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Verfassungsschutz überwacht marxistische Doktoranden?
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Desperadox
Nischenprodukt



Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1732645) Verfasst am: 27.02.2012, 04:09    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:

Also hast du nichts dagegen, dass NPD-Parteimitglieder Geschichtslehrer werden? Wie tolerant von dir.


Solange er im Unterricht die Klappe über seine politischen Überzeugungen hält. zynisches Grinsen

Das ist als Geschichtelehrer wohl kaum möglich. Zumindest unterschwellig bringt der Lehrer uf kurz oder lang seime BOtschaft an den Mann...
Abgesehen davon sehe ich es wie Misterfritz.

Auch ein Lehrer der nicht in einer Partei ist,könnte extremistisches Gedankengut verbreiten.Das muss also sowieso in jedem Einzelfall ausgeschlossen werden.Und so sehr ich die NPD auch verabscheue,was ein Lehrer in seiner Freizeit macht,ist seine Privatsache(so lange es nicht gegen das Gesetz verstößt)
Ein anderer Fall wäre es,wenn die NPD (endlich) verboten wäre,aber die Mitgliedschaft in einer legalen Partei(links oder rechts) darf kein Grund für ein Berufsverbot sein.
_________________
SUUM CUIQUE
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1732653) Verfasst am: 27.02.2012, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Staat ist nicht irgendein Arbeitgeber. Und auch andere Arbeitgeber dürfen nicht nach beliebigen Kriterien diskriminieren.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1732675) Verfasst am: 27.02.2012, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Der Staat ist nicht irgendein Arbeitgeber. Und auch andere Arbeitgeber dürfen nicht nach beliebigen Kriterien diskriminieren.
Hmm, fallen Schulen nicht unter die Tendenzbetriebe? Da sie regelmäßig ein weltanschauliches Leitbild haben, würde ich das eigentlich erwarten.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26588
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1732702) Verfasst am: 27.02.2012, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Der Staat ist nicht irgendein Arbeitgeber. Und auch andere Arbeitgeber dürfen nicht nach beliebigen Kriterien diskriminieren.
Hmm, fallen Schulen nicht unter die Tendenzbetriebe? Da sie regelmäßig ein weltanschauliches Leitbild haben, würde ich das eigentlich erwarten.

Selbst wenn es stimmen sollte: Auch das mit den Tendenzbetrieben ist von Arbeitgeberseite nur solange komfortabel, solange sich genügend Arbeitnehmer um die Stellen prügeln - das ist bei Lehrern im Moment nicht unbedingt so.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#1732746) Verfasst am: 27.02.2012, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:


Was ist so falsch daran, dass ein Arbeitgeber auswählen darf, welche Mitarbeiter er haben will? Für mich ist es verständlich, dass der Staat seine Mitarbeiter als seine Aushängeschilder nicht alles machen lässt, was sie wollen.


Für mich ist das nicht nur falsch,sondern verstößt sogar gegen das GG.

Artikel 3 (3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden....

Also hast du nichts dagegen, dass NPD-Parteimitglieder Geschichtslehrer werden? Wie tolerant von dir.

Den kannst du -ohne gegen §3 GG zu verstoßen- abmahnen und ggf. entlassen, wenn er die Geschichte falsch darstellt.

man muss geschichte nicht falsch darstellen, um zu indoktrinieren.
und ja, ich denke schon, dass der arbeitgeber sich seine angestellten aussuchen darf. das tut doch jeder arbeitgeber. wenn ich vermute, dass ein bewerber nicht zu meinem unternehmen (und sei es der staat) stehen wird, stelle ich den nicht ein.

