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Was ist nur mit Dawkins los?
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immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1664967) Verfasst am: 20.07.2011, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:

Das ist Quatsch. Wenn ein Mann eine Frau anbaggert, dann macht er offensichtlich eine auf sie bezogene Handlung aus eigenem Interesse. Wenn ein fremder Mann davon ausgeht, dass eine Frau sich aufbrezelt um ihn aufzureizen, dann hat er einen Schaden, sie weiß beim Aufbrezeln ja nicht mal, dass es ihn gibt.


Sie nimmt es aber in Kauf, dass Typen wie er bei ihrem Anblick Samenstau bekommen, ist also rücksichtslos.


Gröhl...

Und deswegen darf ein Mann jede attraktive Frau nach Sex fragen, weil er von ihrem Anblick Samenstau bekommt, haha, und wenn sie nein sagt, was willst Du aus ihrer "Rücksichtslosigkeit" noch ableiten, dass man sie dann auch vergewaltigen darf, weil der Samenstau dann ja immer noch weiterhin besteht.

Stell Dir vor, Du wärst ein attraktiver junger Mann, bei dessen Anblick alle sexuell unausgelasteten häßlichen, dicken Frauen feucht werden und dass sie dann mit Dir machen, was Du mit attraktiven Frauen machen wollen würdest, wenn Du von ihrem Anblick "Samenstau" bekommst.

Sollen alle attraktiven Frauen in Sack und Asche gehen, nur Frauen ab über 100 kg dürfen in Hot pants herumlaufen, weil Du dann keine Angst mehr haben musst, einen Samenstau Lachen zu erleiden, gegen den es bekanntermaßen auch kein anderes Mittel gibt, als Frauen zu belästigen.
_________________
Felix, qui potuit rerum cognoscere causas...
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1664972) Verfasst am: 20.07.2011, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Kann der Typ auch davon ausgehen, dass er die Frau angrabschen darf, wenn sie durch ihre Kleidung mindestens billigend in Kauf nimmt, dass er geil wird, oder das beabsichtigt provoziert und wenn nein, warum trifft deine Argumentation da nicht zu?


Auch das gibt es. Es kommt immer darauf an, welche Signale ausgesendet werden.
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Madro
Beobachter



Anmeldungsdatum: 13.06.2004
Beiträge: 136
Wohnort: Earth

Beitrag(#1664975) Verfasst am: 20.07.2011, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Thema Seximus.
Beim Sexismus muss man sagen das er für beide Geschlechter gilt.

Die Punkte bei Frauen wurden ja schon zusammengetragen. Aber auch Männer unterliegen einem Sexismus.

-Wehrpflicht (jetzt nimmer zum Glück) nur für Männer
-von Männern wird erwartet das sie in vielen Sachen zurückstecken...Ladies first
-allgemein weniger Betroffenheit bei Unglücken bei Männern
. männlicher Toter bei Gorch Fock--> passiert..3 Zeiler in einer Norddeutschen Zeitung
. weiblicher Tote bei Gorch Fock --> wir alle wissen was passiert ist
usw.

Was ich sagen will, Frauen haben kein Monopol auf den Sexismus. Was Frauen in Bezug auf den Sexismus haben, ist das reine Opfermonopol. Opfermonopol bedeutet hier, das nur Seximus gegen Frauen gesellschaftlich geächtet wird. Das ist der momentane Zeitgeist.


Zuletzt bearbeitet von Madro am 20.07.2011, 11:43, insgesamt einmal bearbeitet
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1664976) Verfasst am: 20.07.2011, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Aesahaettr hat folgendes geschrieben:
- Ganz wichtig ist zudem, dass nur anlassloses Anbaggern zu verurteilten ist. Wenn Interesse signalisiert wird, sieht es natürlich anders aus.

Einen Anlass gibt es doch immer und wenn er nur darin besteht, dass Mann gerne vögeln möchte.

Was du meinst ist eine Erlaubnis. Mann darf nicht flirten, wenn Frau ihm nicht vorher durch Blicke etc. die Erlaubnis dazu gegeben hat. In allen anderen Fällen (= erlaubnislos) darf er es nicht. Das ist nichts anderes als das Flirtverbot, das wir vor 50 Seiten schon abgelehnt hatten. Es gibt kein weibliches Kommunikationsmonopol. Vielleicht hättest du die Diskussion doch besser verfolgen sollen...
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immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1664979) Verfasst am: 20.07.2011, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Ich fasse zusammen:

EG hat RW um Sex gebeten. Das darf er.
(...)


Das darf er ohne Einschränkung nur in Deiner Fantasie.

Zitat:
Beleidigung auf sexueller Grundlage / Basis

Sollten Sie eine Vorladung mit einer solchen Bezeichnung von der Polizei als Beschuldigter bekommen, dann kann ich Ihnen nur anraten, dass Sie sich verteidigen lassen.

In einem sexualbezogenen Verhalten liegt nur dann eine Beleidigung, wenn Sie durch Ihr Verhalten zum Ausdruck bringt, der Betroffene weise einen seine Ehre mindernden Mangel auf.

Zum Beispiel: Das anfassen des Gesäßes einer Frau oder der gezielte Griff zwischen die Beine, sexuelle Äußerungen und Aufforderungen können tatbestandsmäßig sein. Insbesondere die modernen Technologien: Internet, Handy, Handycam und webcam kommen als Tatwerkzeuge in Betracht. Eine SMS, ein Mail kann einen beleidigen Inhalt haben. Nacktfotos der Ex und das ungewollte fotografieren kann nicht nur eine Beleidigung darstellen, sondern ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz, sowie dem Recht am eignen Bild.

