Zitat: |
Der Freispruch sendet ein falsches Signal. |
Surata hat folgendes geschrieben: |
Man kann doch Gerichtsurteile nicht aufgrund von Signalwirkung wünschen. |
Norm hat folgendes geschrieben: | ||
Wünschen kann mensch viel. Nur beim Fällen des Urteils sollte das keine Rolle spielen. |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
"der" journalismus gleicht sich bloß der internetcommunity an. ich sehe das als teil der kulturellen evolution.
kommen sicher auch wieder bessere zeiten! |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Naja, die Medien sterben wohl nicht, aber guter Journalismus.
Beispiel:
Was soll man von sowas halten? Beim Kachelmann wars das Gleiche. Ein Gerichtsurteil ist doch nicht dazu da, Signale zu senden. Das kann es auch, aber das ist eine Nebensache. Man kann doch Gerichtsurteile nicht aufgrund von Signalwirkung wünschen. Welches Signal hättens denn gern? Das der Mehrheit? Das einer Minderheit? Sogar die Süddeutsche geht immer mehr Richtung BILD. Falschinformationen, Emotionalisierung... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ein absolut unpassender Vergleich! |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
War ja klar, dass du nicht merkst, worum es eigentlich geht. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Die beiden Gerichtsurteile sind absolut nicht vergleichbar. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Darum gehts doch gar nicht. Den wirklich schwierigen, unmenschlich komplizierten Part hab ich doch extra noch zitiert. |
Zitat: |
Der Freispruch sendet ein falsches Signal. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn Gerichtsurteile sich an Signalwirkung orientieren, dann besteht die Gefahr von (unrechter) Beliebigkeit. Gerade Medien, die selber in diesem Bereich aufpassen müssen, dürfen sich solche Vereinfachungen in meinen AUgen nicht leisten. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Gerichte haben überhaupt nicht zu "senden". Sie sollen urteilen nach Recht und Gesetz. Basta! |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn Gerichtsurteile sich an Signalwirkung orientieren, dann besteht die Gefahr von (unrechter) Beliebigkeit. Gerade Medien, die selber in diesem Bereich aufpassen müssen, dürfen sich solche Vereinfachungen in meinen AUgen nicht leisten. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Das finde ich an den Haaren herbeigezogen. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn Gerichtsurteile sich an Signalwirkung orientieren, dann besteht die Gefahr von (unrechter) Beliebigkeit. Gerade Medien, die selber in diesem Bereich aufpassen müssen, dürfen sich solche Vereinfachungen in meinen AUgen nicht leisten. |
Ilmor hat folgendes geschrieben: |
Zwar teile ich die Meinung des Autors nicht, grundsätzlich denke ich aber schon, dass er den Medien erlaubt sein sollte, Gerichtsurteile zu kritisieren. vorallem, wenn es um Vorfälle auf der politischen Bühne geht. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Das bestreitet ja keiner. Hier wurde ein emotionalisierender Schlagausdruck verwendet, und das passt mir nicht. Sowas macht die BILD. |
Ilmor hat folgendes geschrieben: | ||||
Nun, es ist ja auch ein Kommentar. Ich kenn zwar diesen Thomas Kirchner nicht, es ist aber nicht unüblich, dass Leute, denen jegliche Objektivität fremd ist, in seriösen Zeitungen ihren Kommentar abgeben dürfen. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Naja, die Medien sterben wohl nicht, aber guter Journalismus.
Beispiel:
Was soll man von sowas halten? Beim Kachelmann wars das Gleiche. Ein Gerichtsurteil ist doch nicht dazu da, Signale zu senden. Das kann es auch, aber das ist eine Nebensache. Man kann doch Gerichtsurteile nicht aufgrund von Signalwirkung wünschen. Welches Signal hättens denn gern? Das der Mehrheit? Das einer Minderheit? Sogar die Süddeutsche geht immer mehr Richtung BILD. Falschinformationen, Emotionalisierung... |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Naja, die Medien sterben wohl nicht, aber guter Journalismus.