In welchem Rahmen dürfen sich denn Betriebe ihre Arbeitnehmer aussuchen ? Doch nicht nach Aspekten wie politische Auffassung, Geschlecht, Religion, sexuelle Neigungen oder ähnliches. Umstrittene Ausnahmen bestehen für Tendenzunternehmen, wie sie Loke bereits aufführte, ansonsten sind diese Themen Tabu, egal ob Staats- oder Privatunternehmen. Theoretisch steht es einem Mehrheits-Mob natürlich offen, diese Regeln des GG abzuschaffen. Dank Ewigkeitsklausel funktioniert das aber nur als Revolution, insofern sind in meinen Augen eher die Befürworter solchen Regelungen die eigentlichen Verfassungsfeinde.
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lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#1732749) Verfasst am: 27.02.2012, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:


Was ist so falsch daran, dass ein Arbeitgeber auswählen darf, welche Mitarbeiter er haben will? Für mich ist es verständlich, dass der Staat seine Mitarbeiter als seine Aushängeschilder nicht alles machen lässt, was sie wollen.


Für mich ist das nicht nur falsch,sondern verstößt sogar gegen das GG.

Artikel 3 (3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden....

Also hast du nichts dagegen, dass NPD-Parteimitglieder Geschichtslehrer werden? Wie tolerant von dir.

Den kannst du -ohne gegen §3 GG zu verstoßen- abmahnen und ggf. entlassen, wenn er die Geschichte falsch darstellt.


Aber sonst ist das für dich in Ordnung, wenn der Staat so einen einstellt? Auch wenn er bei einer noch radikaleren Vereinigung ist?

Solange DKP, NPD, usw. keine Einstufung a´la kriminelle Vereinigung besitzen und entsprechend verboten sind, sehe ich kein Recht, welches eine Diskriminierung ihrer Mitglieder rechtfertigen könnte.

Loke hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:

Es gibt auch die Religionsfreiheit, und trotzdem wirst du dich als A̶̶t̶̶h̶̶e̶̶i̶̶s̶̶t̶ Konfessionsloser schwer tun, ein Pfarrer zu werden oder sonst irgendeinen Beruf in kirchlichen Institutionen zu erreichen.

Mag sein, dass du diesen Zustand für gut und daher geeignet findest, um es als Pro-Berufsverbot-Argument zu nutzen.

Ja, ich finde diesen Zustand gut. Ein Arbeitgeber soll selbst entscheiden können, wen er einstellt oder nicht. Allerdings passt dafür der Begriff Berufsverbot überhaupt nicht.
Wenn dich etwa ein Stipendiumswerk nicht unterstützt, weil du zu wenig gesellschaftlich machst, würdest du dann auch von einem "Förderverbot" sprechen als Widerspruch zur Freiheit des gesellschaftlichen Engagements?
Der Staat als Arbeitgeber stellt natürlich einen Sonderfall dar, allerdings sollten auch hier die Mitarbeiter die Werte des Staates mittragen.

Siehe oben meine Antwort an Misterfritz. Du möchstest im Prinzip die Verfassung beugen/brechen, damit dir (hier: politisch) unliebsame Menschen, bestimmte Jobs nicht ausüben dürfen. Meiner Meinung nach ist das eine bedenkliche undemokratische Auffassung jenseits der Rechtsstaatlichkeit.

Sicherlich würden Arbeitgeber gerne einstellen, wen sie wollen. Sie wollen wissen ob Frauen bereits schwanger sind oder welche sexuellen Praktiken sie zugeneigt sind und sicherlich würden Arbeitgeber gerne angehende Betriebsräte kündigen wollen und sicherlich würden Arbeitgeber ganze Krankengeschichten einsehen wollen, aber solche Allmachtsphantasien für Arbeitgeber gehören wohl in eine andere Repubik, die vielleicht nicht mal mehr die Bezeichnung Republik verdient.
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Loke
der Lästerer



Anmeldungsdatum: 01.09.2010
Beiträge: 723

Beitrag(#1732751) Verfasst am: 27.02.2012, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:


Was ist so falsch daran, dass ein Arbeitgeber auswählen darf, welche Mitarbeiter er haben will? Für mich ist es verständlich, dass der Staat seine Mitarbeiter als seine Aushängeschilder nicht alles machen lässt, was sie wollen.