Oft wird hier auch eine sexuelle Nötigung im Raum stehen. Gehen Sie davon aus, dass wenn Sie verurteilt werden, hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen das Resultat sein können, wenn Sie sich nicht ordnungsgemäß verteidigen lassen.

Gehen Sie nicht davon aus, dass sich das Verfahren von selber erledigt und gehen Sie in die Offensive. Die Praxis zeigt, dass dann oft Verfahren auch mit einer Einstellung erledigt werden können.

Was tun bei Anzeige, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, oder Anklage wegen Beleidigung?

In jedem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, denn die Strafgerichte kennen auch bei Beleidigung kein Pardon. Ich kann Akteneinsicht beantragen und sodann das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Gerade bei einem Beleidigungsdelikt zeigt sich, dass ein Strafverteidiger oftmals wirkungsvoll – und das in jedem Verfahrensstadium – auf den Ausgang einwirken kann. Regelmäßig kann das Verfahren auch eingestellt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie sich beraten lassen.

Wie werde ich für eine Beleidigung bestraft?

Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, dann kann der Täter mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Es handelt sich hierbei um ein Antragsdelikt.


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Latina
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Anmeldungsdatum: 28.07.2006
Beiträge: 934
Wohnort: Börn, Hellvetia

Beitrag(#1664981) Verfasst am: 20.07.2011, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Aesahaettr hat folgendes geschrieben:
- Ganz wichtig ist zudem, dass nur anlassloses Anbaggern zu verurteilten ist. Wenn Interesse signalisiert wird, sieht es natürlich anders aus.

Einen Anlass gibt es doch immer und wenn er nur darin besteht, dass Mann gerne vögeln möchte.

Was du meinst ist eine Erlaubnis. Mann darf nicht flirten, wenn Frau ihm nicht vorher durch Blicke etc. die Erlaubnis dazu gegeben hat. In allen anderen Fällen (= erlaubnislos) darf er es nicht. Das ist nichts anderes als das Flirtverbot, das wir vor 50 Seiten schon abgelehnt hatten. Es gibt kein weibliches Kommunikationsmonopol. Vielleicht hättest du die Diskussion doch besser verfolgen sollen...


Tja, wenn man den Unterschied zwischen Flirten und dumm anbaggern nicht kennt... kann man auch nix machen.
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"Ein Gramm Wissen ist einem Zentner Überzeugung und einer Tonne Meinung bei weitem vorzuziehen" [Manès Sperber]
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1664982) Verfasst am: 20.07.2011, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Ich fasse zusammen:

EG hat RW um Sex gebeten. Das darf er.
(...)


Das darf er ohne Einschränkung nur in Deiner Fantasie.

Zitat:
Beleidigung auf sexueller Grundlage / Basis

Sollten Sie eine Vorladung mit einer solchen Bezeichnung von der Polizei als Beschuldigter bekommen, dann kann ich Ihnen nur anraten, dass Sie sich verteidigen lassen.

In einem sexualbezogenen Verhalten liegt nur dann eine Beleidigung, wenn Sie durch Ihr Verhalten zum Ausdruck bringt, der Betroffene weise einen seine Ehre mindernden Mangel auf.

Zum Beispiel: Das anfassen des Gesäßes einer Frau oder der gezielte Griff zwischen die Beine, sexuelle Äußerungen und Aufforderungen können tatbestandsmäßig sein. Insbesondere die modernen Technologien: Internet, Handy, Handycam und webcam kommen als Tatwerkzeuge in Betracht. Eine SMS, ein Mail kann einen beleidigen Inhalt haben. Nacktfotos der Ex und das ungewollte fotografieren kann nicht nur eine Beleidigung darstellen, sondern ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz, sowie dem Recht am eignen Bild.

Oft wird hier auch eine sexuelle Nötigung im Raum stehen. Gehen Sie davon aus, dass wenn Sie verurteilt werden, hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen das Resultat sein können, wenn Sie sich nicht ordnungsgemäß verteidigen lassen.

Gehen Sie nicht davon aus, dass sich das Verfahren von selber erledigt und gehen Sie in die Offensive. Die Praxis zeigt, dass dann oft Verfahren auch mit einer Einstellung erledigt werden können.

Was tun bei Anzeige, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, oder Anklage wegen Beleidigung?

In jedem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, denn die Strafgerichte kennen auch bei Beleidigung kein Pardon. Ich kann Akteneinsicht beantragen und sodann das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Gerade bei einem Beleidigungsdelikt zeigt sich, dass ein Strafverteidiger oftmals wirkungsvoll – und das in jedem Verfahrensstadium – auf den Ausgang einwirken kann. Regelmäßig kann das Verfahren auch eingestellt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie sich beraten lassen.

Wie werde ich für eine Beleidigung bestraft?

Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, dann kann der Täter mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Es handelt sich hierbei um ein Antragsdelikt.


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Und was hat dein Zitat mit meiner Aussage zu tun?
Hast du es überhaupt gelesen?
Verstanden?
Mit den Augen rollen
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1664989) Verfasst am: 20.07.2011, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
immanuela hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Ich fasse zusammen:

EG hat RW um Sex gebeten. Das darf er.
(...)


Das darf er ohne Einschränkung nur in Deiner Fantasie.

