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Roman Polanski wegen Vergewaltigung festgenommen
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1370233) Verfasst am: 01.10.2009, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Mensch, verdrehe hier doch nicht den Tatsachen.


Ich verdrehe keine Tatsachen, ich zeige nur die Konsequenzen auf.

Zitat:
Das ist über 30 jahr her. Das Opfer hat andere Begründungen, dies ruhen zu lassen, als Angst oder Geldgier.


Herzlich willkommen im Rechtstaat, wo solche und andere Fragen nicht a priori beantwortet werden und wo das Gesetz eher allgemein gehalten wird.

Zitat:
Als 14 jähriger bin ich belästigt worden von einen Erwachsenem. Meinst Du, das interesiert mich, daß der verurteilt wird? Wozu? Damit die Gerechtichkeit Genüge getan wird, oder was? Er ist prominent, deshalb soll er gebraten werden, nicht umgekehrt.


Es ist mir völlig egal, ob und wie prominent jemand ist. Ein verurteilter Verbrecher hat sich jahrelang der Justiz entzogen - und das reicht nunmal nicht überall für eine Begnadigung aus.
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Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1370382) Verfasst am: 01.10.2009, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Für die interessierte die im Sendegebiet wohnen.
In der Regel sind die Gesprächspartner sehr kompetent.

Zitat:
SWR2 Forum am Freitag, 02.10.2009, um
17.05 Uhr:

Kunst und Verbrechen -
Der Fall Roman Polanski
Gesprächsleitung: Burkhard Müller-Ullrich
- DIGAS (Sdg. aus Baden-Baden)

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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1370922) Verfasst am: 02.10.2009, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.catholicleague.org/release.php?id=1681

Wieder eine kleine antisemitische Hetze?
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1370928) Verfasst am: 02.10.2009, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
http://www.catholicleague.org/release.php?id=1681

Wieder eine kleine antisemitische Hetze?


Woran siehst du, dass das antisemitisch ist?

(Den Ton "das ist gemein, dass sie den Mißbrauch der Priester nicht durchgehen haben lassen" finde ich mehr als abstoßend, aber ich sehe echt nichts, was sich als antisemitisch interpretieren könnte. Sind alle genannten Promis Juden?)
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Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1370939) Verfasst am: 02.10.2009, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Davon ab: Das Mädel klagt offenbar nicht, Sache eigentlich erledigt. Nur leider sieht das offenbar die Staatsanwaltschaft anders.


1. Sie *hat* auf zivilrechtlichem Weg geklagt.
2. Nein, es ist nicht erledigt, wenn sie nach 30 Jahren keinen Prozess will.
3. Und ja, die Staatsanwaltschaft sieht das zum Glück anders als du, sonst kann jeder reiche Kindervergewaltiger sein Opfer kaufen und zum nächsten übergehen. Und das ist *kein* Vorwurf an das Mädchen, viele Vergewaltigungsopfer verzichten ganz ohne Geld auf einen Prozess. Das macht es nicht wünschenswert, Vergewaltiger einfach laufen zu lassen.

Wer nicht grundsätzlich gegen Gefängnisstrafen ist, und hier von "Rache" redet, der hat ein ernsthaftes Problem.
Das Mädchen wurde unter Drogen gesetzt und sie wollte keinen Sex. Wenn jemand diese beiden Tatsachen nicht anzweifelt, und einen Prozess nicht für wünschenswert hält, dann ist das für mich nicht nachvollziehbar.
Ob sie Sex wollte oder nicht, weiss ich nicht. Den Medien jedenfalls konnte ich nichts von einer Ablehnung entnehmen.
Alles andere führt zu weit in ein hier im Fourm nicht als Diskussionsgegenstand erlaubtes Thema.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1370943) Verfasst am: 02.10.2009, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
http://www.catholicleague.org/release.php?id=1681

Wieder eine kleine antisemitische Hetze?


Woran siehst du, dass das antisemitisch ist?