Für mich ist das nicht nur falsch,sondern verstößt sogar gegen das GG.

Artikel 3 (3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden....

Also hast du nichts dagegen, dass NPD-Parteimitglieder Geschichtslehrer werden? Wie tolerant von dir.

Den kannst du -ohne gegen §3 GG zu verstoßen- abmahnen und ggf. entlassen, wenn er die Geschichte falsch darstellt.

man muss geschichte nicht falsch darstellen, um zu indoktrinieren.
und ja, ich denke schon, dass der arbeitgeber sich seine angestellten aussuchen darf. das tut doch jeder arbeitgeber. wenn ich vermute, dass ein bewerber nicht zu meinem unternehmen (und sei es der staat) stehen wird, stelle ich den nicht ein.

In welchem Rahmen dürfen sich denn Betriebe ihre Arbeitnehmer aussuchen ? Doch nicht nach Aspekten wie politische Auffassung, Geschlecht, Religion, sexuelle Neigungen oder ähnliches. Umstrittene Ausnahmen bestehen für Tendenzunternehmen, wie sie Loke bereits aufführte, ansonsten sind diese Themen Tabu, egal ob Staats- oder Privatunternehmen. Theoretisch steht es einem Mehrheits-Mob natürlich offen, diese Regeln des GG abzuschaffen. Dank Ewigkeitsklausel funktioniert das aber nur als Revolution, insofern sind in meinen Augen eher die Befürworter solchen Regelungen die eigentlichen Verfassungsfeinde.

Ich soll ein Verfassungsfeind sein, weil ich meine, dass es im privaten Rahmen mein gutes Recht sein sollte, auswählen zu dürfen, wem ich Geld gebe und mit wem ich einen Vertrag schließen will?
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1732754) Verfasst am: 27.02.2012, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:


Was ist so falsch daran, dass ein Arbeitgeber auswählen darf, welche Mitarbeiter er haben will? Für mich ist es verständlich, dass der Staat seine Mitarbeiter als seine Aushängeschilder nicht alles machen lässt, was sie wollen.


Für mich ist das nicht nur falsch,sondern verstößt sogar gegen das GG.

Artikel 3 (3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden....

Also hast du nichts dagegen, dass NPD-Parteimitglieder Geschichtslehrer werden? Wie tolerant von dir.

Den kannst du -ohne gegen §3 GG zu verstoßen- abmahnen und ggf. entlassen, wenn er die Geschichte falsch darstellt.

man muss geschichte nicht falsch darstellen, um zu indoktrinieren.
und ja, ich denke schon, dass der arbeitgeber sich seine angestellten aussuchen darf. das tut doch jeder arbeitgeber. wenn ich vermute, dass ein bewerber nicht zu meinem unternehmen (und sei es der staat) stehen wird, stelle ich den nicht ein.

In welchem Rahmen dürfen sich denn Betriebe ihre Arbeitnehmer aussuchen ? Doch nicht nach Aspekten wie politische Auffassung, Geschlecht, Religion, sexuelle Neigungen oder ähnliches. Umstrittene Ausnahmen bestehen für Tendenzunternehmen, wie sie Loke bereits aufführte, ansonsten sind diese Themen Tabu, egal ob Staats- oder Privatunternehmen. Theoretisch steht es einem Mehrheits-Mob natürlich offen, diese Regeln des GG abzuschaffen. Dank Ewigkeitsklausel funktioniert das aber nur als Revolution, insofern sind in meinen Augen eher die Befürworter solchen Regelungen die eigentlichen Verfassungsfeinde.