Zitat:
Beleidigung auf sexueller Grundlage / Basis

Sollten Sie eine Vorladung mit einer solchen Bezeichnung von der Polizei als Beschuldigter bekommen, dann kann ich Ihnen nur anraten, dass Sie sich verteidigen lassen.

In einem sexualbezogenen Verhalten liegt nur dann eine Beleidigung, wenn Sie durch Ihr Verhalten zum Ausdruck bringt, der Betroffene weise einen seine Ehre mindernden Mangel auf.

Zum Beispiel: Das anfassen des Gesäßes einer Frau oder der gezielte Griff zwischen die Beine, sexuelle Äußerungen und Aufforderungen können tatbestandsmäßig sein. Insbesondere die modernen Technologien: Internet, Handy, Handycam und webcam kommen als Tatwerkzeuge in Betracht. Eine SMS, ein Mail kann einen beleidigen Inhalt haben. Nacktfotos der Ex und das ungewollte fotografieren kann nicht nur eine Beleidigung darstellen, sondern ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz, sowie dem Recht am eignen Bild.

Oft wird hier auch eine sexuelle Nötigung im Raum stehen. Gehen Sie davon aus, dass wenn Sie verurteilt werden, hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen das Resultat sein können, wenn Sie sich nicht ordnungsgemäß verteidigen lassen.

Gehen Sie nicht davon aus, dass sich das Verfahren von selber erledigt und gehen Sie in die Offensive. Die Praxis zeigt, dass dann oft Verfahren auch mit einer Einstellung erledigt werden können.

Was tun bei Anzeige, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, oder Anklage wegen Beleidigung?

In jedem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, denn die Strafgerichte kennen auch bei Beleidigung kein Pardon. Ich kann Akteneinsicht beantragen und sodann das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Gerade bei einem Beleidigungsdelikt zeigt sich, dass ein Strafverteidiger oftmals wirkungsvoll – und das in jedem Verfahrensstadium – auf den Ausgang einwirken kann. Regelmäßig kann das Verfahren auch eingestellt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie sich beraten lassen.

Wie werde ich für eine Beleidigung bestraft?

Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, dann kann der Täter mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

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Und was hat dein Zitat mit meiner Aussage zu tun?
Hast du es überhaupt gelesen?
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Rohrspatz
grobsinnig und feinschlächtig



Anmeldungsdatum: 25.12.2007
Beiträge: 3877
Wohnort: NRW

Beitrag(#1664995) Verfasst am: 20.07.2011, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Aesahaettr hat folgendes geschrieben:
Oh je... Ich habe das FGH nach Auftauchen dieses Threads eine Weile gemieden, weil schon auf den ersten Seiten das Mitlesen eine Qual gewesen ist, aber ich keine Zeit zum Antworten hatte.
Weil das Thema jetzt über eine Woche kontinuierlich oben bleibt, beteilige ich mich doch noch. Ich habe mir allerdings nicht die Mühe gemacht, die verpassten über 70 Seiten nachzulesen; angesichts der Qualität der vorgebrachten Argumente, die ich gesehen habe, dürfte ich nichts verpassen. Mit den Augen rollen

Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Nein:
Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Das Privileg ist, keine Unsicherheit oder gar Angst empfinden zu müssen, weil man aufgrund seiner sekundären Geschlechtsmerkmale ziemlich viel unerwünschte (bis gefährliche) Aufmerksamkeit auf sich zieht.
Dass EG sich offensichtlich keine Gedanken darum gemacht hat wie er wirkt, weil er diese Wirkung selbst nicht kennt... das ist m.E. das Privileg. Es äußerte sich aber natürlich im unpassenden Ansprechen.

(Angeregt durch Dr. Evil: Statistisch betrachtet natürlich...)

Aber sie zeigt etwas auf: Wenn Männer auf ihr "Privileg" (Vorteil) achten, was ja die meistens auch tun, erwächst daraus ein weibliches Privileg, dass dieses Verhalten bei ihnen geduldeter ist. Im Gegenzug sollten daher auch Frauen bedenken, wann ihre Anmachen unhöflich wirken.


Ein typischer Fehler scheint mir zu sein, zwei Probleme zusammenzuwerfen:
1. die Sexualisierung
2. die Bedrohlichkeit der Situation

Das männliche Privileg hat nichts mit Unsicherheit oder Angst zu tun. Es ist vielmehr der Umstand, üblicherweise nichts sexualisiert zu werden.

Nüchtern betrachtet würde das Problem m.E. nicht zum Geschlechterkampf taugen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die meisten Menschen - unabhängig vom Geschlecht - normalerweise kein Interesse daran haben, von jeder oder jedem Dahergelaufenen anlasslos angebaggert zu werden.
Es ist nicht lächerlich, Männern dasselbe Interesse zu unterstellen. Jedenfalls nicht, wenn sie sich ehrlich darüber Rechenschaft ablegen, von welchen Frauen sie angebaggert würden, wenn sie das Privileg verlieren würden. Wer es (als Mann) bezweifelt, sollte sich von der Phantasie lösen, die er sich darunter vorstellt, wenn er nur selektiv an attraktive Frauen denkt. Denkt an die unattraktiven und stellt euch vor, die würden euch ständig bedrängen - dann wird der Vorteil des Privilegs deutlich.