(Den Ton "das ist gemein, dass sie den Mißbrauch der Priester nicht durchgehen haben lassen" finde ich mehr als abstoßend, aber ich sehe echt nichts, was sich als antisemitisch interpretieren könnte. Sind alle genannten Promis Juden?)
6 von 8 der Angesprochenen.
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DeHerg
nun schon länger Ranglos



Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1371059) Verfasst am: 02.10.2009, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

kr**z.net wirft sich auch richtig ins Zeug für ihn
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http://www.kr**z.net/article.9938.html

"alles nur böse böse Hetze von Kirchenhassern" Nein
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Haare spalten ist was für Grobmotoriker

"Leistung muss sich wieder lohnen"<--purer Sozialismus
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1371152) Verfasst am: 02.10.2009, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:

Ob sie Sex wollte oder nicht, weiss ich nicht. Den Medien jedenfalls konnte ich nichts von einer Ablehnung entnehmen.
Alles andere führt zu weit in ein hier im Fourm nicht als Diskussionsgegenstand erlaubtes Thema.


Und was sagt uns das jetzt, dass du den Medien nichts von einer Ablehnung entnehmen konntest?
Dass es den von dir gelesenen Medien egal ist?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1371258) Verfasst am: 02.10.2009, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
http://www.catholicleague.org/release.php?id=1681

Wieder eine kleine antisemitische Hetze?



Mal ganz abgesehen davon, dass es wohl Dein Geheimnis ist, was daran antisemitisch sein soll, sollte das den Polanski-Verteidigern wirklich in den Ohren klingeln. Hier wird naemlich gleiches Recht fuer alle gefordert! Was im Falle des Herrn Polanski recht ist, dass sollte Priestern doch wirklich auch billig sein. Hochwuerden wendet naemlich auch nur hoechst selten brachiale Gewalt an, wenn er sich an Kindern vergreift. Das hat er naemlich gar nicht noetig, er benutzt die Autoritaet seines Kirchenamtes genauso wie Polanski die kindlichen Illusionen ueber eine schauspielerische Karriere ausgebeutet hat.

In einem Punkt jedenfalls stimme ich mit dem Autor ueberein: Es soll gleiches Recht fuer alle gelten, bloss bedeutet das bei mir nicht den sexuellen Missbrauch von Minderjaehrige als eher "laessliche Suende" zu entschuldigen, sondern die Leute bei Vorliegen des Tatbestandes einfach mal 'ne Weile wegzuschliessen, und zwar ohne Ansehen der Person, ob mit Priesterrock oder ohne ob mit kuenstlerischen Meriten oder ob es sich nur um einen Banausen handelt sollte dabei keine Rolle spielen...
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1371342) Verfasst am: 03.10.2009, 01:15    Titel: Antworten mit Zitat

Joe hat folgendes geschrieben:
Testirossi hat folgendes geschrieben:

Und dieser Sachverhalt ist auch in Deutschland ein Offizialdelikt. Nur dass es bei uns, im Gegensatz zu den USA verjährt.


nicht aber in der Schweiz, hier gibts keine Verjährungfrist für solche Delikte. Und hier wurde RP festgenommen, augrund eines int. Haftbefehls, dem die Schweiz gem. Abkommen mit den USA nachzukommen hat.

Formaljuristisch hat die Schweiz richtig gehandelt.


http://www.linker.ch/eigenlink/verjaehrungsfristen.htm

http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_353_1/a10.html

http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_353_933_6/a5.html
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1371419) Verfasst am: 03.10.2009, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Bill Donohue ist schonmal durch antisemitische Hetze aufgefallen. Ich guck nur eben etwas genauer hin.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1371926) Verfasst am: 04.10.2009, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Ob sie Sex wollte oder nicht, weiss ich nicht. Den Medien jedenfalls konnte ich nichts von einer Ablehnung entnehmen.
Alles andere führt zu weit in ein hier im Fourm nicht als Diskussionsgegenstand erlaubtes Thema.


Und was sagt uns das jetzt, dass du den Medien nichts von einer Ablehnung entnehmen konntest?
Dass es den von dir gelesenen Medien egal ist?
Vielleicht. Es gibt in Rechtsstaaten das juristische Konzept der Unschuldsvermutung - solange ich nichts gegenteiliges höre, gehe ich von eben dieser aus.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1371930) Verfasst am: 04.10.2009, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Ob sie Sex wollte oder nicht, weiss ich nicht. Den Medien jedenfalls konnte ich nichts von einer Ablehnung entnehmen.
Alles andere führt zu weit in ein hier im Fourm nicht als Diskussionsgegenstand erlaubtes Thema.