das steht zwar so im gesetz, aber du glaubst doch nicht im ernst, dass das so läuft?
- ein chef braucht jemand für die assistenz der geschäftsleitung, er will einen mann für diesen posten. wird eine frau einegstellt?
- ein personalchef hat einen interessanten bewerber im bewerbungsgespräch. im verlauf des gespräches erzählt der bewerber, dass er in seiner freizeit gerne angeln geht. der personalchef hasst angeln - und es gibt noch weitere interessante bewerber. glaubst du, der hobby-angler bekommt den job?
das meinte ich damit, dass der arbeitgeber sich seine arbeitnehmer aussucht und auch aussuchen kann.
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#1732757) Verfasst am: 27.02.2012, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:

Ich soll ein Verfassungsfeind sein, weil ich meine, dass es im privaten Rahmen mein gutes Recht sein sollte, auswählen zu dürfen, wem ich Geld gebe und mit wem ich einen Vertrag schließen will?

Das habe ich nicht geschrieben.

Vielleicht denkst du vor der nächsten Rückfrage noch mal über den Passus nach, mit welchen Mitteln du dir aussuchen kannst/darfst, mit wem du (Arbeits-)Verträge schließt.
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Der_Guido
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Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#1732761) Verfasst am: 27.02.2012, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:


Was ist so falsch daran, dass ein Arbeitgeber auswählen darf, welche Mitarbeiter er haben will? Für mich ist es verständlich, dass der Staat seine Mitarbeiter als seine Aushängeschilder nicht alles machen lässt, was sie wollen.


Für mich ist das nicht nur falsch,sondern verstößt sogar gegen das GG.

Artikel 3 (3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden....

Also hast du nichts dagegen, dass NPD-Parteimitglieder Geschichtslehrer werden? Wie tolerant von dir.

Den kannst du -ohne gegen §3 GG zu verstoßen- abmahnen und ggf. entlassen, wenn er die Geschichte falsch darstellt.

man muss geschichte nicht falsch darstellen, um zu indoktrinieren.
und ja, ich denke schon, dass der arbeitgeber sich seine angestellten aussuchen darf. das tut doch jeder arbeitgeber. wenn ich vermute, dass ein bewerber nicht zu meinem unternehmen (und sei es der staat) stehen wird, stelle ich den nicht ein.

In welchem Rahmen dürfen sich denn Betriebe ihre Arbeitnehmer aussuchen ? Doch nicht nach Aspekten wie politische Auffassung, Geschlecht, Religion, sexuelle Neigungen oder ähnliches. Umstrittene Ausnahmen bestehen für Tendenzunternehmen, wie sie Loke bereits aufführte, ansonsten sind diese Themen Tabu, egal ob Staats- oder Privatunternehmen. Theoretisch steht es einem Mehrheits-Mob natürlich offen, diese Regeln des GG abzuschaffen. Dank Ewigkeitsklausel funktioniert das aber nur als Revolution, insofern sind in meinen Augen eher die Befürworter solchen Regelungen die eigentlichen Verfassungsfeinde.

das steht zwar so im gesetz, aber du glaubst doch nicht im ernst, dass das so läuft?
- ein chef braucht jemand für die assistenz der geschäftsleitung, er will einen mann für diesen posten. wird eine frau einegstellt?
- ein personalchef hat einen interessanten bewerber im bewerbungsgespräch. im verlauf des gespräches erzählt der bewerber, dass er in seiner freizeit gerne angeln geht. der personalchef hasst angeln - und es gibt noch weitere interessante bewerber. glaubst du, der hobby-angler bekommt den job?
das meinte ich damit, dass der arbeitgeber sich seine arbeitnehmer aussucht und auch aussuchen kann.