Ich möchte zwei Einschränkungen hervorheben, um Strohmännern vorzubeugen:
- Es gibt natürlich Orte und Umstände, wo Anbaggern eher statthaft ist, z.B. bestimmte Bars, Discos oder Nachtclubs.
- Ganz wichtig ist zudem, dass nur anlassloses Anbaggern zu verurteilten ist. Wenn Interesse signalisiert wird, sieht es natürlich anders aus.

Es ist allein unter dem Gesichtspunkt Sexualisierung absolut daneben, dass der EG Rebecca angebaggert hat.
Zu einem Treffen der säkularen Szene kommen die Teilnehmer_innen hauptsächlich aus Interesse am Thema, nicht um einen (Sex-)Partner zu finden. Sich so wie der EG zu verhalten ist somit unangemessen und verwerflich, solange keine spezieller Anlass (z.B. ein Gespräch mit eindeutigen Signalen und Flirten) dazukommt.

Die Uneinsichtigkeit in diesem Thread ist wirklich erschreckend. Nein Ich beginne, folgendes mehr und mehr zu verstehen:

Rebecca Watson hat folgendes geschrieben:
And I got messages from women who told me about how they had trouble attending pub gatherings and other events because they felt uncomfortable in a room full of men. They told me about how they were hit on constantly and it drove them away. I didn’t fully get it at the time, because I didn’t mind getting hit on. But I acknowledged their right to feel that way and I started suggesting to the men that maybe they relax a little and not try to get in the pants of every woman who walks through the door. Maybe they could wait for her to make the first move, just in case.

And then, for the past few years as the audience for Skepchick and SGU grew, I’ve had more and more messages from men who tell me what they’d like to do to me, sexually. More and more men touching me without permission at conferences. More and more threats of rape from those who don’t agree with me, even from those who consider themselves skeptics and atheists. More and more people telling me to shut up and go back to talking about Bigfoot and other topics that really matter.

[...]

So here we are today. I am a feminist, because skeptics and atheists made me one. Every time I mention, however delicately, a possible issue of misogyny or objectification in our community, the response I get shows me that the problem is much worse than I thought, and so I grow angrier. I knew that eventually I would reach a sort of feminist singularity where I would explode and in my place would rise some kind of Captain Planet-type superhero but for feminists. I believe that day has nearly arrived..


Fast völlige Zustimmung. Nur eine Bemerkung zum Privileg nochmal: Natürlich sollte man Sexualisierung und Bedrohung nicht vermischen, aber da Sexualisierung durch eine körperlich überlegene Person zu Bedrohung führen kann, haben Männer eben auch das Privileg, keine (weniger) Angst vor Sexualisierung haben zu müssen. (Würden sich die Geschlechter gegenseitig ähnlich oft angraben, wäre das für Männer daher eher lästig, aber selten beängstigend)
Aber von meiner Spitzfindigkeit abgesehen: Toller Beitrag!
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Rohrspatz
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Anmeldungsdatum: 25.12.2007
Beiträge: 3877
Wohnort: NRW

Beitrag(#1665004) Verfasst am: 20.07.2011, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Lamarck hat folgendes geschrieben:
Hi Rohrspatz!


Rohrspatz hat folgendes geschrieben:

Lamarck hat folgendes geschrieben:

Was hältst Du denn im Vergleich hierzu zu der Szene ab 1:29 bei diesem Vid?

Ich weiß nicht genau, was ich vergleichen soll. Geht es dir darum, dass dieser Fall nicht zwischen den beiden Geschlechtern sondern zwischen zwei Männern statt findet?
Willst du darauf hinweisen, dass es auch Regeln der Höflichkeit jenseits von "Privilegien" gibt? Das habe ich nicht in Zweifel gezogen. Oder missverstehe ich dich?


Nun, dies ist eine Anmache, Clooney geht souverän damit um, er ist vor seinem Publikum. Der schwule Part der Szene setzt alles auf eine Karte, obgleich auch diesem klar sein müsste, die Chancen sind denkbar gering. Es bleibt die letzte Hoffnung über einen Aufmerksamkeitsbonus (Daher könnte dies auch nichts weiter als ein PR-Gag sein, was uns hier aber nicht weiter kümmern braucht). Wir könnten uns auch verschärft vorstellen, diese Szene würde - weniger harmlos, da nicht unter sozialer Kontrolle - in einem Aufzug stattfinden.

Dürfte Clooney hier nun nicht gleichermaßen von entsprechenden "Privilegien" reden, da ihm ein schwuler Mensch "sexualisiert"? Oder greift diese "Privilegisierung" deshalb nicht, weil der angemachte Part hier im Mittel eine höhere Chance hat, seinem Gegenüber gegebenenfalls den Unterkiefer zu brechen?