Und was sagt uns das jetzt, dass du den Medien nichts von einer Ablehnung entnehmen konntest?
Dass es den von dir gelesenen Medien egal ist?
Vielleicht. Es gibt in Rechtsstaaten das juristische Konzept der Unschuldsvermutung - solange ich nichts gegenteiliges höre, gehe ich von eben dieser aus.

Der Ausgangspunkt war Deine Aussage hier:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Das Mädel klagt offenbar nicht, Sache eigentlich erledigt. Nur leider sieht das offenbar die Staatsanwaltschaft anders.

Mir scheint, dass Du die Durchführung eines Verfahrens - währenddessen selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt - und die Verurteilung durcheinander schmeißt.
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Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1371935) Verfasst am: 04.10.2009, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Ob sie Sex wollte oder nicht, weiss ich nicht. Den Medien jedenfalls konnte ich nichts von einer Ablehnung entnehmen.
Alles andere führt zu weit in ein hier im Fourm nicht als Diskussionsgegenstand erlaubtes Thema.


Und was sagt uns das jetzt, dass du den Medien nichts von einer Ablehnung entnehmen konntest?
Dass es den von dir gelesenen Medien egal ist?
Vielleicht. Es gibt in Rechtsstaaten das juristische Konzept der Unschuldsvermutung - solange ich nichts gegenteiliges höre, gehe ich von eben dieser aus.

Der Ausgangspunkt war Deine Aussage hier:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Das Mädel klagt offenbar nicht, Sache eigentlich erledigt. Nur leider sieht das offenbar die Staatsanwaltschaft anders.

Mir scheint, dass Du die Durchführung eines Verfahrens - währenddessen selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt - und die Verurteilung durcheinander schmeißt.
Keineswegs, denn hier bezog ich mich auf meinen eigenen Eindruck und den Umgang mit dem Fall durch einzelne im Forum.
Die beiden Zitate liegen zeitlich und inhaltlich zu weit auseinander, um sie jetzt einfach aufeinander zu beziehen.
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Anmeldungsdatum: 12.06.2008
Beiträge: 2546

Beitrag(#1371969) Verfasst am: 04.10.2009, 15:15    Titel: Re: Roman Polanski wegen Vergewaltigung festgenommen Antworten mit Zitat

Roydans hat folgendes geschrieben:
Wie die Medien verlauten lassen, wurde Roman Polanski wegen Vergewaltigung (vor 30 Jahren),- in den USA, bei der Einreise in die Schweiz, festgenommen und soll an die USA ausgeliefert werden!

Eure Meinung?:


Reichlich beknackt irgendwie für mein Gefühl, dass jemand nach 30 Jahren dafür noch verurteilt werden soll. Ich möchte den Grad der Verwerflichkeit weder runterspielen, noch dramatisieren. Den Grad der Verwerflichkeit messe ich daran, wie die Tat abgelaufen ist. Da ich ich nicht dabei war kann ich das nicht beurteilen, auf jeden Fall war das keine Vergewaltigung auf die "ultra-brutale", so dass ich hier Milderungsgründe sehe, und ob der Vorwurf, dass er die 13-jährige unter Drogen gesetzt habe nicht möglicherweise so aussah, dass das Mädel sich aus freien Stücken besoffen hat, das kann ich jetzt auch nicht beurteilen.

Klar, wenn Polansik das Mädel mit Vorsatz zugedröhnt hätte, möglicherweise noch heimlich oder gegen ihren Willen, dann wäre das schon sehr verwerflich.

Aber wie gesagt, ich finde einfach, dass die Sache zu lange her ist, und nur dann verfolgt werden sollte, wenn sich in Polanskies handeln eine besondere Niedertracht erkennen läßt.