Für die Diskriminierung relevant ist wohl nur dein Beispiel eines männlichen Sekretärs.
Selbstverständlich finden Arbeitgeber Mittel, Wege und Tricks Gesetze zu umgehen. Forderst du nun, dass man die Gesetze auch gleich abschaffen kann, oder forderst du nun, dass auch der Staat Mittel, Wege und Tricks finden soll, seine eigenen Gesetze zu umgehen ? Ich werde aus deinem Beitrag nicht so recht schlau.
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Loke
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Anmeldungsdatum: 01.09.2010
Beiträge: 723

Beitrag(#1732764) Verfasst am: 27.02.2012, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe nichts Negatives daran, wenn ein Arbeitgeber einen männlichen Sekretär oder eine weibliche Sekretärin einstellen will und das auch öffentlich zugibt. Was ist so falsch daran?
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Der_Guido
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Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#1732767) Verfasst am: 27.02.2012, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:
Ich sehe nichts Negatives daran, wenn ein Arbeitgeber einen männlichen Sekretär oder eine weibliche Sekretärin einstellen will und das auch öffentlich zugibt. Was ist so falsch daran?

Verstehst du denn überhaupt, was Diskriminierung ist und bedeutet ?

Warum ist dir/deinem Arbeitgeber denn das Geschlecht, und nicht die fachliche Qualifikation, wichtig ?
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Loke
der Lästerer



Anmeldungsdatum: 01.09.2010
Beiträge: 723

Beitrag(#1732774) Verfasst am: 27.02.2012, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Ich sehe nichts Negatives daran, wenn ein Arbeitgeber einen männlichen Sekretär oder eine weibliche Sekretärin einstellen will und das auch öffentlich zugibt. Was ist so falsch daran?

Verstehst du denn überhaupt, was Diskriminierung ist und bedeutet ?

Warum ist dir/deinem Arbeitgeber denn das Geschlecht, und nicht die fachliche Qualifikation, wichtig ?

Ist das denn nicht die Sache des Arbeitgebers? Er soll entscheiden, mit wem er einen (Arbeits)Vertrag macht.
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Der_Guido
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Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#1732777) Verfasst am: 27.02.2012, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Ich sehe nichts Negatives daran, wenn ein Arbeitgeber einen männlichen Sekretär oder eine weibliche Sekretärin einstellen will und das auch öffentlich zugibt. Was ist so falsch daran?

Verstehst du denn überhaupt, was Diskriminierung ist und bedeutet ?

Warum ist dir/deinem Arbeitgeber denn das Geschlecht, und nicht die fachliche Qualifikation, wichtig ?

Ist das denn nicht die Sache des Arbeitgebers?

Nein.
Loke hat folgendes geschrieben:

Er soll entscheiden, mit wem er einen (Arbeits)Vertrag macht.

Das sagtest du bereits.
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#1732782) Verfasst am: 27.02.2012, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Ich sehe nichts Negatives daran, wenn ein Arbeitgeber einen männlichen Sekretär oder eine weibliche Sekretärin einstellen will und das auch öffentlich zugibt. Was ist so falsch daran?

Verstehst du denn überhaupt, was Diskriminierung ist und bedeutet ?

Warum ist dir/deinem Arbeitgeber denn das Geschlecht, und nicht die fachliche Qualifikation, wichtig ?


vielleicht ist ihm das Aussehen wichtig und er hätte gerne eine hübsche Sekretärin. Oder sie einen hübschen Sekretär?
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“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Loke
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Anmeldungsdatum: 01.09.2010
Beiträge: 723

Beitrag(#1732783) Verfasst am: 27.02.2012, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Ich sehe nichts Negatives daran, wenn ein Arbeitgeber einen männlichen Sekretär oder eine weibliche Sekretärin einstellen will und das auch öffentlich zugibt. Was ist so falsch daran?

Verstehst du denn überhaupt, was Diskriminierung ist und bedeutet ?

Warum ist dir/deinem Arbeitgeber denn das Geschlecht, und nicht die fachliche Qualifikation, wichtig ?

Ist das denn nicht die Sache des Arbeitgebers?

Nein.

