Stroh im Kopf hat, fürchtet den Funken dieser Wahrheit. Nach Jupp Müller
Der Verstand ist wie eine Fahrkarte. Sie hat nur dann einen Sinn, wenn sie benutzt wird. Ernst R. Hauschka
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#767468) Verfasst am: 12.07.2007, 21:24 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Das alles erklärt aber immer noch nicht, warum Sanne eigentlich kein Sauerkraut und keine sauren Gürkchen kaufen darf und sie statt dessen schmuggeln muss. |
Das ist wahrhaft ein Mysterium. Ich werde weiter daran forschen.
Heute (am Donnerstag) fiel mir z.B. auf, daß in demselben Laden zwar angekündigt steht "Sonntags geöffnet von 11.00 bis 16.00 Uhr", aber kein Hinweis auf die sonntägliche Beschränkung des Sortiments. Habe aber heute die sauren Gurken glatt vergessen, die sonntag brauchen werde.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#767495) Verfasst am: 12.07.2007, 21:57 Titel: |
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Ich glaube ich habe das entsprechende Gesetz gefunden.
Es ist noch schrecklicher als die Realität:
Landesverordnung
über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten hat folgendes geschrieben: |
§ 1
Öffnung, Orte, Waren
Abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen in den nach § 1 der Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort vom 7. Dezember 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 654), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Verordnung vom 16. September 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 503), anerkannten Gemeinden oder Teilen von Gemeindegebieten sowie in den in der Anlage aufgeführten Ausflugsorten an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden folgende Waren verkauft werden: Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch- und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 1952 (BGBl. I S. 811), zuletzt geändert durch Artikel 193 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind.
§ 2
Festsetzung der Öffnungszeiten
(1) Die Landrätinnen und Landräte, in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, setzen die in § 1 genannten Sonn- und Feiertage sowie die Öffnungszeiten an diesen Tagen durch Verordnung fest. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Hauptgottesdienstzeiten Rücksicht zu nehmen. |
Dabei hält sich die Landesregierung streng an die Vorgaben des Bundesgesetzes über den ladenschluß
Aber hier steht, in welchen Orten ich Sonntags (ab 11.00 Uhr nach der "Hauptgottesdienstzeit" ) alle Waren des täglichen Gebrauchs kaufen darf: Amtliche Bekanntmachung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten im Kreise Ostholstein - Bäderregelung - für die Jahre 2005 bis 2008
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#767497) Verfasst am: 12.07.2007, 22:02 Titel: Re: Eingeschränktes Sortiment im Supermarkt am Sonntag |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Das versteh wer will! Inner Kirche schenken die Pfaffen schliesslich sonntags auch Alkohol aus. Gilt fuer die das Ladenschlussgestz etwas nicht? Wie ist das eigentlich geregelt, wenn Hochwuerden vor der Eucharistieparty der Messwein ausgeht? Kriegt der dann auch keinen Nachschub von Aldi?  |
Insofern der Rotwein in der "Eucharistie" eine unverzichtbare Bedeutung hat, gab es ein immenses Interesse der rkK am Weinanbau. Die Orden der Benediktiner, Kartaeuser und Zisterzienser waren im Weinbau engagiert. Heute stammt der Messwein der rkK in Europa zumeist aus Spanien. Die betreffenden dortigen Weinanbaugebiete sind Eigentum der rkK. Ein Messwein darf weder aufgebessert noch entsaeuert werden. Messwein ist kein Billigfusel.
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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