Cheers,

Lamarck


Ämm, Privileg meint hier ja einen Vorteil einer Gruppe (egal ob statistisch oder absolut) gegenüber einer oder mehreren anderen Gruppen. Man kann sich vielleicht darüber streiten, ob Homosexuelle als Minderheit, die sich gegen Diskriminierung noch immer wehrt, in derart öffentlichen Situationen ein klein wenig mehr Narrenfreiheit haben, aber ein anderes mögliches Ungleichgewicht an Vorteilen fällt mir spontan auch nicht ein. Der Punkt mit den Privilegien ist aber auch nicht, dass dadurch irgend ein Verhalten verdammungswürdiger wird - eigentlich ist sogar eher das Gegenteil der Fall: Es ist verständlich, dass man nicht alle seine "Privilegien" (oder "Gruppenvorteile") reflektiert und ihre Bedeutung im zwischenmenschlichen Umgang bedenkt. Man ist sich ja womöglich auch gar nicht bewusst, dass man mit seinem Verhalten jemanden benachteiligt, einschränkt, Unwohlsein hervor ruft o.Ä.
Der Punkt ist, dass es für den zwischenmenschlichen Umgang förderlich ist, wenn man bestimmte Unterschiede kennt, so dass man überhaupt erst in der Lage ist, sich rücksichtsvoll zu verhalten. Und wenn jemand sagt (ich unterstelle diese Meinung hier niemandem): "Ich kenne nicht das Problem, Sexualisiert zu werden, aber ich finde eh, dass das kein Problem ist!" dann äußert man dies eben aufgrund dessen, dass man den Vorteil hat, selten sexualisiert zu werden. Und bevor man das nicht versteht, ist jede weitere Diskussion unmöglich. Deswegen: "Watch your privilege! Dann können wir auf gleicher Augenhöhe diskutieren, wie wir miteinander auskommen können und wollen."
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goatmountain
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Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1665009) Verfasst am: 20.07.2011, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Also was müsste ich anziehen, um für dich nicht als rücksichtslos zu gelten?
Das ist wohl Ansichtssache. zynisches Grinsen

Kein Problem, die Frage geht ja nur an Ilmor. Da er nicht weiß, wie ich aussehe, soll er einfach mal von einer jungen Frau durchschnittlicher Attraktivität ausgehen, falls der Faktor für ihn relevant ist.
Wer von "Samenstau" schwadroniert, dessen Phantasie wird sich noch an einer Burka-Traegerin berauschen. Du verlaesst also besser aus Ruecksichtnahme das Haus nicht mehr. Cool


Und outet sich als verkappter Orientaler. Lachen

Wie man sich die gemeinhin so vorstellt.

rassist! du solltest verwarnt werden. wie hat man sich den gemeinhin den belgier vorzustellen? als kinderschaender?
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1665010) Verfasst am: 20.07.2011, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Die gesamte Privileg-Debatte ist eine Sackgasse, denn sie ändert nichts am Ergebnis unseres Falles. Selbst wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass Männern ein wie auch immer geartetes Privileg zukommt, folgt daraus noch lange kein Verbot "guys don't do this". Und nur darum geht es hier.

Ich darf jeden Menschen auf diesem Planeten zu jedem beliebigen Thema ansprechen. Ich darf nach der Uhrzeit fragen, nach dem Weg, nach Geld oder nach Sex. Ich darf Menschen bitten mir ihr Haus zu schenken oder ihre Seele zu verkaufen. Im Einzelfall kann das peinlich, dumm, unfreundlich und kontraproduktiv sein. Aber es ist erlaubt.

Erlaubte Handlungen werden nicht zu verbotenen Handlungen nur weil sie jemandem unangenehm sind. Mir ist es z.B. unangenehm, wenn jemand mit starkem Körpergeruch in der U-Bahn direkt neben mir steht. Deswegen kann ich aber nicht allen Stinkern Hausverbot für alle Bahnhöfe erteilen. Unsere Rechtsordnung verlangt eben von uns, alles was unter der Grenze der Strafbarkeit liegt zu dulden. Und dazu gehören nunmal auch niveaulose Anmachen.
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Rohrspatz
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Anmeldungsdatum: 25.12.2007
Beiträge: 3877
Wohnort: NRW

Beitrag(#1665011) Verfasst am: 20.07.2011, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Sollte man (ist es aufgrund der Höflichkeit geboten) auf das Ausleben seines Rechts verzichten, wenn dieses größere Unannehmlichkeiten beim Gegenüber wecken würde?

Ja, das sollte man.

ABER: daraus folgt kein Anspruch des Gegenübers diese Höflichkeit einzufordern. Mit Höflichkeit ist es wie mit Freundschaft oder Liebe. Sie wird einem freiwillig entgegengebracht oder halt nicht. Man kann sie aber nicht verlangen.


Danke. An dem Punkt waren wir aber schon: Woran appelliert Watson eigentlich?
Wenn sie an die Höflichkeit appelliert, dann ist die Lage ganz einfach: Wer nicht höflich sein will, der ist eigentlich ohnehin nicht angesprochen. Dass sie an Höflichkeit appelliert ist in sofern nicht unwahrscheinlich, als dass sie ja eben keine juristischen oder aktivistischen Konsequenzen fordert. Sie spricht also natürlich die freiwillige Bereitschaft an - was sonst?


Watsons Apell klingt nicht so, als wäre er an die Höflichkteit gerichtet. Die ganzen Blogeinträge der anderen Feministen zu diesem Thema, denen Watson nie wiedersprochen hat, machen diese Theorie noch unwahrscheinlicher.


Ich hatte ja bereits erwähnt, wie ich Höflichkeit verstehe: Als Regeln für ein rücksichtsvolles Miteinander. Das ist auf freiwilliger Basis, man muss nur eben mit den Konsequenzen leben, wenn man sich gegen ein höfliches Verhalten entscheidet. (Regeln, die recht willkürlich sind und daher im Knigge nachgeschlagen werden müssen, sind vielleicht das, was du meinst, was ich aber schlicht als Sonderfall verstehe.)