Für mich würde das bedeuten wenn:

a) Das Mädel gegen ihren Willen mit Drogen vollgepumpt wurde
oder
b) Eine Vergewaltigung gegen ihren Willen stattgefunden hat.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1372190) Verfasst am: 04.10.2009, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Ob sie Sex wollte oder nicht, weiss ich nicht. Den Medien jedenfalls konnte ich nichts von einer Ablehnung entnehmen.
Alles andere führt zu weit in ein hier im Fourm nicht als Diskussionsgegenstand erlaubtes Thema.


Und was sagt uns das jetzt, dass du den Medien nichts von einer Ablehnung entnehmen konntest?
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Vielleicht. Es gibt in Rechtsstaaten das juristische Konzept der Unschuldsvermutung - solange ich nichts gegenteiliges höre, gehe ich von eben dieser aus.



Polanski hatte sich damals schuldig bekannt, bevor er stiften ging. Zaehlt das als "Gegenteiliges"?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1372193) Verfasst am: 04.10.2009, 21:22    Titel: Re: Roman Polanski wegen Vergewaltigung festgenommen Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:
Roydans hat folgendes geschrieben:
Wie die Medien verlauten lassen, wurde Roman Polanski wegen Vergewaltigung (vor 30 Jahren),- in den USA, bei der Einreise in die Schweiz, festgenommen und soll an die USA ausgeliefert werden!

Eure Meinung?:


Reichlich beknackt irgendwie für mein Gefühl, dass jemand nach 30 Jahren dafür noch verurteilt werden soll. Ich möchte den Grad der Verwerflichkeit weder runterspielen, noch dramatisieren. Den Grad der Verwerflichkeit messe ich daran, wie die Tat abgelaufen ist. Da ich ich nicht dabei war kann ich das nicht beurteilen, auf jeden Fall war das keine Vergewaltigung auf die "ultra-brutale", so dass ich hier Milderungsgründe sehe, und ob der Vorwurf, dass er die 13-jährige unter Drogen gesetzt habe nicht möglicherweise so aussah, dass das Mädel sich aus freien Stücken besoffen hat, das kann ich jetzt auch nicht beurteilen.

Klar, wenn Polansik das Mädel mit Vorsatz zugedröhnt hätte, möglicherweise noch heimlich oder gegen ihren Willen, dann wäre das schon sehr verwerflich.

Aber wie gesagt, ich finde einfach, dass die Sache zu lange her ist, und nur dann verfolgt werden sollte, wenn sich in Polanskies handeln eine besondere Niedertracht erkennen läßt.

Für mich würde das bedeuten wenn:

a) Das Mädel gegen ihren Willen mit Drogen vollgepumpt wurde
oder
b) Eine Vergewaltigung gegen ihren Willen stattgefunden hat.



Dir ist klar, dass die Kleine erst 13 Jahre alt war? Dies sollte eine etwaige Freiwilligkeit der Zudroehnerei doch erheblich relativieren. Dass Teenager ein anderes Verhaeltnis zum Alkohol haben als Erwachsene und insbesondere Probleme damit haben, dessen Wirkung richtig einzuschaetzen, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben und dass es manche Lustmolche gibt, die sich das zunutze machen, eigentlich auch.

Gruss, Bernie
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astarte
Foren-Admin
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1372206) Verfasst am: 04.10.2009, 21:30    Titel: Re: Roman Polanski wegen Vergewaltigung festgenommen Antworten mit Zitat

Navigator2 hat folgendes geschrieben:

auf jeden Fall war das keine Vergewaltigung auf die "ultra-brutale", so dass ich hier Milderungsgründe sehe, und ob der Vorwurf, dass er die 13-jährige unter Drogen gesetzt habe nicht möglicherweise so aussah, dass das Mädel sich aus freien Stücken besoffen hat, das kann ich jetzt auch nicht beurteilen.
Wenn sich eine 13jährige freiwillig besäuft, kann man dies ruhig ausnutzen oder was? Böse Erinnert mich doch sehr an das: http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/ograpscht-is/ Ungustiöses im Blickfeld

edit: zitat repariert
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Tja


Zuletzt bearbeitet von astarte am 04.10.2009, 21:41, insgesamt einmal bearbeitet
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#1372217) Verfasst am: 04.10.2009, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn bei einer Straftat keine "ultra-brutale" Gewalt angewandt wird, soll das strafmildernd sein? Am Kopf kratzen
(Ist das nicht eher umgekehrt, dass die zusätzlich zum üblichen Strafmaß noch verschärfend wirkt, wenn sie angewandt wird?)
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1372227) Verfasst am: 04.10.2009, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal:
Das Mädchen hat ihm damals genau das vorgeworfen (gegen ihren erklärten Willen usw).