Beispiel:
Was soll man von sowas halten? Beim Kachelmann wars das Gleiche. Ein Gerichtsurteil ist doch nicht dazu da, Signale zu senden. Das kann es auch, aber das ist eine Nebensache. Man kann doch Gerichtsurteile nicht aufgrund von Signalwirkung wünschen. Welches Signal hättens denn gern? Das der Mehrheit? Das einer Minderheit? Sogar die Süddeutsche geht immer mehr Richtung BILD. Falschinformationen, Emotionalisierung... |
Critic hat folgendes geschrieben: |
Aber: hält sich der Journalist für den "besseren Richter"? Der Journalist kann sich vielleicht leisten, nach seiner individuellen Befindlichkeit zu urteilen oder sich vorzustellen, was "politisch opportun" ist(*), der Richter darf das aber nicht. |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: |
Zum Kotzen, sowas. |
gollrich hat folgendes geschrieben: |
Ich verstehe nicht wo die Aufregung ist....
Der Staatsanwalt und der Richter haben auf Freispruch entschieden, wer sollte den in einem Rechtsstaat noch entscheiden das jemand unschuldig ist ? die Königin, die Presse, Beachbernie.... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ich sehe den Fall Wilders als solchen Praezedenzfall und deshalb kann man sehr wohl davon sprechen, dass von ihm eine "Signalwirkung" ausgeht, weil das Urteil zukuenftige Rechtssprechung beeinflussen wird. Gerade weil es nicht darum geht ob der Geert Wilders was gemacht hat, sondern wie das, was er gemacht hat, rechtlich zu werten ist, ist gegen die monierte Aussage eigentlich nichts einzuwenden. |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: |
....
Neues Beispiel bei Spiegel-Online: Da ist eine Fotoalbum aufegtaucht, das einige nicht ganz unspektakuläre Aufnahmen aus dem Zweiten Weltkrieg und insbesondere von der Ostfront beinhaltet. Autor zunächst unbekannt. Da finde ich es ärgerlich, daß da von "Nazi-Fotoalbum" die Rede ist. Was soll sowas? Kann ein Album Nazi sein? Oder wurde es von einem Nazi zusammengestellt? Und woher weiß man das, wenn der Autor unbekannt ist? Zum Kotzen, sowas. |
Zitat: |
Das Album gehörte Karl Höcker, dem Adjutanten des letzten Lagerkommandanten Richard Baer. Für seine persönlichen Erinnerungen fotografierte er unter anderem bei einem Musikausflug mit einem Akkordeonspieler und etwa 70 SS-Leuten, unter ihnen auch Josef Kramer und den früheren Lagerkommandanten Rudolf Höss. Auf ein paar Fotos ist auch der berüchtigte KZ-Arzt Josef Mengele zu sehen - einige der seltenen Aufnahmen aus seiner Zeit in Auschwitz. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
So schauts aus. |
Eklatant hat folgendes geschrieben: | ||
Das sehen die Fachleute (Richter und auch der Staatsanwalt) aber nicht so, denn wir leben nicht in einer faschistischen Willkürjustiz in dem man seine Gutdünkensignalwirkungen wie es ihnen wohl vorschwebt verwirklicht, sondern schaut ob Angeklagte Gesetze gebrochen haben. Was bei dem Wildersurteil nicht der Fall war, daher ist der Freispruch korrekt. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich fuerchte allerdings, dass der Richter genau das gemacht hat im Fall Wilders: Nach politischer Opportunitaet entschieden! Immerhin steht die derzeitige hollaendische Regierung in Abhaengigkeit vom Wohlwollen Blondies und kann deshalb kein Interesse an einer Verurteilung haben. Merkwuerdig auch, dass der urspruenglich mit dem Fall befasste, Wilders weniger wohlgesonnene Richter ausgetauscht wurde. Meines Erachtens hat das Urteil recht wenig mit Justiz, dafuer aber um so mehr mit Politik zu tun und kann deshalb natuerlich auch politisch bewertet werden. Ansonsten gilt das Recht auf freie Meinungsaeusserung auch fuer wilderskritische Journalisten. Zumindest solange kein Geert Wilders an der Macht ist. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||||||