Nun aber die Frage: Man kann sicherlich versuchen, etwas wie eine Forderung klingen zu lassen, um sich mehr Gehör zu verschaffen, aber wie kann man denn tatsächlich etwas fordern, ohne Druckmittel zu haben?
Ein Chef kann etwas fordern, ein Geiselnehmer kann etwas fordern, aber eine gleichgestellte Person, die keine Drohungen ausspricht? Sie hat doch nichts, um eine Forderung durchsetzen zu können! Also natürlich richten sich Watsons Worte an die Freiwilligkeit und damit ist es ein Appell! Und woran? An freiwillige Rücksichtsnahme. Was ja nach meinem Verständnis, sobald der Appell konkret wird, ein Appell an die Höflichkeit ist. Du würdest vielleicht das Wort "Rücksicht" bevorzugen.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1665016) Verfasst am: 20.07.2011, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

goatmountain hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Also was müsste ich anziehen, um für dich nicht als rücksichtslos zu gelten?
Das ist wohl Ansichtssache. zynisches Grinsen

Kein Problem, die Frage geht ja nur an Ilmor. Da er nicht weiß, wie ich aussehe, soll er einfach mal von einer jungen Frau durchschnittlicher Attraktivität ausgehen, falls der Faktor für ihn relevant ist.
Wer von "Samenstau" schwadroniert, dessen Phantasie wird sich noch an einer Burka-Traegerin berauschen. Du verlaesst also besser aus Ruecksichtnahme das Haus nicht mehr. Cool


Und outet sich als verkappter Orientaler. Lachen

Wie man sich die gemeinhin so vorstellt.

rassist! du solltest verwarnt werden. wie hat man sich den gemeinhin den belgier vorzustellen? als kinderschaender?


Pff, ich habe lediglich die "Ironie-Tags" vergessen. Ich dachte, die sieht jeder, auch ohne daß ich die ausdrücklich erwähne. Suspekt
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1665017) Verfasst am: 20.07.2011, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Die gesamte Privileg-Debatte ist eine Sackgasse, denn sie ändert nichts am Ergebnis unseres Falles. Selbst wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass Männern ein wie auch immer geartetes Privileg zukommt, folgt daraus noch lange kein Verbot "guys don't do this". Und nur darum geht es hier.

Ich darf jeden Menschen auf diesem Planeten zu jedem beliebigen Thema ansprechen. Ich darf nach der Uhrzeit fragen, nach dem Weg, nach Geld oder nach Sex. Ich darf Menschen bitten mir ihr Haus zu schenken oder ihre Seele zu verkaufen. Im Einzelfall kann das peinlich, dumm, unfreundlich und kontraproduktiv sein. Aber es ist erlaubt.

Erlaubte Handlungen werden nicht zu verbotenen Handlungen nur weil sie jemandem unangenehm sind. Mir ist es z.B. unangenehm, wenn jemand mit starkem Körpergeruch in der U-Bahn direkt neben mir steht. Deswegen kann ich aber nicht allen Stinkern Hausverbot für alle Bahnhöfe erteilen. Unsere Rechtsordnung verlangt eben von uns, alles was unter der Grenze der Strafbarkeit liegt zu dulden. Und dazu gehören nunmal auch niveaulose Anmachen.


Wenn es erlaubt ist, immer jemanden anzusprechen, muss es auch immer erlaubt sein, immer darauf hinzuweisen, dass man das nicht machen soll.

Warum? Weil hinter beiden Dingen der Wille steht, es (selbst) zu tun.

Ich will immer Leute ansprechen können , wann es mir passt.

und

Ich will immer Leuten sagen können, was sie nicht machen sollen.

Meinungsfreiheit bedeutet, ich darf meine Meinung sagen und du darfst deine Meinung zu meiner Meinung sagen.
Was du beschreibst klingt, als dürfte man letzteres nicht.


In deinem Beispiel mit dem riechenden Menschen: Ja, man darf diesem nicht verbieten, sich in der Öffentlichkeit aufzuhalten.

Man darf aber sagen: Leute, wascht euch.

Hier ist der Wille des einen (ich will in der Öffentlichkeit sein, auch wenn ich rieche) in Konkurrenz zu dem des anderen (ich will Leute nicht riechen in der Öffentlichkeit).

Wenn du hier etwas verbieten willst, bevorzugst du gezwungermaßen eine Seite. In dem Beispiel oben aber nicht. Gleiches Recht für alle.
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Dr. Evil
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Beitrag(#1665019) Verfasst am: 20.07.2011, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Sie hat doch nichts, um eine Forderung durchsetzen zu können!

Für eine Frau bist du aber erstaunlich schlecht über die Waffen der Frauen informiert... zwinkern

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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1665023) Verfasst am: 20.07.2011, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Wenn es erlaubt ist, immer jemanden anzusprechen, muss es auch immer erlaubt sein, immer darauf hinzuweisen, dass man das nicht machen soll.

Warum? Weil hinter beiden Dingen der Wille steht, es (selbst) zu tun.

Ich will immer Leute ansprechen können , wann es mir passt.

und

Ich will immer Leuten sagen können, was sie nicht machen sollen.

Selbstverständlich darfst du deine Meinung dazu sagen. Aber ein Verbot "guys don't do this" hat Konsequenzen und diese sind von der Freiheit der Meinungsäußerung eben nicht mehr umfasst.

Surata hat folgendes geschrieben:
Man darf aber sagen: Leute, wascht euch.

Als Vorschlag, Bitte, Appell: ja.
Als Befehl: nein.
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Rohrspatz
grobsinnig und feinschlächtig



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Beitrag(#1665025) Verfasst am: 20.07.2011, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Wenn es erlaubt ist, immer jemanden anzusprechen, muss es auch immer erlaubt sein, immer darauf hinzuweisen, dass man das nicht machen soll.