Unschuldsvermutung bedeutet doch nicht, dass man davon auszugehen hat, dass das Mädchen lügt. Da geht es darum, wie ein Verdächtiger zu behandeln ist, und dass die Vorgaben des Rechtsstaats befolgt werden. Oder geht ihr alle davon aus, dass der als Entführer von Natascha Kampusch Verdächtigte unschuldig ist, weil er nie rechtskräftig verurteilt wurde? Ich nehme keinem Poster hier ab, dass er auch sonst bei allen noch nicht Verurteilten *davon ausgeht, dass sie unschuldig sind*.

Ich weiß natürlich auch nicht, was war. Ich finde aber folgendes bezeichnend, was sich die verteidigenden Männer hier mal überlegen sollten. Wenn ein Mädchen euch zu Unrecht einer Vergewaltigung beschuldigt, erklärt ihr dann öffentlich, dass die Vorwürfe falsch sind, oder erklärt ihr öffentlich, dass euch die Justiz nur deshalb nachsteigt, weil jeder Mann das auch gerne tun will.

Und die Idee, dass eine Vergewaltigung keine richtige ist, wenn auf Grund von Unter-Drogen-Setzens (oder auch zum Beispiel durch Gewaltandrohung) keine brutale Gewalt nötig ist, will ich hier nicht mehr sehen. Das ist eine Verharmlosung von Vergewaltigung und zeigt Empathie Null für das, wovon man persönlich nicht betroffen ist. Und Gerichtsurteile in der Richtung gibt es ja immer wieder, obwohl noch kein Richter entschieden hat, dass das Geld freiwillig hergegeben wurde, wenn der Täter die Gewalt mit dem Messer nur angedroht hatte, das Opfer aber gar nicht verletzt wurde.
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placebo
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Anmeldungsdatum: 04.01.2009
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Wohnort: umdieecke

Beitrag(#1372311) Verfasst am: 05.10.2009, 00:19    Titel: Das Schweizer Recht ist eindeutig,die Tat ist verjährt. Antworten mit Zitat

Das Schweizer Recht ist eindeutig,die Tat ist verjährt.

Wolgang Schomburg ist ein erfahrener internationaler Richter.Er war der erste deutsche Richter am internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.Er kennt die Verbrechen und Verbrecher,er kennt auch das Elend der internationalen Strafverfolgung,in der Theorie aber auch in der Praxis.Schomburg ist keiner der schnell die Augen zudrückt,nicht bei prominenten oder anderen Zeitgenossen.Im Gegenteil.
Aber er ist erstaunt über die Verhaftung und die geplante Auslieferung an die USA:

Für die auslieferungsrelevante Frage,ob die Tat verjährt sei,gelte nach den Regeln des "ORDRE Public"das Recht des ersuchten Landes,also der Schweiz!
Im Gesetz über internationale Rechtshilfe IRG darf das Land das ausliefern soll besondere Umstände im Einzelfall prüfen.Vor 32 Jahren wurde die Tat Polanskis in einem "Deal"mit der US Justiz "nur"als sexueller Missbrauch von Minderjährigen (vergleichsweise nach deutschem Recht) bewertet.

Die US-Justiz gilt in Fluchtfällen als rachsüchtig.Schomburg warnt davor das sich immer mehr Staaten vor den Karren exessiver Strafverfolgung spannen lassen.
Schomburg verweist im übrigen auf den Kerngedanken von Verjährung:Irgendwann muss Schluss sein.
Außer bei MORD;VÖLKERMORD und Verbrechen gegen die MENSCHLICHKEIT.

Ein internationaler Haftbefehl ist kein Freibrief für jedwede Verhaftung.Es ist kein Gottesurteil an dem nicht zu rütteln ist,und kein Pontius-Pilatus Spiel,wonach einer seine Hände in Unschuld wascht und das Unrecht anderen überlässt.