*Selbstzensur* Hast du *Selbstzensur* immer noch nicht kapiert, dass es nicht um das *Selbstzensur* Urteil geht sondern um die Berichterstattung? Geht bei dir alles ins eine Ohr rein und kommt als *blablabla* wieder raus? Du Themenkaperer du... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Und ich finde die Berichterstattung im Gegensatz zu Dir in Ordnung und begruende warum. Wo ist jetzt noch mal Dein Problem? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Dieser Godwin ist noch nicht mal sonderlich origenell. Ansonsten steht Dein Statement in krassem Widerspruch zu Blondies eigener Aussage zu Prozessbeginn. Er betrachtete naemlich das Gerichtsverfahren gegen ihn genau als das: "faschistische Willkuerjustiz". Ob er immer noch so denkt? |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Genau, deswegen schreibst du hier auch von "Bericht" oder "Artikel" anstatt Urteil, gell? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
.....Ich sehe den Fall Wilders als solchen Praezedenzfall und deshalb kann man sehr wohl davon sprechen, dass von ihm eine "Signalwirkung" ausgeht, weil das Urteil zukuenftige Rechtssprechung beeinflussen wird. Gerade weil es nicht darum geht ob der Geert Wilders was gemacht hat, sondern wie das, was er gemacht hat, rechtlich zu werten ist, ist gegen die monierte Aussage eigentlich nichts einzuwenden. |
Surata hat folgendes geschrieben: |
Auch dir scheint nicht klar zu sein, dass es nicht um den Artikel sondern, unglaublich aber wahr, um diesen einen, wirklich schwer zu übersehenden weil nur undeutlich zitierten Satz geht.
Und den Hintergrund davon, aber der Artikel selbst ist hier gar nicht gemeint. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
... |
Zitat: |
"Diskriminierung ist kein Verbrechen, sondern eine Meinung." |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Ich verstehe Suratas Kritik so, daß Überlegungen zur Aussenwirkung eines Gerichtsurteils eigentlich keinen Einfluss auf das Urteil selber haben sollten. Und daß es daher auch falsch ist, ein Gerichtsurteil dafür in die Kritik zu nehmen, daß in Bezug auf das Urteil die Aussenwirkung, bzw das etwaige Signal, das ausgesendet wurde, nicht berücksichtigt hat. Und ferner sollte Qualitätsjournalismus also auch nicht den EIndruck erwecken, als sei die Nichtberücksichtigung der Aussenwirkung kritikwürdig. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Ich verstehe Suratas Kritik so, daß Überlegungen zur Aussenwirkung eines Gerichtsurteils eigentlich keinen Einfluss auf das Urteil selber haben sollten. Und daß es daher auch falsch ist, ein Gerichtsurteil dafür in die Kritik zu nehmen, daß in Bezug auf das Urteil die Aussenwirkung, bzw das etwaige Signal, das ausgesendet wurde, nicht berücksichtigt hat. Und ferner sollte Qualitätsjournalismus also auch nicht den EIndruck erwecken, als sei die Nichtberücksichtigung der Aussenwirkung kritikwürdig. Falls ich das alles richtig verstanden habe, dann kann man dem meines Erachtens nur beipflichten. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Ja. |
Zitat: |
... die Freiheit der Meinungsäußerung gilt nicht absolut, sie hat Grenzen, wo Grundrechte bedroht sind ... |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Es ging dem Autor nicht darum, ob ob das Urteil ankommt, also ob es populär sei. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Das mag ja alles ein. Einer der Eyecatcher geht aber ziemlich in die Richtung, und vielleicht kommt es auch mal bei dir an, dass es nicht um den Artikel selbst geht! Beziehungsweise kannst du den gerne diskutieren, aber dann woanders! Hier OT. Themaverfehlung. |
Zitat: |
Wilders wird der Freispruch nun dazu beflügeln, mit noch mehr Nachdruck gegen die "Islamisierung Europas" zu wettern und einen Einwanderungsstopp zu fordern, befürchten Kritiker.