Warum? Weil hinter beiden Dingen der Wille steht, es (selbst) zu tun.

Ich will immer Leute ansprechen können , wann es mir passt.

und

Ich will immer Leuten sagen können, was sie nicht machen sollen.

Selbstverständlich darfst du deine Meinung dazu sagen. Aber ein Verbot "guys don't do this" hat Konsequenzen und diese sind von der Freiheit der Meinungsäußerung eben nicht mehr umfasst.


Ich wusste gar nicht, dass RW die Autorität der Skeptiker-Community ist. Sie kann Verbote erlassen?

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:

Surata hat folgendes geschrieben:
Man darf aber sagen: Leute, wascht euch.

Als Vorschlag, Bitte, Appell: ja.
Als Befehl: nein.


Sie ist sogar Chefin?



....wow!
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Dies ist keine Piep-Show.
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moecks
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Beiträge: 4560

Beitrag(#1665028) Verfasst am: 20.07.2011, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Wenn es erlaubt ist, immer jemanden anzusprechen, muss es auch immer erlaubt sein, immer darauf hinzuweisen, dass man das nicht machen soll.

Warum? Weil hinter beiden Dingen der Wille steht, es (selbst) zu tun.

Ich will immer Leute ansprechen können , wann es mir passt.

und

Ich will immer Leuten sagen können, was sie nicht machen sollen.

Selbstverständlich darfst du deine Meinung dazu sagen. Aber ein Verbot "guys don't do this" hat Konsequenzen und diese sind von der Freiheit der Meinungsäußerung eben nicht mehr umfasst.

Surata hat folgendes geschrieben:
Man darf aber sagen: Leute, wascht euch.

Als Vorschlag, Bitte, Appell: ja.
Als Befehl: nein.

RW hat doch aber keine Kompetenz im strafrechtlichen Sinne. Du kannst einen Befehl oder ein Gebot von ihr einfach ignorieren, oder dich darüber lustig machen. All das gehört zu dieser von dir beschreibenen Freiheit dazu, was ich auch richtig finde.
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immanuela
total südlich



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Beiträge: 1846

Beitrag(#1665065) Verfasst am: 20.07.2011, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Sie hat doch nichts, um eine Forderung durchsetzen zu können!

Für eine Frau bist du aber erstaunlich schlecht über die Waffen der Frauen informiert... zwinkern



Oh toll, da hat ein Kerl ein T-shirt mit nem blöden Spruch drauf designt.
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Felix, qui potuit rerum cognoscere causas...
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immanuela
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Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1665086) Verfasst am: 20.07.2011, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, an diesem Thread sind Frauen schuld.

Und zwar die Mütter, die ihre Söhne in deren Kindheit aus Bequemlichkeit in jeder Hinsicht dominiert haben.
Die völlig unempathisch, ohne sich für die Bedürfnisse der Jungen zu interessieren oder nach deren eigenen Wünschen oder deren Meinung zu fragen über diese bestimmt haben. Ihre kindliche Abhängigkeit von der Liebe und der Versorgung durch die Mutter wurde von den Müttern ausgenutzt, jedes Zuwiderhandeln wurde rigide sanktioniert, jeglicher kindlicher Widerstand war zwecklos, ohne Diskussion, auch wenn es dem Kind manchmal überhaupt nicht klar sein konnte, warum es das eine tun oder das andere lassen sollte, und wieso ihm Dinge vorenthalten werden, die es gerne gehabt hätte.
Autoritäre, verständnislose Mütter also, die es nicht für nötig hielten, ihr Verhalten zu erklären oder Irrtümer einzugestehen.

Solche Mütter sorgen dafür, dass Söhne zu erwachsenen Männern heranwachsen mit mickrigem Selbstwertgefühl und der Überzeugung und dem tiefen Bedürfnis, sich endlich nie wieder in ihrem Leben, wenn es nicht unbedingt sein muss, von einer Frau irgendetwas sagen lassen zu müssen.

Das äußert sich darin, dass sie in jedem Ratschlag, jeder Meinungsäußerung einer Frau nach versteckten Vorschriften, Verboten und Vorwürfen an sie persönlich suchen, Verhaltensmaßregeln in jeden an sie gerichteten kritischen Satz hineininterpretieren, denen es sich prinzipiell zu widersetzen gilt.

Das Dilemma dieser Männer: sie stehen auf weibliche Körper. Das macht sie aus ihrer Perspektive erneut abhängig von ... Frauen! Sie hassen Frauen dafür. dass sie nach ihrem Empfinden erneut in einer Sache Macht über sie haben, etwas haben, was sie ihnen vorenthalten können, so dass sie sich wieder abhängig fühlen müssen. Dabei würden sie so gerne einmal den Spiess umdrehen und Frauen verachten, deren Wünsche, wie sie gerne behandelt werden möchten, missachten...

Anders kann ich persönlich mir die Überreaktion einiger Männer hier (Ilmor und Dr. Böse) auf RWs Appell einfach nicht erklären. Smilie
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YB0b
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.05.2010
Beiträge: 210

Beitrag(#1665105) Verfasst am: 20.07.2011, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
YB0b hat folgendes geschrieben:
"Don't do that"
na dann leite mal her........