Kannst du das auch begründen? Warum soll der Arbeitgeber alles über sich preisgeben müssen, etwa warum er wen einstellen will und der Arbeitnehmer so gut wie nichts?
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Tarvoc
Holy shit, 4 decades already.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44755

Beitrag(#1732785) Verfasst am: 27.02.2012, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:
Warum soll der Arbeitgeber alles über sich preisgeben müssen, etwa warum er wen einstellen will und der Arbeitnehmer so gut wie nichts?

Soll das ein Scherz sein? Mit den Augen rollen
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustand, in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Loke
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Anmeldungsdatum: 01.09.2010
Beiträge: 723

Beitrag(#1732790) Verfasst am: 27.02.2012, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Warum soll der Arbeitgeber alles über sich preisgeben müssen, etwa warum er wen einstellen will und der Arbeitnehmer so gut wie nichts?

Soll das ein Scherz sein? Mit den Augen rollen

Nö. Freut mich aber wenn es dich trotzdem erheitert hat.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1732823) Verfasst am: 27.02.2012, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Für die Diskriminierung relevant ist wohl nur dein Beispiel eines männlichen Sekretärs.
Selbstverständlich finden Arbeitgeber Mittel, Wege und Tricks Gesetze zu umgehen. Forderst du nun, dass man die Gesetze auch gleich abschaffen kann, oder forderst du nun, dass auch der Staat Mittel, Wege und Tricks finden soll, seine eigenen Gesetze zu umgehen ? Ich werde aus deinem Beitrag nicht so recht schlau.

was heisst hier tricks?
wenn jemand die erfahrung gemacht hat, dass er besser mit einem männlichen assistenten zusammenarbeiten kann als mit einer weiblichen aissistentin und auch noch der entscheider bei der einstellung ist, die auswahl hat, dann kann und wird er den mann nehmen. das muss er auch nicht sonderlich begründen.

dieses gesetz ist nett, aber solange kein arbeitgeber gezwungen wird, die wahren gründe für seine einstellung resp. die abklehnung von kadidaten preiszugeben, solange bleibt das ganze halt nett, aber nicht mehr.
und selbst wenn es einen zwang für diese begründungen gäbe, würde man immer fachliche begründungen finden, da es keine zwei gleiche biografien gibt.
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1732828) Verfasst am: 27.02.2012, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Ich habe keine Ahnung, aber ist die Freiheit der Wissenschaft davon bedroht, dass der Verfassungsschutz *beobachtet*?

Na aber sicher. In einer Athmosphäre, in der man davon ausgehen muss, beobachtet zu werden, wird man sich schon deshalb stärker selbst zensieren.

Wer das bezweifelt, der lese http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1732816#1732816 ff.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Der_Guido
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Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#1732834) Verfasst am: 27.02.2012, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Ich sehe nichts Negatives daran, wenn ein Arbeitgeber einen männlichen Sekretär oder eine weibliche Sekretärin einstellen will und das auch öffentlich zugibt. Was ist so falsch daran?

Verstehst du denn überhaupt, was Diskriminierung ist und bedeutet ?

Warum ist dir/deinem Arbeitgeber denn das Geschlecht, und nicht die fachliche Qualifikation, wichtig ?


vielleicht ist ihm das Aussehen wichtig und er hätte gerne eine hübsche Sekretärin. Oder sie einen hübschen Sekretär?

Es gibt auch hübsche gut aussehende Sekretäre. Oder für sie eine hübsche Sekretärin.
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Anmeldungsdatum: 17.05.2006
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Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#1732842) Verfasst am: 27.02.2012, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Ich sehe nichts Negatives daran, wenn ein Arbeitgeber einen männlichen Sekretär oder eine weibliche Sekretärin einstellen will und das auch öffentlich zugibt. Was ist so falsch daran?

Verstehst du denn überhaupt, was Diskriminierung ist und bedeutet ?

Warum ist dir/deinem Arbeitgeber denn das Geschlecht, und nicht die fachliche Qualifikation, wichtig ?

Ist das denn nicht die Sache des Arbeitgebers?

Nein.

Kannst du das auch begründen?