http://www.wienerzeitung.at/meinungen/kommentare/222294_Hollands-Regierung-erklaert-Multi-Kulti-fuer-tot-Wilders-Freispruch-passt-dazu.html |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Es geht um falsche Signale an Wilders & co. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Ich finde, falls man ein Urteil mit Gründen als inhaltlich falsch bewertet, dann kann man auch den - im Prozess selbstverständlich irrelevanten - Aspekt des damit ausgesandten Signals bedenken. Dieser Aspekt darf aber natürlich nie wichtiger als die Richtigkeit des Urteils sein. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Ich finde, falls man ein Urteil mit Gründen als inhaltlich falsch bewertet, dann kann man auch den - im Prozess selbstverständlich irrelevanten - Aspekt des damit ausgesandten Signals bedenken. Dieser Aspekt darf aber natürlich nie wichtiger als die Richtigkeit des Urteils sein. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Jo. Auch in der Überschrift. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||||
Ein Urteil hat auch immer eine "pädagogische" Funktion. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Jo. Auch in der Überschrift. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
MMn nur von der Ableitung her. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ein Auto kann auch als Blumenkübel verwendet werden. Trotzdem würd ich jedem Autobauer den Vogel zeigen, der auf diese Nebennutzung hinweist (oder noch schlimmer - sein Auto daraufhin optimiert). |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ableitung vom Urteil? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Hmpf, siehe Edit oben. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Also, selbstverständlich ist das eine Kritik am Urteil selbst. Das Urteil ist das Signal. |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
man kann natürlich auch den richter der das urteil verkündet für sein unglückliches händchen in sachen persönliches outfit kritisieren. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Das Urteil ist falsch, weil es das falsche Signal sendet? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Ich finde, falls man ein Urteil mit Gründen als inhaltlich falsch bewertet, dann kann man auch den - im Prozess selbstverständlich irrelevanten - Aspekt des damit ausgesandten Signals bedenken. Dieser Aspekt darf aber natürlich nie wichtiger als die Richtigkeit des Urteils sein. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Stimmt schon. Allerdings trifft die Kritik dann ganz besonders den Verfasser des Kommentars als Vertreter der 4. Gewalt selber, da man ihn so verstehen könnte, als sei diese Überlegung für die Urteilsfindung relevant. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Die Priorisierung der Meinungsfreiheit vor den Grundrechten sendet ein falsches Signal. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Nein, es sendet das falsche Signal, weil es falsch ist. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Oh Gawd, give me a facepalm large enough to cover this! |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Solange sie nicht mit den Grundrechten anderer Leute kollidiert. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||||||
Du, mir musst du das nicht erklären. Erklär Skeptiker, wie das so im Detail ausschaut. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ich bezog mich auf Dein posting, nicht auf Skeptikers. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Warum ist es falsch? In wenigen Worten, bitte. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||||
Bist du irgendwie hochgradig begriffsstutzig? Ich habe schon mehrfach gesagt, dass die Priorisierung falsch ist. Jetzt reicht's mir mit dir. EOD |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||||||
Danke! |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Und dann deine Ein-Wort-Postings. Ist das hier ein Chat, oder was? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Solange sie nicht mit den Grundrechten anderer Leute kollidiert. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||||||
Die Meinungsfreiheit ist immer ein Grundrecht, auch wenn sie mit anderen Grundrechten kollidiert. Je nach Abwägung ist dann ein Recht höherwertiger, aber es bleiben Grundrechte. |
Kival hat folgendes geschrieben: |
Die Meinungsfreiheit ist immer ein Grundrecht, auch wenn sie mit anderen Grundrechten kollidiert. Je nach Abwägung ist dann ein Recht höherwertiger, aber es bleiben Grundrechte. |
Misterfritz hat folgendes geschrieben: | ||
und dieses grundrecht hat auch jemand, der eine andere meinung, als man selbst hat. das ist zwar oft schwer zu akzeptieren, aber es ist so. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
...