Ich denke dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

(Zitate auszugsweise aus der süddeutschen Zeitung vom 2/3/4 Oktober 2009)
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Zuletzt bearbeitet von placebo am 05.10.2009, 00:50, insgesamt 2-mal bearbeitet
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1372320) Verfasst am: 05.10.2009, 00:45    Titel: Re: Das Schweizer Recht ist eindeutig,die Tat ist verjährt. Antworten mit Zitat

@placebo: Benutze doch bitte die Zitatfunktion, damit man erkennen kann, was von Dir und was zitiert ist

placebo hat folgendes geschrieben:
Für die auslieferungsrelevante Frage,ob die Tat verjährt sei,gelte nach den Regeln des "ORDRE Public"das Recht des ersuchten Landes,also der Schweiz!

Nach dem Auslieferungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA gilt etwas anderes, Kramer hatte das oben schon verlinkt:

Auslieferungsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika hat folgendes geschrieben:
Art. 5 Verjährung

Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die Verfolgung oder der Vollzug der Strafe oder Massnahme durch Verjährung gemäss dem Recht des ersuchenden Staates ausgeschlossen ist.

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placebo
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Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 729
Wohnort: umdieecke

Beitrag(#1372331) Verfasst am: 05.10.2009, 01:11    Titel: Re: Das Schweizer Recht ist eindeutig,die Tat ist verjährt. Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:

Artikel 5 Verjährung
Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die Verfolgung oder der Vollzug der Strafe oder Massnahme durch Verjährung gemäss dem Recht des ersuchenden Staates ausgeschlossen ist.


Artikel 5 kann ja wohl keine Anwendung finden weil der ERSUCHENDE Staat die USA ist und VERGEWALTIGUNG in den USA eben NICHT verjährt.

Aber die USA hat ja nachweislich in der Vorverhandlung auf den Tatbestand der Vergewaltigung verzichtet!!!
Und das ist für die Schweiz relevant,also keine Auslieferung.
Paragraph 10 Absatz 2 über die intenationale Rechtshilfe in Strafsachen käme hier zur Anwendung.
"Geben besondere Umstände des Falles Anlass zur Prüfung,ob der Verfolgte der ihm zur Last gelegten Tat hinreichend verdächtig ist,so ist die Auslieferung nur zulässig,wenn eine Darstellung der Tatsachen vorgelegt worden ist,aus denen sich der hinreichende Tatverdacht ergibt."



Ich habe sinngemäß zitiert mit Quellenangabe,ich denke das reicht.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1372344) Verfasst am: 05.10.2009, 01:26    Titel: Re: Das Schweizer Recht ist eindeutig,die Tat ist verjährt. Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

Auslieferungsvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika hat folgendes geschrieben:
Artikel 5 Verjährung

Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die Verfolgung oder der Vollzug der Strafe oder Massnahme durch Verjährung gemäss dem Recht des ersuchenden Staates ausgeschlossen ist.


Artikel 5 kann ja wohl keine Anwendung finden weil der ERSUCHENDE Staat die USA ist und VERGEWALTIGUNG in den USA eben NICHT verjährt.

Eben. Deswegen tritt die Rechtsfolge "die Auslieferung wird nicht bewilligt" nicht ein. Es bleibt bei der Auslieferungsverpflichtung (s. Art. 1).

Natürlich nur, wenn ihre Voraussetzungen i.ü. erfüllt sind. Aber das war gar nicht Thema meines Posts, sondern nur die Frage der Verjährung, und die regelt Art. 5 abschließend.
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placebo
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Beitrag(#1372354) Verfasst am: 05.10.2009, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

eben nicht!

Da in der Vorverhandlung die amerikanische Justiz den Vorwurf der Vergewaltigung zu gunsten des "sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen" abgewandelt hat ist das DELIKT auch nach USA-Recht schon längst verjährt.