Ich muss doch keine bestehende Gesetze begründen, bestenfalls könntest du mich fragen, warum ich das Gesetz befürworte. Allerdings sehe ich erst mal jene in der Begründungspflicht, die andere ausgrenzen möchten.
Loke hat folgendes geschrieben:

Warum soll der Arbeitgeber alles über sich preisgeben müssen, etwa warum er wen einstellen will und der Arbeitnehmer so gut wie nichts?

Eine Bewerbung, bei der so gut wie nichts bekannt gegeben wird, hat wenig Aussicht auf Erfolg. Arbeitgeber, die viel oder gar alles über sich bekannt geben, sind mir weder in Deutschland noch im Ausland über den Weg gelaufen, noch habe ich das selber so praktiziert. Weiterhin fröhliches konstruieren ... Lachen
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Beitrag(#1732844) Verfasst am: 27.02.2012, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Für die Diskriminierung relevant ist wohl nur dein Beispiel eines männlichen Sekretärs.
Selbstverständlich finden Arbeitgeber Mittel, Wege und Tricks Gesetze zu umgehen. Forderst du nun, dass man die Gesetze auch gleich abschaffen kann, oder forderst du nun, dass auch der Staat Mittel, Wege und Tricks finden soll, seine eigenen Gesetze zu umgehen ? Ich werde aus deinem Beitrag nicht so recht schlau.

was heisst hier tricks?
wenn jemand die erfahrung gemacht hat, dass er besser mit einem männlichen assistenten zusammenarbeiten kann als mit einer weiblichen aissistentin und auch noch der entscheider bei der einstellung ist, die auswahl hat, dann kann und wird er den mann nehmen. das muss er auch nicht sonderlich begründen.

Kennst du Eine, dann kennst du Alle, oder wie ? Selbstverständlich bedient er sich Tricks, wenn er irgendwie dafür sorgt, dass er nur Männer einstellt. Dass die Ursachen von Diskriminierung u.a. auch mit Vorurteilen zu tun hat, setze ich als bekannt voraus.

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

dieses gesetz ist nett, aber solange kein arbeitgeber gezwungen wird, die wahren gründe für seine einstellung resp. die abklehnung von kadidaten preiszugeben, solange bleibt das ganze halt nett, aber nicht mehr.
und selbst wenn es einen zwang für diese begründungen gäbe, würde man immer fachliche begründungen finden, da es keine zwei gleiche biografien gibt.

Ich bezweifel, dass man immer Begründungen finden würde.
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Misterfritz
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Beitrag(#1732846) Verfasst am: 27.02.2012, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

dieses gesetz ist nett, aber solange kein arbeitgeber gezwungen wird, die wahren gründe für seine einstellung resp. die abklehnung von kadidaten preiszugeben, solange bleibt das ganze halt nett, aber nicht mehr.
und selbst wenn es einen zwang für diese begründungen gäbe, würde man immer fachliche begründungen finden, da es keine zwei gleiche biografien gibt.

Ich bezweifel, dass man immer Begründungen finden würde.

bezweifele es ruhig...
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Zoff
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Beitrag(#1732850) Verfasst am: 27.02.2012, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es eigentlich auch Diskriminierung, wenn man eine(n) Sekretär(in) nicht einstellt, weil einem die Person schlicht unsympathisch ist? Am Kopf kratzen
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Misterfritz
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Beitrag(#1732853) Verfasst am: 27.02.2012, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Ist es eigentlich auch Diskriminierung, wenn man eine(n) Sekretär(in) nicht einstellt, weil einem die Person schlicht unsympathisch ist? Am Kopf kratzen

jepp,
bestimmt zwinkern
das problem ist halt, dass es soviele faktoren gibt, die über einstellung oder nicht einstellung entscheiden, die man mit so einem gesetz einfach nicht ändern kann.
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Der_Guido
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Beitrag(#1732860) Verfasst am: 27.02.2012, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

dieses gesetz ist nett, aber solange kein arbeitgeber gezwungen wird, die wahren gründe für seine einstellung resp. die abklehnung von kadidaten preiszugeben, solange bleibt das ganze halt nett, aber nicht mehr.
und selbst wenn es einen zwang für diese begründungen gäbe, würde man immer fachliche begründungen finden, da es keine zwei gleiche biografien gibt.