Das "Don't do that" hatte einen Kontext. Mit den Augen rollen

ich weis. aber welchen denn genau?
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Wenn die Welt erst ehrlich genug sein wird, um Kinder vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird von ihr was zu hoffen sein.
- Arthur Schopenhauer
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beiträge: 22262

Beitrag(#1665107) Verfasst am: 20.07.2011, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

YB0b hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
YB0b hat folgendes geschrieben:
"Don't do that"
na dann leite mal her........

Das "Don't do that" hatte einen Kontext. Mit den Augen rollen

ich weis. aber welchen denn genau?

Lesen.
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Darwin Upheaval
Evo-Devo-Darwinist & Wissenschaftskommunikator



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Beiträge: 5491
Wohnort: Tief im Süden

Beitrag(#1665112) Verfasst am: 20.07.2011, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Sie hat doch nichts, um eine Forderung durchsetzen zu können!

Für eine Frau bist du aber erstaunlich schlecht über die Waffen der Frauen informiert... zwinkern



Oh toll, da hat ein Kerl ein T-shirt mit nem blöden Spruch drauf designt.


Man kann es auch als zutreffende (wenn auch saloppe) Umschreibung für "sexuelle Selektion" sehen... Cool

Wer von beiden "makes the rules"? zwinkern


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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1665115) Verfasst am: 20.07.2011, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Wenn es erlaubt ist, immer jemanden anzusprechen, muss es auch immer erlaubt sein, immer darauf hinzuweisen, dass man das nicht machen soll.

Warum? Weil hinter beiden Dingen der Wille steht, es (selbst) zu tun.

Ich will immer Leute ansprechen können , wann es mir passt.

und

Ich will immer Leuten sagen können, was sie nicht machen sollen.

Selbstverständlich darfst du deine Meinung dazu sagen. Aber ein Verbot "guys don't do this" hat Konsequenzen und diese sind von der Freiheit der Meinungsäußerung eben nicht mehr umfasst.


Du fantasierst immer noch grundlos eine juristische Debatte hier herein.
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nocquae
diskriminiert nazis



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Beiträge: 18183

Beitrag(#1665127) Verfasst am: 20.07.2011, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Yogosh hat folgendes geschrieben:
nocquae hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Yogosh hat folgendes geschrieben:
Ob beide Argumente aber gleich schwer wiegen, ist eine andere Sache. Letztlich ist es eine Frage der Abwägung, wie so oft bei ethischen Fragen. Die formale Analogie reicht jedenfalls nicht aus.

Meinetwegen. Dann mach halt eine Abwägung. Warum also wiegt des Recht der Frau nicht von einem Mann angesprochen zu werden grundsätzlich schwerer als das Recht des Mannes eine Frau ansprechen zu dürfen? Schulterzucken

Aus demselben Grund, aus dem dein Recht, nicht in die Fresse gehauen werden zu wollen, schwerer wiegt als mein Recht, Trollen in die Fresse schlagen zu wollen.


Nicht nett, aber deutlich formuliert. Es geht hier ja einerseits um das Recht, mitten in der Nacht im Fahrstuhl sexuelle Avancen machen zu dürfen gegen das Recht sich dann und dort sicher zu fühlen.

Sehr schwach. Ein Schlag in die Fresse ist eine strafbare Körperverletzung. Jemanden zum Kaffee einzuladen ist erlaubt. Wer arbeitet hier mit falschen Gleichsetzungen?

Obwohl ich damit meinen eigenen Kodex zur Trollfütterung unterminiere ... die Entgegnung ist gleich aus zwei Gründen Unsinn.

1) argumentierst du rechtspositivistisch. Würden Verhältnisse, unter denen Körperverletzungen erlaubt sind oder ungewollte Avancen verboten, irgendetwas an deren ethischer Beurteilung ändern?

2) und wesentlich bedeutsamer: Für In-die-Fresse-hauen kannst du jedes beliebige Beispiel einsetzen, bei dem zwei Ansprüche aufeinandertreffen von deinen einer deutlich stärker in die persönliche Rechtssphäre eingreift, als der andere: Aus welchem Grund soll mir z. B. das Recht darauf verweigert werden, dass „Dr. Evil“ nur noch Baströckchen tragen darf oder Ilmor nur noch Burka?
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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YB0b
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Anmeldungsdatum: 22.05.2010
Beiträge: 210

Beitrag(#1665136) Verfasst am: 20.07.2011, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
YB0b hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
YB0b hat folgendes geschrieben:
"Don't do that"
na dann leite mal her........

Das "Don't do that" hatte einen Kontext. Mit den Augen rollen

ich weis. aber welchen denn genau?

Lesen.

hab ich danke.
Denken
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Surata
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Beitrag(#1665376) Verfasst am: 21.07.2011, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

http://blogs.scientificamerican.com/cocktail-party-physics/2011/07/20/is-it-cold-in-here/
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Yogosh
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Beitrag(#1665408) Verfasst am: 21.07.2011, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
http://blogs.scientificamerican.com/cocktail-party-physics/2011/07/20/is-it-cold-in-here/


Interessanter Artikel. Besonders der link zu http://www.derailingfordummies.com/. Die Liste dort könnte man bestimmt zu einem Argument Generator ausbauen.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1665413) Verfasst am: 21.07.2011, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Yogosh hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
http://blogs.scientificamerican.com/cocktail-party-physics/2011/07/20/is-it-cold-in-here/


Interessanter Artikel. Besonders der link zu http://www.derailingfordummies.com/. Die Liste dort könnte man bestimmt zu einem Argument Generator ausbauen.


Jup.
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