Es geht nicht um andere Meinungen als die eigene, sondern um solche, deren Aeusserung anderer Leute Grundrechte verletzen wuerde. Was ist daran eigentlich so schwer zu kapieren? Hier ein Beispiel: 1. "Die Erde ist eine Scheibe". Eine andere Meinung als meine eigene, aber allemal durch das Recht auf freie Meinungsaeusserung gedeckt. 2. "Misterfritz ist ein Arschloch". Auch eine Meinung, trotzdem nicht durch das Recht auf freie Meinungsaeusserung gedeckt. Und zwar voellig unabhaengig davon, ob sie von meiner Meinung abweicht oder nicht! Na? Faellt jetzt der Groschen? |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Ich nehme an, Du meinst nicht das hier: |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||||||
Die Meinungsfreiheit ist immer ein Grundrecht, auch wenn sie mit anderen Grundrechten kollidiert. Je nach Abwägung ist dann ein Recht höherwertiger, aber es bleiben Grundrechte. |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein. Sondern: http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/22941/das_raetsel_des_nazi_fotoalbums.html |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Der Satz ist aber Teil und Überschrift des Artikels. Dieser konkretisiert, warum es falsches Signal ist. Ein falsches Signal deshalb, weil das Urteil signalisiert: "Diskriminierung ist kein Verbrechen, sondern eine Meinung." Und so wie es unqualifizierte Ärzte gibt, gibt es auch unqualifizierte Richter. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||
Was weiß man relativ gesichert über den Fotografen: Mitglied einer Propagandakompanie, die nicht-privaten Fotos sind auch nach den Richtlinien dieser Abteilung fotografiert - als Fotograf wahrscheinlich Profi. Gerade dass die Bilder Hitlers nicht offziell waren, und sie stammen von mehreren Gelegenheiten, zeigt dass hier jemand das volle Vertrauen der höchsten Sicherheitsleute genoss. Welche Möglichkeiten existieren vor diesem Hintergrund, dass der Fotograf kein Nazi war und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dafür? Was bedeutet Nazi in diesem Zusammenhang überhaupt? Muss man Mein Kampf auswendig klönnen, oder reicht es, wenn jemand mit fast ungefilterter Information trotzdem dabeibleibt? |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Ich kann mich über die Charakterisierung dieses Fotoalbums als Nazi-Fotoabum nicht aufregen. Was wir nicht sagen können, ob der Fotograf am Ende des Krieges immer noch Nazi war - zur Aufnahmezeit der Fotos war er es ziemlich sicher.
|
Wolf hat folgendes geschrieben: | ||
Du meinst nach den holländischen Gesetzen hätte Wilders verurteilt werden müssen? |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Die Begründung kenne ich nicht, sie interessiert mich aber auch nicht.
|
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | ||
Nö, klar, warum sollte einen auch eine Begründung interessieren? |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Eine Meinung allein kann nicht mit Grundrechten kollidieren, das können nur ggf. aus der Meinung abgeleitete Handlungen. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||
Klar, sonst hätte ja dieser Prozess gar nicht stattgefunden. |
Zitat: |
Die Anklagepunkte (Diskriminierung, Anstiftung zu Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe) wären, wenn sie bestätigt worden wären, logischer Weise auch nach niederländischem Recht Grund für etwa 16 Monate Knast plus Geldstrafe. Der Punkt ist nur: Der Richter sah hier keine Diskriminierung und Anstiftung zum Hass. Er sagte einfach nur, dies sei alles keine Diskriminierung und keine Anstiftung und fertig. Die Begründung kenne ich nicht, sie interessiert mich aber auch nicht. Es ist ja in diesem Falle so, dass der Fall Wilders der Öffentlichkeit nicht weniger gut bekannt ist, als dem Richter. Insofern haben wir es hier mit einem anderen Fall zu tun als etwa mit einem Prozess, dessen Details nur einem kleinen Kreis Eingeweihter bekannt ist. |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
so gilt für beleidigungen ("Misterfritz ist ein Arschloch" :facepalm: ), dass sie durch die meinungsfreiheit abgesichert sind, |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
so gilt für beleidigungen ("Misterfritz ist ein Arschloch" :facepalm: ), dass sie durch die meinungsfreiheit abgesichert sind, aber nicht aufrufe zu morden oder straftaten. da wirds hetze und diese ist nicht durch die meinungsfreiheit geschützt. |
Wolf hat folgendes geschrieben: | ||
Sind sie nicht. |
Zoff hat folgendes geschrieben: |
Um mal wieder zum Thema zu kommen:
Stefan Gärtner über SPON |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
Jo, so schauts aus. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||||||