Artikel 5 wird davon gar nicht berührt.
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neinguar
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Beitrag(#1372355) Verfasst am: 05.10.2009, 01:46    Titel: Re: Das Schweizer Recht ist eindeutig,die Tat ist verjährt. Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:

Aber die USA hat ja nachweislich in der Vorverhandlung auf den Tatbestand der Vergewaltigung verzichtet!!!
Und das ist für die Schweiz relevant,also keine Auslieferung.
Paragraph 10 Absatz 2 über die intenationale Rechtshilfe in Strafsachen käme hier zur Anwendung.
"Geben besondere Umstände des Falles Anlass zur Prüfung,ob der Verfolgte der ihm zur Last gelegten Tat hinreichend verdächtig ist,so ist die Auslieferung nur zulässig,wenn eine Darstellung der Tatsachen vorgelegt worden ist,aus denen sich der hinreichende Tatverdacht ergibt."

Das ist ein deutsches Gesetz, das werden die Schweizer Behörden kaum für relevant halten.

In Art. 9 und 10 des o.g. Auslieferungsabkommens findest Du die Bestimmungen darüber, was der ersuchende Staat vorlegen muss. Ich gehe mal davon aus, dass das Ersuchen der USA diese Anforderungen erfüllt hat.

Was aber wieder mit der Frage, ob der damalige plea bargain (die Absprache im Ermittlungsverfahren) einen Einfluss auf die Auslieferung hat, nichts zu tun hat.
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neinguar
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Beitrag(#1372358) Verfasst am: 05.10.2009, 01:58    Titel: Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:
Da in der Vorverhandlung die amerikanische Justiz den Vorwurf der Vergewaltigung zu gunsten des "sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen" abgewandelt hat

Welchen Einfluss so ein plea bargain auslieferungsrechtlich hat, ob er überhaupt einen hat, weiß ich nicht - und Du Eintags-Hobbyjurist, der in einem Schweizer Fall mit Zitaten aus deutschen Gesetzen kommt, garantiert auch nicht. Jedenfalls ist bzgl. der Verjährung das Recht des ersuchenden Staates maßgeblich, also der USA, anders als Du oben behauptet hast. Nimm das doch bitte wenigstens mal zur Kenntnis.

placebo hat folgendes geschrieben:
ist das DELIKT auch nach USA-Recht schon längst verjährt.

Artikel 5 wird davon gar nicht berührt.

Du schmeißt hier echt alles durcheinander, was es man überhaupt durcheinanderschmeißen kann. Gerade WENN das Delikt nach US-Recht verjährt ist, greift Artikel 5.
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placebo
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Beitrag(#1372362) Verfasst am: 05.10.2009, 02:16    Titel: Antworten mit Zitat

ich nehme lediglich zur Kenntniss das sich hier ein international erfahrenner Jurist eindeutig
gegen die Auslieferung ausgesprochen hat.Mit guter Begründung.

Ich selber bin kein Jurist,kann aber lesen und denken.
Und du angehender DORFGANDARM oder Schiedsmann solltest dir das mal auf deinen
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Beitrag(#1372383) Verfasst am: 05.10.2009, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

placebo hat folgendes geschrieben:
ich nehme lediglich zur Kenntniss das sich hier ein international erfahrenner Jurist eindeutig
gegen die Auslieferung ausgesprochen hat.Mit guter Begründung.

Ich selber bin kein Jurist,kann aber lesen und denken.
Und du angehender DORFGANDARM oder Schiedsmann solltest dir das mal auf deinen
Schlips oder Alukoffer schreiben.



Ach, Juristen halt. Fragst Du 3 verschiedene Juristen, dann kriegst Du mindestens 4 verschiedene Rechtsauffasungen. Von irgendwas muessen die Brueder schliesslich leben...
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Beitrag(#1372385) Verfasst am: 05.10.2009, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:

Und die Idee, dass eine Vergewaltigung keine richtige ist, wenn auf Grund von Unter-Drogen-Setzens (oder auch zum Beispiel durch Gewaltandrohung) keine brutale Gewalt nötig ist, will ich hier nicht mehr sehen. Das ist eine Verharmlosung von Vergewaltigung und zeigt Empathie Null für das, wovon man persönlich nicht betroffen ist. Und Gerichtsurteile in der Richtung gibt es ja immer wieder, obwohl noch kein Richter entschieden hat, dass das Geld freiwillig hergegeben wurde, wenn der Täter die Gewalt mit dem Messer nur angedroht hatte, das Opfer aber gar nicht verletzt wurde.

bravo
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