Ich bezweifel, dass man immer Begründungen finden würde.

bezweifele es ruhig...

Zitat:
Schadensersatz - geschlechtsspezifische Diskriminierung - statistische Daten als Indiz für Benachteiligung

Leitsatz

1. Statistische Daten können im Grundsatz ein Indiz für eine geschlechtsspezifische Benachteiligung im Rahmen des § 22 AGG sein, wenn sie im Bezugspunkt der konkreten Maßnahme (Einstellung, Beförderung) aussagekräftig sind.

2. Ein solches Datum kann beispielsweise das Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Bewerbungen einerseits und der Geschlechterverteilung bei den schließlich getroffenen Auswahlentscheidungen andererseits sein.
www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de

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Der_Guido
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Beitrag(#1732862) Verfasst am: 27.02.2012, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Ist es eigentlich auch Diskriminierung, wenn man eine(n) Sekretär(in) nicht einstellt, weil einem die Person schlicht unsympathisch ist? Am Kopf kratzen

Nein
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lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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Misterfritz
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Beitrag(#1732863) Verfasst am: 27.02.2012, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

dieses gesetz ist nett, aber solange kein arbeitgeber gezwungen wird, die wahren gründe für seine einstellung resp. die abklehnung von kadidaten preiszugeben, solange bleibt das ganze halt nett, aber nicht mehr.
und selbst wenn es einen zwang für diese begründungen gäbe, würde man immer fachliche begründungen finden, da es keine zwei gleiche biografien gibt.

Ich bezweifel, dass man immer Begründungen finden würde.

bezweifele es ruhig...

Zitat:
Schadensersatz - geschlechtsspezifische Diskriminierung - statistische Daten als Indiz für Benachteiligung

Leitsatz

1. Statistische Daten können im Grundsatz ein Indiz für eine geschlechtsspezifische Benachteiligung im Rahmen des § 22 AGG sein, wenn sie im Bezugspunkt der konkreten Maßnahme (Einstellung, Beförderung) aussagekräftig sind.

2. Ein solches Datum kann beispielsweise das Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Bewerbungen einerseits und der Geschlechterverteilung bei den schließlich getroffenen Auswahlentscheidungen andererseits sein.
www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de

das problem ist die NACHWEISBARKEIT!!!
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Der_Guido
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Beitrag(#1732864) Verfasst am: 27.02.2012, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

dieses gesetz ist nett, aber solange kein arbeitgeber gezwungen wird, die wahren gründe für seine einstellung resp. die abklehnung von kadidaten preiszugeben, solange bleibt das ganze halt nett, aber nicht mehr.
und selbst wenn es einen zwang für diese begründungen gäbe, würde man immer fachliche begründungen finden, da es keine zwei gleiche biografien gibt.

Ich bezweifel, dass man immer Begründungen finden würde.

bezweifele es ruhig...

Zitat:
Schadensersatz - geschlechtsspezifische Diskriminierung - statistische Daten als Indiz für Benachteiligung

Leitsatz

1. Statistische Daten können im Grundsatz ein Indiz für eine geschlechtsspezifische Benachteiligung im Rahmen des § 22 AGG sein, wenn sie im Bezugspunkt der konkreten Maßnahme (Einstellung, Beförderung) aussagekräftig sind.

2. Ein solches Datum kann beispielsweise das Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Bewerbungen einerseits und der Geschlechterverteilung bei den schließlich getroffenen Auswahlentscheidungen andererseits sein.
www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de

das problem ist die NACHWEISBARKEIT!!!

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