Die Meinungsfreiheit ist immer ein Grundrecht, auch wenn sie mit anderen Grundrechten kollidiert. Je nach Abwägung ist dann ein Recht höherwertiger, aber es bleiben Grundrechte. |
Kival hat folgendes geschrieben: |
Das fällt m.E. nach deutschem Recht überhaupt nicht unter Meinung. Und nein, die Aussage wäre falsch, er wurde gesperrt, weil er beleidigt hat und damit dann in letzter Konsequenz ein anderes Grundrecht verletzt hat. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||
Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Trotzdem ist es kein Grundrecht, Dich "Arschloch" nennen zu duerfen. Jedenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland. In Holland mag das im Lichte der aktuellen Rechtssprechung jetzt anders sein. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
So gesehen wurde Evilbert fuer 7 Tage gesperrt, bloss weil er ein Grundrecht ausgeuebt hat. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||
Ob Beleidigungen (auch ein bloßes "Arschloch" z.B) unter den Begriff der Meinung fallen, ist umstritten, aber meiner Meinung nach zu bejahen. Schließlich handelt es sich um den Ausdruck eines Werturteils. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Nein. Es ist kein Grundrecht, in einem Forum seiner Wahl schreiben zu dürfen. Aber es ist ein Grundrecht, ein Forum zu betreiben. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||||||
Die Nutzung des Begriffes Grundrecht, wie Du ihn betreibst, erscheint mir unsinnig. Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, einzelne Meinungsäußerungen sind selber nicht Grundrecht oder nicht, sondern fallen unter das Grundrecht oder nicht, andernfalls bringt man hier erheblich Ebenen durcheinander. Die Meinungsfreiheit ist aber zudem kein uneingeschränktes Grundrecht, das heißt, dass Äußerungen, die zwar Meinungen sind, und somit unter die Meinungsfreiheit fallen, dennoch verboten sein können. Sie fallen aber immer noch unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Ein Gesetz, welches das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränkt, muss sich darin begründen, dass die Einschränkung des Grundrechtes durch den Schutz anderer Grundrechte gerechtfertigt ist (überhaupt ist die Einschränkung der Meinungsfreiheit nur per Gesetz und nicht per Gerichtsentschluss möglich!). Es geht hier also immer um Abwägungen zwischen Grundrechten und es ist nicht so, als wäre ein "unterliegendes" Grundrecht plötzlich in diesem Moment kein Grundrecht mehr... |
Defätist hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich finde deine Einschätzungen manchmal sehr pragmatisch, im vorliegenden Fall jedoch bin ich froh, dass es nicht nach deiner Meinung geht. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Trotzdem ist es kein Grundrecht, Dich "Arschloch" nennen zu duerfen. Jedenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||||||
Die geltende deutsche Rechtsprechung widerspricht dieser Meinung nicht. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Wer hat eigentlich diese Juristen erschaffen? haben die überhaupt Bewusstsein? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Wieso? Ich finde es unmittelbar einleuchtend, dass "Arschloch" eine Meinungsäußerung ist. Wenn auch eine, bei der das Grundrecht auf freie Mweinungsäußerung mit anderen Grundrechten kollidiert, wie Xama es darstellt. |
Defätist hat folgendes geschrieben: | ||
@-MEM-:
Zu diesem blöden Filmchen teile ich die Meinung von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon:
http://www.reuters.com/article/2008/03/28/us-dutch-islam-film-un-idUSN2844232220080328 |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||||||
Die geltende deutsche Rechtsprechung widerspricht dieser Meinung nicht. |
Defätist hat folgendes geschrieben: |
Auch eine geäußerte beleidigende Meinung ist eine Beleidigung. Und Beleidigungen werden nun mal nicht als Meinung vom Grundsatz der Meinungsfreiheit abgedeckt. Soll heißen, dass es zwar deine Meinung sein kann, dass ich bspw. ein A***loch bin, du sie aber nicht äußern solltest, weil sie eine Beleidigung darstellt und für dich rechtliche Folgen haben kann. Und darum geht es hier doch bei der ganzen Korinthenkackerei, oder nicht? |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Ich weiß nicht, was an der Aussage "Alle Moslems raus" eine Meinung sein soll. Es ist eine Aufforderung. Und die ist durch keinerlei Grundrecht gedeckt. |
Kival hat folgendes geschrieben: |
(Ich möchte daran erinnern, dass es hier ursprünglich darum ging, dass die Meinungsfreiheit nicht über den Grundrechten stehen solle, woraufhin deutlich gemacht wurde, dass die Meinungsfreiheit eben auch ein Grundrecht ist.)
|
Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Ich glaube hier liegt vor allem das weit verbreitete Fehlverständnis vor, dass Grundrechte nicht einschränkbar sind. Aber das besprühen von hauswänden bleibt (einen gestalterischen Anspruch vorausgesetzt) weiterhin durch Art. 5 GG (also die Kunstfreiheit) geschützte Kunst, auch wenn es straf- und zivilrechtlich verboten ist. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, wenn du es auf deiner Hauswand machst, sonst bleibt es Sachbeschädigung. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, wenn du es auf deiner Hauswand machst, sonst bleibt es Sachbeschädigung. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Ich glaube hier liegt vor allem das weit verbreitete Fehlverständnis vor, dass Grundrechte nicht einschränkbar sind. Aber das besprühen von hauswänden bleibt (einen gestalterischen Anspruch vorausgesetzt) weiterhin durch Art. 5 GG (also die Kunstfreiheit) geschützte Kunst, auch wenn es straf- und zivilrechtlich verboten ist. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||
Aber Grundrechte sind nicht beliebig einschränkbar, sondern müssen in ihrem Kern erhalten bleiben. Müssen nicht sogar immer andere Grundrechte mit hereinspielen (oder explizite Schranken im GG), um Grundrechte einschränken zu können? Da war ich mir jetzt nicht mehr genau sicher. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Ich glaube hier liegt vor allem das weit verbreitete Fehlverständnis vor, dass Grundrechte nicht einschränkbar sind. Aber das besprühen von hauswänden bleibt (einen gestalterischen Anspruch vorausgesetzt) weiterhin durch Art. 5 GG (also die Kunstfreiheit) geschützte Kunst, auch wenn es straf- und zivilrechtlich verboten ist. |
Zitat: |
Tina Groll, junge Journalistin bei „Zeit online“, ist am Boden zerstört. „Wir haben immer gelernt, als Journalisten Haltung zu zeigen, jetzt das...“, sagt sie. „Eine Katastrophe.“ Zwei Jahre lang gehörte sie dem Vorstand von „Netzwerk Recherche“ (nr) an, ein Zusammenschluss von mehr als 500 Journalisten. Wegen Unregelmäßigkeiten in den Finanzen trat der Vorstand vor wenigen Tagen zurück, mit ihm auch der Vorsitzende Thomas Leif, Chefreporter des SWR.
(...) |
Zitat: |
Eine schleichende Ausweitung des Gentests an Embryonen ist damit abzusehen, denn längst ist aus dem Wunsch nach einem gesunden Kind ein Zwang geworden. Um das zu verhindern, hätte PID verboten bleiben sollen.
[...] Die Pränataldiagnostik war ursprünglich nur für Ausnahmen vorgesehen und ist fast zu einer Reihenuntersuchung geworden. Längst ist aus dem Wunsch nach dem gesunden Kind ein Zwang geworden. Die PID wird - wegen der Unschärfen im Gesetz - ähnlich Karriere machen und Behinderung immer mehr zum Makel werden lassen, für den Eltern sich rechtfertigen müssen. |
Zitat: |
Schwerwiegend muss die zu erwartende Krankheit sein, hoch die Wahrscheinlichkeit einer Fehl- und Totgeburt: Das neue Gesetz gewährt nur sehr wenigen Paaren den Anspruch auf eine PID - und jeder einzelne Fall muss von einer Kommission geprüft werden. |
Surata hat folgendes geschrieben: | ||
SZ Kommentar PID
Aber machen wir doch erstmal lieber einen auf Volksbetroffenheit. |
fwo hat folgendes geschrieben: | |||
|